Eine Änderungskündigung ist ein Kündigungsinstrument im deutschen Arbeitsrecht, das Arbeitnehmern eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen anbietet. Diese Form der Kündigung wird häufig dann eingesetzt, wenn der Arbeitgeber dringend organisatorische Änderungen vornehmen muss, etwa geänderte Arbeitszeiten oder eine neue Tätigkeitsbeschreibung. Ziel ist es, den Arbeitnehmer im Unternehmen zu halten, allerdings zu veränderten Voraussetzungen.
Wie funktioniert eine Änderungskündigung?
Eine Änderungskündigung besteht faktisch aus zwei Teilen: einer Kündigung des bestehenden Vertrags und einem gleichzeitigem Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen. Das bedeutet: Der alte Vertrag wird aufgelöst und sofort ein neuer vorgeschlagen. Ein Arbeitnehmer hat in der Regel die Wahl, dieses Angebot anzunehmen oder die Änderungskündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Klingt erstmal kompliziert, ist es aber nicht unbedingt.
Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ein Arbeitgeber muss triftige Gründe haben, um eine Änderungskündigung auszusprechen. Diese Gründe müssen entweder in betriebsbedingten Erfordernissen, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen liegen. Zudem muss geprüft werden, ob eine Änderungskündigung sozial gerechtfertigt ist. Das heißt, es muss eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers stattfinden. Falls das Ganze dann doch in einer Kündigungsschutzklage endet, prüft das Gericht genau diese Punkte.
Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei einer Änderungskündigung?
Arbeitnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, auf eine Änderungskündigung zu reagieren. Erstens können sie das Angebot bedingungslos annehmen und arbeiten dann unter den neuen Bedingungen weiter. Zweitens können sie das Angebot unter Vorbehalt annehmen und gleichzeitig Kündigungsschutzklage erheben, um die Änderungen gerichtlich prüfen zu lassen. Drittens haben sie die Option, die Änderung abzulehnen und zur Folge eine Entlassung zu riskieren.
Was ist der Unterschied zwischen Änderungskündigung und Versetzung?
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von Änderungskündigung und Versetzung. Bei einer Versetzung wird der Arbeitsvertrag nicht gekündigt, sondern der Arbeitnehmer erhält eine andere Tätigkeit, die jedoch vertraglich abgedeckt ist. Bezüglich der Änderungskündigung gibt es hingegen einen neuen Vertrag. Die Hürden und Voraussetzungen unterscheiden sich deshalb erheblich.
Kann eine Änderungskündigung vor Gericht angefochten werden?
Ja, eine Änderungskündigung kann vor dem Arbeitsgericht mittels Kündigungsschutzklage angefochten werden. Hierbei prüft das Gericht, ob die Änderung sozial gerechtfertigt und verhältnismäßig war. Die Frist zur Einreichung betragen drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Die häufige Anwendung dieser Klagen zeigt, dass Arbeitnehmer häufig berechtigte Zweifel an der Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit haben.
Danach wird auch oft gesucht:
außerordentliche Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, Kündigungsschutzklage, Versetzung im Arbeitsrecht, Sozialauswahl, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Kündigungsfristen, Arbeitsgericht, Änderungsvertrag