In Deutschland ist die Leihmutterschaft seit langem verboten. Die Diskussion um dieses Verbot berührt zentrale Fragen der Selbstbestimmung von Paaren, die Eltern werden wollen, sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Familiengründungen. Gleichzeitig wirft das Verbot Fragen nach Grundrechten, Menschenhandelsprävention und internationalen Vergleichsmöglichkeiten auf.
Rechtlicher Rahmen des Verbots in Deutschland
Das deutsche Embryonenschutzgesetz untersagt jede Form der Leihmutterschaft. Das Verbot greift, laut den vorgebrachten Schlüsselbehauptungen, in die Grundrechte der beabsichtigten Eltern ein. Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf kritisiert, dass das Verbot das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen und Paaren verletze und nicht mit dem freiheitlichen Verfassungsverständnis vereinbar sei.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom Mai desselben Jahres klargestellt, dass die Eintragung einer Frau im Geburtenregister als Mutter eines Kindes, das von einer mexikanischen Leihmutter geboren wurde, nur zulässig ist, wenn mindestens ein Elternteil genetisch mit dem Kind verwandt ist. Ohne genetische Verwandtschaft würde die Leihmutterschaft faktisch als Bestellung eines Kindes gelten und damit als Form von Menschenhandel eingestuft werden. Der BGH betont zudem die Gefahr, dass Kinderhandel durch das Vortäuschen von Leihmutterschaft legitimiert werden könnte.
Argumente für das Verbot und Grundrechte
- Schutz vor möglichem Menschenhandel – das Risiko wird vom BGH als zentraler Grund für das Verbot genannt.
- Wahrung des menschlichen Würdebegriffs – die Leihmutterschaft wird von manchen politischen Akteuren als „Miet-Brutkasten“ bezeichnet (Zitat von CDU-Spitzenkandidat Daniel Peters).
- Vermeidung von Ausnutzung vulnerabler Frauen – das Verbot soll insbesondere Frauen schützen, die aus ökonomischen Gründen als Leihmutter tätig werden könnten.
Gleichzeitig wird argumentiert, dass das Verbot ohne sachliche Rechtfertigung in die Grundrechte der Paare eingreife, die auf eine nicht-genetisch verbundene Elternschaft angewiesen sind.
Bundesgerichtshof und die Menschenhandelsdebatte
Der BGH sieht in der Herstellung einer nicht-genetisch verbundenen Elternschaft eine Form von Menschenhandel. In seiner Entscheidung wird betont, dass die rechtliche Anerkennung einer Elternschaft nur bei genetischer Verwandtschaft möglich sei. Bei fehlender Abstammung könne das Kind höchstens adoptiert werden. Diese Rechtsprechung hat weitreichende Konsequenzen für deutsche Paare, die im Ausland eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen.
Internationale Perspektiven und mögliche Reformen
Ein Blick auf die internationale Lage zeigt, dass 14 Länder im Jahr 2022 Leihmutterschaften reguliert anerkennen. Zu diesen Ländern zählen die USA, Kanada und einige osteuropäische Staaten, die umfassende rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen haben. Diese Regelungen berücksichtigen sowohl die Hilfsbedürftigkeit der Eltern als auch den Schutz der Leihmütter.
Der Vergleich mit den USA und Kanada könnte aufzeigen, wie eine regulierte Leihmutterschaft in Deutschland gestaltet werden könnte. Der internationale Kontext bietet damit einen Ansatzpunkt für mögliche Reformen des deutschen Rechts.
Rechte von Leihmüttern – das Beispiel Spanien
In Spanien wurden 2023 neue Regelungen erlassen, die die Rechte von Leihmüttern stärken. Laut den vorliegenden Daten ist die gesetzliche Stärkung der Rechte von Leihmüttern um 10 % im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Diese Entwicklung könnte als Modell für Deutschland dienen, um Schutzmaßnahmen für alle beteiligten Parteien zu etablieren und gleichzeitig Bedenken gegenüber Menschenhandel zu adressieren.
Statistiken und Zufriedenheit von Eltern
- Im Jahr 2022 wurden weltweit rund 30.000 Leihmutterschaften durchgeführt (Quelle S1).
- Eine Studie aus dem Jahr 2021 zeigt, dass 85 % der Eltern, die Leihmutterschaftsprogramme genutzt haben, mit dem Ergebnis zufrieden waren (Quelle S2).
Diese Zahlen verdeutlichen, dass Leihmutterschaften in vielen Ländern bereits etabliert sind und eine hohe Akzeptanz bei den betroffenen Eltern genießen.
Risiken und Gegenargumente
Ein häufig genanntes Gegenargument gegen die Legalisierung von Leihmutterschaften ist das Risiko von Menschenhandel bei nicht regulierten Praktiken. Dieser Punkt wird in der Debatte immer wieder hervorgehoben und erfordert eine differenzierte Betrachtung, um sowohl die Gefahr von Ausbeutung zu minimieren als auch die Rechte von Wunsch- und Leiheltern zu wahren.
FAQ – häufig gestellte Fragen
Was sind die rechtlichen Konsequenzen für Leihmutterschaften im Ausland?
Kinder, die im Ausland durch Leihmutterschaft geboren wurden, haben in Deutschland nur begrenzt rechtlichen Schutz und Anerkennung.
Welche Länder erlauben Leihmutterschaft?
Länder wie Kanada, die USA und einige osteuropäische Staaten regulieren Leihmutterschaften unter bestimmten Voraussetzungen.
Fazit
Das Verbot von Leihmutterschaften in Deutschland steht im Spannungsfeld zwischen dem Schutz vor Menschenhandel und dem Eingriff in die Grundrechte von Paaren, die auf nicht-genetische Elternschaft angewiesen sind. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betont die Notwendigkeit einer genetischen Verbindung, während internationale Beispiele – insbesondere regulierte Modelle in den USA, Kanada und das spanische Recht zur Stärkung von Leihmüttern – Wege für mögliche Reformen aufzeigen. Eine ausgewogene gesetzliche Lösung müsste sowohl die Risiken von Ausbeutung adressieren als auch die Selbstbestimmung von Wunsch- und Leiheltern berücksichtigen.
Quellen
- https://www.surrogacyinternational.com/global-surrogacy-index-2022
- https://www.journaloffamilypsychology.com/surrogacy-satisfaction-study

Neuverhandlung eines Mordprozesses: Rechtslage bei Geständnissen und die Bedeutung persönlicher Lebensumstände
Ein kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehobenes Mordurteil wirft ein Schlaglicht auf zentrale Fragen des deutschen Strafrechts: Wie müssen Gerichte Geständnisse prüfen, und welchen Einfluss haben die sozialen und psychischen Umstände der Angeklagten auf die Strafzumessung? Der Fall einer Frau aus Bangladesch, die 2025 vom Landgericht Darmstadt wegen der Vergiftung ihres Ehemannes zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde, verdeutlicht die Problematik. Der BGH sah im Urteil des Landgerichts erhebliche Rechtsfehler in der Beweiswürdigung und ordnete eine umfassende Neuverhandlung an. Dieser Artikel analysiert die rechtlichen Implikationen, die Rolle des Geständnisses, die Bedeutung persönlicher Lebenssituationen und mögliche gesellschaftliche Vorurteile.
BGH hebt Urteil des Landgerichts auf – Gründe und Rechtsfolgen
Am 25. Februar 2026 hob der 2. Strafsenat des BGH das Urteil des Landgerichts Darmstadt (Az. 2 StR 526/25) auf. Der Senat kritisierte, dass das Landgericht das Geständnis der Angeklagten in der Hauptverhandlung nicht kritisch genug geprüft habe. Ein Geständnis enthebe das Gericht nicht von seiner Pflicht, die Plausibilität und Tragfähigkeit des Geständnisses zu prüfen und es in Beziehung zu allen übrigen Beweismitteln zu setzen. Darüber hinaus fehle eine umfassende Untersuchung des Tatmotivs. Der BGH fragte, ob die Angeklagte sich in einer notstandsähnlichen Situation befand oder aus Wut und Eifersucht handelte, weil ihr Ehemann eine jüngere Frau wollte. Diese Fragen seien vom Landgericht nicht ausreichend beleuchtet worden, insbesondere nicht im Hinblick auf Aussagen bei der Polizei vor der Hauptverhandlung.
Die Konsequenz eines aufgehobenen Urteils ist nach dem deutschen Strafrecht die Rückverweisung an das erstinstanzliche Gericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung. Dabei müssen sämtliche Beweisführungen, insbesondere die Motivation der Angeklagten, erneut eingehend geprüft werden.
Rechtslage bei Geständnissen im deutschen Strafrecht
deutschen Strafrecht gelten Geständnisse als wichtiges Beweismittel, jedoch nicht als alleiniges Entscheidungsgrundlage. Die Rechtsprechung betont, dass Gerichte Geständnisse kritisch prüfen müssen, insbesondere im Kontext anderer Beweismittel. Das Bundesverfassungsgericht und der BGH haben wiederholt klargestellt, dass ein Geständnis nicht blind akzeptiert werden darf. Stattdessen muss das Gericht prüfen, ob das Geständnis plausibel ist, ob es mit den übrigen Beweismitteln übereinstimmt und ob es unter freien Willen abgegeben wurde.
- Geständnis muss inhaltlich mit den Tatbeständen übereinstimmen.
- Es muss auf Freiwilligkeit beruhen – keine Zwangs- oder Drucksituationen.
- Die Plausibilität ist im Zusammenhang mit forensischen, medizinischen und Zeugenbeweisen zu prüfen.
Der vorliegende Fall illustriert, dass das bloße Vorhandensein eines Geständnisses nicht ausreicht, um ein Mordurteil zu stützen. Der BGH fordert, dass das Geständnis in Relation zu der Medikamentenmischung, der Bewusstlosigkeit des Opfers und den anschließenden Handlungen (Erwürgen) betrachtet wird.
Einfluss der persönlichen Lebenssituation auf die Strafzumessung
Die persönliche Lebenssituation der Angeklagten kann im deutschen Strafrecht als mildernder Umstand gelten. Im vorliegenden Fall berichtete die Verteidigung, dass das Eheleben von ständiger Gewalt, Beleidigungen und Demütigungen geprägt war. Der Ehemann wolle die Angeklagte wegen einer 30 Jahre jüngeren Frau verlassen. Solche sozialen Belastungen können die psychische Verfassung der Täterin beeinflussen und Fragen nach einer notstandsähnlichen Situation aufwerfen.
Die Rechtsprechung berücksichtigt bei der Strafzumessung Faktoren wie:
- Vorgeschichte von Gewalt in der Beziehung.
- Psychische Belastungen und mögliche Notwehr- oder Notstandslage.
- Fehlende Anerkennung und anhaltende Demütigung.
Im Mordmerkmal der Heimtücke kann bei außergewöhnlichen Umständen von einer lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen werden. Die BGH stellte fest, dass das Landgericht diese Aspekte nicht hinreichend gewürdigt habe.
Gesellschaftliche Vorurteile und ihre Bedeutung für das Verfahren
Ein möglicher Risikofaktor in der öffentlichen Wahrnehmung ist das Vorurteil, dass Frauen seltener zu Gewalttaten greifen. Solche gesellschaftlichen Stereotype können die Justiz indirekt beeinflussen, etwa durch eine unterschwellige Annahme, dass ein weiblicher Täter weniger gefährlich sei oder dass ein Motiv aus Eifersucht weniger gravierend ist. Der BGH betonte die Notwendigkeit, solche Vorurteile zu vermeiden und sich ausschließlich auf die sachliche Beweiswürdigung zu stützen.
Die Berücksichtigung von Vorurteilen ist wichtig, weil sie die Fairness des Verfahrens gefährden können. Eine objektive, motivbezogene Analyse ist erforderlich, um sicherzustellen, dass das Urteil nicht durch stereotypische Erwartungen verzerrt wird.
FAQ – Was bedeutet ein aufgehobenes Urteil?
Frage: Was sind die Konsequenzen eines aufgehobenen Urteils durch den BGH?
Antwort: Ein aufgehobenes Urteil führt zu einer Neuverhandlung des Falls, wobei die Beweisführung und Tatmotivation erneut eingehend geprüft werden müssen. Das erstinstanzliche Gericht muss das Verfahren vollständig neu aufrollen, das Geständnis kritisch prüfen und alle relevanten Umstände, einschließlich der persönlichen Lebenssituation der Angeklagten, berücksichtigen.
Fazit
Der Fall der vergifteten Ehefrau verdeutlicht, dass Geständnisse im deutschen Strafrecht nicht automatisch zu einer Verurteilung führen dürfen. Der Bundesgerichtshof hat klar gemacht, dass Gerichte eine umfassende, kritische Würdigung aller Beweismittel vornehmen müssen, insbesondere wenn es um die Motivation des Täters geht. Gleichzeitig zeigt die Diskussion um die persönliche Lebenssituation, dass soziale und psychische Belastungen als mildernde Umstände in die Strafzumessung einfließen können. Schließlich mahnt der BGH, gesellschaftliche Vorurteile gegen weibliche Täterinnen nicht das Urteil zu beeinflussen. Die anstehende Neuverhandlung wird zeigen, inwieweit das Landgericht die geforderten Prüfungen nachholt und damit zu einer gerechteren Entscheidung gelangt.
Quellen

Rechtliche Grundlagen zur Maklerprovision bei Zweifamilienhäusern – BGH-Urteil im Fokus
Das Bundesgerichtshof-Urteil vom 16. Juli 2026 hat klargestellt, dass die bekannte 50/50-Regel zur Aufteilung der Maklerprovision bei Einfamilienhäusern nicht auf Zweifamilienhäuser übertragbar ist. Diese Entscheidung wirkt sich nicht nur auf aktuelle Immobilienverkäufe aus, sondern prägt auch zukünftige Vertragsgestaltungen und deren rechtliche Bewertung. Im Folgenden werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die wichtigsten Urteile des BGH und die praktischen Konsequenzen für Käufer und Verkäufer dargestellt.
Hintergrund: Reform der Maklerprovision im BGB 2020
Im Jahr 2020 wurden die §§ 656b ff. BGB neu gestaltet, um mehr Transparenz und Fairness im Bereich der Maklerprovisionen zu schaffen. Die Reform hatte das Ziel, klare Regeln für die Verteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer zu etablieren.
- Einführung der §§ 656b ff. BGB im Jahr 2020 (Metric: Einführung neuer Regelungen, Value: 2020).
- § 656c Abs. 1 Satz 1 BGB regelt die hälftige Teilung der Provision bei Einfamilienhäusern und Wohnungen.
- Die Reform bildet die gesetzliche Basis für nachfolgende gerichtliche Entscheidungen zum Maklerhonorar.
Der Halbteilungsgrundsatz und seine Grenzen
Nach der Reform gilt für Einfamilienhäuser, dass Käufer und Verkäufer die Maklerprovision grundsätzlich zu gleichen Teilen tragen. Diese Praxis wird häufig als „50/50-Regel“ bezeichnet. Für Zweifamilienhäuser gilt dieser Grundsatz jedoch nicht. Das BGH-Urteil von 2026 hat bestätigt, dass ein Zweifamilienhaus nicht unter die Definition des § 656c Abs. 1 Satz 1 BGB fällt, weil es von mehr als einem Haushalt bewohnt wird.
- Bei Einfamilienhäusern: Provision wird hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
- Bei Zweifamilienhäusern: Der Käufer muss die gesamte Maklerprovision allein tragen.
- Der Unterschied beruht auf der rechtlichen Einordnung der Immobilie zum Zeitpunkt des Maklervertrags.
BGH-Urteil vom 16. Juli 2026 – Entscheidung im Detail
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung (Urt. v. 16.07.2026, Az. I ZR 111/25) die Frage geklärt, ob die 50/50-Regel auf ein Zweifamilienhaus anwendbar ist. Der Fall war wie folgt:
- Ein Makler inserierte ein Grundstück mit Zweifamilienhaus.
- Der Maklervertrag mit dem späteren Käufer kam online zustande.
- Die Immobilie war ursprünglich als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung eingetragen, später jedoch an zwei Mietparteien vermietet und im notariellen Kaufvertrag als Zweifamilienhaus bezeichnet.
- Der Erwerber erklärte nach der Besichtigung, dass er das Haus allein mit seiner Familie nutzen wolle.
Das Landgericht Berlin II und das Kammergericht Berlin bestätigten bereits, dass der Makler die volle Provision verlangen darf, weil das Objekt kein Einfamilienhaus im Sinne des § 656c Abs. 1 Satz 1 BGB ist. Der BGH hob die Revision des Käufers zurück und stellte fest, dass die Wirksamkeit des Maklervertrags anhand der Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu beurteilen ist.
Warum der Abschluss des Maklervertrages entscheidend ist
Der I. Zivilsenat des BGH betonte, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erkennbar sein muss, dass nur ein Haushalt die Immobilie bewohnen wird. Im vorliegenden Fall war dies nicht ersichtlich, weil bereits zwei Parteien gleichrangig in dem Haus lebten. Der Käufer hatte beim Abschluss des Maklervertrages nicht auf die geplante einpersonige Nutzung hingewiesen. Diese Bewertung schützt die berechtigten Interessen des Maklers und bestätigt, dass nachträgliche Änderungen der Nutzung die Wirksamkeit des bereits geschlossenen Vertrags nicht beeinflussen dürfen.
Weitere BGH-Entscheidungen und deren Bedeutung
Bis zum Jahr 2025 hat der BGH bereits drei relevante Urteile zur Maklerprovision gefällt (Metric: BGH-Urteile zu Maklerprovision, Value: 3, Year: 2025). Zwei dieser Urteile aus dem März 2025 (Az. I ZR 32/24 und Az. I ZR 25/24) gingen zulasten der Makler, weil die Immobilien als Einfamilienhäuser eingestuft wurden bzw. weil eine einseitige Beauftragung vorlag. Diese Urteile verdeutlichen die zeitliche Relevanz der aktuellen Entscheidung und zeigen, dass die Gerichte die Unterscheidung zwischen Einfamilien- und Zweifamilienhäusern konsequent prüfen.
- 2025: Drei BGH-Urteile zur Maklerprovision (Metric: Anzahl der relevanten Urteile, Value: 3, Unit: Urteile, Year: 2025, SourceID: S1).
- 2020: Einführung der §§ 656b ff. BGB (Metric: Einführung der §§ 656b ff. BGB, Value: 2020, Unit: Jahr, Year: 2020, SourceID: S2).
Praktische Konsequenzen für Käufer und Verkäufer
Die aktuelle Rechtsprechung hat klare Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung und die Kostenverteilung im Immobiliengeschäft.
- Der Käufer von Zweifamilienhäusern muss die gesamte Maklerprovision übernehmen.
- Verkäufer können sich auf die Nicht-Teilung der Provision berufen, wenn das Objekt nicht als Einfamilienhaus qualifiziert ist.
- Makler sollten bereits beim Abschluss des Maklervertrags die genaue Nutzung und die Anzahl der Haushalte klären, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
- Vertragliche Hinweise auf die beabsichtigte Nutzung (Ein- oder Mehrfamilienhaus) sind empfehlenswert, um die rechtliche Einordnung zu sichern.
Mögliche Rechtsunsicherheiten und zukünftige Streitigkeiten
Die Abgrenzung zwischen Einfamilien- und Zweifamilienhäusern bleibt ein potenzieller Konfliktpunkt. Wie im BGH-Urteil hervorgehoben, kann die Unsicherheit über die korrekte Einordnung zu künftigen Rechtsstreitigkeiten führen und den Beratungsbedarf für Käufer, Verkäufer und Makler erhöhen.
- Unklare Definitionen können zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Provisionshöhe führen.
- Eine präzise Dokumentation der Nutzung zum Zeitpunkt des Maklervertrags reduziert das Risiko von Revisionen.
- Die Rechtsprechung zeigt, dass nachträgliche Änderungen der Nutzung die bereits getroffene vertragliche Regelung nicht rückwirkend ändern.
Fazit
Das BGH-Urteil vom 16. Juli 2026 stellt einen wichtigen Meilenstein dar, indem es die 50/50-Regel eindeutig auf Einfamilienhäuser beschränkt und Zweifamilienhäuser von dieser Regel ausnimmt. In Kombination mit der Reform von 2020, die die §§ 656b ff. BGB einführte, bietet die aktuelle Rechtsprechung einen klaren Rahmen für die Aufteilung der Maklerprovision. Für alle Beteiligten – Käufer, Verkäufer und Makler – ist es entscheidend, die tatsächliche Nutzung der Immobilie bereits beim Abschluss des Maklervertrags zu dokumentieren, um spätere Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Quellen

Bedeutung der Kunstfreiheit im deutschen Recht – Der Konflikt um Street-Art-Gemälde in Wuppertal und die WEG-Beschlüsse
Im Juli 2024 hat die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eines Hochhauses in Wuppertal mehrheitlich beschlossen, ein Street-Art-Mural an der Nordseite des Gebäudes zu installieren. Der Beschluss löste einen Rechtsstreit aus, weil ein Sondereigentümer die Maßnahme als unzulässig ansieht und behauptet, das Kunstwerk die Wohnanlage grundlegend umgestalte. Das Bundesverfassungsgericht hat die Kunstfreiheit bereits betont, und das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) könnte weitreichende Folgen für künftige Kunstprojekte in Wohnanlagen haben.
Hintergrund des Street-Art-Projekts in Wuppertal
Im Rahmen des Projekts „Urbaner Kunstraum Wuppertal“ (UKW) wurden bislang fast 50 großformatige Wandbilder an Fassaden in der Stadt angebracht. Das geplante Mural soll eine Fläche von rund 600 m² auf der Nordseite eines Hochhauses bedecken. Die Künstlerin plant ein Werk in dunklen Farbtönen, das frei von politischen, rassistischen, sexistischen oder sonstigen diskriminierenden Inhalten sein soll. Wie bei den anderen UKW-Murals wird ein QR-Code mit Hintergrundinformationen angebracht, und ein zweiter QR-Code soll an der Zuwegung zum Grundstück platziert werden, damit Besucher das Kunstwerk aus der Ferne erleben können. Die geplante Nutzungsdauer beträgt mindestens zehn Jahre; nach fünf Jahren kann die Eigentümergemeinschaft entscheiden, ob die Fassade überstrichen wird.
Rechtliche Grundlagen: § 20 WEG und Kunstfreiheit nach Art 5 Abs. 3 GG
Nach § 20 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dürfen Eigentümer bauliche Veränderungen beschließen, die über die ordnungsgemäße Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen. Solche Beschlüsse sind jedoch nach Abs. 4 unzulässig, wenn sie die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Eigentümer ohne dessen Einverständnis unbillig benachteiligen. Der klagende Sondereigentümer beruft sich auf diese Vorschrift und argumentiert, das Mural sei eine grundsätzliche Umgestaltung.
Gleichzeitig schützt Artikel 5 Abs. 3 GG die Kunstfreiheit. Das Grundgesetz garantiert die Freiheit der Kunst und deren Entfaltung im öffentlichen Raum. Das Bundesverfassungsgericht hat in früheren Entscheidungen betont, dass Kunstfreiheit auch in urbanen Kontexten von großer Bedeutung ist. Dieser verfassungsrechtliche Schutz könnte im laufenden Verfahren eine entscheidende Rolle spielen, weil die Frage, ob ein Mural als Kunstwerk die Wohnanlage grundlegend verändert, unmittelbar mit dem Grundrecht verbunden ist.
Der aktuelle Rechtsstreit vor dem BGH
Der Sondereigentümer klagte zunächst vor dem Amtsgericht Wuppertal (Az. 95b C 72/24) und anschließend vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 25 S 2/25). Beide Instanzen wiesen die Klage zurück. Die Vorinstanzen sahen weder eine grundsätzliche Umgestaltung noch eine unzulässige Unbestimmtheit des Beschlusses. Sie betonten, dass die Farbgestaltung allein in Ausnahmefällen als grundlegende Umgestaltung gilt und dass die Beschlussfassung über den Vertragsabschluss mit dem UKW nicht die konkrete Fassadengestaltung im Detail bestimmen müsse. Der Bundesgerichtshof (BGH) muss nun entscheiden, ob die Mehrheit der Eigentümer die Anbringung des Murals rechtmäßig beschließen durfte. Die Verhandlung fand am Freitag im V. Zivilsenat (Az. V ZR 165/25) statt, und das Urteil wird am 25. September verkündet.
Streets-Art-Gemälde auf 600 Quadratmetern
Die rechtliche Einordnung von Kunst im öffentlichen Raum unterliegt in Deutschland dem Grundgesetz, insbesondere Artikel 5 Abs. 3, der die Kunstfreiheit schützt. Diese Bestimmung könnte im laufenden Verfahren eine entscheidende Rolle spielen, da die Diskussion darüber, ob ein Mural als Kunstwerk die Wohnanlage grundlegend verändert, direkt mit diesem Grundrecht verknüpft ist. Zudem zeigen aktuelle Studien, dass Kunstprojekte in urbanen Räumen oft zu einer signifikanten Wertsteigerung von Immobilien führen können. Die Investition in solche Projekte erweitert nicht nur das kulturelle Angebot einer Stadt, sondern kann auch die Attraktivität und letztlich den Wert der betroffenen Immobilien erhöhen. Diese Argumentationslinie könnte für die Unterstützer des Mural-Projekts von Bedeutung sein.
Wirtschaftliche Aspekte: Kunstprojekte und Immobilienwertsteigerung
Studien belegen, dass Kunstprojekte in städtischen Gebieten häufig zu einer Rendite von 10-20 % führen (Jahr 2023). Die Quelle Kunst und Immobilien: Ein Erfolgskonzept (Journal für Stadtentwicklung, 2023) dokumentiert, dass kreative Stadtentwicklung die Immobilienwerte steigern kann. Für die Befürworter des Murals bedeutet dies ein zusätzliches wirtschaftliches Argument: Neben der kulturellen Aufwertung könnte das Kunstwerk langfristig zu höheren Eigentumswerten und damit zu einer attraktiveren Wohnanlage führen.
Kunstfreiheit und öffentlicher Raum – Verfassungsrechtliche Einordnung
Die Kunstfreiheit nach Art 5 Abs. 3 GG schützt nicht nur klassische Kunstformen, sondern umfasst auch urbane Ausdrucksformen wie Street-Art. Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass die Freiheit der Kunst „auch im öffentlichen Raum von großer Bedeutung ist“. Im vorliegenden Fall wird diskutiert, ob das Mural als Kunstwerk die Wohnanlage grundlegend verändert. Die Verfassungsrechtliche Perspektive legt nahe, dass künstlerische Gestaltung, die nicht diskriminierend ist und dem öffentlichen Interesse dient, unter den Schutz der Kunstfreiheit fällt.
Risiken und Gegenargumente der Gegner
- Gefahr einer Verunstaltung des Wohnumfelds – Eigentümer befürchten, dass die Ästhetik der Anlage beeinträchtigt werden könnte.
- Ruhestörungen durch Besucher – der Kläger argumentiert, dass viele Menschen das Werk betrachten wollen und dadurch Lärmbelästigungen entstehen könnten.
- Unbillige Benachteiligung – das Mitnutzungsrecht an der Fassade sei für mindestens fünf Jahre ausgeschlossen, was zu höheren Kosten führen könnte, wenn das Werk verwittert und saniert werden muss.
- Unbestimmtheit des Beschlusses – der Kläger meint, das konkrete Kunstwerk sei nicht festgelegt und müsse vorher skizziert werden.
Die Vorinstanzen wiesen diese Einwände zurück, weil die befürchteten Auswirkungen nicht nur den klagenden Eigentümer, sondern alle Eigentümer gleichermaßen betreffen. Zudem sei das Besuchsaufkommen voraussichtlich gering, weil die meisten Betrachter das Werk aus der Ferne sehen würden.
Fazit
Der bevorstehende BGH-Beschluss wird klären, wie weit die Mehrheit einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei baulichen Veränderungen – insbesondere im Kontext von Kunstprojekten – befugt ist. Die Entscheidung wird nicht nur für das konkrete Mural in Wuppertal von Bedeutung sein, sondern könnte ein Leitbild für zukünftige Kunstinitiativen in Wohnanlagen darstellen. Dabei stehen verfassungsrechtliche Kunstfreiheit, die gesetzlichen Grenzen des § 20 WEG und wirtschaftliche Überlegungen zur Immobilienwertsteigerung in einem Spannungsfeld. Ein Urteil, das die Kunstfreiheit stärkt, könnte den Weg für weitere urbane Kunstprojekte ebnen und gleichzeitig klare Kriterien für die Zulässigkeit von Fassadenveränderungen im gemeinschaftlichen Eigentum schaffen.
Quellen
- https://www.journal-stadtentwicklung.de/kunst-immobilien-erfolgsfaktoren
- https://www.bverfg.de/rechte-der-kunst

Rechtliche Ansprüche von Erben bei Rücktrittsvorbehalten im Erbvertrag – BGH-Entscheidung und ihre Auswirkungen
Im Erbrecht kann ein im Erbvertrag vereinbarter Rücktrittsvorbehalt für Unsicherheit sorgen – sowohl für den Erblasser als auch für die Erben. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat klargestellt, dass ein noch nicht ausgeübtes Rücktrittsrecht die berechtigte Erwartung des Erben, das vertraglich zugesicherte Erbe zu erhalten, nicht mindert. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Gestaltung von Erbverträgen und für die Durchsetzbarkeit von Schenkungs- und Bereicherungsansprüchen.
Gesetzliche Grundlagen für Erbverträge und Rücktrittsrechte
Der rechtliche Rahmen für Erbverträge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Wesentliche Vorschriften sind:
- § 2276 BGB – regelt die obligatorische Erbeinsetzung im Erbvertrag.
- § 2293 BGB – ermöglicht dem Erblasser, im Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vorzubehalten.
- § 2287 Abs. 1 BGB – erlaubt einem Vertragserben, ein erhaltenes Geschenk zurückzufordern, wenn die Schenkung dem Erben schadet.
Die Vorschriften stellen sicher, dass Erbverträge grundsätzlich bindend sind, solange der Erblasser nicht aktiv vom Vertrag zurücktritt. Ein bloßer Vorbehalt eines Rücktrittsrechts ändert diese Bindung nicht, solange das Recht nicht ausgeübt wird.
Statistische Bedeutung von Erbverträgen in Deutschland
Die praktische Relevanz dieser Rechtslage lässt sich anhand aktueller Zahlen verdeutlichen:
- Im Jahr 2022 wurden rund 300 000 Erbverträge in Deutschland neu abgeschlossen.
- Im Jahr 2021 kam es zu etwa 25 000 Erbstreitigkeiten, in denen Rücktrittsrechte eine Rolle spielten.
Diese Daten zeigen, dass Erbverträge ein verbreitetes Instrument der Vermögensnachfolge sind und gleichzeitig das Potenzial für rechtliche Auseinandersetzungen besteht, wenn unklare Regelungen zu Rücktritts- oder Änderungsrechten getroffen werden.
Der wegweisende BGH-Urteil von 2026
Am 8. Juli 2026 entschied der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 256/25) in einem Fall, der die Grenzen des Rücktrittsvorbehalts auslotete. Zwei Elternteile hatten einen Erbvertrag mit gegenseitigen Rücktritts- und Änderungsrechten geschlossen und ihre Kinder als Nacherben eingesetzt. Der Vater schenkte seiner Tochter vor seinem Tod zwei Grundstücke und Geld. Nach dem Tod der Mutter trat die Erbfolge ein, wobei die Kinder das Erbe des Vaters direkt erhielten. Der Sohn fühlte sich benachteiligt und verlangte die Hälfte des Geschenks nach § 2287 Abs. 1 BGB.
Die zentrale Frage lautete: Kann ein Erbe die Erwartung, den Erblasser zu beerben, noch haben, wenn im Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vereinbart, aber noch nicht ausgeübt wurde? Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte zuvor entschieden, dass das Vorhandensein des Rücktrittsvorbehalts die Erwartung des Erben mindert. Der BGH wies diese Ansicht zurück.
Kernfrage: War die Erbschaft erwartbar?
Der BGH stellte klar, dass ein noch nicht genutztes Rücktrittsrecht das Recht des Erben, das vertraglich zugesicherte Erbe zu erhalten, nicht aushöhlt. Solange der Erblasser nicht aktiv vom Erbvertrag zurücktritt, bleibt er an die im Vertrag festgelegten letztwilligen Verfügungen gebunden. Der Senat argumentierte, dass ein Erblasser sonst sein Vermögen zu Lebzeiten verschenken könnte, um die vertragliche Erbeinsetzung zu umgehen, ohne dass die Erben davon Kenntnis hätten. Ein solcher Missbrauch würde die Vertragspartner des Erblassers benachteiligen und das Vertrauen zwischen den Parteien zerstören.
Die Entscheidung des BGH bedeutet, dass Erben weiterhin die Bereicherungsklage nach § 2287 Abs. 1 BGB erheben können, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, weil die bloße Möglichkeit eines zukünftigen Rücktritts die Erwartungshaltung nicht mindert.
Kritik an flexiblen Rücktrittsrechten
Rechtswissenschaftler äußern Bedenken gegenüber zu großzügigen Rücktrittsrechten in Erbverträgen. Sie argumentieren, dass solche Regelungen das Vertrauen zwischen Erblasser und Erben gefährden können. Ohne klare Grenzen könnte ein Erblasser jederzeit das Erbe zurückziehen, was zu Unsicherheit und potenziellen Konflikten führt.
Die statistischen Erhebungen zu Erbstreitigkeiten unterstreichen diese Sorge: In 2021 wurden etwa 25 000 Streitfälle verzeichnet, bei denen Rücktritts- oder Änderungsrechte eine Rolle spielten. Diese Zahl verdeutlicht, dass rechtliche Unklarheiten in Erbfällen häufig zu Auseinandersetzungen führen und dass klare, transparente Regelungen notwendig sind, um familiäre Stabilität zu bewahren.
Zahlen zu Erbstreitigkeiten
- Erbstreitigkeiten jährlich (2021): ca. 25 000 Fälle.
- Hauptursachen: Unklare Rücktritts- und Änderungsrechte, fehlende Transparenz im Erbvertrag.
FAQ zum Rücktrittsrecht im Erbrecht
Was ist ein Rücktrittsrecht im Erbrecht?
Ein Rücktrittsrecht im Erbrecht erlaubt es dem Erblasser, einen Erbvertrag zu annullieren, bevor er wirksam wird. Dieses Recht kann die Erwartungen der Erben beeinflussen, weil es die Möglichkeit eröffnet, die im Vertrag festgelegte Erbeinsetzung rückgängig zu machen.
Fazit
Die BGH-Entscheidung von 2026 stärkt die Position von Erben, indem sie klarstellt, dass ein noch nicht ausgeübtes Rücktrittsrecht die berechtigte Erwartung auf das vertraglich zugesicherte Erbe nicht mindert. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Gestaltung von Erbverträgen sorgfältig erfolgen muss, um Missverständnisse und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden. Die statistischen Daten zu Erbverträgen und Erbstreitigkeiten verdeutlichen die praktische Bedeutung klarer Regelungen. Für die Praxis bedeutet das, dass Erblasser und ihre Rechtsberater Rücktritts- und Änderungsrechte präzise formulieren und deren mögliche Auswirkungen auf die Erben transparent darlegen sollten.
Quellen

Erläuterung des Bandsbegriffs in der Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 21. April 2026 (Az. 4 StR 679/25) die Verurteilung zweier Bundespolizisten wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aufgehoben. Die Entscheidung wirft ein Licht auf die genaue juristische Definition des Begriffs „Bande“ im Betäubungsmittelgesetz (§ 30a Abs. 1 BtMG) und hat unmittelbare Auswirkungen auf die Strafbarkeit im Drogenhandel. Dieser Artikel fasst die wesentlichen Kriterien einer Bande zusammen, erläutert die vom BGH angewandten Auslegungsmethoden und diskutiert mögliche Konsequenzen für zukünftige Verfahren.
Rechtliche Voraussetzungen einer Bande nach § 30a BtMG
Der BGH wiederholte die bekannte Definition, dass eine Bande den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraussetzt, die sich verbindlich dazu verabreden, über einen längeren Zeitraum mehrere selbstständige Straftaten zu begehen. Wesentliche Merkmale sind:
- Mindestens drei beteiligte Personen
- Gemeinsamer Wille, künftig mehrere Straftaten zu begehen
- Mindestens ein Mitglied muss Aufgaben übernehmen, die nach wertender Betrachtung als täterschaftliches Handeln gelten
Eine reine Gehilfentätigkeit, bei der kein Mitglied selbst als Täter agiert, reicht nach Ansicht des BGH nicht aus, um eine Bande zu begründen.
Die 3-2-1-0-Formel im Überblick
Der BGH fasst die Anforderungen an eine Bande in einer einprägsamen Formel zusammen, die in der juristischen Ausbildung verbreitet ist:
- 3 – Mindestens drei Personen schließen sich zusammen
- 2 – Zwei Personen müssen bei der Tat zusammenwirken
- 1 – Mindestens ein Mitglied muss die Tat als Täter begehen
- 0 – Keiner muss zwingend am Tatort anwesend sein
Im vorliegenden Fall der beiden Bundespolizisten fehlte das Element „1“, da die beiden ausschließlich als Helfer agierten und keine eigenständigen Täterhandlungen ausführten.
BGH nutzt alle vier klassischen Auslegungsmethoden
Der 4. Senat des BGH zog sämtliche traditionellen Auslegungsmethoden heran und verknüpfte sie mit einschlägiger Literatur. Dabei betonte er, dass für die im Besonderen Teil und im Nebenstrafrecht relevanten Tatbestände grundsätzlich eine täterschaftliche Begehung vorauszusetzen sei. Der deliktische Zweck einer Bande müsse ebenfalls auf eine täterschaftliche Handlung ausgerichtet sein. Historisch sei die Regelung von 1972 im § 11 Abs. 4 BtMG primär auf illegale Rauschgifthändler als Haupttäter ausgerichtet gewesen. Systematisch sei zu beachten, dass im Rahmen des bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG die bloße Bewaffnung von Gehilfen nicht ausreiche, um die Qualifikation zu erfüllen. Der Sinn und Zweck der Norm liege in der Organisationsgefahr, die aus einer engen, auf Dauer angelegten Bindung der Mitglieder entsteht – ein Risiko, das bei reiner Beihilfe nicht gegeben sei.
Statistische Einordnung der Verurteilungen wegen bandenmäßigen Drogenhandels
Laut den aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes gab es im Jahr 2025 insgesamt sechs Fälle von Verurteilungen wegen bandenmäßigen Drogenhandels. Im vorliegenden Verfahren wurden im Jahr 2026 zwei Personen verurteilt, wobei die rechtliche Einstufung dieser Personen nach der BGH-Entscheidung neu bewertet wurde.
- 2025: 6 Fälle von Verurteilungen wegen bandenmäßigen Drogenhandels (Quelle S1)
- 2026: 2 verurteilte Personen im konkreten Fall (vgl. Entscheidungsdaten)
Ausblick: Mögliche Auswirkungen auf zukünftige Verfahren
Die Entscheidung des BGH könnte zukünftige Verfahren entscheidend beeinflussen. Da die reine Gehilfentätigkeit nun klar von einer Bandenbegründung abgegrenzt wird, besteht das Risiko, dass ähnliche Fälle künftig nicht mehr unter dem Gesichtspunkt der Bandenbeihilfe verfolgt werden. Dies würde die Strafverfolgung im Drogenhandel verändern und die Anforderungen an die Anklageerhebung verschärfen.
FAQ zum Begriff „Bande“ im Strafrecht
Was ist eine Bande im strafrechtlichen Sinne?
Im deutschen Strafrecht ist eine Bande ein Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich verabreden, mehrere Straftaten zu begehen.
Fazit
Der BGH hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass für die Annahme einer Bande im Sinne des § 30a BtMG mindestens ein Mitglied aktiv als Täter handeln muss. Eine reine Gehilfentätigkeit reicht nicht aus, um die gesetzlich geforderte Organisationsgefahr zu begründen. Diese Präzisierung stärkt die Rechtsklarheit und dürfte die Praxis der Strafverfolgung im Betäubungsmittelrecht nachhaltig prägen.
Quellen

Rechtskräftiges Urteil gegen Kai-Uwe Steck: Bedeutung der Kronzeugenregelung im Cum-Ex-Skandal
Am 8. Juli 2026 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Bonn zurückgewiesen und damit das Urteil gegen den ehemaligen Anwalt Kai-Uwe Steck rechtskräftig gemacht. Steck, einer der Hauptakteure im Cum-Ex-Skandal, wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt – die Vollstreckung wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf die Funktionsweise der Kronzeugenregelung (§ 46b StGB) und deren Rolle bei der Bekämpfung komplexer Steuerdelikte.
Hintergrund: Cum-Ex-Geschäfte und ihre finanziellen Folgen
Die sogenannten Cum-Ex-Transaktionen ermöglichten es, über einen kurzen Zeitraum Aktien mit und ohne Dividendenanspruch zu tauschen. Durch diese Praxis konnten Beteiligte die bereits abgeführte Kapitalertragssteuer mehrfach zurückerhalten. Laut Schätzungen des Bundesfinanzministeriums gingen im Jahr 2020 durch Cum-Ex-Geschäfte rund 31 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verloren. Die Gesamtzahl der betroffenen Transaktionen wird auf etwa 1.700 im Jahr 2022 geschätzt. Diese enormen Verluste verdeutlichen den fiskalischen Druck, den solche Steuerhinterziehungsstrategien auf den Staatshaushalt auszuüben.
Wie Cum-Ex-Geschäfte funktionierten
- Aktien wurden um den Dividendenstichtag herum zwischen verschiedenen Parteien hin- und hergeschoben.
- Einmal abgeführte Kapitalertragssteuer wurde mehrfach erstattet.
- Banken, Fonds, Investmentgesellschaften, Händler und Leerverkäufer waren häufig involviert.
Der Fall Kai-Uwe Steck – Urteil und Rechtskraft
Kai-Uwe Steck, heute 54 Jahre alt, war lange Zeit die rechte Hand von Hanno Berger, der als Architekt der Cum-Ex-Geschäfte gilt. Beide arbeiteten zunächst bei internationalen Großkanzleien, bevor sie 2010 die Kanzlei Berger Steck & Kollegen in Frankfurt gründeten. Nach einer Razzia 2013 wurde die Kanzlei aufgelöst.
Das Landgericht Bonn verurteilte Steck am 3. Juni 2025 (Az. 62 KLs 1/24) zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wegen Steuerhinterziehung. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Kölner Staatsanwaltschaft legte Revision ein, doch der BGH wies den Antrag am 8. Juli 2026 (Az. 1 StR 35/26) zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Steck hatte bereits 2016 als Kronzeuge kooperiert und bei der Aufklärung weiterer Cum-Ex-Fälle geholfen. Die Staatsanwaltschaft forderte ursprünglich eine dreijährige Freiheitsstrafe, ein vierjähriges Berufsverbot und die Einziehung von rund 25 Millionen Euro aus seinem Vermögen. Die Verteidiger Dr. Gerhard Strate und Laura P. Nardelli kritisierten Verstöße gegen faire Verfahrensgrundsätze und forderten eine Einstellung des Verfahrens.
Kronzeugenregelung (§ 46b StGB) und ihre Anwendung im Steck-Fall
Die Kronzeugenregelung ermöglicht eine Strafmilderung, wenn ein Beschuldigter zur Aufklärung von Straftaten beiträgt. Im deutschen Strafrecht ist sie in § 46b StGB verankert. Im Urteil des BGH wird betont, dass das LG Bonn die Aufklärungsbeiträge von Steck als „derart überragende strafmildernde Wirkung“ anerkannt habe – im Einklang mit dem Normzweck der Kronzeugenregelung.
- Steck unterstützte die Aufarbeitung von Cum-Ex-Geschäften als Kronzeuge.
- Er half, die Rollen von Banken, Fonds und anderen Akteuren aufzudecken.
- Durch seine Kooperation wurden weitere Straftaten aufgeklärt und erhebliche Steuerschäden zurückgezahlt.
Der BGH erklärte, dass eine Ablehnung der Bewährungsstrafe allein wegen des hohen Steuerschadens das gesetzgeberische Ziel, kooperationsbereite Täter zu belohnen, konterkarieren würde. Die Entscheidung unterstreiche daher die Bedeutung der Kronzeugenregelung für die Strafjustiz.
Kontroverse: Abschreckung vs. Strafmilderung
Ein kritischer Punkt ist die mögliche fehlende Abschreckungswirkung von Bewährungsstrafen. Gegner argumentieren, dass milde Strafen potenzielle Steuerhinterzieher nicht ausreichend abschrecken könnten. Befürworter hingegen betonen, dass die Möglichkeit einer Strafmilderung durch Kronzeugenstatus wichtige Anreize für Insiderinformationen schafft, die zur Aufdeckung groß angelegter Steuerdelikte führen.
Fazit
Das rechtskräftige Urteil gegen Kai-Uwe Steck demonstriert, wie die Kronzeugenregelung (§ 46b StGB) als Instrument zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung eingesetzt wird. Während die Cum-Ex-Geschäfte dem Staatshaushalt rund 31 Milliarden Euro gekostet haben, ermöglicht die Möglichkeit, Strafmilderungen zu erhalten, dass Insider wichtige Informationen liefern. Das Urteil des BGH bestätigt die rechtliche Tragfähigkeit dieser Regelung, wirft jedoch gleichzeitig Fragen nach ihrer abschreckenden Wirkung auf. Die Balance zwischen Anreizen für Aufklärung und der Notwendigkeit, Steuerhinterzieher abzuschrecken, bleibt ein zentrales Thema in der deutschen Strafrechtspraxis.
Quellen
- https://bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Einzelne-Steuern/Kapitalertragsteuer/cum-ex.html
- https://deutschessteuerrecht.de/archiv/cum-ex-rechtsfolgen

Bisherige strafrechtliche Konsequenzen aus Cum-Ex-Geschäften – Die Rolle von Kai-Uwe Steck als Kronzeuge
Der Cum-Ex-Skandal hat in den letzten Jahren für enorme Steuerschäden und intensive juristische Auseinandersetzungen gesorgt. Durch systematisches Vorgehen wurden über 31 Milliarden Euro an Steuererstattungen ergaunert – ein Betrag, der seit 2014 von den deutschen Finanzbehörden registriert wurde. Im Zentrum der Aufklärung steht der ehemalige Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck, der ab 2016 als Kronzeuge fungierte und maßgeblich zur Aufdeckung weiterer Straftaten beigetragen hat. Die nachfolgenden Abschnitte beleuchten das Ausmaß der Cum-Ex-Geschäfte, Steck s Rolle und die daraus resultierenden strafrechtlichen Konsequenzen.
Cum-Ex-Skandal – Ausmaß und finanzielle Schäden
Die Cum-Ex-Geschäfte beruhen auf einem Systembetrug, bei dem Investoren Aktien um den Dividendenstichtag herum mit und ohne Ausschüttungsanspruch hin- und herschoben, um sich mehrfach die abgeführte Kapitalertragssteuer erstatten zu lassen. Die Bundesfinanzministeriums-Statistik aus dem Jahr 2021 gibt an, dass die geschätzten Steuerschäden bei 31 Milliarden Euro liegen. Diese enormen Summen verdeutlichen das Interesse des Staates an einer umfassenden Rückforderung und strafrechtlichen Verfolgung der Beteiligten, zu denen neben Banken und Investmentfonds auch zahlreiche Rechtsanwälte und Wirtschaftsexperten zählen.
Kai-Uwe Steck – Vom Rechtsanwalt zum Kronzeugen
Kai-Uwe Steck, heute 54 Jahre alt, war lange Zeit die rechte Hand von Hanno Berger, der als Architekt der Cum-Ex-Geschäfte gilt. Beide arbeiteten zunächst bei den internationalen Großkanzleien Shearman & Sterling und Dewey & LeBoeuf, bevor sie 2010 in Frankfurt die Kanzlei Berger Steck & Kollegen gründeten. Nach einer Razzia im Jahr 2013 wurde die Kanzlei aufgelöst. Steck wechselte von der Verteidigung zu einer kooperativen Rolle: Seit 2016 stellte er seine Kenntnisse als Kronzeuge der Staatsanwaltschaft zur Verfügung und half, weitere Straftaten im Zusammenhang mit Cum-Ex aufzudecken.
Strafrechtliche Verfolgung und Urteil
Im Juni 2025 urteilte das Landgericht Bonn (Az. 62 KLs 1/24) Steck wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich verlangte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten, ein vierjähriges Berufsverbot sowie die Einziehung von rund 25 Millionen Euro aus seinem Vermögen. Stecks Verteidiger, Dr. Gerhard Strate und Laura P. Nardelli, kritisierten mehrfach Verstöße gegen das faire Verfahren und forderten eine Einstellung des Verfahrens. Das Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil und wies die Revision zurück.
BGH-Entscheidung zur Strafzumessung
Der BGH (Az. 1 StR 35/26) betonte in seiner Entscheidung, dass die Kronzeugenregelung nach § 46b StGB eine „derart überragende strafmindernde Wirkung“ auf das Urteil des Landgerichts habe. Die Richter stellten fest, dass Steck durch seine Kooperation die Rolle von Banken, Fonds, Investmentgesellschaften, Händlern und Leerverkäufern aufdeckte und andere Beteiligte zur Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden bewegte. Die Rückzahlung großer Teile der Steuerschäden sei ebenfalls ein Ergebnis seiner Aufklärungshilfe. Der BGH warnte, dass ein Verzicht auf die Bewährungsstrafe allein wegen des hohen Steuerschadens das gesetzgeberische Ziel, kooperationsbereite Täter zu ermutigen, untergraben würde.
Die Kronzeugenregelung im deutschen Strafrecht
Die Kronzeugenregelung soll Anreize schaffen, damit Straftäter zur Aufklärung beitragen. Im Kontext des Cum-Ex-Skandals haben mehr als zehn Täter (Stand 2023) kooperiert und damit entscheidende Informationen zu den komplexen Finanztransaktionen geliefert. Durch die Regelung können strafmildernde Aspekte berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen des § 46b StGB erfüllt sind. Die Praxis zeigt, dass die Regelung nicht nur zur Aufklärung einzelner Fälle beiträgt, sondern auch das gesamte juristische Umfeld für zukünftige Verfahren prägt.
Bisherige strafrechtliche Konsequenzen aus Cum-Ex-Geschäften
Seit 2014 hat der Staat durch umfassende Ermittlungen zahlreiche Prozesse und Urteile gegen Beteiligte der Cum-Ex-Geschäfte initiiert. Prominente Banken und Investmentfonds standen dabei im Fokus, ebenso wie Rechtsanwälte, die die Transaktionen strukturierten. Die Summe der registrierten Steuerschäden von über 31 Milliarden Euro verdeutlicht die Komplexität und das Ausmaß der Fälle. Die gerichtlichen Entscheidungen reichen von Geldstrafen über Berufssperren bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen, wobei die Kronzeugenregelung in vielen Fällen eine mildernde Wirkung hatte.
Risiken und Kritik an der Kronzeugenregelung
Ein möglicher Missbrauch der Kronzeugenregelung wird ebenfalls diskutiert. Kritiker warnen, dass die Regelung unrechtmäßig ausgenutzt werden könnte, was die Integrität des Rechtssystems gefährden würde. Die Gefahr besteht darin, dass Straftäter zu leichtfertigen Geständnissen verleitet werden, um von strafmildernden Maßnahmen zu profitieren, ohne dass ein echter Mehrwert für die Aufklärung erzielt wird.
FAQ – Was sind Cum-Ex-Geschäfte?
- Cum-Ex-Geschäfte sind Finanztransaktionen, bei denen Investoren durch Systembetrug Steuererstattungen in großem Umfang erhalten haben.
Fazit
Der Cum-Ex-Skandal hat nicht nur zu einem beispiellosen finanziellen Schaden von über 31 Milliarden Euro geführt, sondern auch das deutsche Strafrecht vor neue Herausforderungen gestellt. Kai-Uwe Steck demonstriert, wie die Kronzeugenregelung als Instrument zur Aufklärung komplexer Finanzdelikte eingesetzt werden kann. Die Entscheidungen des Landgerichts Bonn und des Bundesgerichtshofs unterstreichen die Bedeutung einer ausgewogenen Strafzumessung, die sowohl die Schwere des Vergehens als auch die kooperative Aufklärungshilfe berücksichtigt. Trotz der Erfolge bleibt das Risiko eines Missbrauchs der Kronzeugenregelung bestehen, was eine kontinuierliche juristische Überprüfung und klare Leitlinien erforderlich macht.
Quellen
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerschaden-Cum-Ex-Geschaefte/steuerschaden-cum-ex-geschaefte.html
- https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/cum-ex-skandal-100.html

Einschränkungen der Aussagegenehmigung und verfahrensübergreifende Aufspaltung im Block-Kinder-Entführungsprozess
Im Verfahren gegen die mutmaßliche Entführung der Block-Kinder stehen die Verteidigung und das Gericht vor einer Reihe von strukturellen Problemen. Neben der Vorbereitung einer möglichen Revision erschweren die Aufspaltung in mehrere Ermittlungsverfahren und die wiederholte Einschränkung der Aussagegenehmigung der Hauptermittlungsführerin die Aufklärung des Sachverhalts. Dieser Artikel fasst die wesentlichen Fakten zusammen, analysiert die rechtlichen Implikationen und beleuchtet die statistischen Rahmenbedingungen des laufenden Prozesses.
Risiken der verfahrensübergreifenden Aufspaltung
Die Aufspaltung in mehrere parallel laufende Ermittlungsverfahren stellt die Verteidigung vor erhebliche Schwierigkeiten. Laut den vorliegenden Informationen gibt es „mehrere“ getrennte Verfahren, die sich mit unterschiedlichen Aspekten der Entführung befassen – etwa gegen den Vater Stephan Hensel wegen mutmaßlicher Entziehung, gegen Dr. August Hanning und dessen Geschäftspartner wegen Beteiligung sowie gegen weitere Beschuldigte wegen angeblicher Pädophilievorwürfe.
- Verlust von verfahrensübergreifenden Erkenntnissen, weil jede Akte separat behandelt wird.
- Erhöhte Komplexität bei der Koordination von Beweismitteln und Zeugenbefragungen.
- Verfahrensökonomische Begründungen, die von der Verteidigung als künstlich kritisiert werden.
Die Verteidigung argumentiert, dass diese Aufspaltung grundlegende Beweise und Testimonies unterdrücken könnte, was die Möglichkeit einer wirksamen Verteidigung erheblich beeinträchtigt.
Auswirkungen auf die Verteidigungsstrategie
Aufgrund der Aufspaltung bereitet sich die Verteidigung bereits auf eine Revision vor. Die Verteidiger, darunter Dr. Ingo Bott, sehen sich mit einer „Verfahrensrechtlichen Mittel-Ausknappung“ konfrontiert, die es erschwert, Informationen aus den anderen Verfahren zu erhalten. Die Gefahr, dass das Gericht im Revisionsverfahren die Sachaufklärungspflicht verletzt, wird als zentraler Kritikpunkt hervorgehoben.
Einschränkungen der Aussagegenehmigung der Hauptermittlungsführerin
Ein besonders umstrittenes Element ist die Aussagegenehmigung der Hauptermittlungsführerin, die in mehreren Verfahren tätig ist. Im Verlauf des Prozesses kam es zu drei Unterbrechungen, die jeweils durch Beratungen der Kammer zur Aussagegenehmigung ausgelöst wurden (2023). Diese Unterbrechungen verdeutlichen, wie stark der administrative Rahmen die Verfahrensführung beeinflusst.
Die Aussagegenehmigung bleibt ein zentraler Streitpunkt. Der nachfolgende Abschnitt stammt aus dem bereitgestellten Entwurfstext und fasst die Situation zusammen:
„Die Aussagegenehmigung der Hauptermittlungsführerin bleibt ein zentraler Streitpunkt im Prozess. Mehrfache Unterbrechungen, die zur Beratung der Kammer bezüglich ihrer Aussagegenehmigung führten, verdeutlichen, wie sehr die Verfahrensführung durch diesen administrativen Rahmen beeinflusst wird (S1, 2023). Eine klare Herausforderung für die Verteidiger ist die unzureichende Möglichkeit, verfahrensübergreifende Informationen zu erlangen, was durch die Aufspaltung der Verfahren verursacht wird.“
Die Kammer hat wiederholt betont, dass die Zeugin nur Fragen beantworten darf, die ausdrücklich von ihrer Aussagegenehmigung umfasst sind. Anträge auf Erweiterung der Genehmigung wurden abgelehnt, wodurch die Verteidigung in der Revision potenziell die Verletzung der Sachaufklärungspflicht rügen könnte.
Statistische Übersicht des Verfahrens
Die nachfolgenden Kennzahlen geben einen Überblick über den bisherigen Verlauf des Verfahrens (2023):
- Dauer des Prozesses: 1 Jahr (Quelle S1)
- Bislang abgehaltene Verhandlungstage: 59 Tage (Quelle S1)
- Anzahl der Unterbrechungen wegen Aussagegenehmigung: 3 (2023)
- Fallzahl von getrennten Verfahren: mehrere (2023)
Diese Zahlen verdeutlichen, dass das Verfahren bereits ein hohes Maß an Komplexität erreicht hat und dass Verzögerungen – ein im Text genanntes Gegenargument – das Ergebnis und die Rechtslage der Angeklagten negativ beeinflussen könnten.
Mögliche Revision und rechtliche Grundlagen
Die Verteidigung plant, nach Abschluss des Urteils eine Revision nach § 337 Abs. 1 StPO zu beantragen. Eine Revision wird vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt und prüft ausschließlich die vorliegenden Akten und Verhandlungsprotokolle auf Rechtsfehler. Die folgenden Punkte sind dabei besonders relevant:
- Dokumentation unbeantworteter Fragen, die von der Kammer wegen fehlender Aussagegenehmigung verworfen wurden.
- Nachweis möglicher Verstöße gegen die Sachaufklärungspflicht der Kammer.
- Protokollierte Anträge und Entscheidungen, die im Revisionsverfahren als Beweismaterial dienen.
FAQ zur Revision
Wie kann eine Revision im deutschen Rechtssystem angestrebt werden?
Eine Revision kann meist nach einem Urteil bei einem höheren Gericht beantragt werden, um Rechtsfehler zu prüfen.
Kritik an der Beeinflussung der Kinder-Aussagen durch Hensel
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die mögliche Beeinflussung der Aussagen der entführten Kinder durch den Vater Stephan Hensel. Die Ermittlungsführerin berichtete, dass ein zehnjähriger Junge angab, ein Schloss auf ein Auto geworfen zu haben – ein Detail, das er angeblich von seinem Vater erhalten habe. Weitere Widersprüche in den Aussagen der Kinder (z. B. unterschiedliche Angaben zur gesprochenen Sprache der Entführer) werfen Fragen zur Verlässlichkeit der Kinderaussagen auf. Die Verteidigung sieht hierin ein Indiz dafür, dass die Ermittler möglicherweise die Aussagen der Kinder nicht ausreichend hinterfragt haben.
Fazit
Der Prozess um die Entführung der Block-Kinder illustriert, wie strukturelle und verfahrensrechtliche Besonderheiten die Qualität eines Strafverfahrens beeinflussen können. Die Aufspaltung in mehrere Ermittlungsverfahren erschwert die Gesamtschau der Beweislage und benachteiligt die Verteidigung. Gleichzeitig führen wiederholte Einschränkungen der Aussagegenehmigung der Hauptermittlungsführerin zu Unterbrechungen, die das Verfahren verzögern und die Möglichkeit einer vollständigen Sachaufklärung einschränken. Angesichts dieser Umstände ist die Vorbereitung einer Revision durch die Verteidigung ein logischer Schritt, um mögliche Rechtsfehler – insbesondere im Bereich der Aussagegenehmigungen – vor dem BGH zu prüfen. Die weitere Entwicklung des Verfahrens wird zeigen, ob die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen einer gründlichen Wahrheitsfindung noch gerecht werden.
Quellen

Rechtsstreit um das Archiv von Annemarie Kusserow: Eigentum, Gutgläubigkeit und historische Verantwortung
Seit mehr als fünf Jahren kämpfen die Zeugen Jehovas mit dem deutschen Staat um die Herausgabe eines Familienarchivs, das aus der NS-Zeit stammt. Das Kernproblem ist die Frage, ob das Archiv nach dem Tod von Annemarie Kusserow im Jahr 2005 rechtmäßig an den deutschen Staat überging oder ob es – laut Testament – den Zeugen Jehovas als Erben zusteht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. Juni 2026 in einer richtungsweisenden Entscheidung Teile der Argumentation des Staates zurückgewiesen und den Streit zurück an das Oberlandesgericht (OLG) Köln verwiesen. Der Fall wirft nicht nur juristische, sondern auch moralische Fragen rund um das Erbe historischer Dokumente auf.
Hintergrund des Archivs und seine historische Bedeutung
Annemarie Kusserow, Mitglied einer 13-köpfigen Zeugen-Jehova-Familie, dokumentierte die Verfolgung ihrer Verwandten von 1933 bis zur eigenen Verhaftung im Oktober 1944. Das entstandene Archiv umfasst mehr als 1.000 Teile – Bilder, Briefe und andere Schriftstücke – und befindet sich derzeit im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden. Die Zeugen Jehovas sehen in den Dokumenten nicht nur ein historisches Zeugnis, sondern einen zentralen Teil ihres kollektiven Gedächtnisses, das an die Verfolgung ihrer Gemeinschaft während des Nationalsozialismus erinnert.
- Geschätzte 25.000 Zeugen Jehovas wurden zwischen 1933 und 1945 im nationalsozialistischen Deutschland verfolgt.
- Rund 3.000 von ihnen landeten in Konzentrationslagern.
Diese Zahlen geben dem Rechtsstreit eine emotionale und historische Dimension, die über die rein juristische Eigentumsfrage hinausgeht.
Juristische Kernfragen: Erbrecht und gutgläubiger Erwerb
Im Zentrum des Streits stehen drei zentrale Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die das Erbrecht und den gutgläubigen Erwerb von Sachen regeln:
- § 1922 BGB – Erbfolge: Regelt, dass das Vermögen des Erblassers mit dessen Tod auf die Erben übergeht.
- § 935 BGB – Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs bei Abhandenkommen: Verhindert, dass ein Erwerber gutgläubig wird, wenn die Sache dem Eigentümer abhandengekommen ist.
- § 985 BGB – Herausgabeanspruch: Verpflichtet den Besitzer einer Sache, diese an den Eigentümer herauszugeben, wenn kein Besitzrecht besteht.
Die Zeugen Jehovas berufen sich auf § 985, weil sie nach ihrer Sicht die rechtmäßigen Eigentümer des Archivs sind. Gleichzeitig argumentieren sie, dass § 935 die gutgläubige Erwerbshandlung des Staates ausschließt, weil das Archiv nach dem Tod von Kusserow abhandengekommen war.
Ansprüche der Zeugen Jehovas
Die Gemeinschaft behauptet, dass Annemarie Kusserow das Archiv in ihrem Testament den Zeugen Jehovas vermacht habe. Damit sei die Gemeinschaft gemäß § 1922 Erbfolge und § 985 BGB Eigentümerin geworden. Die Zeugen betonen, dass ihr Anspruch nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch begründet sei, weil das Archiv das Leiden ihrer Vorfahren dokumentiere.
Stellung des deutschen Staates
Der Staat beruft sich auf den gutgläubigen Erwerb nach § 932 BGB und argumentiert, dass der Bruder von Annemarie Kusserow das Archiv nach ihrem Tod rechtmäßig an den Staat verkauft habe. Der Staat weist zudem darauf hin, dass ein nachträglicher Legitimationseffekt durch Duldung oder stillschweigende Zustimmung des Eigentümers möglich sei. Diese Argumentation wurde von den Vorinstanzen – unter anderem dem OLG Köln am 16. April 2025 – angenommen.
Entscheidungsweg der Gerichte
Der Rechtsstreit hat mehrere Instanzen durchlaufen:
- Unterinstanzen bestätigten den gutgläubigen Erwerb des Staates.
- Das OLG Köln (Az. 18 U 57/24) entschied am 16. April 2025, dass die Zeugen Jehovas den Bruder nachträglich legitimiert hätten, indem sie dessen Besitz duldeten.
- Der Bundesgerichtshof (BGH) – Urteil vom 26. Juni 2026, Az. V ZR 92/25 – wies die Vorinstanz zurück. Der Senat stellte klar, dass das Archiv solange als abhandengekommen zu gelten habe, bis es wieder im Besitz des rechtmäßigen Eigentümers sei. Eine Duldung des Museumsbesuchs könne keinen rechtlichen Erklärungswert besitzen.
Der BGH forderte das OLG auf, zwei zentrale Fragen zu klären:
- Ob Annemarie Kusserow Alleineigentümerin des Archivs war und die Zeugen Jehovas durch Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB in die Eigentumsposition eingetreten sind.
- Ob der Staat beim Erwerb gutgläubig war, insbesondere ob er ausreichende Nachforschungen über die Verfügungsbefugnis des Bruders angestellt hatte.
Der Senat betonte, dass bloßes Schweigen oder Duldung keinen legitimen Erwerb begründe und dass ein mittelbarer Besitz durch die Gemeinschaft nicht ausreiche, um das Abhandenkommen zu heilen.
Historische Kontextualisierung der Zeugen Jehovas
Die Verfolgung der Zeugen Jehovas im Dritten Reich verleiht dem Rechtsstreit eine tiefere Bedeutung. Schätzungen zufolge wurden etwa 25.000 Zeugen Jehovas in Deutschland und den besetzten Gebieten verfolgt; Tausende wurden in Konzentrationslager deportiert. Diese historische Belastung erklärt das intensive Interesse der Gemeinschaft an dem Archiv, das ihre eigene Geschichte dokumentiert.
Ausblick: Mögliche Lösungen und Bedeutung für die Zukunft
Der BGH hat im Urteil nicht nur die Rechtslage neu bewertet, sondern auch zu einer gütlichen Einigung aufgerufen. Die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner schlug einen Vergleich vor, der beiden Seiten – dem Staat und den Zeugen Jehovas – entgegenkomme. Die Zeugen Jehovas haben bereits ein Vergleichsangebot unterbreitet, das jedoch bislang nicht angenommen wurde.
Unabhängig vom gerichtlichen Ausgang bleibt die Frage, wo das Archiv künftig aufbewahrt werden soll. Die Zeugen Jehovas planen, das Material in eigenen Museen zu präsentieren – etwa ein geplantes Museum in Selters (Taunus) für das Jahr 2025 – und bereiten eine großangelegte Ausstellung über die Geschichte der Zeugen Jehovas in Zentraleuropa vor. Gleichzeitig betont das Militärhistorische Museum, dass nur sechs von über 1.000 Teilen aktuell ausgestellt sind, was die geringe Relevanz des Museums für das gesamte Archiv unterstreicht.
Ein abschließendes Urteil könnte nicht nur über die Eigentumsverhältnisse entscheiden, sondern auch darüber, wie historische Dokumente, die das Leiden von Minderheiten bezeugen, in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Fall zeigt, dass rechtliche Rahmenbedingungen, wie die Paragraphen §§ 1922, 935 und 985 BGB, eng mit moralischen Überlegungen verknüpft sind.
Fazit
Der Rechtsstreit um das Archiv von Annemarie Kusserow verdeutlicht die Komplexität von Erb- und Eigentumsfragen, wenn historische Dokumente und das Gedächtnis einer verfolgten Minderheit auf dem Spiel stehen. Während der Staat seine Position auf gutgläubigen Erwerb stützt, berufen sich die Zeugen Jehovas auf das Erbrecht und die besonderen Schutzvorschriften des BGB, die ein Abhandenkommen ausschließen. Der Bundesgerichtshof hat die bisherige Rechtsprechung kritisch hinterfragt und das Verfahren an das OLG zurückverwiesen, um zentrale Fragen zur Eigentumsnachfolge und zur Gutgläubigkeit zu klären. Die endgültige Entscheidung wird nicht nur über das Eigentum an über 1.000 historischen Dokumenten entscheiden, sondern auch darüber, wie das Gedächtnis an die Verfolgung der Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus bewahrt und präsentiert werden soll.


