Das Oberlandesgericht Hamm hat mit seiner Entscheidung die Haftung von Unternehmen für irreführende Angaben, die von KI-Chatbots im Gesundheitswesen generiert werden, klar zugunsten der Verbraucher definiert. Das Urteil, das die Zurechnung von falschen Facharztbezeichnungen an die verantwortlichen Unternehmen und Ärzte vorsieht, könnte weitreichende Konsequenzen für die Nutzung von KI-gestützten Anwendungen im medizinischen Bereich haben. Im Folgenden werden die rechtlichen Grundlagen, die Details des Urteils, aktuelle Zahlen und die möglichen Auswirkungen für Unternehmen dargestellt.
Hintergrund des OLG-Hamm-Urteils
Im Verfahren gegen die Aesthetify GmbH aus Recklinghausen hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Klage erhoben, weil der von dem Unternehmen eingesetzte KI-Chatbot falsche Facharztbezeichnungen wie „Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie“ oder „Facharzt für ästhetische Medizin“ ausgab. Diese Bezeichnungen existieren nicht. Das Gericht stellte fest, dass die irreführenden Angaben unzulässige geschäftliche Handlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen.
Wesentliche Punkte des Urteils:
- Die falschen Facharztbezeichnungen werden dem Unternehmen und den beiden Ärzten (Dr. Rick und Dr. Nick) zugerechnet.
- Der KI-Chatbot ist rechtlich Teil der geschäftlichen Organisation und kein unabhängiger Dritter.
- Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde jedoch zugelassen (Az. 4 UKl 3/25).
Rechtliche Grundlagen – UWG und berufsrechtliche Regelungen
Das UWG verbietet irreführende Angaben über berufliche Qualifikationen, weil Verbraucher bei der Wahl einer Behandlung auf solche Informationen vertrauen. Zusätzlich regeln die Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern, dass Facharzttitel nur geführt werden dürfen, wenn sie anerkannt sind. Verstöße können sowohl wettbewerbsrechtlich als auch berufsrechtlich sanktioniert werden.
Zurechnung von KI-Fehlangaben zu Unternehmen
Entscheidung im Detail
Das OLG Hamm betonte, dass die Verantwortung für die vom Chatbot gemachten Aussagen bei den Unternehmen liegt, die den Bot in ihrer Sphäre betreiben. Der Chatbot selbst wird nicht als eigenständiger Akteur betrachtet, sondern als Werkzeug, das im Rahmen der Unternehmensorganisation eingesetzt wird. Damit können Unternehmen nicht mehr argumentieren, sie seien von den Inhalten des KI-Systems entkoppelt.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Haftung nicht nur für klassische Werbeaussagen gilt, sondern auch für automatisierte, KI-generierte Inhalte, die in Kundenkontakt treten.
Bedeutung für das Gesundheitswesen
Die Gesundheitsbranche nutzt zunehmend KI-gestützte Anwendungen. Laut einer Erhebung gibt es 2023 mehr als 50 KI-gestützte Anwendungen im Gesundheitswesen. Das OLG-Urteil macht deutlich, dass Fehlangaben in diesem sensiblen Bereich nicht toleriert werden und Unternehmen ihre KI-Systeme streng kontrollieren müssen.
Aktuelle Zahlen und Entwicklungen
- Anzahl relevanter Rechtsfälle (2021-2023): 15 Fälle zur Haftung bei KI-generierten Inhalten.
- Veröffentlichte Stellungnahmen von Rechtsverbänden (2023): 7 Stellungnahmen, darunter eine vom Deutschen Anwaltverein, die klare Regelungen für KI-Chatbots im Gesundheitssektor fordert.
- KI-Anwendungen im Gesundheitswesen (2023): Mehr als 50 Anwendungen.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass das Thema bereits intensiv diskutiert wird und die juristische Praxis zunehmend belastet.
Risiken und Unsicherheiten für Unternehmen
Die Unklarheit über die Haftung kann Unternehmen davon abhalten, KI-Chatbots zu implementieren. Dies könnte die Innovationskraft im Gesundheitswesen bremsen. Der Deutsche Anwaltverein weist darauf hin, dass ein klarer gesetzlicher Rahmen nötig ist, um sowohl Innovation als auch Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Ausblick – Revision zum BGH und zukünftige Rechtslage
Die vom OLG Hamm zugelassene Revision zum BGH wird voraussichtlich grundsätzliche Fragen zur Haftung für KI-generierte Inhalte klären. Ein wegweisendes Urteil des BGH könnte die rechtliche Zurechnung von KI-Fehlangaben endgültig festlegen und damit Leitlinien für Unternehmen in allen Branchen schaffen.
Fazit
Das OLG-Hamm-Urteil markiert einen wichtigen Schritt in der deutschen Rechtsprechung, indem es die Verantwortung für KI-Chatbot-Inhalte klar den Unternehmen und deren Führungskräften zuweist. In Kombination mit der steigenden Zahl von KI-Anwendungen im Gesundheitswesen und den bereits vorhandenen Rechtsfällen entsteht ein starkes Signal: Unternehmen müssen ihre KI-Systeme sorgfältig überwachen und rechtlich absichern. Die bevorstehende BGH-Entscheidung wird voraussichtlich die Rechtslage weiter präzisieren und könnte als Präzedenzfall für zahlreiche Berufsfelder dienen.


