Am 9. Januar 2026 entschied die 26. Große Strafkammer Istanbul im Silivri-Gefängniskomplex, dass alle elf Vorstandsmitglieder der Istanbuler Rechtsanwaltskammer freigesprochen sind. Der Freispruch steht im Gegensatz zu einem parallel laufenden zivilrechtlichen Verfahren, das die Absetzung des gewählten Vorstands anstrebt. Der Fall verdeutlicht die anhaltende Spannung zwischen unabhängiger Rechtsprechung und staatlicher Kriminalisierungsstrategie in der Türkei und hat bedeutende Implikationen für internationale Solidaritätsbemühungen und Menschenrechtsarbeit.
Strafrechtliche Anklage und ihre juristischen Grundlagen
Die Staatsanwaltschaft Bakırköy stützte die Anklage auf zwei zentrale Rechtsnormen:
- Art. 7 Abs. 2 des Anti-Terror-Gesetzes (TMK Nr. 3713) – Vorwurf der Terrorpropaganda.
- Art. 217/A des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) – Verbreitung irreführender Informationen.
Als Reaktion auf eine öffentliche Erklärung der Kammer vom Dezember 2024, in der die Aufklärung des Todes der kurdischen Journalist:innen Nazım Daştan und Cihan Bilgin gefordert wurde, beantragte die Staatsanwaltschaft für jedes Vorstandsmitglied ein Strafmaß von drei bis zwölf Jahren Haft sowie ein politisches Betätigungsverbot. Das maximal geforderte Strafmaß betrug nach den Angaben von Kısa Dalga (2025) bis zu 12 Jahre.
Erstinstanzlicher Freispruch und Bestätigung durch das Berufungsgericht
Der erstinstanzliche Freispruch erfolgte bereits vor dem Berufungsverfahren, doch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Am 9. Januar 2026 bestätigte das Berufungsgericht den Freispruch, wobei Beobachter die Präsenz europäischer Anwaltsdelegationen und Menschenrechtsorganisationen als entscheidenden Faktor nannten (DAV, 2026). Der Freispruch belegt, dass die juristische Konstruktion der Anklage trotz ihrer Schwere nicht standhielt.
Zivilrechtliche Absetzung nach Art. 77 des türkischen Anwaltsgesetzes
Parallel zum Strafverfahren initiierte das Justizministerium ein zivilrechtliches Verfahren zur Absetzung des gesamten Vorstands nach Art. 77 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 1136 (Avukatlık Kanunu). Am 21. März 2025 ordnete das 2. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul die Absetzung an. Das Verfahren begründet sich darauf, dass die Kammer angeblich “außerhalb ihrer gesetzlichen Aufgaben” gehandelt habe. Rechtsmittel wurden eingelegt, aber bis zum Zeitpunkt des Artikels ist keine rechtskräftige Entscheidung ergangen.
Systemische Kriminalisierung von Jurist:innen seit 2016
Der Einzelfall fügt sich in ein länger bestehendes Muster der staatlichen Repression gegen die türkische Justiz ein:
- Seit dem gescheiterten Putschversuch 2016 wurden mehr als 1.700 Anwält:innen strafrechtlich verfolgt (IBAHRI, 2024).
- 553 Rechtsanwält:innen wurden zu insgesamt über 3.380 Jahren Haft verurteilt, verteilt über 77 von 81 türkischen Provinzen (IBAHRI, 2024).
- Ein konkretes Beispiel: Vorstandsmitglied Fırat Epözdemir wurde im Januar 2025 nach einer Dienstreise zum Europarat direkt in Untersuchungshaft genommen.
Diese Zahlen belegen ein strukturelles Vorgehen gegen Strafverteidiger und Menschenrechtsanwälte.
Druck auf türkische Anwälte hält an
Obwohl der Strafprozess abgeschlossen ist, bleibt die berufliche Existenz der Vorstandsmitglieder gefährdet:
- Der zivilrechtliche Absetzungsprozess kann trotz Freispruch den Verlust des Mandats bedeuten.
- Der “Chilling Effect” bleibt bestehen – langwierige Verfahren und Inhaftierungen von Kolleg:innen schüchtern andere Anwält:innen bei politisch sensiblen Mandaten ein.
Die Istanbuler Rechtsanwaltskammer zählt im Jahr 2026 etwa 70.000 Mitglieder (S3). Die Fortführung des Absetzungsverfahrens stellt eine unmittelbare Bedrohung für die Selbstverwaltung dieser großen Berufsgruppe dar.
Internationale Reaktionen und Auszeichnungen
Der Fall zog internationale Aufmerksamkeit auf sich:
- Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßte den Freispruch als wichtiges Signal für Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit.
- Prof. Dr. İbrahim Kaboğlu, Präsident des Vorstands, erhielt am 4. September 2026 den Konrad-Redeker-Preis für Rechtsstaatlichkeit, Haltung und Resilienz (S3).
Diese Anerkennungen unterstreichen die Bedeutung der türkischen Anwaltschaft im internationalen Menschenrechtsdiskurs.
Fazit
Der rechtskräftige Freispruch der elf Vorstandsmitglieder der Istanbuler Rechtsanwaltskammer belegt, dass die türkische Justiz in Einzelfällen unabhängige Entscheidungen treffen kann. Gleichzeitig zeigt das laufende zivilrechtliche Absetzungsverfahren, dass der Staat über strafrechtliche Mittel hinaus juristische Mechanismen nutzt, um unliebsame Kammerleitungen zu schwächen. Die systemische Verfolgung von über 1.700 Anwält:innen seit 2016 und die konkreten Fälle von Inhaftierungen verdeutlichen, dass die Gefahr für die unabhängige Advokatur in der Türkei nach wie vor erheblich ist. Internationale Solidarität und kontinuierliche Beobachtung bleiben daher zentrale Voraussetzungen, um den Fortbestand einer freien und selbstverwalteten Anwaltschaft zu sichern.










