Was ist Annahmeverzug?

In der juristischen Welt stolpert man hin und wieder über den Annahmeverzug. Klingt trocken, ist aber super spannend und zugleich ziemlich relevant für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aber was steckt wirklich dahinter? Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen.

Was versteht man unter Annahmeverzug?

Annahmeverzug bedeutet, dass ein Schuldner (meist der Arbeitgeber) die vom Gläubiger (oft der Arbeitnehmer) ordnungsgemäß angebotene und geschuldete Leistung nicht annimmt. Der Arbeitgeber nimmt also deine Arbeitskraft nicht an, obwohl Du verfügbar bist und arbeiten möchtest. Irgendwie paradox, oder?

Wann tritt Annahmeverzug ein?

Für den Annahmeverzug müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Erstens muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung korrekt angeboten haben, also pünktlich und wie vertraglich vereinbart. Zweitens muss der Arbeitgeber die Annahme dieser Arbeitsleistung verweigern. Das kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel Betriebsstörungen oder auch schlichtweg Organisationsfehler.

Was sind die rechtlichen Folgen des Annahmeverzugs?

Im Annahmeverzug schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weiterhin die vereinbarte Vergütung. Der Clou: Der Arbeitgeber zahlt, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wurde. Juristen nennen das „Vergütungsanspruch“. Bedeutet im Klartext: Geld für nichts. Aber vorsicht, das bleibt nicht ohne Grenzen, da die Annahmebereitschaft des Arbeitnehmers laufend gegeben sein muss.

Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer während des Annahmeverzugs?

Ja, auch der Arbeitnehmer hat in diesem Szenario seine Pflichten. Er darf nicht einfach nach Hause gehen und die Füße hochlegen. Vielmehr muss er weiterhin seine Arbeitskraft anbieten. Tut er das nicht, könnte dies den Anspruch auf Vergütung gefährden. Man sollte also stets bereit und willig zur Arbeit sein, selbst wenn es dem Arbeitgeber gerade nicht passt.

Gibt es Unterschiede zwischen Annahmeverzug und Leistungsverzug?

Definitiv. Hier kommt es oft zu Verwechslungen. Beim Leistungsverzug gerät der Schuldner in Verzug, weil er die geschuldete Leistung nicht rechtzeitig erbringt. Hier ist es der Arbeitgeber, der zu spät zahlt oder andere Pflichten nicht pünktlich erfüllt. Beim Annahmeverzug hingegen ist der Gläubiger der Depp, dessen Leistung nicht angenommen wird.

Kann der Arbeitnehmer Schadensersatz beanspruchen?

Beim Annahmeverzug kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen auch Schadensersatz verlangen. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen der Verzug zu weiteren nachweisbaren Nachteilen führt, wie zusätzlichen Fahrtkosten oder entgangenen anderweitigen Verdienstmöglichkeiten. Aber hier bitte Vorsicht: Es müssen konkrete Nachweise erbracht werden.

Was passiert bei ungerechtfertigtem Anbieten der Arbeitsleistung?

Da wird’s knifflig. Stellt sich heraus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft unberechtigt anbietet, zudem in einer Art und Weise, die nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, kann der Arbeitgeber diesen Anspruch auf Vergütung mit einem Lächeln ablehnen. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall keinen Annahmeverzug geltend machen.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für den Annahmeverzug?

Die gesetzlichen Regelungen über den Annahmeverzug finden sich in den §§ 293 bis 304 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Diese Vorschriften klären unter anderem, unter welchen Voraussetzungen Annahmeverzug eintritt und welche Rechte und Pflichten die Parteien haben. Ein Blick ins Gesetz ist also bei Zweifeln immer zu empfehlen.

Danach wird auch oft gesucht:

Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung, Arbeitsvertrag, Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerrechte, Betriebsferien, Betriebsstörung, Schadensersatz, Mindestlohn.