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Ab wann verfahrensfreie Anlage? Anwalt hilft zu Ihrem Recht!

Sofern der Plan für ein Bauvorhaben steht, stellt sich oftmals die Frage, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Diese ist allerdings nur bei manchen Gebäuden vonnöten. Davon befreit sind die sogenannten verfahrensfreien Anlagen. Was dies ist, woran eine verfahrensfreie Anlage festgemacht wird und was es bei Nutzungsänderungen einer baulichen Anlage zu beachten gibt erfahren Sie hier.

Empfehlung: Sie haben Fragen zum Baurecht & Architektenrecht? Die Kanzlei Rechthaberei legt Wert auf Fairness, volle Transparenz und Vertrauen im Umgang miteinander und mit deren Mandanten.

Was ist eine verfahrensfreie Anlage?

Grundsätzlich gilt deutschlandweit, dass jedes Gebäude genehmigungspflichtig ist. Wo dies normiert ist, hängt vom Bundesland ab. Denn Baurecht ist überwiegend Landesrecht. In Bayern besteht beispielsweise gemäß Art. 55 Bayerische Bauordnung (BayBO) eine Baugenehmigungspflicht. Davon erfasst sind alle baulichen Anlagen. Ausnahmen bilden nur bestimmte Anlagen, die nicht unter die Bauordnung fallen, wie beispielsweise Anlagen des öffentlichen Verkehrs, Kräne, Rohrleitungsanlagen oder auch Einrichtungsgegenstände gemäß Art. 1 Abs. 2 BayBO.

Art. 57 BayBO bezeichnet jedoch einige Anlagen als verfahrensfrei: die sonstigen Anlagen. Für die Nutzungsänderung oder Errichtung dieser Anlagen gilt somit keine Baugenehmigungspflicht. Es handelt sich dementsprechend um verfahrensfreie Baumaßnahmen, worunter auch Nebenanlagen oder Nebenarbeiten, wie zu Beispiel Erdarbeiten, fallen. Das bedeutet, dass bei der Gemeinde kein Bauantrag eingereicht werden muss, der dann von der Bauaufsicht geprüft werden wird. 

Die Verfahrensfreiheit entbindet den Bauherrn allerdings nicht von der Beachtung sämtlicher materieller baurechtlicher Vorgaben, beispielsweise den Brandschutzvorgaben oder der Einhaltung des Baufensters, was in Art. 55 Abs. 2 BayBO festgehalten wird.

Denn verfahrensfreie Gebäude sind nicht gleich rechtsfreie Gebäude! Dies heißt auch, dass in nach dem Bebauungsplan festgesetzten Gebieten bestimmte Vorgaben beachtet werden müssen. Darunter fallen beispielsweise die Abstandsflächen. Der Bebauungsplan wird dabei von der Gemeinde schriftlich festgehalten und im Gemeindeblatt veröffentlicht, sodass jeder Bürger diesen einsehen kann. Solange die baulichen Anforderungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben aber selbstständig oder durch einen Architekten geprüft wurden, kann einfach losgebaut werden.

Woran kann ich eine verfahrensfreie Anlage festzumachen?

Unabhängig von der Art des Projekts ist eine verfahrensfreie Anlage daran festzumachen, ob es sich um ein selbstständiges Einzelvorhaben handelt. Denn nur dann sind die in Art. 57 Abs. 1 BayBO aufgeführten Objekte auch wirklich verfahrensfrei. Es darf also kein Bauprojekt in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Ausführung eines anderen Vorhabens sein. Handelt es sich beispielsweise bei einem Garagenbau, unabhängig von der Größe, um einen Teil des Projekts „Einfamilienhaus“, so ist dieser nicht verfahrensfrei. Dabei spielt auch keine Rolle, ob es sich um eine notwendige Garage oder um notwendige Stellplätze handelt, weil eine bauordnungsrechtliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen besteht.

Ein Auseinanderhalten ist nicht immer einfach, sofern es sich um Grenzfälle handelt, also nicht klar ist, ob das Hauptprojekt beispielsweise schon abgeschlossen ist und somit das zweite als verfahrensfrei gelten kann.

Was sind sogenannte Grenzfälle, also eine bauliche Anlage ist verfahrensfrei, während die andere es nicht ist?

Eine Anlage wird oftmals als verfahrensfrei betitelt, sofern es sich um unbedeutende Anlagen handelt. Ob eine bauliche Anlage  allerdings noch verfahrensfrei ist, hängt oftmals von vielen Faktoren ab. Ein Bauvorhaben ist beispielsweise noch verfahrensfrei, weil es unabhängig von einem Projekt geplant wurde. Oftmals ist die Grenze aber verschwimmend. 

Eine große Rolle für die Verfahrensfreiheit spielt dabei ebenfalls die m² Grundfläche. Mit der Liste baulicher Anlagen in 57 BayBO ist geregelt, dass die Nutzung von Anlagen dieser Gattung verfahrensfrei ist. Als Bauherr sollten Sie diese Vorschriften genau beachten und den erforderlichen Umfang nicht überschreiten. Denn auch geringfüge Abweichungen verhindern die Verfahrensfreiheit!

Anbei finden Sie eine Auflistung von verschiedenen Beispielen für verfahrensfreie Anlagen im Innen- oder beplanten Bereich in Bayern:

  • Ein erstes Beispiel ist ein Swimmingpool, auch mit Überdachung. Diese sind verfahrensfrei, wenn es sich bei den Überdachungen um temporäre luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen, also sogenannte Tragluftschwimmhallen handelt. Allerdings darf der Pool nicht einen größeren Beckeninhalt als 100m³ besitzen. Ähnliche Anlagen mit einer festen und vor allem dauerhaften Überdachung wären dagegen von Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 BayBO nicht umfasst. Man muss sich bei der Planung also darüber im Klaren sein, dass schon eine Überschreitung des m³-Beckeninhalts zu einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben führt. 
  • Auch bei Garagen gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO sind Besonderheiten zu beachten. Unabhängig von der erforderlichen Eigenständigkeit gilt die Verfahrensfreiheit nur für Garagen im Sinne von Art. 6 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 BayBOEs gelten daher bestimmte Voraussetzungen:
  1. Die Garage muss entweder ohne volle Einhaltung der Abstandsflächentiefe oder unmittelbar auf der Grundstücksgrenze errichtet werden.
  2. Die Garage darf nur eine mittlere Wandhöhe bis zu 300cm haben.
  3. Die Garage darf eine maximale Länge von 900cm je Grundstücksgrenze haben.
  • Eine Verfahrensfreiheit gilt ebenso für überdachte Stellplätze nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO mit einer Fläche bis zu 50 m2Damit sind Flächen gemeint, die dem Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche dienen und überdacht sind. Ähnliches gilt aber auch für nicht überdachte Stellplätze, dann bis zu einer Fläche von 300 m². Diese sind nach Nr. 15b ebenfalls verfahrensfrei. 
  • Um ebenfalls als verfahrensfrei eingestuft zu werden, dürfen Gewächshäuser eine Firsthöhe von 5m nicht überschreiten. Ein im privaten Garten angelegtes Gewächshaus oder ein als Gewächshaus getarnter Wintergarten fällt allerdings nicht unter die Verfahrensfreiheit. Denn gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1d BayBO muss das Gewächshaus einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder auch einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 201 BauGB dienen. Ein Gewächshaus, welches dieser Anforderung nicht gerecht wird, weil es sich zum Beispiel um ein Hobbygewächshaus handelt, ist nicht gemäß Nr. 1d verfahrensfrei. Allerdings kann sich die Verfahrensfreiheit in solchen Fällen aus Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a BayBO ergeben, wenn das Hobbygewächshaus also nicht den Brutto-Rauminhalt von 75m³ überschreitet. Es muss folglich genau auf die Art und die Größe des Gewächshauses geachtet werden.
  • Bei Terrassenüberdachungen sollte besonders auf die Größe geachtet werden, denn es darf eine bestimmte Anzahl von m² Grundfläche nicht überschritten werden. Eine Terrasse mit einer Fläche bis zu 30m² und mit einer Tiefe bis zu 3m ist verfahrensfrei. 
  • Sogar freistehende Gebäude können verfahrensfrei sein, wenn sie einem land-, forst- oder gartenbaulichen Betrieb dienen und weitere Anforderungen erfüllen: So müssen sie eingeschossig sein und keine Feuerungsanlagen, sprich keine Abgasanlagen, haben. Außerdem darf die Grundfläche höchstens 100 m² und die überdachte Fläche höchstens 140 m² je Grundstück sein. 
  • Das Errichten von Mauern einschließlich Stützmauern ist darüber hinaus verfahrensfrei, sofern diese eine Höhe von 2 Metern nicht überschreiten. 
  • Zu Werbeanlagen äußerst sich Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO sehr ausführlich. Hier sind die Details für die Verfahrensfreiheit von großer Wichtigkeit. Beispielsweise ist der Warenautomat von Leistungs- und Unterhaltungsautomaten, welche auch Automaten im Sinne des Gewerberechts darstellen, abzugrenzen.
    Interessant könnten auch die Werbeanlagen sein, die nicht vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob der Verkaufsraum dem Hausrecht eines anderen unterliegt oder im Privateigentum steht. Die „Öffentlichkeit“ ist dabei weit auszulegen. Auch Aussichtsplattformen, welche nur gegen einen Entgelt bestiegen werden können, zählen als ein Ort, welcher der Allgemeinheit zugänglich ist. Selbst eine Werbung durch Himmelsstrahler ist somit grundsätzlich nicht verfahrensfrei.
    Auch eine gut einsehbare Werbeanlage, die verunstaltet ist, zählt als öffentlich sichtbar.
    Eine öffentlich sichtbare Werbeanlage kann vor allem dann verfahrensfrei sein, wenn sie sich entsprechend der Nummer 12a in einem Schaufenster befindet und nicht größer als 1m² ist. Alle größeren öffentlich sichtbaren Werbeanlagen fallen nicht unter die Verfahrensfreiheit des Art. 57 I Nr. 12c BayBO.
  • Ein Zeltlager ist dann nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 13f BayBO verfahrensfrei, wenn es maximal für zwei Monate errichtet wurde. Zeltlagerplätze, die ständig genutzt werden, gelten selbst als bauliche Anlagen und sind daher genehmigungspflichtig. So ist zum Beispiel ein zweiwöchiges Ministrantenzeltlager verfahrensfrei. Wird eine Zeltanlage jedoch als dreimonatiges Zeltlager aufgebaut, greift Art. 57 I Nr. 13f BayBO nicht mehr. Wichtig ist auch, dass Zeltlagerplätze als Sondergebiete in Bebauungsplänen festgesetzt werden können. So kann auch ein mehrmonatiges Zeltlager bei Vorliegen eines ausgewiesenen Sondergebiets verfahrensfrei sein.
  • Als letztes Beispiel für sonstige Anlagen sind die Kinderspielplätze im Sinne des Art. 7 BayBO zu nennen. Folglich sind hier nur Kinderspielplätze gemeint, welche auf dem Grundstück von Mehrfamilienhäusern oder in unmittelbarer Nähe hierzu entstehen. Die Verfahrensfreiheit ist meistens nur bei baulichen Änderungen relevant, da die Baugenehmigungspflicht bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen auch den notwendigen Kinderspielplatz umfasst.

Was muss ich bei Nutzungsänderungen beachten?

Grundsätzlich erhält man als Bauherr mit der Baugenehmigung die Erlaubnis, eine Fläche auf eine bestimmte Art und Weise zu nutzen. Will man diese Fläche beispielsweise für den landwirtschaftlichen Betrieb nutzen, so müssen Sie auch im Rahmen der erteilten Genehmigung einen landwirtschaftlichen Betrieb betreiben. 

Wollen Sie jedoch ein Gebäude anders als mit der bisherigen Nutzung gebrauchen, beispielsweise in einer Wohnung eine Praxis einrichten, benötigen Sie in der Regel auch eine Genehmigung für diese Nutzungsänderung. Denn nur weil die bisherige Nutzung erlaubt war, ist dies nicht automatisch nach einer Nutzungsänderung immer noch der Fall. Dies gilt umso mehr, wenn für die veränderte Nutzungsänderung sogar ein Umbau erforderlich ist. Eine Nutzungsänderung ist nur genehmigungsfrei, wenn an die neue Nutzung keine anderen Anforderungen als an die vorherige Nutzung gestellt werden. 

Wie steht es um die Beseitigung baulicher Anlagen? Kann ich dies tun,  sofern diese verfahrensfrei sind?

Sofern einem als Eigentümer bestimmte Teile einer Anlage nicht mehr gefallen oder man Probleme mit der äußeren Gestalt hat, will man diese möglichst schnell entfernen. Die Beseitigung bzw. der Abbruch von Anlagen ist in der Regel genehmigungsfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen muss jedoch beispielsweise nachgewiesen werden, dass das restliche Gebäude nach der teilweisen Beseitigung standsicher ist. Dann wird eine sog. Abrissgenehmigung erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass die mit der Beseitigung verbundene Änderung nicht zu einer unmittelbaren Gefahr für Nachbarn wird. 

Dies ist allerdings die Ausnahme. In der Regel handelt es sich beim Abriss um eine verfahrensfreie Baumaßnahme, sofern es sich auch um eine verfahrensfreie Errichtung handeln würde. 

Was passiert, wenn ich dachte, meine bauliche Anlage ist verfahrensfrei, in Wirklichkeit benötige ich aber eine Baugenehmigung?

Die Bauaufsichtsbehörde ist für das Einhalten der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften zuständig. Gegen gebaute Objekte, welche diesen Bauvorschriften nicht genügen, können bauaufsichtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Falls das Projekt sich noch im Bau befindet, kommt eine Anordnung zur Einstellung der Arbeiten gemäß Art. 75 Abs. 1 S. 1 BayBO in Betracht.
Bei vollendeten Bauprojekten kann auch eine Nutzungsuntersagung, eine vorläufige Untersagung oder sogar eine Beseitigung von Anlagen gemäß Art. 76 BayBO angeordnet werden. Dabei kommt es allerdings entscheidend darauf an, ob der Bau nur ohne Genehmigung errichtet wurde, ansonsten aber den Anforderungen entspricht, oder ob er auch materiellen Vorgaben widerspricht, also formell und materiell illegal ist. Außerdem wird geprüft, ob das Objekt entsprechend den Vorgaben angepasst werden kann. Daran ändert sich auch nichts, nur weil Sie nichts von der nötigen Baugenehmigung wussten. 

Arbeitsrecht im Wandel – Die entscheidenden Urteile des Jahres

Zusammenfassung: 

  • In diesem Beitrag stellen wir die bedeutendsten Arbeitsrechtsurteile des Jahres vor und diskutieren ihre Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. 
  • Wir geben einen Überblick über die Entscheidungen und beantworten häufig gestellte Fragen zu den Themen.

Die Arbeitszeiterfassung ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht. In diesem Jahr gab es bedeutende Urteile, die sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von Relevanz sind. Ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts betont die Pflicht von Arbeitgebern, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Dies dient der Sicherstellung der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und zum Schutz der Arbeitnehmer.

In einem weiteren Urteil wurde entschieden, dass Überstunden, die ohne ausdrückliche Anweisung des Arbeitgebers geleistet wurden, nicht automatisch zu einer Vergütungspflicht führen. Allerdings muss der Arbeitgeber in solchen Fällen nachweisen, dass die Überstunden nicht angeordnet oder gebilligt wurden.

Kündigungen und Abfindungen

Auch im Bereich der Kündigungen und Abfindungen gab es einige interessante Entscheidungen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts besagt, dass eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber auch ohne vorherige Abmahnung möglich ist, wenn der Arbeitnehmer schwerwiegende Pflichtverletzungen begeht. Hierbei wird jedoch der Einzelfall betrachtet und es kommt auf die Schwere der Pflichtverletzung an.

Ein weiteres Urteil zeigt auf, dass Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung Anspruch auf eine angemessene Abfindung haben, wenn sie dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen, freien Arbeitsplatz anbieten und dieser das Angebot ablehnt.

Urlaubsanspruch und Krankheit

Im Bereich Urlaubsanspruch und Krankheit gab es ebenfalls relevante Urteile. So wurde entschieden, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers auch bei längerer Krankheit nicht verfällt. Darüber hinaus hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass bei Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs die betroffenen Urlaubstage wieder gutgeschrieben werden müssen.

Diskriminierung am Arbeitsplatz

Diskriminierung am Arbeitsplatz ist ein ernstes Thema, das in diesem Jahr durch wichtige Urteile beleuchtet wurde. So wurde in einem Fall entschieden, dass das Benachteiligen eines Arbeitnehmers aufgrund seiner Religion oder Weltanschauung eine unzulässige Diskriminierung darstellt und Schadensersatzansprüche begründen kann. In einem anderen Urteil wurde festgestellt, dass Arbeitgeber bei der Einstellung von Bewerbern aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung keine Benachteiligung vornehmen dürfen.

Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit

Die Themen Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit wurden in diesem Jahr ebenfalls durch relevante Urteile behandelt. In einem Fall wurde entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der über einen längeren Zeitraum bei einem Entleiher eingesetzt wurde, Anspruch auf eine Festanstellung beim Entleiher hat. In einem anderen Fall wurde klargestellt, dass Scheinselbständigkeit auch dann vorliegen kann, wenn der Auftragnehmer lediglich für einen Auftraggeber tätig ist und keine unternehmerischen Freiheiten besitzt.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Muss mein Arbeitgeber meine Überstunden bezahlen, auch wenn er sie nicht angeordnet hat? 

Überstunden müssen grundsätzlich nur vergütet werden, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest gebilligt wurden. In Einzelfällen kann eine Vergütung aber auch ohne Anweisung erforderlich sein.

Verfällt mein Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit? 

Nein, der Urlaubsanspruch bleibt auch bei längerer Krankheit bestehen und verfällt nicht.

Kann ich eine Abfindung erhalten, wenn mein Arbeitgeber mich betriebsbedingt kündigt? 

Ja, wenn du deinem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen, freien Arbeitsplatz anbietest und er dieses Angebot ablehnt, hast du Anspruch auf eine angemessene Abfindung.

Was kann ich tun, wenn ich am Arbeitsplatz diskriminiert werde? 

Bei Diskriminierung am Arbeitsplatz solltest du dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die zuständige Gleichstellungsbeauftragte wenden. In manchen Fällen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Fazit

In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Arbeitsrechtsurteile des Jahres vorgestellt und ihre Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber beleuchtet. 

Diese Urteile zeigen, dass das Arbeitsrecht stetig im Wandel ist und sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auf dem Laufenden bleiben sollten, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Bei Fragen oder Problemen empfehlen wir, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

Immobilienrente: Gesetzliche Regelungen und ihre Auswirkungen

Zusammenfassung 

  • Die Immobilienrente bietet älteren Menschen die Möglichkeit, finanzielle Vorteile aus ihrer Immobilie zu ziehen, ohne diese verkaufen zu müssen. 
  • Dabei sind gesetzlicher Nießbrauch und Wohnungsrecht zwei wichtige Regelungen, die jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile bieten. 
  • Es ist entscheidend, die persönliche Situation und Bedürfnisse zu berücksichtigen, um die beste Entscheidung zwischen Nießbrauch und Wohnungsrecht für die eigene Immobilienrente zu treffen.

Die Immobilienrente ist ein interessantes Konzept, das es älteren Menschen ermöglicht, aus ihrer Immobilie finanzielle Vorteile zu ziehen, ohne diese verkaufen zu müssen. 

Dabei gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, die für Immobilieneigentümer relevant sind. In diesem Artikel werden wir die gesetzlichen Regelungen des Nießbrauchs und des Wohnungsrechts näher betrachten.

Gesetzlicher Nießbrauch (§1030 ff BGB)

Beim gesetzlichen Nießbrauch bleiben Sie als Immobilieneigentümer weiterhin der sogenannte wirtschaftliche Eigentümer. Das bedeutet, dass Sie für sämtliche Kosten für Instandhaltung und Werterhalt der Immobilie aufkommen müssen. Dies hat den Nachteil, dass auch die Lasten bei Ihnen liegen. Sollten Sie sich nach Ansicht des neuen Eigentümers zu wenig um die Immobilie kümmern, können Haftungsansprüche gegen Sie oder Ihre Erben entstehen.

Der Vorteil des Nießbrauchs liegt im lebenslangen Nutzungsrecht an Ihrer Immobilie. Selbst wenn Sie aus dem Haus oder der Wohnung ausziehen, profitieren Sie weiterhin finanziell davon. Zum Beispiel, wenn Sie in ein Seniorenheim umziehen, können Sie Ihre Immobilie vermieten und zusätzliche monatliche Einnahmen erhalten.

Gesetzliches Wohnungsrecht (§ 1093 BGB)

Im Gegensatz zum gesetzlichen Nießbrauch ist beim gesetzlichen Wohnungsrecht der Eigentümer für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich. Dies entlastet Sie von den Kosten und Aufgaben, die mit der Instandhaltung einhergehen. 

Allerdings ist das Wohnungsrecht an Ihre Person gebunden und endet mit Ihrem Auszug aus der Immobilie. Das bedeutet, dass Sie in diesem Fall keine weiteren finanziellen Vorteile aus der Immobilie ziehen können, sobald Sie ausziehen.

Fazit

Bei der Entscheidung für eine Immobilienrente sollten Sie die gesetzlichen Regelungen von Nießbrauch und Wohnungsrecht sorgfältig abwägen. Während der Nießbrauch Ihnen lebenslange finanzielle Vorteile bietet, auch nach einem Auszug, sind Sie für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich. 

Beim Wohnungsrecht hingegen entfällt die Verantwortung für die Instandhaltung, jedoch endet das Recht mit dem Auszug aus der Immobilie. Es ist wichtig, Ihre persönliche Situation und Bedürfnisse zu berücksichtigen, um die beste Entscheidung für Ihre Immobilienrente zu treffen.

FAQ

Was ist eine Immobilienrente? 

Eine Immobilienrente ermöglicht es Ihnen, im Alter finanzielle Vorteile aus Ihrer Immobilie zu ziehen, ohne diese verkaufen zu müssen.

Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnungsrecht? 

Beim Nießbrauch bleiben Sie wirtschaftlicher Eigentümer und tragen die Instandhaltungskosten, während beim Wohnungsrecht der Eigentümer für die Instandhaltung verantwortlich ist, und das Recht mit Ihrem Auszug endet.

Welche Vorteile hat der Nießbrauch? 

Der Nießbrauch bietet Ihnen ein lebenslanges Nutzungsrecht an der Immobilie und ermöglicht es Ihnen, auch nach einem Auszug finanziell von der Immobilie zu profitieren.

Welche Vorteile bietet das Wohnungsrecht? 

Beim Wohnungsrecht entfällt die Verantwortung für Instandhaltungskosten, da der Eigentümer dafür zuständig ist. Allerdings endet das Recht mit Ihrem Auszug aus der Immobilie.

Wie wähle ich die passende Immobilienrente für meine Situation? 

Berücksichtigen Sie Ihre persönlichen Bedürfnisse, finanzielle Situation und die Verantwortung für die Instandhaltung der Immobilie, um die beste Entscheidung zwischen Nießbrauch und Wohnungsrecht zu treffen.

Kann ich meine Immobilie vermieten, wenn ich einen Nießbrauch besitze? 

Ja, beim Nießbrauch können Sie Ihre Immobilie vermieten, wenn Sie beispielsweise in ein Seniorenheim umziehen, und somit zusätzliche monatliche Einnahmen erhalten.

juralinks

In Konflikt mit dem Strafrecht? So meisterst Du die Herausforderung!

Zusammenfassung:

  • Wenn Du mit dem Strafrecht in Konflikt gerätst, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren, Deine Rechte zu kennen und professionelle Hilfe zu suchen. 
  • Dieser Beitrag zeigt Dir die wichtigsten Schritte, um in solch einer Situation angemessen zu handeln.

Die ersten Schritte im Umgang mit dem Strafrecht

Ruhe bewahren und kooperieren 

Wenn Du in eine strafrechtliche Situation gerätst, ist es entscheidend, ruhig zu bleiben und mit den ermittelnden Beamten zu kooperieren. Zeige Respekt und befolge Anweisungen, um eine Eskalation zu vermeiden.

Deine Rechte kennen 

Kenne Deine grundlegenden Rechte, wie das Recht auf einen Rechtsanwalt oder das Recht, die Aussage zu verweigern. Diese Rechte können entscheidend sein, um eine ungünstige Situation zu vermeiden.

Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht 

Sobald Du kannst, suche Kontakt zu einem erfahrenen Rechtsanwalt wie Rechtsanwalt Alexander Kraffczyk für Strafrecht. Dieser kann Dich über Deine Rechte informieren und die bestmögliche Verteidigung für Deinen Fall entwickeln.

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Die Vorbereitung auf den Gerichtsprozess

Zusammenarbeit mit Deinem Rechtsanwalt 

Arbeite eng mit Deinem Rechtsanwalt für Strafrecht zusammen, um eine solide Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Gib alle relevanten Informationen weiter und sei ehrlich über die Fakten Deines Falls.

Sammlung von Beweisen 

Hilf Deinem Rechtsanwalt, alle notwendigen Beweise für Deine Verteidigung zu sammeln. Dies kann Zeugenaussagen, Dokumente oder andere Informationen beinhalten, die für Deinen Fall relevant sind.

Vorbereitung auf das Gerichtsverfahren 

Bereite Dich gemeinsam mit Deinem Rechtsanwalt auf das Gerichtsverfahren vor. Übe, wie Du Dich vor Gericht präsentieren solltest und welche Fragen Du möglicherweise beantworten musst.

Die wichtigsten Schritte bei Strafrechts Konflikten

SchrittErläuterung
Ruhe bewahren & kooperierenVerhalte Dich respektvoll gegenüber Beamten und befolge ihre Anweisungen.
Rechte kennenInformiere Dich über grundlegende Rechte wie das Recht auf einen Anwalt.
Anwalt kontaktierenFinde einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht, der Dich professionell unterstützt.
ZusammenarbeitEntwickle mit Deinem Anwalt gemeinsam die beste Verteidigungsstrategie.
Beweise sammelnUnterstütze Deinen Anwalt bei der Beschaffung von Beweisen und Informationen.
Gerichtsverfahren vorbereitenBereite Dich mit Deinem Anwalt auf das Gerichtsverfahren und mögliche Fragen vor.
Verhalten im GerichtssaalZeige Respekt und Professionalität während des Gerichtsverfahrens.
ZeugenaussagenSei bereit, als Zeuge auszusagen und die Fragen der Gegenseite zu beantworten.
Urteilsverkündung & RechtsmittelBesprich mit Deinem Anwalt, ob es sinnvoll ist, das Urteil anzufechten.
Erfüllung von AuflagenBefolge alle gerichtlichen Auflagen, um weitere rechtliche Probleme zu vermeiden.
WiedereingliederungArbeite aktiv an Deiner Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

Der Gerichtsprozess

Verhalten im Gerichtssaal 

Achte darauf, im Gerichtssaal respektvoll und professionell aufzutreten. Höre aufmerksam zu und befolge die Anweisungen des Richters.

Zeugenaussagen 

Dein Rechtsanwalt wird möglicherweise Zeugen vorladen, um Deine Verteidigung zu stärken. Sei darauf vorbereitet, auch selbst als Zeuge auszusagen und eventuelle Fragen zu beantworten.

Urteilsverkündung und Rechtsmittel 

Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens wird der Richter ein Urteil fällen. Sollte das Ergebnis nicht zufriedenstellend sein, besprich mit Deinem Rechtsanwalt, ob es sinnvoll ist, Rechtsmittel einzulegen.

Nach dem Gerichtsverfahren

Erfüllung von Auflagen

Solltest Du zu einer Strafe verurteilt werden, ist es wichtig, alle gerichtlichen Auflagen zu erfüllen, um weitere rechtliche Probleme zu vermeiden.

Wiedereingliederung in die Gesellschaft

Arbeite aktiv an Deiner Wiedereingliederung in die Gesellschaft, indem Du einen Job suchst, Dich ehrenamtlich engagierst oder an Bildungsmaßnahmen teilnimmst.

Häufige Fragen

Wie finde ich einen geeigneten Rechtsanwalt für Strafrecht? 

Frage Freunde oder Familie nach Empfehlungen, recherchiere online oder kontaktiere die örtliche Anwaltskammer, um einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht zu finden.

Was passiert, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann? 

Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, hast Du das Recht, einen Pflichtverteidiger zugewiesen zu bekommen. Diese sind in der Regel vom Staat finanziert und verteidigen Dich kostenlos.

Kann ich mein Urteil anfechten, wenn ich mit dem Ergebnis nicht zufrieden bin? 

Ja, Du kannst gemeinsam mit Deinem Rechtsanwalt prüfen, ob es sinnvoll ist, Rechtsmittel wie Berufung oder Revision einzulegen, um das Urteil anzufechten.

Was sollte ich vermeiden, wenn ich mit dem Strafrecht in Konflikt gerate? 

Vermeide es, in Panik zu geraten, unnötige Informationen preiszugeben oder unkooperativ zu sein. Dies könnte Deine Situation verschlimmern oder Deine Verteidigung beeinträchtigen.

Wie kann ich mich auf das Gerichtsverfahren vorbereiten? 

Arbeite eng mit Deinem Rechtsanwalt zusammen, um eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln, Beweise zu sammeln und mögliche Fragen vorzubereiten. Übe zudem Dein Verhalten und Auftreten vor Gericht.

Resümee und abschließende Gedanken 

In Konflikt mit dem Strafrecht zu geraten, kann eine beängstigende und stressige Erfahrung sein. Es ist jedoch wichtig, sich auf die wichtigen Schritte zu konzentrieren, um Deine Rechte zu schützen und die besten Ergebnisse zu erzielen. 

Ruhe bewahren, Deine Rechte kennen und einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht zurate ziehen, sind essentiell. Arbeite eng mit Deinem Anwalt zusammen, um eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln und Dich auf das Gerichtsverfahren vorzubereiten. 

Schließlich ist es wichtig, nach dem Verfahren alle gerichtlichen Auflagen zu erfüllen und aktiv an Deiner Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu arbeiten.

Indem Du diese Schritte befolgst und Dich proaktiv mit Deiner Situation auseinandersetzt, kannst Du die Herausforderungen meistern, die mit einem Konflikt im Strafrecht einhergehen, und zuversichtlich in die Zukunft blicken.

Rückzahlung Corona Soforthilfe – Was es zu beachten gilt

Zusammenfassung:

  • Die Corona Soforthilfe war eine wichtige Unterstützung für viele Unternehmen in der Pandemie
  • Wenn das Geld nicht mehr benötigt wird oder bestimmte Bedingungen nicht erfüllt wurden, muss es zurückgezahlt werden
  • Die Rückzahlung ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Höhe der erhaltenen Soforthilfe und dem Bundesland, in dem das Unternehmen ansässig ist
  • Es ist wichtig, die Rückzahlungsbedingungen genau zu prüfen und sich gegebenenfalls professionelle Hilfe zu holen

Quellen:
https://www.steinbock-partner.de/news/recht/rueckzahlung-corona-soforthilfe/
https://360kompakt.de/recht/rueckzahlung-corona-soforthilfe/

Urteile:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2022/16_K_125_22_Urteil_20220916.html
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2022/20_K_7488_20_Urteil_20220816.html

Was ist die Corona Soforthilfe?

Die Corona Soforthilfe wurde von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um Unternehmen in der Corona-Krise finanziell zu unterstützen. Die Soforthilfe sollte dazu beitragen, dass Unternehmen ihre laufenden Kosten decken und Liquiditätsengpässe überbrücken konnten. Die Höhe der Soforthilfe war abhängig von der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen und der Höhe des Umsatzrückgangs in Folge der Corona-Krise. In der Regel wurden Beträge zwischen 9.000 und 15.000 Euro ausgezahlt.

Wann muss die Corona Soforthilfe zurückgezahlt werden?

Die Corona Soforthilfe muss zurückgezahlt werden, wenn sie nicht mehr benötigt wird oder bestimmte Bedingungen nicht erfüllt wurden. Die Rückzahlungsbedingungen können je nach Bundesland und Förderprogramm unterschiedlich sein. In der Regel müssen Unternehmen die Soforthilfe zurückzahlen, wenn sie

  • zu viel Soforthilfe erhalten haben,
  • die Voraussetzungen für die Soforthilfe nicht erfüllen,
  • das Unternehmen nachträglich Förderungen oder Versicherungsleistungen erhält,
  • die Soforthilfe zweckentfremdet wurde oder
  • das Unternehmen in Insolvenz geht.

Es ist wichtig, die Rückzahlungsbedingungen genau zu prüfen und sich gegebenenfalls professionelle Hilfe zu holen.

Aktuelle Urteile aus NRW legen nahe, dass eine Rückforderung der Soforthilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtens ist. Wir raten Ihnen die Prüfung durch einen Rechtsanwalt.

Wie hoch ist die Rückzahlung der Corona Soforthilfe?

Die Höhe der Rückzahlung der Corona Soforthilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe der erhaltenen Soforthilfe und dem Bundesland, in dem das Unternehmen ansässig ist. In der Regel muss die Soforthilfe vollständig zurückgezahlt werden, wenn die Rückzahlungspflicht besteht. Es können jedoch auch Zinsen und Mahngebühren hinzukommen, wenn die Rückzahlung nicht fristgerecht erfolgt.

Wie erfolgt die Rückzahlung der Corona Soforthilfe?

Die Rückzahlung der Corona Soforthilfe erfolgt in der Regel auf das Konto des Förderempfängers, von dem aus das Geld auch erhalten wurde. Je nach Bundesland und Förderprogramm kann es jedoch Unterschiede geben, wie die Rückzahlung erfolgt und welche Bedingungen erfüllt sein müssen. Es ist wichtig, sich hierüber vorab genau zu informieren und gegebenenfalls Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Was sind die Konsequenzen bei Nicht-Rückzahlung der Corona Soforthilfe?

Wenn die Corona Soforthilfe nicht fristgerecht zurückgezahlt wird, kann es zu verschiedenen Konsequenzen kommen. So können Zinsen und Mahngebühren hinzukommen, die die Rückzahlungssumme erhöhen. Zudem kann das Unternehmen in Zukunft von weiteren Förderungen ausgeschlossen werden und es kann zu rechtlichen Konsequenzen wie einer Anzeige wegen Betrugs kommen. Es ist daher wichtig, die Rückzahlungsbedingungen ernst zu nehmen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Tipps zur Rückzahlung der Corona Soforthilfe

  • Überprüfen Sie die Rückzahlungsbedingungen genau und holen Sie sich gegebenenfalls professionelle Hilfe.
  • Fristen einhalten: Beachten Sie die Fristen für die Rückzahlung, um Zinsen und Mahngebühren zu vermeiden.
  • Ratenzahlung vereinbaren: Wenn die Rückzahlungssumme nicht auf einmal geleistet werden kann, kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
  • Dokumentation: Bewahren Sie alle Unterlagen zur Corona Soforthilfe auf, um im Falle von Rückfragen oder einer Prüfung der Förderung gewappnet zu sein.

Häufige Fragen zur Rückzahlung der Corona Soforthilfe

1. Kann ich die Rückzahlung der Corona Soforthilfe stunden lassen?

Eine Stundung der Rückzahlung ist in der Regel nicht vorgesehen. Es kann jedoch im Einzelfall eine Ratenzahlung vereinbart werden.

2. Muss ich die Corona Soforthilfe zurückzahlen, wenn mein Unternehmen in Insolvenz geht?

Ja, auch in diesem Fall muss die Soforthilfe zurückgezahlt werden.

3. Kann ich die Corona Soforthilfe zurückzahlen, obwohl ich keine Rückzahlungspflicht habe?

Ja, eine vorzeitige Rückzahlung ist in der Regel möglich. Dadurch können Zinsen und Mahngebühren vermieden werden.

4. Was passiert, wenn ich die Rückzahlung nicht fristgerecht leiste?

In diesem Fall können Zinsen und Mahngebühren hinzukommen und das Unternehmen kann von weiteren Förderungen ausgeschlossen werden. Es kann auch zu rechtlichen Konsequenzen wie einer Anzeige wegen Betrugs kommen.

Karriere als Strafanwalt: Anforderungen, Arbeitsalltag und Spezialisierung

I. Was ist Strafrecht?

Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und regelt die Voraussetzungen und Folgen strafbarer Handlungen. Es definiert, welche Handlungen strafbar sind, welche Strafen verhängt werden können und welche Rechte und Pflichten sowohl des Staates als auch des Angeklagten im Strafprozess bestehen.

Ein Beispiel für eine strafbare Handlung ist Diebstahl. Wenn eine Person etwas stiehlt, kann sie dafür vor Gericht gestellt und verurteilt werden. Die Strafe kann von Geldstrafen bis hin zu Gefängnisstrafen reichen.

II. Was sind die Aufgaben eines Strafanwalts?

Die Aufgabe eines Strafanwalts besteht darin, Personen zu verteidigen, die einer strafbaren Handlung beschuldigt werden. Ein Strafanwalt muss nicht nur das Strafrecht und das Strafverfahrensrecht beherrschen, sondern auch die individuellen Umstände des Falles verstehen und die Rechte des Angeklagten schützen. Ein Strafanwalt vertritt den Angeklagten während des gesamten Strafprozesses, von der polizeilichen Voruntersuchung über die Hauptverhandlung bis hin zur Berufung.

Ein Beispiel für die Aufgabe eines Strafanwalts ist die Verteidigung eines Angeklagten, der beschuldigt wird, Drogenhandel betrieben zu haben. Der Strafanwalt wird die Umstände des Falles untersuchen und die Rechte des Angeklagten während des gesamten Strafprozesses verteidigen.

Strafanwalt Häfner aus Freiburg erklärt weitere Tätigkeitsfelder hier auf seiner Website

III. Wie werde ich ein erfolgreicher Strafanwalt?

Um ein erfolgreicher Strafanwalt zu werden, müssen angehende Jurastudenten ein fundiertes Verständnis für das Strafrecht und das Strafverfahrensrecht erlangen. Ein erfolgreicher Strafanwalt muss auch über hervorragende Verhandlungsfähigkeiten verfügen und in der Lage sein, seine Argumente klar und überzeugend zu präsentieren. Zusätzlich ist es wichtig, dass Strafanwälte in der Lage sind, effektiv mit ihren Mandanten zu kommunizieren und ihnen während des gesamten Strafprozesses zu helfen.

Ein Beispiel für die Fähigkeiten, die ein erfolgreicher Strafanwalt benötigt, ist ein ausgeprägtes Verständnis für die Verfahrensabläufe des Strafprozesses sowie ein fundiertes Verständnis des Strafrechts. Der Strafanwalt sollte auch in der Lage sein, effektiv mit seinen Mandanten zu kommunizieren, um deren Rechte zu verteidigen.

IV. Was unterscheidet einen Strafanwalt von einem normalen Anwalt?

Ein Strafanwalt unterscheidet sich von einem „normalen“ Anwalt dadurch, dass er sich auf die Verteidigung von Personen spezialisiert hat, die einer strafbaren Handlung beschuldigt werden. Im Gegensatz zu anderen Anwälten, die in Zivilsachen tätig sind, verteidigen Strafanwälte Angeklagte im Strafverfahren. Strafanwälte müssen auch in der Lage sein, komplexe Beweisstücke zu verstehen und zu interpretieren, um effektive Verteidigungsstrategien zu entwickeln.

Ein Beispiel für den Unterschied zwischen einem Strafanwalt und einem „normalen“ Anwalt ist, dass ein Strafanwalt in der Lage sein muss, komplexe Beweismittel wie DNA-Beweise oder forensische Gutachten zu verstehen und zu interpretieren. Im Gegensatz dazu sind Anwälte, die in Zivilsachen tätig sind, normalerweise nicht so stark auf solche komplexen Beweismittel angewiesen.

V. Vor- und Nachteile einer Karriere als Strafanwalt

Eine Karriere als Strafanwalt kann sowohl Vor- als auch Nachteile haben. Ein Vorteil ist, dass Strafanwälte oft sehr gut verdienen und die Möglichkeit haben, in der Kanzlei aufzusteigen oder sogar ihre eigene Kanzlei zu gründen. Außerdem kann die Arbeit als Strafanwalt sehr erfüllend sein, da sie die Möglichkeit bietet, Menschen zu helfen, die in schwierigen Situationen sind.

Ein Nachteil einer Karriere als Strafanwalt ist, dass es oft sehr stressig sein kann, insbesondere wenn man versucht, mehrere Fälle gleichzeitig zu bearbeiten. Die Arbeit als Strafanwalt erfordert auch, dass man ständig auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und der Verfahrensabläufe bleibt, was oft zeitaufwändig und mühsam sein kann. Darüber hinaus kann es schwierig sein, mit den emotionalen Belastungen umzugehen, die mit der Arbeit als Strafanwalt verbunden sind.

VI. Häufig gestellte Fragen von angehenden Strafanwälten

Wie viel verdient ein Strafanwalt?

Die Bezahlung eines Strafanwalts hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der Kanzlei, für die er arbeitet, der Region, in der er arbeitet, und seiner Erfahrung. Im Allgemeinen verdienen Strafanwälte jedoch oft ein hohes Einkommen.

Was sind die Voraussetzungen, um ein Strafanwalt zu werden?

Um ein Strafanwalt zu werden, müssen angehende Jurastudenten ein Jurastudium absolvieren und die Zulassungsprüfung bestehen. Anschließend müssen sie eine Zulassung zur Anwaltschaft erhalten und Erfahrung in der Verteidigung von Personen im Strafverfahren sammeln.

Wie viel Erfahrung benötigt man, um ein erfolgreicher Strafanwalt zu werden?

Die Erfahrung, die ein Strafanwalt benötigt, um erfolgreich zu sein, hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich seiner Fähigkeiten und seiner Arbeitsumgebung. In der Regel dauert es jedoch mehrere Jahre, um ein solides Fundament an Erfahrung aufzubauen.

Wie wichtig sind Verhandlungsfähigkeiten für einen Strafanwalt?

Verhandlungsfähigkeiten sind sehr wichtig für einen Strafanwalt, da sie ihm helfen, effektive Verteidigungsstrategien zu entwickeln und mit der Staatsanwaltschaft und anderen Parteien im Strafverfahren zu verhandeln. Ein Strafanwalt sollte in der Lage sein, die Interessen seines Mandanten effektiv zu vertreten und eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.

Wie wichtig ist es, Kenntnisse im Strafrecht zu haben?

Kenntnisse im Strafrecht sind für einen Strafanwalt unerlässlich, da er Mandanten im Strafverfahren verteidigt. Ein Strafanwalt muss die verschiedenen Straftatbestände und ihre Bestrafung genau kennen, um effektive Verteidigungsstrategien zu entwickeln.

Wie sieht der Arbeitsalltag eines Strafanwalts aus?

Der Arbeitsalltag eines Strafanwalts kann sehr hektisch sein und er kann lange Arbeitsstunden haben, insbesondere wenn er versucht, mehrere Fälle gleichzeitig zu bearbeiten. Ein typischer Arbeitstag kann die Vorbereitung von Beweismitteln, das Durchführen von Untersuchungen, das Schreiben von Briefen oder Anträgen und das Verhandeln mit der Staatsanwaltschaft oder anderen Parteien im Strafverfahren beinhalten.

Wie geht man mit der emotionalen Belastung um, die mit der Arbeit als Strafanwalt verbunden ist?

Es ist wichtig für einen Strafanwalt, eine gewisse emotionale Distanz zu wahren, um mit der Belastung umzugehen, die mit der Arbeit als Strafanwalt verbunden ist. Ein Strafanwalt sollte jedoch auch Mitgefühl und Empathie für seine Mandanten haben, um ihnen die bestmögliche Verteidigung zu bieten.

Kann man als Strafanwalt auch pro bono arbeiten?

Ja, viele Strafanwälte arbeiten auch pro bono, um Menschen zu helfen, die sich keinen Anwalt leisten können. Diese Arbeit kann sehr erfüllend sein und dazu beitragen, das öffentliche Ansehen und das Ansehen der Anwaltschaft zu verbessern.

Wie wichtig ist es, ein Netzwerk aufzubauen?

Ein Netzwerk kann für einen Strafanwalt sehr wichtig sein, da es ihm helfen kann, Fälle zu bekommen und seine Karriere voranzutreiben. Ein Netzwerk kann auch eine Quelle für Unterstützung, Beratung und Zusammenarbeit sein.

Wie wichtig ist es, sich auf ein bestimmtes Fachgebiet zu spezialisieren?

Eine Spezialisierung auf ein bestimmtes Fachgebiet kann für einen Strafanwalt sehr vorteilhaft sein, da er sich auf dieses Gebiet spezialisiert und Expertenwissen aufbauen kann. Dies kann dazu beitragen, seine Karriere voranzutreiben und ihm zu helfen, in seiner Kanzlei oder in der Branche erfolgreich zu sein.

EU Regulierungen Masken

Im Zuge der Pandemie haben wir uns mit vielen Dingen beschäftigen müssen, damit die Ausbreitung deutlich minimiert wird. Unter anderem Schnelltest, Masken und auch die Bfarm Liste.

Diese war während des Verlaufs von Covid ein wichtiges Instrument. Heute benötigen wir nur noch für medizinische Bereiche und Pflegeeinrichtungen einen entsprechenden Schutz. Diese Utensilien sind zum Beispiel im Odemshop schnell zu finden.

In Deutschland und in der EU haben die letzten drei Jahre viele Verordnungen und Regulierungen den Alltag bestimmt. Langsam kehrt jedoch ein wenig Normalität zurück und damit verschwindet die Pandemie immer mehr.

Welchen Einfluss hat die EU Regulierung auf die Masken

Jeden ist der Beginn der Pandemie bestimmt noch bewusst. Zahlreiche Maßnahmen wurden schnell ins Leben gerufen. Auch die EU hat hier vieles für den Schutz und zur Eindämmung der Pandemie beschlossen.

Gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten wurden neben den Schnelltest auch Regularien zu den Masken erlassen. Diese führten dazu, dass Qualitätsstandards ins Leben gerufen wurden, an denen sich auch Laien orientieren können.

Eine Regulierung ist immer dann wichtig, wenn man gemeinsam und einheitlich etwas unternehmen möchte. Dazu gehört auch der Kampf gegen den Corona Virus. Nur gemeinsam mit den gleichen Voraussetzungen kann man auch etwas erreichen.

Bei den Schnelltests, welche zu Hause durchgeführt werden können, gibt es ebenfalls EU Regulierungen. Die Normen und Verordnungen helfen nicht nur Laien bei der Auswahl der richtigen Art des Testes für zu Hause oder für die Testzentren.

Hersteller können sich ebenfalls an den Regulierungen orientieren. So schaffen sie nicht nur ein Produkt, welches effektiv hilft und schützt, sondern bekommen auch die Kennzeichnungen, die für die Qualität so wichtig sind.

Das kann bei dem Schnelltest ebenso wie bei Masken oder anderen Schutzutensilien der Fall sein. Die Regulierung der EU für die persönliche Schutzausrüstung hat bereits vor Covid 19 viele Artikel genauer unter die Lupe genommen und auf zahlreiche Faktoren getestet.

Damit die Maske zuverlässigen Schutz bieten kann, muss man auch ein gutes Produkt erhalten. Eine entsprechende Merkliste, woran man diese Artikel zuverlässig erkennen kann, ist hilfreich.

  1. Die CE-Kennzeichnung erhalten die FFP Masken, wenn sie die Anforderungen der europäischen Norm (EN) 149:2001+A1:2009 erfüllen. Hierbei werden alle relevanten Faktoren wie die Filterleistung untersucht. Ebenso ist es wichtig, dass die Dichtigkeit der Masken überprüft wird. Erfüllen die Masken die Kriterien, dann gelten sie als zertifiziert und erhalten die entsprechende Kennzeichnung. Diese besteht aus den Buchstaben CE und einer vierstelligen Prüfziffer. Ebenso ist der Vermerk der EN-Norm und die Bezeichnung FFP 1,2 oder 3 auf der Maske vorhanden. Eine entsprechende Erklärung des Herstellers, selbiger Name und die Artikelnummer müssen ebenfalls ersichtlich sein. Sind alle diese Faktoren vorhanden, dann können Verbraucher sicher sein, dass es sich nicht um eine Fälschung
  2. Unterschiedliche Menschen haben verschiedene Gesichtsformen. Die FFP Masken müssen jedoch zu jeder Zeit und bei jedem Träger auf dem Gesicht anliegen und luftdicht abschließen. Ein wenig kann man hier mit dem Draht am Nasenrücken nachjustieren. Handelt es sich um eine zugelassene Maske nach den EU Kriterien, dann wird bereits beim Aufsetzen schnell klar, dass die Maske abdichtet. Eventuelle Fälschungen liegen nicht gut auf.
  3. Ein weiteres Merkmal, dass es sich bei dem gewählten Produkt um Qualität handelt, ist die Handhabung. Diese ist sehr einfach und auch ohne Erklärung schnell verständlich. Die Bänder, die die Maske auf dem Gesicht halten, sind bereits an der FFP Maske fixiert. Träger brauchen also nur die Bänder um die Ohren legen und sind sofort geschützt. Sollte das Produkt Bänder haben, die vor der Nutzung erst noch an dem Artikel befestigt werden müssen, dann ist das eindeutig keine geprüfte Maske. Gleiches gilt für den Metallbügel auf dem Nasenrücken. Ist der nicht vorhanden, dann sollte man lieber die Finger von dem Artikel lassen.

Warum gibt es Normen und EU Regulierungen für Masken?

Nicht alle Masken fallen unter die Regulierung. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um die FFP Masken. Diese sind als persönliche Schutzausrüstung zu sehen. Qualität und Prüfungen sind also für die Gesundheit sehr wichtig.

Zur Eindämmung der Pandemie wurden viele Maßnahmen beschlossen. Neben dem Impfen und dem Angebot der Testungen wurde auch das Nutzen der Mund-Nase-Bedeckungen ins Leben gerufen.

Nachdem das Tragen der FFP 2 Masken an vielen Orten zur Pflicht wurde, stieg der Bedarf enorm an. Genau diese Tatsache hat dazu geführt, dass viele Fälschungen auf den Markt gekommen sind.

Von diesen Produkten geht eine Gefahr aus. Der Träger selber hat nicht mehr die Sicherheit, die gerade bei den FFP 2 Masken so sehr geschätzt wurde. Eine einheitliche Bezeichnung und Überprüfung musste her.

Die Normen legen genau fest, welche Eigenschaften die FFP 2 Masken haben müssen. Hierunter fällt nicht nur die Filterleistung, sondern es wird auch geprüft, wie dicht die Masken auf dem jeweiligen Gesicht abschließen.

Ebenfalls wichtig ist der Atemwiderstand, die Qualität und Verarbeitung und natürlich der Tragekomfort. Das beginnt bereits bei der Namensgebung. Der Artikel darf sich nur mit FFP 2 Kennzeichen, wenn er mindestens 94 % der Partikel aus der Luft filtern kann.

Dieser Fakt wird in der EN 149:2001+A1:2009 geregelt. Die europäische Norm besagt hier, dass FFP 1 Masken wenigstens 80 %, FFP 2 Masken zumindest 94 % und FFP 3 Masken mindestens 99 % der Aerosole filtern muss.

Bestehen die Masken den zahlreichen Test und Anforderungen, dann gelten sie als zertifiziert. Träger können das einfach an dem CE-Zeichen und der vierstelligen Prüfziffer erkennen. Die Produzenten unterliegen dieser Regulierung.

Möchte man eine FFP 2 Maske nach den Normen fertigen und zertifizieren lassen, dann unterliegt man als Hersteller einen Nachweisverfahren. Hierbei handelt es sich um Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich einer Baumusterprüfung gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425).

Also auch hier liegen wieder Verordnungen und Normen vor. Die Regulierungen müssen natürlich nicht zwingend eingehalten werden, damit FFP 2 Masken hergestellt und verkauft werden können.

Möchte man als Hersteller jedoch Erfolg mit seinem Produkt haben, dann ist es sinnvoll, wenn die entsprechenden Standards eingehalten werden. Zudem bekommen diese Artikel Kennzeichnungen, die auf potenzielle Kunden anlocken können.


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Odemshop ist ein Großhändler für verschiedene Medizinprodukte. Bereits seit mehreren Jahren können sich unsere Kunden auf zuverlässige Lieferungen zu Herstellerpreisen verlassen. Zusätzlich stellen wir unseren Kunden eine Geld-Zurück-Garantie, die Zahlung auf Rechnung und einen kostenlosen Versand zur Verfügung, damit wir ein Rundum-Sorglos-Paket gewährleisten können

Schreckschusswaffe, Luftgewehr, Armbrust – die rechtliche Seite

Der Besitz von scharfen Waffen ist in Deutschland streng reglementiert. Nur mit Waffenbesitzkarte und einem großen Waffenschein ist es erlaubt, die tödlichen Waffen in Besitz zu haben. Diese Papiere zu bekommen, ist nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich. Das sagt das Waffengesetz (WffG).
Etwas anders sieht es bei Schreckschusspistolen, Luftgewehren und Armbrüsten aus. Eine Schreckschusswaffe ist eigentlich eine Nachbildung einer echten Schusswaffe, wie ein Revolver oder Pistole. Sie verschießt keine Projektile, sondern funktioniert mit Reizgas oder Kartuschen.
Luftgewehre, auch als Luftdruckgewehre bekannt, und Armbrüste sind eigentlich Sportwaffen. Hier wiederum werden feste Körper, wie kleine Kugeln (
sogenannte Diabolos) und Pfeile mit hoher Geschwindigkeit aus dem Lauf geschossen. Deshalb sind diese Sportgeräte nicht ganz ungefährlich.
Der potenziellen Gefahr begegnet der Gesetzgeber mit einer Reihe von Vorschriften, an die sich jeder zu halten hat. Bußgelder bei Verstößen sind durchaus empfindlich und selbst Freiheitsstrafen können verhängt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Deutschland hat ein strenges Waffenrecht.
  • Auch für den Besitz nicht tödlicher Waffen, wie etwa Schreckschusswaffen, gelten Vorschriften.
  • Für das Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit braucht es den kleinen Waffenschein.
  • Etwas freier sind die Vorschriften bei Armbrüsten.

Schreckschusswaffe: Nur mit kleinem Waffenschein

In der Bundesrepublik dürfen nur bestimmte Arten von Schreckschusswaffen ohne waffenrechtliche Erlaubnis gekauft werden.
Notwendig ist das PTB-Prüfsiegel. Das ist das Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Ist es zusammen mit dem Kaliber auf dem Verschluss der Waffe eingeprägt, dann darf ein Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr diese Schreckschusswaffe kaufen und besitzen.
Wenn das PTB-Siegel fehlt oder Waffen nicht den Vorschriften aus der Richtlinie 91/477/EWG entsprechen, dann werden sie als scharf eingestuft. Ihr Besitz ist in diesem Fall nur mit einer Waffenbesitzkarte erlaubt. Liegt die Waffenbesitzkarte nicht vor, dann ist der Besitz dieser Waffe illegal und damit auch strafbar. Damit ist das Führen nur mit dem großen Waffenschein erlaubt.
Allerdings darf auch eine Schreckschusswaffe mit einem Siegel in der Öffentlichkeit, das heißt außerhalb von Wohnung oder Geschäftsraum, nur mit Waffenschein und in einem abgeschlossenen Behältnis transportiert werden. Dafür genügt aber der kleine Waffenschein.
Das Schießen mit einem Schreckschussrevolver ist nur auf sogenanntem befriedeten Besitztum, das bedeutet auf einem abgezäunten Gelände, zulässig. Das gilt auch für Besitzer eines kleinen Waffenscheins. Das Schießen in der Öffentlichkeit ist streng verboten! Es gelten allerdings Ausnahmen, die in Anlage 2 Waffen (WffG) verankert sind:

  • Notstand und Notwehr
  • Signalwaffen bei Rettungsübungen
  • Mitwirkung bei Theateraufführungen
  • Abgabe von Start- oder Schlusszeichen bei Sportereignissen
  • Vertreiben von Vögeln aus landwirtschaftlichen Bereichen und Betrieben. Dabei ist aber die Vogelschreck-Munition erlaubnispflichtig.

Luftgewehr: Der Druck entscheidet

Unter die Vorschriften des Waffengesetzes (WaffG) fallen hier alle Waffen, deren Geschossenergie mehr als 0,5 Joule beträgt. Dieser Wert bezeichnet die kinetische Energie des Projektils. Als Mündungsenergie gilt die Energie, die ein Geschoss beim Austritt aus dem Lauf erreicht.
Als Grenze für den freien Erwerb sieht das Gesetz 7,5 Joule Bewegungsenergie vor. Alle Waffen mit einer höheren Leistung benötigen einen Erwerbsschein und eine Waffenbesitzkarte. Sie sind in Paragraph 2 des Waffengesetzes unter Punkt 2 bis 4 der Waffenliste aufgeführt.
Waffen, deren Geschossenergie zwischen 0,6 und 7,5 Joule beträgt, sind genehmigungsfrei. Sie dürfen ohne Einschränkung an volljährige Personen verkauft werden. Allerdings müssen sie mit dem „F im Fünfeck“ gekennzeichnet werden.
Das Tragen eines Luftgewehres im öffentlichen Raum ist untersagt. Dazu muss ein kleiner Waffenschein vorliegen. Ohne diesen gültigen Waffenschein droht Bußgeld bis zu 10.000 Euro.
Das Waffenrecht beschränkt den Umgang, also das Schießen mit Luftgewehren. Der ist nämlich auf zugelassene Schießstände beschränkt. In bestimmten Ausnahmefällen darf man auch auf einem umzäunten Grundstück mit einem Luftgewehr schießen. Dann muss dem aber der Eigentümer zustimmen. Außerdem gelten Sicherheitsvorschriften: Die Geschosse dürfen das Grundstück nicht verlassen können. Hier sprechen Experten davon, dass als Mindestanforderungen eine Entfernung von 200 Metern in jede Richtung eingehalten werden muss.

Armbrust: Kein Waffenschein notwendig

Laut Anlage 1 Waffengesetz (WaffG) gilt eine Armbrust sehr wohl als eine Schusswaffe. Begründet wird das damit, dass sie in der Lage ist, feste Körper, Pfeile, zu verschießen. Die Kraft für den Antrieb kann mit einer Sperrvorrichtung gespeichert werden. Erzeugt wird sie durch Muskelkraft.
In der Anlage 2 des gleichen Gesetzes ist allerdings festgelegt, dass weder ein kleiner Waffenschein noch eine waffenrechtlichen Erlaubnis für den Kauf und den Besitz einer Armbrust nötig ist. Auch ein Waffenschein braucht für eine Armbrust nicht ausgestellt zu werden. Allerdings muss der Käufer und Besitzer dieser Waffe mindestens 18 Jahre alt sein. Dann darf er sie ohne Einschränkung bei sich führen.
Die Armbrust ist ein Sportgerät und darf auf keinen Fall bei der Jagd verwendet werden. Das ist auch dann strengstens verboten, wenn der Besitzer der Armbrust einen Jagdschein vorweisen kann.

Fazit

Schreckschusspistole, Luftgewehr und Armbrust werden nicht so rigide reglementiert, wie die potenziell tödlichen Handfeuerwaffen. Dennoch sollte nicht vergessen werden, dass auch diese Gegenstände Waffen sind und schwere Verletzungen bis hin zum Tod verursachen können.
Deshalb ist der vorsichtige und sachgemäße Umgang mit ihnen nach den Vorgaben aus dem Waffengesetz unbedingt notwendig.

Klickbetrug bei Google-Ads

Die hier thematisierte Situation im Rahmen der Google Ads, generell bei pay-per-click (PPC) Werbung, wird auch als Klickbetrug oder Click-fraud bezeichnet. Bezüglich des Klickbetrugs wird insb. auf das UWG als verletztes Gesetz abgestellt. Neben der daraus folgenden Wettbewerbswidrigkeit ist auch das Verhältnis zu bürgerrechtlichen Vorschriften, daraus resultierenden Ansprüchen und evtl. strafrechtlichen Konsequenzen darzustellen, um in Betracht kommende juristische Schritte einschätzen zu können:

Im Jahr 2005 wurde insb. auf § 4 Nr. 10 UWG a. F. abgestellt (Kaufmann, MMR 2005, XV):

  • Dieser Tatbestand des Mitbewerberschutzes ist seit der letzten Novelle inhaltsgleich in § 4 Nr. 4 UWG enthalten. (Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Fedderse, UWG, 40. Auflage 2022, § 4 Rn. 0.1)
  • § 4 Nr. 4 UWG beschreibt explizit, dass die gezielte Behinderung eines Mitbewerbers ein unlauteres Handeln darstellt.

Voraussetzungen für unlauteres Handeln i. S. d. § 4 Nr. 4 UWG:

  • Für die Anwendbarkeit des § 4 Nr. 4 UWG muss zunächst eine geschäftliche Handlung i. S. d. § 2 I Nr. 2 UWG vorliegen. Ein Verhalten muss darauf abzielen, durch „Einwirkung auf die wettbewerblichen Interessen von Mitbewerbern den eigenen Absatz oder Bezug zu fördern“ (Köhler, § 4 Rn. 4.4)
    • Genau darauf zielt ein Klickbetrug ab. Die eigene Werbeanzeige kann nun z.B. ohne Konkurrenz veröffentlicht werden oder die Kosten verringern sich.
  • Ein Mitbewerber ist nach § 2 Nr. 4 UWG „jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht“.
  • Eine Behinderung i. S. d. UWG meint die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten wie Absatz, Werbung, Finanzierung etc. eines Mitbewerbers (vgl. BGHZ 148, 1= GRUR 2001, 1061 (1062); BGH GRUR 2002, 902 (905).
  • Letztlich muss noch das Tatbestandsmerkmal „gezielt“ erfüllt sein.
    • Demnach ist die Behinderung grds. dann „gezielt“, wenn sie primär auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht die Förderung der eigenen wettbewerblichen Entfaltung gerichtet ist. (vgl. BGH GRUR 2007, 800 Rn. 23).
    • Für das Merkmal der gezielten Behinderung bedarf es auch einer Verdrängungsabsicht, wonach der konkrete Mitbewerber in dessen Marktstellung geschwächt werden soll. Zwar kann die Feststellung dieses subjektiven Merkmals schwierig sein, doch wird vom Vorliegen ausgegangen, wenn „die Maßnahme ihrer Natur nach keinen anderen Zweck als den der Verdrängung oder Schwächung des Mitbewerbers haben kann“ (Köhler, § 4 Rn. 4.9; so auch BGH WRP 2015, 714 Rn. 17). Also wenn die Maßnahme selbst nur wirtschaftliche Nachteile in Form von Kosten verursacht, welche erst ausgeglichen werden können, wenn die Beeinträchtigung des Mitbewerbers eingetreten ist (vgl. OLG Hamm GRUR-RR 2020, 523 Rn. 7).
      • Genau nach diesem Prinzip funktioniert das System des Klickbetrugs. Denn erst, wenn z.B. das Tagesbudget des Konkurrenten für Klicks erreicht ist und damit seine wettbewerbliche Entfaltung beeinträchtigt ist, gleicht sich der Aufwand durch bessere, günstigere, etc. Anzeigeplätze aus.
    • Daneben kann eine gezielte Behinderung auch dann vorliegen, wenn die Maßnahme zwar auch der eigenen Absatzförderung o. Ä. dient, aber dies durch eine unangemessene Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers erreicht werden soll. (vgl. Köhler, § 4 Rn. 4.10)
  • Zu erwähnen ist jedoch auch, dass § 4 Nr. 1 UWG gegenüber § 4 Nr. 4 UWG als die speziellere Norm anzusehen ist. Ein gleichzeitiges oder alternatives heranziehen von § 4 Nr. 4 UWG ist jedoch unschädlich. (Köhler, § 4) Auf die speziellere Norm § 4 Nr. 1 UWG (§ 4 Nr. 7 UWG a. F.) wurde jedoch ohnehin in dieser Konstellation nicht abgestellt.

Situation bei Klickbetrug:

  • Ein Click-fraud erfolgt allein und ausschließlich aus dem Grund, den Mitbewerber aus der Trefferliste am Bildschirmrand zu verdrängen. Andere Gründe für den Einsatz von Skripten, die automatisch auf die mit dem Link zum werbenden Unternehmen versehenen AdWords klicken, sind nicht ersichtlich. Mit einem Klickbetrug will der Betreiber ausschließlich den Mitbewerber an der Kontaktaufnahme mit potenziellen Kunden hindern, sodass die Behinderung die eigentliche und finale Motivation ist.
  • Dieser Klickbetrug stellt wettbewerbsrechtlich eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern gemäß § 4 Nr. 4 UWG dar. Dabei ist es auch irrelevant, ob der Wettbewerber dadurch selbst in der Trefferanzeige steigt oder nicht. Es geht um die bloße Behinderung. (vgl. dazu Kaufmann, MMR 2005, XV (zu damaligem § 4 Nr. 10 UWG a. F.))
    • Der betroffene Mitbewerber (§ 8 III Nr. 1 UWG) hat bei einem Verstoß gegen § 3 I iVm § 4 Nr. 4 UWG insb. Ansprüche aus §§ 8, 9 UWG (insb. Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche). Der Inhaber eines Unternehmens haftet nach § 8 II UWG auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten. (Köhler, § 4 Rn. 4.8 f.)
    • Eine automatische Unwirksamkeit von Folgeverträgen nach §§ 134, 138 BGB folgt daraus nicht. (Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG 40. Auflage 2022, § 3 Rn. 10.2 ff.) Soweit möglich kann Schadensersatz nach § 249 I BGB, zumindest jedoch der entgangene Gewinn nach §§ 251 I, 252 BGB, verlangt werden. (vgl. Köhler, § 4 Rn. 4.219f.)
  • Erwähnenswert ist auch, dass Google in seinen AGB jede künstliche Erhöhung von Klickzahlen untersagt, weshalb sich zwischen dem „Betrüger“ und Google auch vertragsrechtliche Folgen ergeben können.
  • Daneben können auch §§ 823ff. BGB relevant sein:
    • Bei unternehmensbezogenen gezielten Beeinträchtigungen ist i. d. R. neben den obigen Ansprüchen aus dem UWG auch ein Tatbestand der §§ 823 BGB ff., insb. des § 826 BGB, erfüllt. (vgl. dazu auch Kaufmann, MMR 2005, XV; ähnlich auch Mankowski, in: Fezer/Büscher/Obergfell, UWG 3. Auflage 2016, Rn. 82) Denn zwischen UWG und § 826 BGB besteht Anspruchskonkurrenz. (vgl. Teichmann, in Jauernig, 18. Auflage 2021, § 826 Rn. 3) Insoweit gelten dann die Verjährungsfristen nach §§ 195, 199 BGB. (vgl. Köhler, § 4 Rn. 4.23)
    • Solange kein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als sonstiges Recht nach § 823 I BGB vorliegt, sind die §§ 823ff. BGB neben § 4 Nr. 4 UWG anwendbar. Denn ansonsten ist der bürgerrechtliche Unternehmensschutz subsidiär zum UWG. (Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 3 Rn. 10.7)
    • Aber § 3 und § 7 UWG stellen keine Schutzgesetze i. S. d. § 823 II BGB dar. (so Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 3 Rn. 10.9)

Darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen?

  • In der Regel ist durch den Klickbetrug auch § 263a StGB erfüllt, da kein Mensch, sondern ein Computerprogramm getäuscht wird und dieses Programm durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst wird. Durch die Manipulation des Abrechnungssystems wird wiederum das Vermögen eines anderen beschädigt.
  • Die grundsätzliche Möglichkeit eines Computerbetrugs wurde z.B. vom LG Frankfurt/Oder im Urteil vom 10.01.2005 – 12 O 294/04 dargestellt.
  • Bislang gibt es kein Gerichtsurteil zur ausdrücklichen Einstufung eines Klickbetrugs als Computerbetrug i. S. d. StGB. Sofern der Klickbetrug auf die Verdrängung bzw. Schädigung eines Kollegen abzielt, stellt sich einzig die Frage, ob der Mitbewerber in der Absicht handelt, sich unmittelbar einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. (vgl. dazu z.B. Perron, in: Schönke/Schröder, StGB 30. Auflage 2019, § 263a StGB Rn. 26 ff.)

Fazit:

Es kommen also Ansprüche aus dem UWG und ein Anspruch nach § 826 BGB in Betracht. Klickbetrüge sind wettbewerbswidrig und es kann Schadensersatz verlangt werden. Hinsichtlich des „Täters“ sind auch strafrechtliche Konsequenzen nicht auszuschließen.

Schwieriger dürfte sich letztlich das Ausfindigmachen des „Klickbetrügers“ darstellen. Zwar hatte Google im Jahr 2006 in den USA einem Vergleich zugestimmt und von Klickbetrug betroffene Unternehmen selbst entschädigt. (Kaufmann, MMR 2006, IX) Dies wird aber wohl kaum in jeder Konstellation unproblematisch zu erreichen sein.

Milch von glücklichen Kühen?

Das OLG Nürnberg entscheidet, wann Milch als „Weidemilch“ bezeichnet werden darf.

Weidemilch ab wieviel Prozent Weidezeit?
Wann ist Milch „Weidemilch“? Wann sind Kühe glücklich? Manchmal haben unsere Gerichte über Dinge zu entscheiden, die einen schmunzeln lassen. Wie gern hätte man die Diskussion der Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg mitgehört.

Ein Wettbewerbsverband verklagte einen bundesweit als Discounter tätigen Händler von Milch und Milchprodukten. Auf der Milchpackung warb er mit der Aufschrift „Frische Weidemilch“. Auf der Rückseite der Verpackung fand sich der Hinweis: „Bei diesem Produkt handelt es sich um 100% Weidemilch. Unsere Weidemilch stammt von Kühen, die mindestens 120 Tage im Jahr und davon mindestens 6 Stunden am Tag auf der Weide stehen.“.

Weidemilch nur im Sommer?
Schnell stellte sich heraus, dass jeder etwas anderes unter dem Begriff „Weidemilch“ zu verstehen schien. Der klagende Wettbewerbsverband war der Meinung, es handele sich um ein Saisonprodukt. Nur während des Zeitraumes von 120 Tagen handele es sich um Weidemilch. An den restlichen Tagen im Jahr bekämen die Kühe keine Weide zu sehen.

Die Richter des Landgerichts Amberg schienen ähnlicher Meinung zu sein. Sie entschieden im erstinstanzlichen Urteil, dass es sich nur dann um Weidemilch handele, wenn die Kühe am Tag der Melkung mindestens 6 Stunden auf der Weide verbracht hätten. Gerade in Deutschland aber scheint dies doch etwas theoretisch. Wenn nun im Sommer eine Kaltfront hereinbricht, ist die Milch an diesen Tagen, die die Kühe nicht auf der Weide verbringen können, keine Weidemilch? Klingt nach großem Aufwand für die Hersteller.

Weidemilch auch im Winter?
Die Vertreiber hatten sich mit ihrer Definition an Vorgaben des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz orientiert. Darin fand sich eben diese 120-Tage Regelung wieder. Die Richter des Oberlandesgerichts entschieden nun, der Begriff sei jedenfalls rechtlich nicht definiert.

Indem sich der Vertreiber aber an die Vorschriften des Ministeriums gehalten hatte, sei diese Bezeichnung jedenfalls per se nicht irreführend. Weiterhin finde sich schließlich auf der Rückseite der Verpackung eine genaue Beschreibung, was man unter dem Begriff verstehe. Selbst wenn im Volksmund von einem Saisonprodukt ausgegangen werde, sei doch die Werbung auf der Verpackung jedenfalls nicht geeignet, den Verbraucher in die Irre zu führen.

Auch Brüssel hat eine Meinung
Diese Bezeichnung entspreche im übrigen auch den europäischen Vorgaben, so die Richter. Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müsse die Verpackung einen Hinweis enthalten, der die Zusammensetzung der Erzeugnisse genau erläutere. Dies sei durch die Definition des verwendeten Begriffs „Weidemilch“ geschehen.

Darüber hinaus verneinten die Richter ohnehin die Verantwortlichkeit des Discounters für die Bezeichnung auf der Milchpackung. Dieser sei lediglich Händler des Produkts. Als solche sei er nur verpflichtet solche Informationen zu unterlassen, von denen er im Rahmen seiner Tätigkeit als Händler weiß, dass sie falsch sind.

Mehr Informationen zum Werberecht finden Sie unter:
https://www.rosepartner.de/werberecht.html


Autor:
ROSE & PARTNER LLP.
Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer
eMail: rose@rosepartner.de
Webseite: https://www.rosepartner.de