Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat im September 2026 einen wegweisenden Beschluss erlassen: Ein Beschwerdeführer, der im Sorgerechtsstreit KI-gestützte Argumentation mit frei erfundenen Rechtsprechungsgrundsätzen vorlegte, musste die Höchstgebühr von 3.000 Euro nach Art. 27 Abs. 1 Satz 2 VfGHG zahlen. Der Fall illustriert, wie Gerichte zunehmend konsequent gegen unzulässige KI-Schriftsätze vorgehen – insbesondere dann, wenn kein Anwaltszwang besteht und die formellen Begründungsanforderungen nicht erfüllt werden.
Verfahrensdetails und Konkretisierung der Halluzinations-Rüge (Rn. 45)
Im Kern ging es um einen Sorgerechtsstreit, in dem der Vater die alleinige elterliche Sorge nach § 1696 BGB beanspruchte. Der Beschwerdeführer reichte einen umfangreichen Schriftsatz ein, der zahlreiche angebliche Entscheidungen des BayVerfGH zitierte. Die genannten Urteile bezogen sich entweder auf völlig andere Rechtsgebiete oder existierten überhaupt nicht. Der Gerichtshof wies die Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurück und kritisierte in Randnummer 45 ausdrücklich die “halluzinierenden KI-Fiktionen”: Es wurde festgehalten, dass das Vorbringen des Beschwerdeführers auf frei erfundenen Rechtsgrundsätzen des BayVerfGH basiere.
Statistische Einordnung der Missbrauchsgebühr
- Höchstgebühr für mutwillige/unzulässige Beschwerden vor dem BayVerfGH (Art. 27 Abs. 1 S. 2 VfGHG): 3.000 Euro (2026) – Quelle S1
- Vergleichbarer Gebührenrahmen des Bundesverfassungsgerichts (§ 34 Abs. 2 BVerfGG): 2.600 Euro (2026) – Quelle S2
- Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BAG (2 AZN 339/26): 9.951 Euro (2026) – Quelle S3
Abgrenzung zum Anwaltszwang: Die BAG-Entscheidung vom 30.09.2026
Nur eine Woche nach dem BayVerfGH-Beschluss verwarf das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az. 2 AZN 339/26) eine Nichtzulassungsbeschwerde, weil ein Rechtsanwalt dort einen KI-generierten Schriftsatz mit fingierten BAG-/BGH-Urteilen ungeprüft unterzeichnet hatte. Der Kern der Entscheidung war der Verstoß gegen den Vertretungszwang (§ 11 Abs. 4 ArbGG). Im Gegensatz zum bayerischen Fall, bei dem kein Anwaltszwang bestand und die materielle Begründungsdefizite im Vordergrund standen, führte die fehlende anwaltliche Endkontrolle beim BAG sofort zur Unwirksamkeit des Rechtsbehelfs.
- Wert des Beschwerdegegenstands im BAG-Parallelfall: 9.951,00 Euro (2026) – Quelle S3
Der BAG-Fall verdeutlicht die dogmatische Zweiteilung: Bei Anwaltszwang ist die ungeprüfte KI-Nutzung ein grundsätzlicher Verfahrensfehler, während im bürgerlichen Eigenbetrieb die fehlende Begründungsqualität zum Kostenstrafmaßstab führt.
Berufsrechtliche Richtschnur: BRAK-Hinweise zur KI-Endkontrolle
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat im Dezember 2024 verbindliche Handlungshinweise zum Einsatz generativer KI veröffentlicht. Diese betonen, dass KI-Systeme reine Hilfswerkzeuge seien und jede zitierte Rechtsquelle eigenverantwortlich vom Anwalt geprüft werden müsse. Die Hinweise bilden die offizielle berufsständische Messlatte, warum Gerichte das Einbringen erfundener Fundstellen als grobe Pflichtverletzung werten.
- Veröffentlichungsstand der BRAK-Hinweise: Dezember 2024 – Quelle S4
Folgen eines KI-Schriftsatzes offen gelassen
Der BayVerfGH ließ bewusst offen, welche konkreten Auswirkungen halluzinierter Rechtsgrundsätze auf die Beurteilung einer Beschwerde haben. Da kein Anwaltszwang vorlag, war die Beschwerde nicht automatisch unzulässig. Stattdessen stellte das Gericht fest, dass die Begründungsanforderungen nicht erfüllt wurden und der Prüfungsmaßstab überschritten war. Die Randbemerkung zu den halluzinierenden KI-Fiktionen lässt jedoch den denkbaren Einfluss auf die Höhe der Gebühr nicht außer Acht.
Analyse der Kritikpunkte und Risiken
- Fehlende Begründung zur Kausalität zwischen KI-Einsatz und Gebührenhöhe: Der BayVerfGH gewährte pauschal 3.000 Euro und verwies auf frühere unzulässige Rügen, ohne exakt darzulegen, welche Rolle die Halluzinationen dabei spielten.
- Gefahr einer Pauschalverurteilung legitimer digitaler Recherchehilfen: Der reine Einsatz von KI ist nicht verboten; entscheidend ist, dass die vorgebrachten Fundstellen der Wahrheit entsprechen.
Praxisrelevante Konsequenzen für Juristen
Die beiden Entscheidungen zeigen deutlich, dass ein verantwortungsbewusster Umgang mit KI unverzichtbar ist:
- Bei Verfahren ohne Anwaltszwang muss die Begründungsqualität geprüft und gegebenenfalls fehlende juristische Fundstellen durch verlässliche Quellen ersetzt werden.
- Unter Anwaltszwang darf kein KI-Ergebnis ungeprüft in den Schriftsatz aufgenommen werden; die Endkontrolle liegt beim Rechtsanwalt.
- Die BRAK-Hinweise geben klare Vorgaben, wann ein KI-Tool als Hilfsmittel zulässig ist und welche Sorgfaltspflichten gelten.
Fazit
Der Beschluss des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs markiert einen klaren Präzedenzfall: Ungeprüfte, halluzinierende KI-Schriftsätze können nicht nur zur Ablehnung von Rechtsbehelfen führen, sondern auch zu einer maximalen Missbrauchsgebühr von 3.000 Euro. Im Vergleich dazu demonstriert das BAG-Urteil, dass bei bestehendem Vertretungszwang die rein formelle Unwirksamkeit im Vordergrund steht. Die BRAK-Richtschnur liefert den berufsrechtlichen Rahmen, der künftig die Qualität von KI-gestützten Schriftsätzen sichern soll. Juristen müssen daher ihre Prozesse zur KI-Nutzung streng kontrollieren, um sowohl materielle Begründungsanforderungen als auch formelle Vertretungsregeln zu erfüllen und hohe Kosten zu vermeiden.






