Der Begriff „Arbeitnehmer“ ist im deutschen Arbeitsrecht von zentraler Bedeutung. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags ihre Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit in Vollzeit, Teilzeit oder als Aushilfsjob ausgeführt wird. Auch die Branche ist unerheblich, ob es sich um Industrie, Dienstleistungen oder IT handelt. Der Arbeitnehmer steht in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber, das heißt, er unterliegt dessen Weisungsrecht und ist in die betriebliche Organisation eingegliedert.
Was unterscheidet einen Arbeitnehmer von einem Selbstständigen?
Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Art und Weise der Arbeitsausführung. Ein Selbstständiger erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich und ist nicht weisungsgebunden. Er trägt auch das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit selbst. Hingegen ist der Arbeitnehmer in die betrieblichen Abläufe des Arbeitgebers integriert und muss sich dessen Weisungen hinsichtlich Arbeitszeit, -ort und -inhalt fügen. Zudem ist das arbeitsrechtliche Schutzsystem, wie Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, explizit auf Arbeitnehmer zugeschnitten.
Welche arbeitsrechtlichen Regelungen betreffen Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer genießen umfangreichen rechtlichen Schutz. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt beispielsweise die maximale Arbeitszeit und Pausen. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt vor einer willkürlichen Kündigung, während das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) den Anspruch auf bezahlten Urlaub festlegt. Diverse Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können zusätzliche Regelungen und Vergünstigungen bieten. Auch der Mutterschutz und der besondere Schutz für Schwerbehinderte sind zu nennen, die spezifische Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer etablieren.
In welchen Fällen ist der Status als Arbeitnehmer besonders wichtig?
Der Status als Arbeitnehmer ist entscheidend für den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen, wie der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Arbeitnehmer haben hier gewisse Pflichten, wie die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, aber auch erhebliche Rechte. Bei Arbeitslosigkeit haben sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, und im Krankheitsfall wird das Gehalt weiterhin gezahlt. Zudem profitieren sie von Arbeitsschutzbestimmungen und dem Tarifvertragsrecht, das für geregelte Arbeitsbedingungen sorgt.
Gibt es besondere Gruppen von Arbeitnehmern?
Ja, besondere Gruppen sind unter anderem Teilzeitbeschäftigte, befristet Angestellte, Auszubildende und Praktikanten. Für jede Gruppe gelten spezifische Regelungen. Auszubildende unterliegen beispielsweise dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), das spezielle Schutzvorschriften und Pflichten für beide Seiten – Auszubildender und Arbeitgeber – vorsieht. Auch Praktikanten haben, abhängig vom Praktikumstyp, bestimmte Ansprüche, etwa auf eine angemessene Vergütung oder eine qualifizierte Betreuung.
Danach wird auch oft gesucht:
Arbeitsvertrag, Arbeitnehmerüberlassung, Kündigungsschutz, Tarifvertrag, Mindestlohn, Mutterschutzgesetz, Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Teilzeitbeschäftigung, Befristeter Arbeitsvertrag, Entgeltfortzahlung, Betriebsvereinbarung.