Ein Arbeitgeber ist im deutschen Rechtssystem eine natürliche oder juristische Person, die Arbeitskräfte beschäftigt und dafür Arbeitsverträge abschließt. In den meisten Fällen hat der Arbeitgeber das Direktionsrecht, was bedeutet, dass er den Beschäftigten Weisungen zur Art und Weise der Arbeitsausführung geben kann. Diese Definition mag simpel klingen, doch die rechtlichen Implikationen sind umfangreich.
Welche Rechte und Pflichten hat ein Arbeitgeber?
Ein Arbeitgeber hat viele Rechte, aber auch etliche Pflichten. Zu seinen Rechten gehört das bereits erwähnte Direktionsrecht. Das heißt, er darf dem Arbeitnehmer vorschreiben, wie und wann die Arbeit zu erledigen ist. Aber keine Sorge, die Freiheit hat auch Grenzen: Ein Arbeitgeber muss stets das Persönlichkeitsrecht seines Mitarbeiters beachten.
Bei den Pflichten ist es umfassender und komplizierter. Der Arbeitgeber muss den Lohn pünktlich zahlen und für sichere Arbeitsbedingungen sorgen. Das schließt Arbeitsschutzmaßnahmen und die Einhaltung von Arbeitszeiten ein. Ebenfalls wichtig: der Kündigungsschutz. Kündigt der Arbeitgeber, muss er sich an gesetzliche Vorgaben und vertragliche Absprachen halten.
Wer kann Arbeitgeber sein?
Das klingt vielleicht banal, kann aber je nach Kontext komplex werden. Natürlich sind Unternehmen und Organisationen typische Arbeitgeber. Aber auch Einzelpersonen können Arbeitgeber sein, zum Beispiel im Rahmen von Haushaltshilfen oder Pflegekräften.
Juristische Personen wie AGs und GmbHs gelten ebenfalls als Arbeitgeber. Hier vertritt oft der Geschäftsführer oder das Management das Unternehmen als Arbeitgeber. Wichtig: Auch der Staat tritt in der Rolle des Arbeitgebers auf – denken wir nur an Beamte.
Wie unterscheidet sich der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer?
Der Unterschied könnte kaum größer sein. Der Arbeitnehmer verkauft seine Arbeitskraft und Zeit und ist zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet. Der Arbeitgeber stellt dafür die notwendigen Mittel und die Bezahlung bereit. Klar ist auch: Der Arbeitgeber hat mehr Verantwortung. Er muss dafür sorgen, dass die Arbeitssituation den gesetzlichen Vorschriften entspricht und für die Gesundheit des Angestellten sicher ist.
Spannend ist auch der rechtliche Rahmen: Arbeitnehmer sind durch viele Gesetze geschützt, Arbeitgeber dagegen haben hauptsächlich organisatorische Pflichten.
Wie wird man Verantwortlichkeiten gerecht?
Ein wichtiger Punkt für Arbeitgeber ist das Compliance-Management. Damit stellen sie sicher, dass alle Unternehmensaktivitäten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Verstöße können schwerwiegende Folgen haben, von Geldstrafen bis hin zur Haftung von Führungskräften.
Weitere Aspekte sind der Schutz von Betriebsgeheimnissen und der Datenschutz. Da ein Arbeitgeber oft sensible Informationen besitzt, muss er dafür sorgen, dass diese Informationen sicher verwahrt werden.
Was ist eine Arbeitgebermarke?
Vielleicht hast du schon mal den Begriff „Employer Branding“ gehört? Dabei handelt es sich um die Entwicklung einer attraktiven und glaubwürdigen Arbeitgebermarke. Eine starke Arbeitgebermarke hilft dabei, qualifizierte Bewerber anzuziehen und bestehende Mitarbeiter zu binden. Denn nicht nur der Lohn ist wichtig: Ein positives Arbeitsumfeld und Karrierechancen spielen eine riesige Rolle, wenn es darum geht, wer für welches Unternehmen arbeiten möchte.
Employer Branding umfasst viele Aspekte vom Firmenimage über Arbeitskultur bis hin zu Zusatzleistungen und Weiterbildungsangeboten. Firmen, die sich hier besonders engagieren, werden oft als Top-Arbeitgeber wahrgenommen.
Danach wird auch oft gesucht:
Arbeitsvertrag, Direktionsrecht, Kündigungsschutzgesetz, Betriebsrat, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Mindestlohn, Personalführung, Compliance Management, Arbeitgeberhaftung