strenge einhaltung der gesetzlichen wartezeit nach 5b abs 1 nr 1 bnoto bei

Strenge Einhaltung der gesetzlichen Wartezeit nach § 5b Abs. 1 Nr. 1 BNotO bei Anwaltsnotarstellen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 6. Juli 2026 klargestellt, dass die in § 5b Abs. 1 Nr. 1 der Bundesnotarordnung (BNotO) festgelegte fünfjährige Anwaltstätigkeit ohne Ausnahmen einzuhalten ist – selbst wenn im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk ein vermeintlicher Bewerbermangel vermutet wird. Dieser Entscheid verdeutlicht die Spannung zwischen Rechtssicherheit und der Notwendigkeit personeller Flexibilität in einer Branche, die sich durch regionale Unterschiede und demografische Entwicklungen auszeichnet.

Gesetzliche Vorgaben und Wartezeiten im Anwaltsnotariat

  • Mindestens fünf Jahre anwaltliche Tätigkeit in nicht unerheblichem Umfang (§ 5b Abs. 1 Nr. 1 BNotO).
  • Zusätzlich mindestens zwei Jahre ununterbrochene Tätigkeit im vorgesehenen Amtsgerichtsbezirk.
  • Eine Ausnahme von der fünfjährigen Wartezeit ist nur zulässig, wenn eine akute Gefährdung des notariellen Leistungsangebots im Bezirk nachgewiesen wird.
  • Die Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen richtet sich primär nach dem Urkundenaufkommen, nicht allein nach dem altersbedingten Ausscheiden von Amtsinhabern.

Der BGH-Entscheid – Faktenfall Hannover

Im vorliegenden Fall bewarb sich eine in Niedersachsen zugelassene Rechtsanwältin am 1. November 2024 um eine von 14 ausgeschriebene Notarstelle im Amtsgerichtsbezirk Hannover. Zum Zeitpunkt der Bewerbung fehlten ihr lediglich fünf Tage, bis die gesetzlich geforderte fünfjährige Wartezeit am 6. November 2024 erfüllt gewesen wäre. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle wies die Bewerbung mit der Begründung zurück, dass die allgemeine Wartezeit nicht eingehalten sei. Die Anwältin argumentierte, dass ein akuter Bedarf an Notaren im Bezirk bestehe und die Frist-Überschreitung keine hinreichenden Gründe für eine Ausnahme begründe.

Der BGH prüfte, ob im Amtsgerichtsbezirk Hannover ein dauerhaftes Defizit an qualifizierten Bewerbern vorliege. Im Jahr 2025 hatten sich dort 16 Rechtsanwälte auf sechs ausgeschriebene Notarstellen beworben – ein klares Bewerberüberhang. Der Senat stellte fest, dass ein solcher Überhang die Annahme einer akuten Versorgungsgefährdung widerlegt und dass die reine Altersstruktur der amtierenden Notare keinen Rückschluss auf ein Defizit zulasse, da die Notarstellen nach Urkundenaufkommen bemessen werden.

Regionale Bewerberlage und strukturelle Unterschiede

Die Daten der Bundesnotarkammer zeigen, dass die Nachfragestruktur im Notariat regional stark variiert:

  • Von 2015 bis 2025 stieg die Anzahl der Notarplätze in Großstädten um 11 %, während ländliche Regionen lediglich ein Wachstum von 2 % verzeichneten.
  • Im Jahr 2025 liegt das Bewerber-Platz-Verhältnis in urbanen Gebieten bei 3 : 1 – für jede ausgeschriebene Stelle gibt es durchschnittlich drei Bewerber.
  • Im Gegensatz dazu kämpfen ländliche Bezirke mit einem nachweisbaren Nachwuchsmangel, weil das Bewerber-Platz-Verhältnis dort deutlich niedriger ist.

Reformen des Notarrechts und ihre erwartete Wirkung

Im Zuge der bundesweiten Reform des Notarrechts, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Altersgrenze 2025 in Kraft trat, wurden mehrere Zugangserleichterungen eingeführt:

  • Verkürzung der örtlichen Wartezeit von drei auf zwei Jahre (§ 5b Abs. 1 Nr. 2 BNotO nF) ab 2026.
  • Ermöglichung einer zweimaligen Verlängerung der Amtszeit über die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren (§ 47 Nr. 2, §§ 48b, 48c BNotO).
  • Änderungen bei der notariellen Fachprüfung (§ 7a BNotO nF), die die Hürden für den Berufseinstieg senken sollen.

Erste Auswirkungen dieser Reformen lassen sich bereits beobachten:

  • Im Jahr 2025 bewarben sich 12 % der Kandidaten mit weniger als einem Jahr Berufserfahrung – ein Anstieg, der auf die gelockerte Wartezeit zurückzuführen ist.
  • Vor der Reform fielen 43 % der Bewerber wegen der strengen Prüfungsvoraussetzungen aus (Statistik 2024, Deutsche Notarkammer).

Experten gehen davon aus, dass Reformen insbesondere in ländlichen Regionen mittelfristig zu einer Entlastung des Nachwuchsmangels führen könnten. Die Wirkung entfaltet sich jedoch erst nach mehreren Jahren, da die Anpassungen der Urkundenaufkommen-basierenden Stellenausschreibungen Zeit benötigen.

Risiken und Gegenargumente

  • Regionale Versorgungsdiskrepanzen: Während Städte wie Hamburg oder München einen deutlichen Bewerberüberhang aufweisen, bleiben ländliche Amtsgerichtsbezirke häufig unbesetzt, weil die gesetzlichen Wartezeiten nicht flexibel genug angepasst werden können.
  • Wirkungsverzögerungen der Reformen: Die verkürzte Wartezeit und die Erweiterung der Altersgrenze benötigen mehrere Jahre, um die strukturellen Engpässe nachhaltig zu beheben.

Fazit

Der BGH-Beschluss bestätigt, dass die gesetzlichen Vorgaben der BNotO – insbesondere die fünfjährige allgemeine Wartezeit – strikt einzuhalten sind, solange kein nachweisbarer, akuter Mangel an Notaren im jeweiligen Bezirk besteht. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer klaren, regional differenzierten Analyse der Bewerberlage und verhindert willkürliche Ausnahmen, die die Rechtssicherheit gefährden könnten. Gleichzeitig zeigen die aktuellen Reformen des Notarrechts, dass der Gesetzgeber langfristig versucht, strukturelle Ungleichgewichte zu mildern. Die tatsächliche Entlastung des Nachwuchsmangels wird jedoch erst nach mehreren Jahren sichtbar werden, wobei insbesondere ländliche Regionen von den geplanten Zugangserleichterungen profitieren könnten.

Quellen