Wer sind Beamte eigentlich? Beamte sind Personen, die in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn, in der Regel der Staat oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, stehen. Es handelt sich um eine spezielle Gruppe von Staatsbediensteten, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Das Beamtenverhältnis ist durch ein hohes Maß an Arbeitsplatzsicherheit und besonderen Pflichten sowie Rechten gekennzeichnet. Wir betrachten hier die wesentlichen Aspekte, die Beamte im deutschen Rechtssystem auszeichnen und was sie von anderen Arbeitnehmern unterscheidet.
Welche Arten von Beamten gibt es?
Es gibt verschiedene Beamtenkategorien. Wir unterscheiden zwischen Beamten auf Lebenszeit, Beamten auf Probe, Beamten auf Widerruf und Beamten auf Zeit. Beamte auf Lebenszeit haben das höchste Maß an Arbeitsplatzsicherheit. Beamte auf Probe sind oft in einer Art Übergangsphase, bevor sie auf Lebenszeit ernannt werden. Beamte auf Widerruf sind meist in der Ausbildung. Beamte auf Zeit haben ein befristetes Dienstverhältnis, oft in politischen Ämtern.
Wie wird man Beamter?
Der Weg zum Beamtenstatus ist durch gesetzliche Vorgaben streng geregelt. Voraussetzungen sind z.B. deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Landes, ein Mindestalter von 16 Jahren und eine charakterliche Eignung. Bildungsvoraussetzungen variieren je nach Laufbahn. Der Ernennungsprozess ist formell: per Ernennungsurkunde. Die Probezeit variiert, wobei charakterliche, gesundheitliche und fachliche Eignung bewertet werden.
Welche Rechte und Pflichten haben Beamte?
Beamte genießen besondere Rechte, wie das Lebenszeitprinzip, das ihnen eine Anstellung bis zur Pensionierung sichert, und Alimentationsprinzip, das eine angemessene Besoldung sicherstellt. Doch diese Rechte kommen mit speziellen Pflichten. Dazu gehört die Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn und die Gehorsamspflicht, die eine besondere Loyalität und Befolgung der Dienstanweisungen verlangt. Beamte müssen sich auch politisch neutral verhalten.
Was unterscheidet Beamte von Angestellten?
Der Unterschied ist signifikant. Beamte sind keine Arbeitnehmer im rechtlichen Sinne. Sie haben keinen Arbeitsvertrag, sondern ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Während Angestellte nach dem Arbeitsrecht wie dem Kündigungsschutzgesetz oder Tarifverträgen arbeiten, unterliegen Beamte speziellen Beamtengesetzen. Beamte können nur in Ausnahmefällen gekündigt werden; bei Pflichtverletzungen gibt es Disziplinarverfahren.
Können Beamte streiken?
Ganz klar: Nein. Streikrecht gehört nicht zu den Rechten von Beamten. Diese Pflicht zur Dienstleistungserbringung ohne Streikmöglichkeit folgt aus ihrer besonderen Treuepflicht. Dies wird oft kritisiert, da es Beamte in Krisensituationen belastet. Verfassungsgemäß ist es aber unumstritten, da der Staat auf ihre uneingeschränkte Verfügbarkeit angewiesen ist.
Welche Laufbahngruppen gibt es für Beamte?
Beamte haben unterschiedliche Laufbahngruppen abhängig von ihrer Qualifikation. Man spricht von mittlerem, gehobenem und höherem Dienst. Der mittlere Dienst erfordert mindestens einen mittleren Bildungsabschluss, der gehobene Dienst ein Studium an einer Fachhochschule und der höhere Dienst ein Universitätsstudium. Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche differieren dabei stark; vom Sachbearbeiter bis zum Ministerialrat.
Was passiert bei Verstößen gegen Beamtenpflichten?
Verletzen Beamte ihre Pflichten, drohen Disziplinarmaßnahmen. Diese reichen von einem Verweis über Geldbußen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. Das Disziplinarrecht ist umfassend geregelt und dient der Aufrechterhaltung der Dienst- und Funktionsfähigkeit. Schwere Vergehen können auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Hier macht der Beamtenstatus keine Ausnahmen.
Danach wird auch oft gesucht:
Dienstverhältnis, Kündigungsschutz, Treuepflicht, Arbeitsrecht, Disziplinarverfahren, Besoldung, Probezeit, Laufbahngruppen, Verbeamtung, Beamtenrecht