Thüringen startet ein Pilotprojekt, das Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren die Möglichkeit bietet, als bezahlte Justizassistentinnen und Justizassistenten an Gericht und Staatsanwaltschaft zu arbeiten. Ziel ist es, die überlastete Justiz zu entlasten und gleichzeitig den juristischen Nachwuchs im Freistaat zu binden. Das Modell greift auf bewährte Strukturen anderer Bundesländer zurück und wird mit klaren finanziellen Rahmenbedingungen ausgestattet.
Demografischer Hintergrund: Der Generationenwechsel in Ostdeutschlands Justiz
Erhebungen des Deutschen Richterbundes zeigen, dass in den ostdeutschen Bundesländern bis zum Jahr 2033 mehr als die Hälfte der aktiven Richterinnen, Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen wird. In Thüringen betrifft das 415 von 823 Juristinnen und Juristen – ein Anteil von 50,4 % (Stand 2023). Diese Entwicklung ist das direkte Ergebnis der massiven Neueinstellungen nach der Wiedervereinigung, bei denen ein Großteil der Juristengeneration gleichzeitig eingestellt wurde und nun das Renten- bzw. Pensionsalter erreicht.
Das Modell Justizassistenz – Konzept und Vergütung
Die Justizassistenz ist als vergütete Nebentätigkeit konzipiert, die unabhängig von der eigentlichen Referendarausbildung ist. Referendare können bis zu 32 Stunden pro Monat – in der Regel vier bis acht Stunden pro Woche – arbeiten. Die Vergütung liegt bei rund 30 Euro brutto pro Stunde und orientiert sich am Eingangsgehalt für den höheren Dienst. Zu den typischen Aufgaben gehören juristische Recherchen, die Erarbeitung von Entwürfen und Entscheidungsvorschlägen sowie das Erstellen von Fallsammlungen.
Pilotprojekt in Erfurt: Acht Stellen, Start und Finanzierung
Justizministerin Beate Meißner (CDU) kündigte im August 2026 an, dass ab September zunächst acht Stellen für Justizassistentinnen und Justizassistenten am Landgericht Erfurt und bei der dortigen Staatsanwaltschaft ausgeschrieben werden. Der offizielle Start ist für November geplant. Die Stellen sollen bis zum Jahresende genutzt werden, um organisatorische Abläufe zu erproben. Für das Pilotprojekt stehen im Landeshaushalt rund 2,7 Millionen Euro bereit, die sowohl das aktuelle Jahr als auch das kommende Finanzierung.
- Anzahl der Pilotstellen: 8
- Arbeitszeit: max. 32 Stunden/Monat (4-8 Stunden/Woche)
- Vergütung: ca. 30 Euro brutto pro Stunde
- Finanzierung: 2,7 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt
- Geplanter Ausbau: bis zu 20 Stellen im Freistaat
Die Zahl der Referendare in Thüringen ist laut Ministerin von 125 im Jahr 2024 auf voraussichtlich 231 im Jahr 2026 gestiegen. Im selben Jahr wurden 75 neue Richterinnen, Richter und Staatsanwälte eingestellt – damit überstiegen die Neueinstellungen erstmals die Pensionierungen (45).
Vorbild Niedersachsen: Etablierung des Modells seit 2020
Das thüringische Modell baut auf dem Vorbild Niedersachsen auf, das bereits im Herbst 2020 als erstes deutsches Bundesland eine geregelte tarifliche Justizassistenz für Referendare einführte. Dort werden die Assistenzkräfte nach TV-L Entgeltgruppe E 13 (Tarifvertrag der Länder) vergütet und arbeiten mit sechs Wochenstunden bei Fach- und Zivilgerichten sowie Staatsanwaltschaften. Dieses Modell hat gezeigt, dass eine tarifliche Eingruppierung und klare Arbeitszeitregelungen die Praxisnähe erhöhen und gleichzeitig die Attraktivität des öffentlichen Dienstes steigern.
- Einführungsjahr: 2020
- Tarifliche Eingruppierung: TV-L E 13
- Arbeitszeit: 6 Wochenstunden
- Erste Bundesland mit geregelter Justizassistenz
Durch den Vergleich mit Niedersachsen wird deutlich, dass das thüringische Pilotprojekt auf bereits erprobten Strukturen beruht und damit eine bundesweit vergleichbare Standardisierung anstrebt.
Potenzielle Vorteile für Justiz und Nachwuchs
- Entlastung der Richterinnen und Richter: Durch juristische Recherchen und Entwurfsarbeiten wird die tägliche Arbeitsbelastung reduziert.
- Praxisnahe Ausbildung: Referendare erhalten frühzeitige Einblicke in die gerichtliche Praxis, was die spätere Berufswahl beeinflussen kann.
- Win-win-Situation: Die Justiz gewinnt motivierte Nachwuchskräfte, die Referendare gewinnen wertvolle Berufserfahrung.
- Bindung an den Freistaat: Durch die enge Zusammenarbeit sollen mehr Juristinnen und Juristen nach dem zweiten Staatsexamen in Thüringen bleiben.
Risiken und Gegenargumente
Gegen das Modell werden zwei zentrale Kritikpunkte genannt:
- Gefahr der Mehrbelastung im Vorbereitungsdienst: Der Referendariatszeitraum ist bereits stark durch Prüfungs- und Lerndruck geprägt. Eine Nebentätigkeit von bis zu acht Wochenstunden erfordert ein straffes Zeitmanagement und könnte im Einzelfall die Prüfungsvorbereitung beeinträchtigen.
- Eingeschränkter Entlastungseffekt für die Stammpraxis: Die fachliche Anleitung und Betreuung der Assistenzkräfte bindet erfahrene Richterinnen und Richter zunächst zusätzlich, was zu einer kurzen Phase erhöhter Belastung führen kann.
Diese Punkte zeigen, dass die Einführung einer Justizassistenz sorgfältig geplant und evaluiert werden muss, um die Balance zwischen Ausbildung und Entlastung zu gewährleisten.
Ausblick: Erweiterung und bundesweite Kontextdaten
Das Pilotprojekt in Erfurt ist als Testphase gedacht, die bis zum Jahresende evaluiert wird. Auf Basis der Ergebnisse sollen bis zu 20 Stellen im gesamten Freistaat geschaffen werden. Bundesweit wird ein erheblicher Personalbedarf gesehen: Laut einer Studie des Deutschen Richterbundes fehlen bis 2026 rund 2.000 Stellen bei Strafgerichten und Staatsanwaltschaften. Die thüringische Initiative könnte somit als Modell für weitere Bundesländer dienen, um dem demografisch bedingten Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Fazit
Die Einführung bezahlter Justizassistenzen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Thüringen adressiert zwei zentrale Herausforderungen: die bevorstehende Pensionierungswelle in der Justiz und den intensiven Wettbewerb um juristischen Nachwuchs. Das Pilotprojekt greift auf bewährte Strukturen aus Niedersachsen zurück, bietet attraktive Vergütung und praxisnahe Aufgaben und ist durch ein klar definiertes Finanzierungsvolumen abgesichert. Gleichzeitig müssen potenzielle Belastungen für die Referendare und die Stammpraxis im Blick behalten werden. Wenn die Evaluation positive Ergebnisse liefert, könnte das Modell nicht nur die Justiz in Thüringen stärken, sondern auch als Vorlage für eine bundesweite Standardisierung dienen.


