Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit seinem Beschluss vom 31.08.2026 (Az. 16 W 40/26) klare Vorgaben für die Prüf- und Belegweiterleitungsverpflichtungen von Online-Bewertungsportalen geschaffen. Unternehmen, die durch vermeintlich falsche Bewertungen in ihrem Unternehmens- oder Persönlichkeitsrecht verletzt werden, erhalten nun mehr Rechtssicherheit, während Portalbetreiber zu transparenteren und faireren Prüfmechanismen verpflichtet sind.
Hintergrund des OLG-Frankfurt-Entscheids
Ein Unternehmen klagte gegen eine negative Bewertung, die unter einem Pseudonym auf einem Bewertungsportal veröffentlicht worden war. Der Verfasser hatte erklärt, das Unternehmen zu warnen, und behauptet, keinen geschäftlichen Kontakt zu dem Bewerteten zu haben. Das Portal konnte im Verfahren nachweisen, dass ein Kontakt bestand, doch es leitete die erhaltenen Unterlagen nicht an das Unternehmen weiter. Das OLG Frankfurt entschied, dass die Portalbetreiberin die Kosten zu tragen hat und dass das Unternehmen einen Unterlassungsanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog geltend machen kann.
Prüfungspflichten von Bewertungsportalen
Nach dem Beschluss gelten folgende Grundsätze:
- Das bloße Bestreiten eines geschäftlichen Kontakts seitens des Unternehmens reicht aus, um die Prüfpflicht des Plattformbetreibers auszulösen.
- Portalbetreiber dürfen nicht lediglich intern prüfen und ein positives Ergebnis kommunizieren; sie müssen die vorgelegten Belege dem betroffenen Unternehmen zur eigenen Gegenäußerung weiterleiten.
- Kommt das Portal dieser Weiterleitungspflicht nicht nach, verletzt es seine Prüfpflichten und wird als mittelbarer Störer haftbar.
Beweispflicht und Weiterleitung an das Unternehmen
Im vorliegenden Fall hatte das Portal zwar den Verfasser angehört und Unterlagen erhalten, aber diese nicht an das Unternehmen übermittelt. Das OLG stellte klar, dass die Möglichkeit zur eigenen Überprüfung des Vorliegens eines geschäftlichen Kontakts dem Bewerteten nicht entzogen werden darf. Die Weiterleitung der Unterlagen ist somit ein unabdingbarer Schritt, bevor das Portal über die Rechtswidrigkeit der Bewertung entscheidet.
Verstärkung der BGH-Rechtsprechung (VI ZR 1244/20)
Der Bundesgerichtshof hatte bereits im Urteil vom 9.08.2022 (VI ZR 1244/20) entschieden, dass bei einem behaupteten Fehlkontakt die Plattform den Nachweis erbringen muss. Das OLG-Frankfurt-Urteil greift diese Grundsätze auf und erweitert sie, indem es die Pflicht zur Weiterleitung der Belege ausdrücklich betont.
Parallele zur OLG-Hamburg-Entscheidung im Kununu-Fall (7 W 11/24)
Im Jahr 2024 stellte das OLG Hamburg in einem vergleichbaren Fall fest, dass Plattformbetreiber den Rezensenten nicht schutzlos lassen dürfen, wenn ein fehlender Kontakt vermutet wird. Auch hier gilt, dass Anonymität nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist. Das OLG-Frankfurt-Urteil bestätigt, dass diese Grundsätze branchenübergreifend Anwendung finden.
Einbindung des EU-Digital-Services-Act (DSA)
Der Digital Services Act, in Kraft seit dem 17.02.2024 (Art. 16), verpflichtet Plattformen, Beanstandungen von Nutzern unverzüglich zu prüfen und rechtswidrige Inhalte innerhalb eines Tages zu entfernen. Das OLG-Frankfurt-Urteil steht im Einklang mit dieser europäischen Vorgabe und verdeutlicht, dass nationale Gerichte sich an den EU-Regelungen orientieren.
Statistische Bedeutung von Online-Bewertungen
- 65 % der Verbraucher lassen sich bei Kaufentscheidungen von Kundenbewertungen leiten (2024, Bitkom Research).
- Der DSA verlangt eine „unverzügliche Prüfung“ innerhalb von 1 Tag.
Risiken und Gegenmaßnahmen
Die strengeren Prüfpflichten bergen jedoch Risiken:
- Whistleblower und ehrliche Rezensenten könnten durch intensivere Prüfungen diskriminiert werden.
- Unternehmen, die mit Reputationsagenturen zusammenarbeiten, könnten die Rüge „kein Kontakt“ missbrauchen, um berechtigte Kritik zu entfernen.
Verbraucherschützer warnen vor einem exzessiven Missbrauch von Rechtsverletzungs-Rügen, während Gerichte betonen, dass die Weiterleitung von Belegen zur Wahrheitsprüfung zulässig ist, solange die Schutzrechte der Verfasser nur im notwendigen Umfang herabgestuft werden.
Kostenentscheidung und ihre Bedeutung
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Portalbetreiberin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Diese Entscheidung stärkt die Position von Unternehmen, die sich gegen falsche Bewertungen wehren, und unterstreicht die Notwendigkeit einer transparenten Belegweiterleitung.
Fazit
Der Beschluss des OLG Frankfurt am Main verbindet nationale Rechtsprechung mit europäischen Vorgaben und schafft damit ein robustes Regelwerk für Online-Bewertungsportale. Die Pflicht, Belege nicht nur intern zu prüfen, sondern dem betroffenen Unternehmen zur Gegenäußerung zu übermitteln, stärkt den Schutz von Unternehmenspersönlichkeitsrechten und erhöht die Transparenz im Bewertungsprozess. Gleichzeitig müssen Plattformen sicherstellen, dass die intensiveren Prüfungen nicht zu einer Benachteiligung legitimer Nutzer führen. Die Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit im digitalen Bewertungsumfeld.











