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Rechtskräftiges Urteil gegen Kai-Uwe Steck: Bedeutung der Kronzeugenregelung im Cum-Ex-Skandal

Am 8. Juli 2026 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Bonn zurückgewiesen und damit das Urteil gegen den ehemaligen Anwalt Kai-Uwe Steck rechtskräftig gemacht. Steck, einer der Hauptakteure im Cum-Ex-Skandal, wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt – die Vollstreckung wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf die Funktionsweise der Kronzeugenregelung (§ 46b StGB) und deren Rolle bei der Bekämpfung komplexer Steuerdelikte.

Hintergrund: Cum-Ex-Geschäfte und ihre finanziellen Folgen

Die sogenannten Cum-Ex-Transaktionen ermöglichten es, über einen kurzen Zeitraum Aktien mit und ohne Dividendenanspruch zu tauschen. Durch diese Praxis konnten Beteiligte die bereits abgeführte Kapitalertragssteuer mehrfach zurückerhalten. Laut Schätzungen des Bundesfinanzministeriums gingen im Jahr 2020 durch Cum-Ex-Geschäfte rund 31 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verloren. Die Gesamtzahl der betroffenen Transaktionen wird auf etwa 1.700 im Jahr 2022 geschätzt. Diese enormen Verluste verdeutlichen den fiskalischen Druck, den solche Steuerhinterziehungsstrategien auf den Staatshaushalt auszuüben.

Wie Cum-Ex-Geschäfte funktionierten

  • Aktien wurden um den Dividendenstichtag herum zwischen verschiedenen Parteien hin- und hergeschoben.
  • Einmal abgeführte Kapitalertragssteuer wurde mehrfach erstattet.
  • Banken, Fonds, Investmentgesellschaften, Händler und Leerverkäufer waren häufig involviert.

Der Fall Kai-Uwe Steck – Urteil und Rechtskraft

Kai-Uwe Steck, heute 54 Jahre alt, war lange Zeit die rechte Hand von Hanno Berger, der als Architekt der Cum-Ex-Geschäfte gilt. Beide arbeiteten zunächst bei internationalen Großkanzleien, bevor sie 2010 die Kanzlei Berger Steck & Kollegen in Frankfurt gründeten. Nach einer Razzia 2013 wurde die Kanzlei aufgelöst.

Das Landgericht Bonn verurteilte Steck am 3. Juni 2025 (Az. 62 KLs 1/24) zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wegen Steuerhinterziehung. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Kölner Staatsanwaltschaft legte Revision ein, doch der BGH wies den Antrag am 8. Juli 2026 (Az. 1 StR 35/26) zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Steck hatte bereits 2016 als Kronzeuge kooperiert und bei der Aufklärung weiterer Cum-Ex-Fälle geholfen. Die Staatsanwaltschaft forderte ursprünglich eine dreijährige Freiheitsstrafe, ein vierjähriges Berufsverbot und die Einziehung von rund 25 Millionen Euro aus seinem Vermögen. Die Verteidiger Dr. Gerhard Strate und Laura P. Nardelli kritisierten Verstöße gegen faire Verfahrensgrundsätze und forderten eine Einstellung des Verfahrens.

Kronzeugenregelung (§ 46b StGB) und ihre Anwendung im Steck-Fall

Die Kronzeugenregelung ermöglicht eine Strafmilderung, wenn ein Beschuldigter zur Aufklärung von Straftaten beiträgt. Im deutschen Strafrecht ist sie in § 46b StGB verankert. Im Urteil des BGH wird betont, dass das LG Bonn die Aufklärungsbeiträge von Steck als „derart überragende strafmildernde Wirkung“ anerkannt habe – im Einklang mit dem Normzweck der Kronzeugenregelung.

  • Steck unterstützte die Aufarbeitung von Cum-Ex-Geschäften als Kronzeuge.
  • Er half, die Rollen von Banken, Fonds und anderen Akteuren aufzudecken.
  • Durch seine Kooperation wurden weitere Straftaten aufgeklärt und erhebliche Steuerschäden zurückgezahlt.

Der BGH erklärte, dass eine Ablehnung der Bewährungsstrafe allein wegen des hohen Steuerschadens das gesetzgeberische Ziel, kooperationsbereite Täter zu belohnen, konterkarieren würde. Die Entscheidung unterstreiche daher die Bedeutung der Kronzeugenregelung für die Strafjustiz.

Kontroverse: Abschreckung vs. Strafmilderung

Ein kritischer Punkt ist die mögliche fehlende Abschreckungswirkung von Bewährungsstrafen. Gegner argumentieren, dass milde Strafen potenzielle Steuerhinterzieher nicht ausreichend abschrecken könnten. Befürworter hingegen betonen, dass die Möglichkeit einer Strafmilderung durch Kronzeugenstatus wichtige Anreize für Insiderinformationen schafft, die zur Aufdeckung groß angelegter Steuerdelikte führen.

Fazit

Das rechtskräftige Urteil gegen Kai-Uwe Steck demonstriert, wie die Kronzeugenregelung (§ 46b StGB) als Instrument zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung eingesetzt wird. Während die Cum-Ex-Geschäfte dem Staatshaushalt rund 31 Milliarden Euro gekostet haben, ermöglicht die Möglichkeit, Strafmilderungen zu erhalten, dass Insider wichtige Informationen liefern. Das Urteil des BGH bestätigt die rechtliche Tragfähigkeit dieser Regelung, wirft jedoch gleichzeitig Fragen nach ihrer abschreckenden Wirkung auf. Die Balance zwischen Anreizen für Aufklärung und der Notwendigkeit, Steuerhinterzieher abzuschrecken, bleibt ein zentrales Thema in der deutschen Strafrechtspraxis.

Quellen