Was ist eine allgemeine Abwägung?

Die allgemeine Abwägung ist ein grundlegendes Konzept im deutschen Recht. Sie dient dazu, widersprüchliche Interessen und Rechte gegeneinander abzuwägen. Dies geschieht häufig in Fällen, in denen Rechtskonflikte bestehen oder es keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt. Ziel der Abwägung ist es, eine ausgewogene und gerechte Lösung zu finden.

Wie funktioniert die allgemeine Abwägung?

Die allgemeine Abwägung läuft meist in mehreren Schritten ab. Zunächst werden die betroffenen Rechtsgüter identifiziert. Das kann alles Mögliche sein: von allgemeinen Persönlichkeitsrechten über Eigentumsrechte bis hin zu Umweltschutzinteressen. Anschließend wird bewertet, wie stark die jeweiligen Rechte oder Interessen betroffen sind. Der letzte Schritt besteht darin, diese Interessen gegeneinander abzuwägen und zu schauen, welches Interesse in diesem speziellen Fall Vorrang hat.

Wann wird die allgemeine Abwägung angewendet?

Allgemeine Abwägungen kommen in vielfältigen juristischen Konstellationen vor. Sie spielen beispielsweise eine Rolle im Verwaltungsrecht, wenn es darum geht, den Bau eines Windparks abzuwägen gegen die Interessen der Anwohner. Aber auch im Zivilrecht, etwa bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, oder im Medienrecht, wenn Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechte kollidieren. Kurzum: Immer dann, wenn verschiedene Interessen auf beachtenswerte Art und Weise aufeinandertreffen.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die allgemeine Abwägung?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex und hängen von der jeweiligen Rechtsmaterie ab. Im Grundgesetz sind einige allgemeine Richtlinien vorgegeben, wie etwa der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Dieser besagt, dass eine Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein muss. Also ja, Bürokratie pur, aber unerlässlich für Gerechtigkeit. Auch spezielle Gesetze und Gerichtsurteile können eine Rolle spielen.

Gibt es Alternativen zur allgemeinen Abwägung?

Ja, tatsächlich gibt es Fälle, in denen anstelle einer allgemeinen Abwägung spezielle gesetzliche Regelungen greifen. Manchmal sind die Gesetze so klar formuliert, dass keine Abwägung nötig ist. Dann geht es darum, das Gesetz „nur“ korrekt anzuwenden. Aber seien wir ehrlich: In der Jurawelt kommen solche Klarheiten eher selten vor. Meistens führt kein Weg an einer gründlichen Abwägung vorbei.

Was ist der Unterschied zwischen einer allgemeinen Abwägung und einer Interessenabwägung?

Oft werden die Begriffe „allgemeine Abwägung“ und „Interessenabwägung“ synonym verwendet, aber das ist nicht ganz korrekt. Die allgemeine Abwägung zielt breiter und umfasst alle möglichen Rechtsgüter und Interessen, die aufeinanderprallen können. Die Interessenabwägung hingegen konzentriert sich speziell auf situationsbedingte Konflikte, meist zwischen Parteien mit konträren Interessen. Sie ist also eine Unterkategorie der allgemeinen Abwägung.

Danach wird auch oft gesucht:

Grundrechtsabwägung, Verhältnismäßigkeit, Abwägung im Verwaltungsrecht, Interessenkonflikte, Abwägungslehre, Juristische Argumentation, Öffentliches Interesse, Privatrechtliche Abwägung, Verfassungsrechtliche Abwägung, Gleichheitsgrundsatz