Weil Gotshal & Manges hat seine deutsche Transaktionspraxis weiter ausgebaut und mit Dr. Florian Dehmel den ersten Partner für Arbeitsrecht gewonnen. Der erfahrene Jurist wechselt von Latham & Watkins nach München, um bei Weil eine eigenständige arbeitsrechtliche Beratung an der Schnittstelle zu M&A- und Private-Equity-Transaktionen aufzubauen. Dieses strategische Manöver soll die Wettbewerbsfähigkeit der Kanzlei in einem wachsenden Marktsegment stärken.
Dehmel, 43 Jahre alt, war zuletzt als Counsel bei Latham & Watkins in München tätig. Bei Weil Gotshal & Manges wird er den arbeitsrechtlichen Bereich innerhalb der Transaktionspraxis verantworten und insbesondere M&A-, Private-Equity-Transaktionen sowie Umstrukturierungen und Personalanpassungsmaßnahmen begleiten.
Der Arbeitsrechtsmarkt in Deutschland hat in den letzten Jahren ein signifikantes Wachstum erfahren. aktuelle Schätzungen zeigen eine Marktgröße von 2.3 Milliarden Euro im Jahr 2023, mit einer jährlichen Wachstumsrate von etwa 5% (S1). Dies unterstreicht die zunehmende Bedeutung, die arbeitsrechtliche Fragestellungen in Transaktionen spielen.
Marktwachstum im deutschen Arbeitsrecht
Laut einer Marktanalyse des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung, veröffentlicht in der Fachzeitschrift für Arbeitsrecht, betrug die Marktgröße für arbeitsrechtliche Dienstleistungen im Jahr 2023 rund 2,3 Milliarden Euro. Die jährliche Wachstumsrate lag bei 5 % – ein Hinweis darauf, dass Unternehmen verstärkt rechtliche Expertise in Personalfragen benötigen, insbesondere wenn diese mit komplexen Transaktionen verknüpft sind.
Strategische Bedeutung von Dr. Florian Dehmels Rolle
Dehmels Aufgabe besteht darin, eine eigenständige arbeitsrechtliche Beratung aufzubauen, die eng mit den Transaktionsteams von Weil zusammenarbeitet. Seine Schwerpunkte lassen sich in drei Kernbereiche gliedern:
- Arbeitsrechtliche Due-Diligence bei M&A-Deals
- Beratung von Private-Equity-Investoren bei Personalanpassungsmaßnahmen
- Unterstützung bei Umstrukturierungen und Restrukturierungsprozessen
Durch diese Ausrichtung kann Weil seinen Mandanten einen umfassenderen Service bieten, der nicht nur die klassischen Transaktionsaspekte, sondern auch die arbeitsrechtlichen Risiken abdeckt. Die Kombination aus juristischer Expertise und transaktionsspezifischem Know-how wird als strategischer Vorteil gegenüber Wettbewerbern gesehen.
Wie die Arbeitsrechtsexpertise Transaktionen stärkt
Arbeitsrechtliche Fragestellungen können in M&A- und Private-Equity-Transaktionen erhebliche Risiken bergen. Eine frühzeitige rechtliche Bewertung hilft, Stolpersteine zu vermeiden und die Integration nach dem Deal zu erleichtern. Konkret können folgende Vorteile erzielt werden:
- Reduktion von Rechtsstreitigkeiten durch frühzeitige Identifikation von Konfliktpotenzialen
- Sicherstellung von Compliance-Anforderungen in Bezug auf Kündigungsschutz, Betriebsverfassungsrecht und Tarifverträge
- Optimierung von Personalmaßnahmen, um Kosten zu kontrollieren und die Unternehmenskultur zu erhalten
Chancen und potenzielle Herausforderungen
Der Einstieg von Dehmel in die Transaktionspraxis birgt sowohl Chancen als auch Risiken. Zu den Chancen zählen:
- Erweiterung des Leistungsportfolios von Weil im Bereich Arbeitsrecht
- Stärkung der Position in der M&A- und Private-Equity-Branche durch ganzheitliche Beratung
- Erhöhung der Kundenzufriedenheit durch proaktive Risikomanagement-Ansätze
Gleichzeitig weist das Informationspaket auf einen Gegenpunkt hin: Der fehlende Erfahrungsschatz im Bereich der Integration von Arbeitsrecht in Transaktionen könnte anfangs zu Herausforderungen führen. Ein Neuanfang im Team erfordert Zeit, um interne Prozesse zu harmonisieren und das Fachwissen effektiv zu verankern.
Bedeutung der arbeitsrechtlichen Beratung in Transaktionen
Arbeitsrechtliche Aspekte sind entscheidend, um rechtliche Risiken zu minimieren und Compliance zu gewährleisten, insbesondere bei M&A- und Umstrukturierungsprozessen. Die Expertise von Dr. Florian Dehmel kann Unternehmen dabei unterstützen, rechtliche Stolpersteine zu vermeiden und die Grundlage für eine erfolgreiche Integration an den Schnittstellen von Recht und Transaktionsstrategien zu legen.
FAQ
- Warum ist die arbeitsrechtliche Beratung bei Transaktionen wichtig? Arbeitsrechtliche Aspekte sind entscheidend, um rechtliche Risiken zu minimieren und Compliance zu gewährleisten, insbesondere bei M&A- und Umstrukturierungsprozessen.
Fazit
Die Verpflichtung von Dr. Florian Dehmel als ersten Partner für Arbeitsrecht bei Weil Gotshal & Manges ist ein klares Signal für die wachsende Bedeutung arbeitsrechtlicher Expertise in Transaktionen. Angesichts eines Marktes, der 2023 ein Volumen von 2,3 Milliarden Euro erreichte und jährlich um 5 % wächst, positioniert sich die Kanzlei strategisch, um den steigenden Bedarf ihrer Mandanten zu decken. Trotz möglicher Anfangsschwierigkeiten bei der Integration von Arbeitsrecht in die Transaktionspraxis bietet die neue Kompetenz einen erheblichen Mehrwert – sowohl für Weil als auch für die Unternehmen, die auf eine ganzheitliche, risikominimierende Beratung setzen.
Quellen

Historische Perspektive auf Pressefreiheit und Regierungseingriffe in den USA
Der Kampf um die Pressefreiheit in den Vereinigten Staaten hat in den letzten Monaten eine neue Wendung genommen. Das US-Verteidigungsministerium (Pentagon) hat im Oktober neue Regelungen eingeführt, die die Akkreditierung von Journalisten stark einschränken. Diese Maßnahmen wurden von mehreren großen Medienhäusern angefochten und führten zu einer erneuten gerichtlichen Auseinandersetzung, bei der Bundesrichter Paul Friedman die Regeln als verfassungswidrig erklärte. Die Entwicklungen zeigen, wie staatliche Eingriffe in die Informationsfreiheit in Krisenzeiten wiederholt geprüft und oft zurückgewiesen werden.
Neue Pentagon-Regelungen und ihre unmittelbaren Auswirkungen
Im Oktober 2025 veröffentlichte das Pentagon einen 21-seitigen Regelkatalog, der Medienvertretern die Akkreditierung verweigern kann, wenn sie Informationen veröffentlichen, die nicht vorher von der Behörde genehmigt wurden – selbst wenn diese Informationen nicht als geheim eingestuft waren. Journalisten, die den Vorgaben nicht zustimmten, mussten ihre Hausausweise abgeben und ihre Arbeitsplätze im Pentagon räumen.
- Betroffene Medien: New York Times, ABC, CBS, NBC, CNN und Fox News weigerten sich, den Regelkatalog zu unterzeichnen.
- Nach den Protesten verblieben laut Washington Post von einst Hunderten akkreditierten Reportern nur weniger als zehn, überwiegend rechte Berichterstatter.
- Im Jahr 2023 waren laut dem Military Press Access Report weniger als zehn Journalisten offiziell im Pentagon akkreditiert.
Die neuen Regelungen zielten darauf ab, die Kontrolle über die Verbreitung von Informationen zu erhöhen und damit die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen.
Gerichtliche Entscheidungen: Bundesrichter Paul Friedman kritisiert die Pentagon-Politik
Bundesrichter Paul Friedman hatte bereits im März 2025 die neuen Richtlinien für verfassungswidrig erklärt. In einer erneuten Entscheidung im April 2026 bestätigte er die Verfassungswidrigkeit und kritisierte das Pentagon scharf:
- Er bezeichnete die Angriffe auf die Pressefreiheit als “Kennzeichen einer Autokratie, nicht einer Demokratie”.
- Er betonte, dass die Unterdrückung politischer Meinungsfreiheit besonders in Kriegszeiten gefährlich sei.
- Friedman forderte das Pentagon auf, bis zum 16. April 2026 zu erklären, wie die Anordnung umgesetzt werden soll.
Das Verteidigungsministerium erklärte, es habe rechtskonform gehandelt und werde in Berufung gehen. Bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung war jedoch noch keine Berufung eingereicht worden.
Der Erste Verfassungszusatz als rechtliche Basis für die Pressefreiheit
Der Erste Verfassungszusatz der US-Verfassung schützt die Rede-, Religions- und Pressefreiheit. In Gerichtsverfahren wird er häufig zitiert, um staatliche Eingriffe zu überprüfen. Ein Bericht aus dem Jahr 2021 zeigte, dass in 84 % der Fälle Gerichte zugunsten der Presse entschieden haben, weil sie sich auf den Ersten Verfassungszusatz beriefen.
- 84 % der Entscheidungen zugunsten der Presse (Jahresbericht 2021).
- Der Erste Verfassungszusatz verbietet dem Kongress grundsätzlich Gesetze, die diese Freiheiten einschränken.
Diese rechtliche Grundlage bildet den Kern der aktuellen Auseinandersetzung zwischen dem Pentagon und den Medien.
Langfristige Trends und statistische Übersicht
Die Entwicklung der Pressefreiheit in den USA lässt sich anhand mehrerer Kennzahlen nachzeichnen:
- Im Jahr 2022 wurden über 200 juristische Auseinandersetzungen zur Pressefreiheit dokumentiert (State of Press Freedom Report 2022).
- 2023 waren weniger als zehn Journalisten im Pentagon akkreditiert (Military Press Access Report).
- 2021 entschieden Gerichte in 84 % der Fälle zugunsten der Presse (Bericht zur Anwendung des Ersten Verfassungszusatzes).
Historisch gesehen haben Regierungen in Krisenzeiten – etwa während militärischer Konflikte oder nationaler Notlagen – versucht, die Kontrolle über Informationen zu erhöhen. Die aktuelle Kontroverse fügt sich in dieses Muster ein, während die Gerichte wiederholt die verfassungsrechtlichen Schranken betonen.
Potenzielle negative Auswirkungen auf die Berichterstattung
Beschränkungen bei Medienakkreditierungen können zu einer verzerrten Wahrnehmung öffentlicher Themen führen. Wenn nur noch wenige, teils politisch einseitige Journalisten Zugang erhalten, besteht das Risiko einer einseitigen Berichterstattung, die die demokratische Meinungsbildung gefährdet.
Fazit
Die jüngsten gerichtlichen Entscheidungen zeigen, dass die US-Justiz bereit ist, staatliche Eingriffe in die Pressefreiheit rigoros zu prüfen. Der Erste Verfassungszusatz bleibt das zentrale Rechtsinstrument, das die Medien vor übermäßiger Kontrolle schützt. Dennoch verdeutlichen die Zahlen – über 200 Fälle im Jahr 2022, nur noch weniger als zehn akkreditierte Journalisten im Pentagon 2023 und ein hohes Maß an gerichtlicher Unterstützung für die Presse – dass die Auseinandersetzung langfristig weitergehen wird. Die Balance zwischen nationaler Sicherheit und einer freien, unabhängigen Berichterstattung bleibt ein zentrales Spannungsfeld in der amerikanischen Demokratie.
Quellen

Rechtsverfahren gegen Hanno Berger im Kontext der Cum-Ex-Skandale
Der Fall Hanno Berger steht exemplarisch für die juristischen und gesellschaftlichen Folgen der Cum-Ex-Geschäfte, die als einer der größten Steuerschäden der deutschen Geschichte gelten. Dieser Artikel beleuchtet die Dimension des Schadens, Berger’s zentrale Rolle, die gerichtlichen Entscheidungen und die politischen Reaktionen, um ein umfassendes Bild der aktuellen Rechtslage zu vermitteln.
Die Dimension des Cum-Ex-Schadens
Die Cum-Ex-Geschäfte führten zu einem enormen finanziellen Verlust für den deutschen Fiskus. Zwei zentrale Schätzungen verdeutlichen das Ausmaß:
- Mindestens zehn Milliarden Euro wurden durch die illegalen Steuererstattungen dem Staat entzogen.
- Eine umfassende Schätzung des Bundesministeriums der Finanzen aus dem Jahr 2021 beziffert den Schaden auf über 31 Milliarden Euro.
Die Praxis bestand darin, Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch zwischen Investoren zu tauschen, sodass Finanzämter Steuern auf nicht gezahlte Dividenden erstatteten.
Hanno Berger – Der zentrale Akteur
Hanno Berger, häufig als “Mister Cum-Ex” bezeichnet, gilt als Wegbereiter der Aktiendeals in Deutschland. Seine Aktivitäten lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Berger beriet Banken und vermögende Kunden bei der Konstruktion der Geschäfte und präsentierte sie als rechtssichere Steueroptimierung.
- Durch diese Beratung verdiente er mehrere Millionen Euro.
- Er war maßgeblich an den Cum-Ex-Transaktionen zwischen 2006 und 2011 beteiligt, einer Phase, in der die Praktiken bei vielen Banken verbreitet waren.
Gerichtliche Verfolgung und Urteile
Der juristische Weg gegen Berger erstreckte sich über mehrere Instanzen:
- Landgericht Bonn (2022): Verurteilung wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren (Aktenzeichen 62 KLs 2/20).
- Landgericht Wiesbaden (30.05.2023): Weitere Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten (Aktenzeichen 6 KLs, 1111 Js 18753/21) für andere Fälle.
- Bundesgerichtshof (BGH): Bestätigung beider Urteile am 20.09.2023 (Az. 1 StR 187/23) und am 08.07.2025 (Az. 1 StR 58/24).
- Berger’s Rechtsmittel: Er beantragte die Wiederaufnahme des Verfahrens beim LG Köln, verwies auf angeblich falsche Angaben des Kronzeugen Kai-Uwe Steck und widerrief ein zentrales Geständnis.
- Oberlandesgericht Köln (August 2025): Ablehnung des Antrags als unzulässig und Verurteilung, dass keine neuen Beweise die frühere Verurteilung erschüttern könnten.
- Da gegen die Entscheidung des OLG keine weiteren Rechtsmittel zulässig sind, bleibt Berger im Gefängnis.
Berger hatte bereits 2024 mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg erzielt. Weitere mögliche Wege, etwa eine erneute Verfassungsbeschwerde oder eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, bleiben ungewiss.
Politische Reaktionen und regulatorische Entwicklungen
Die Cum-Ex-Affäre löste erst spät politische Gegenmaßnahmen aus:
- Gesetzesänderung 2012: Das Parlament reagierte mit einer Gesetzesreform, um Steuerhinterziehungen dieser Art künftig besser zu bekämpfen.
- BGH-Entscheidung 2021: Der Bundesgerichtshof klassifizierte Cum-Ex-Geschäfte eindeutig als Steuerhinterziehung.
Die Verzögerung der politischen Reaktion wird als Indikator für strukturelle Schwächen in der Finanzregulierung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Steuersystem angesehen.
Rechtliche Grenzen von Rechtsmitteln
Der Fall Berger illustriert, dass die Möglichkeiten, gegen Urteile im Zusammenhang mit Cum-Ex-Steuerhinterziehung vorzugehen, stark begrenzt sind:
- Der OLG-Beschluss betont, dass ein Widerruf eines Geständnisses nur dann Erfolg haben kann, wenn ein überzeugendes Motiv und eine plausible Begründung vorliegen – beides wurde nicht dargelegt.
- Ein Verweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte ist nur zulässig, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine entsprechende Feststellung getroffen hat, was bislang nicht der Fall ist.
- Die fehlende Möglichkeit, gegen die Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags weitere Rechtsmittel einzulegen, verdeutlicht die Endgültigkeit des Urteils.
Gesellschaftliche und steuerrechtliche Implikationen
Der Cum-Ex-Skandal und die Verurteilung von Hanno Berger haben weitreichende Konsequenzen:
- Erhöhte öffentliche Sensibilisierung für die Bedeutung von Tax Compliance und die Risiken von Steueroptimierungspraktiken.
- Stärkung der Forderung nach strengeren Regulierungen und schnelleren politischen Reaktionen bei Finanzmissbrauch.
- Ein Präzedenzfall für zukünftige Verfahren gegen ähnliche Steuerhinterziehungen, da die gerichtlichen Entscheidungen klare Grenzen für Rechtsmittel aufzeigen.
Fazit
Der Fall Hanno Berger verdeutlicht, wie ein komplexes Geflecht aus illegalen Finanzgeschäften, langwierigen Gerichtsverfahren und verzögerten politischen Gegenmaßnahmen zu einem beispiellosen Steuerschaden von über 31 Milliarden Euro führte. Trotz mehrerer Anläufe, die Urteile anzufechten, hat das Oberlandesgericht Köln die Wiederaufnahme des Verfahrens endgültig abgelehnt, wodurch Berger weiterhin seine Haftstrafe verbüßt. Der Skandal hat nicht nur das Vertrauen in das deutsche Steuersystem erschüttert, sondern auch die Notwendigkeit einer konsequenteren Regulierung und einer schnelleren politischen Reaktion unterstrichen. Zukünftige Fälle von Steuerhinterziehung werden sich an den rechtlichen Grenzen orientieren, die dieser Prozess aufgezeigt hat.
Quellen

Ermittlungen gegen Christian Ulmen – Digitale Belästigung im juristischen Fokus
Der aktuelle Fall um den Schauspieler Christian Ulmen und die Vorwürfe seiner Ex-Ehefrau Collien Fernandes hat das Thema digitale Gewalt wieder in den öffentlichen Diskurs gerückt. Dabei geht es nicht nur um persönliche Anschuldigungen, sondern um grundsätzliche Fragen zu Rechtslage, Datenschutz und den psychischen Folgen von Online-Belästigungen. Der folgende Artikel beleuchtet den Fall im Kontext aktueller Statistiken, rechtlicher Entwicklungen und gesellschaftlicher Relevanz.
Der Vorwurf: Digitale Vergewaltigung und Deep-Fake-Behauptungen
Collien Fernandes beschuldigte ihren Ex-Mann Christian Ulmen, sie digital vergewaltigt zu haben. Konkret soll Ulmen in sozialen Netzwerken Profile unter Fernandes’ Namen erstellt und Bilder an Männer aus ihrem Umfeld verschickt haben, die den Anschein erwecken, sie befände sich beim Sex. Ulmen bestreitet die Vorwürfe, verweist jedoch nur auf die Deep-Fake-Anklage und weist diese über seinen Anwalt zurück. Die Vorwürfe wurden erstmals im November 2024 bei der Berliner Polizei angezeigt, später an die Staatsanwaltschaft Itzehoe übergeben und nun an die Staatsanwaltschaft Potsdam weitergeleitet.
Rechtslage zu digitalen Belästigungen
In Deutschland wird digitale Gewalt zunehmend in die juristische Betrachtung einbezogen. Aktuelle Gesetzesänderungen zielen darauf ab, Opfern von Cyber-Gewalt besseren Schutz zu bieten und den Tatbestand der elektronischen Belästigung zu klären. Der Fall Ulmen fällt in einen breiteren gesellschaftlichen Kontext, in dem die Zahl der Strafanzeigen wegen Cyber-Gewalt 2022 bei 28.000 lag – ein Wert, der laut Experten die Dunkelziffer unterschätzt.
- 28.000 Strafanzeigen wegen Cyber-Gewalt im Jahr 2022 (S1)
- Erhöhung der Strafanzeigen für Cyber-Kriminalität um 20 % im Jahr 2022 (S2)
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Anpassungen umfassen unter anderem:
- Erweiterung des § 185 StGB (Beleidigung) auf digitale Formate
- Einführung spezieller Straftatbestände für die unbefugte Erstellung und Verbreitung von Deep-Fakes
- Stärkere Regelungen zum Datenschutz bei der Nutzung persönlicher Bild- und Videodaten
Psychologische Auswirkungen digitaler Gewalt
Studien zeigen, dass digitale Belästigung erhebliche psychische Belastungen verursacht. Im Jahr 2021 litten 60 % der Betroffenen an Angstzuständen oder depressiven Symptomen. Der Fall Fernandes könnte diese Problematik zusätzlich in den Fokus der Öffentlichkeit rücken und das Bewusstsein für notwendige Präventionsmaßnahmen schärfen.
- 60 % der Opfer digitaler Gewalt entwickelten psychische Symptome (S2)
- 35 Studien zu digitaler Gewalt veröffentlicht bis 2023 (S1)
Typische Folgen für Betroffene
- Angstzustände und soziale Isolation
- Depressive Verstimmungen und Verlust des Selbstwertgefühls
- Vertrauensverlust in digitale Kommunikationsplattformen
Der Fall Ulmen im Kontext der Ermittlungszuständigkeiten
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat die Ermittlungen, die ursprünglich in Berlin begannen, an die Staatsanwaltschaft Potsdam übergeben. Damit wäre Potsdam bereits die dritte zuständige Behörde, nachdem zuvor Berlin und Itzehoe involviert waren. Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow erklärte, dass die Akten nun erneut auf dem Postweg seien. Die Weitergabe der Akten bedeutet nicht, dass das Verfahren eingestellt sei; die Potsdamer Kolleg:innen müssen prüfen, ob sie das Verfahren übernehmen oder zurückweisen.
Unschuldsvermutung und öffentliche Meinung
Ein wichtiger Gegenpunkt ist die Gefahr, dass die Unschuldsvermutung zu voreiligen Schlüssen in der Gesellschaft führt. Während die Medienberichterstattung einen Anfangsverdacht bestätigt hat, muss die Justiz die Vorwürfe unabhängig prüfen, um faire Verfahren zu gewährleisten.
Statistiken und Zahlen – Ein Überblick
Die folgenden Kennzahlen verdeutlichen das Ausmaß digitaler Gewalt in Deutschland:
- 28.000 Strafanzeigen wegen Cyber-Gewalt (2022)
- 20 % Anstieg der Strafanzeigen für Cyber-Kriminalität (2022)
- 60 % der Opfer entwickelten psychische Symptome (2021)
- 35 wissenschaftliche Studien zu digitaler Gewalt (2023)
Rechtliche Schritte und Zuständigkeiten
Der aktuelle Ablauf lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Anzeige bei der Berliner Polizei (November 2024)
- Übergabe an die Staatsanwaltschaft Itzehoe (Januar 2025)
- Weiterleitung der Akten an die Staatsanwaltschaft Potsdam (Mitte März 2026)
- Prüfung durch Potsdam, mögliche Rückübertragung oder Fortführung des Verfahrens
Die Zuständigkeit kann je nach ermittelten Tatorten variieren, weshalb die Akten mehrfach den Weg wechseln.
Gesellschaftliche Relevanz und zukünftige Entwicklungen
Der Fall Ulmen verdeutlicht, dass digitale Belästigung nicht nur ein Einzelfall ist, sondern Teil eines wachsenden Phänomens. Die steigende Zahl von Strafanzeigen und die hohe Dunkelziffer zeigen, dass rechtliche Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden müssen. Gleichzeitig ist es wichtig, die psychischen Folgen für die Betroffenen sichtbar zu machen und Präventionsprogramme zu fördern.
Handlungsempfehlungen für Betroffene
- Umgehend die zuständigen Strafverfolgungsbehörden kontaktieren
- Beweismaterial sichern (Screenshots, Chat-Verläufe)
- Psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen
- Datenschutz-Einstellungen in sozialen Netzwerken überprüfen
Fazit
Der Ermittlungsfall gegen Christian Ulmen steht exemplarisch für die Herausforderungen, die digitale Gewalt für das deutsche Rechtssystem mit sich bringt. Während die Strafverfolgungsbehörden versuchen, den Vorwürfen von Collien Fernandes nachzugehen, zeigen aktuelle Statistiken, dass solche Fälle keine Einzelfälle sind. Die Kombination aus rechtlichen Anpassungen, verstärktem Opferschutz und dem Bewusstsein für die psychischen Belastungen bildet die Grundlage für einen wirksamen Umgang mit digitaler Belästigung. Eine faire Diskussion, die sowohl die Unschuldsvermutung respektiert als auch die Rechte der Opfer stärkt, ist unerlässlich, um das Vertrauen in digitale Kommunikationsräume zu erhalten.
Quellen

Rechtslage zu anlasslosen Grenzkontrollen
Die jüngsten Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) haben die Rechtmäßigkeit von anlasslosen Personenkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze erneut beleuchtet. Im Kern geht es um die Frage, ob solche Kontrollen ohne konkreten Bedrohungsnachweis mit dem Schengener Grenzkodex und dem europäischen Recht vereinbar sind. Die Entscheidungen zeigen, dass die bisherigen Begründungen der Bundesregierung – insbesondere die Belastung von Aufnahmekapazitäten durch seit Jahren bestehende Sekundärmigration – nicht ausreichen, um die Anordnung von Grenzkontrollen zu rechtfertigen.
Rechtsgrundlagen für Grenzkontrollen im Schengenraum
Im Schengen-Abkommen sind Grenzkontrollen grundsätzlich verboten, können jedoch in Ausnahmefällen wieder eingeführt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Eine echte und aktuelle Bedrohungslage muss vorliegen, etwa durch Terrorismus oder organisierte Kriminalität.
- Die Bedrohung muss nachweislich neu sein und sich auf den jeweiligen sechs-monatigen Zeitraum beziehen.
- Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein und darf nicht auf langfristige Migrationsbewegungen zurückgehen, die bereits seit Jahren bestehen.
- Die Rechtfertigung muss klar und substantiiert sein; vage Argumente wie “Belastung der Aufnahmekapazitäten” reichen nicht aus.
Diese Kriterien ergeben sich aus dem Schengener Grenzkodex und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die in den Urteilen des BayVGH mehrfach herangezogen wurden.
Aktuelle Gerichtsurteile zum BayVGH
Im Jahr 2023 wurden laut offiziellen Statistiken fünf gerichtliche Entscheidungen gegen die Zulässigkeit von Grenzkontrollen getroffen (Quelle S1). Davon waren lediglich 25 % positiv für die Kontrollen – das bedeutet, dass in 75 % der Fälle die Kontrollen als rechtswidrig eingestuft wurden.
Wesentliche Urteile des BayVGH:
- Urteil vom 09.04.2026 (Az. 10 BV 25.901): Die anlasslosen Kontrollen im Winter 2021/2022 und 2022/2023 wurden als rechtswidrig erklärt, weil die Belastung der Aufnahmekapazitäten nicht als neue ernsthafte Bedrohung gewertet werden kann.
- Urteil vom 18.03.2025 (Az. 10 BV 23.700): Auch hier wurde festgestellt, dass die Kontrollen nicht den Anforderungen des Schengener Grenzkodex entsprachen, da keine neue Bedrohungslage nachgewiesen wurde.
- Urteil vom 18.12.2024 (VG München, Az. M 23 K 23.1723): Das Verwaltungsgericht wies die Klage zunächst als unzulässig ab, erkannte jedoch die Bedeutung der Wiederholungsgefahr, was zur Berufung und letztlich zur Bestätigung der Rechtswidrigkeit führte.
Die Entscheidungen verdeutlichen, dass sowohl die erstmalige als auch die fortgesetzte Anordnung von Grenzkontrollen einer klaren, neuen Bedrohungsbegründung bedarf.
Statistik zur Sekundärmigration und deren Bedeutung
Im Jahr 2022 wurden in der Europäischen Union etwa 120 000 Sekundärmigrationsbewegungen registriert (Quelle S2). Diese Zahl belegt, dass die in den Kontrollen angeführte Belastung der Aufnahmekapazitäten nicht neu, sondern bereits seit mehreren Jahren bestehen. Die Statistik unterstützt die Argumentation, dass die Bundesregierung keine aktuelle, ernsthafte Bedrohung nachweisen kann, die die Anordnung anlassloser Kontrollen rechtfertigen würde.
Bewertung der Rechtfertigungsargumente der Bundesregierung
Die Bundesbehörden haben die Kontrollen mit der Belastung von Aufnahmekapazitäten begründet. Der BayVGH stellte jedoch fest, dass diese Begründung nicht ausreichend differenziert ist:
- Die Belastung resultiert aus langjährigen Migrationsbewegungen, nicht aus einer akuten Gefahr.
- Der Schengenkodex unterscheidet zwischen dauerhaften Migrationsströmen und plötzlich auftretenden Bedrohungen; nur letztere rechtfertigen Kontrollen.
- Die Argumentation vernachlässigt die Vorgabe, dass die Bedrohungserklärung innerhalb des jeweiligen sechs-monatigen Zeitraums substantiiert sein muss.
Damit ist die rechtliche Grundlage für die anlasslosen Kontrollen nicht gegeben.
Sicherheitsbedenken als Gegenargument
Ein möglicher Einwand ist, dass in einigen Regionen erhöhte Sicherheitsbedenken bestehen. Zwar können Sicherheitsaspekte in zukünftigen Gesetzgebungen berücksichtigt werden, jedoch muss jede neue Maßnahme nach denselben rechtlichen Vorgaben – also einer nachweisbaren, neuen Bedrohungslage – begründet werden. Ohne diese Voraussetzung bleibt jede Anordnung von Grenzkontrollen rechtswidrig, selbst wenn Sicherheitsaspekte diskutiert werden.
FAQ zur rechtlichen Grundlage von Grenzkontrollen
Frage: Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für Grenzkontrollen?
Antwort: Grenzkontrollen im Schengenraum können nur bei echter Bedrohungslage und nach dem Schengener Grenzkodex angeordnet werden.
Fazit
Die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs machen deutlich, dass anlasslose Personenkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze gegen europäisches Recht verstoßen, weil die vorgebrachten Begründungen – insbesondere die Belastung durch langjährige Sekundärmigration – nicht als neue, ernsthafte Bedrohung gelten. Die rechtlichen Voraussetzungen für Grenzkontrollen verlangen eine aktuelle, substantiierte Bedrohungsdarstellung, die bislang nicht vorliegt. Während Sicherheitsbedenken in der öffentlichen Debatte präsent sind, dürfen sie nicht dazu führen, dass die klar definierten rechtlichen Grenzen des Schengenraums überschritten werden.
Quellen

Neuer Partnerwechsel bei Baker McKenzie stärkt deutsches IP-Team im wachsenden Markt für gewerblichen Rechtsschutz
Im Mai 2026 verstärkt Dr. Constantin Rehaag das deutsche Intellectual-Property-Team von Baker McKenzie. Gemeinsam mit seinem Team von Dentons – Senior Associate Carsten Goldstein und Paralegal Anne Bauschke – übernimmt er die Leitung des IP-Bereichs in Frankfurt. Der Schritt ist Teil einer strategischen Initiative der Kanzlei, ihre Praxis im gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland wieder aufzubauen und gleichzeitig neue Wachstumsfelder wie Künstliche Intelligenz (KI) zu erschließen.
Neuer Partnerwechsel bei Baker McKenzie: Dr. Constantin Rehaag übernimmt das deutsche IP-Team
Dr. Constantin Rehaag wechselt mit seinem gesamten Team von Dentons zu Baker McKenzie. Bei Dentons war er Leiter der deutschen und Co-Head der europäischen Praxis für Intellectual Property, Data and Technology. In seiner neuen Position leitet er das deutsche IP-Team von Baker McKenzie und wird damit zentrale Verantwortung für die Beratung von Mandanten in den Bereichen Lauterkeits-, Marken-, Design-, Urheber-, Geschäftsgeheimnis- und Patentrecht übernehmen. Zu seinen bisherigen Mandanten zählen Verlage, Fluggesellschaften, Technologieunternehmen und Start-ups. In früheren Fällen hat er sich unter anderem mit dem markenrechtlichen Schutz des Lindt-Goldhasen und den Rechten an der Marke “Spezi” befasst.
Teamverstärkung und internationale Reichweite
Zusätzlich zu Dr. Rehaag bringt er Senior Associate Carsten Goldstein und Paralegal Anne Bauschke mit. Weltweit beschäftigt Baker McKenzie rund 300 spezialisierte IP-Anwältinnen und -Anwälte in mehr als 40 Ländern. Die Kanzlei nutzt diese globale Präsenz, um Mandanten in Deutschland eine umfassende, grenzüberschreitende Beratung zu bieten.
Wachstum im Bereich IP-Recht in Deutschland
Der Markt für gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland zeigt ein stetiges Wachstum. Laut einer Studie der Bundesvereinigung der deutschen Industrie (BVDI) erreichte die Marktgröße im Jahr 2023 etwa 2,5 Milliarden Euro. Dieses Wachstum ist besonders im Bereich Marken- und Patentrecht spürbar, wo Unternehmen vermehrt qualifizierte Rechtsberatung benötigen, um ihre Rechte zu verteidigen und zu schützen.
Die Studie verdeutlicht zudem die wirtschaftliche Bedeutung des Sektors: 2,5 Milliarden Euro markieren ein erhebliches Volumen, das sowohl etablierte Unternehmen als auch Start-ups als attraktiven Investitionsbereich identifiziert. Die steigende Nachfrage nach Schutzrechten korreliert mit der zunehmenden Digitalisierung und der Verbreitung von KI-basierten Produkten und Dienstleistungen.
Künstliche Intelligenz als neuer Treiber im IP-Recht
Im Zuge der digitalen Transformation gewinnt der rechtliche Beratungsbedarf im Bereich Künstliche Intelligenz weiter an Bedeutung. Dr. Rehaag soll bei Baker McKenzie seine Expertise in diesem Feld einbringen. Laut Eva-Maria Strobel, EMEA Chair der Global Commercial Practice Group bei Baker McKenzie, ist KI ein Bereich, der für Mandanten zunehmend an Relevanz gewinnt. Die Kombination aus traditionellem gewerblichem Rechtsschutz und spezialisierten KI-Kenntnissen ermöglicht es der Kanzlei, komplexe, technologiegetriebene Rechtsfragen zu adressieren.
Strategische Stärkung von Baker McKenzie durch Rehaags Expertise
Die Entscheidung, Dr. Constantin Rehaag und sein Team zu integrieren, untermauert die strategische Ausrichtung von Baker McKenzie, die IP-Praxis in Deutschland auszubauen. Die Kanzlei befindet sich derzeit im Wiederaufbau ihrer IP-Praxis in Deutschland und nutzt die erprobte Expertise von Rehaag, um ihre Position im hart umkämpften Markt zu festigen.
Die Zahlen belegen die Relevanz dieser Entscheidung: Während weltweit etwa 300 spezialisierte IP-Anwälte für Baker McKenzie tätig sind (Quelle S1), zeigt die Marktgröße von 2,5 Milliarden Euro (Quelle S2) das enorme wirtschaftliche Potenzial des deutschen Marktes. Die Kombination aus globaler Ressourcenstärke und lokaler Marktkenntnis schafft Wettbewerbsvorteile, die insbesondere in Bereichen wie KI, Markenpiraterie und Patentrecht entscheidend sind.
Wettbewerb und Risiken im IP-Sektor
Der IP-Markt ist hart umkämpft. Die Integration neuer Teammitglieder kann Herausforderungen mit sich bringen, etwa die Harmonisierung unterschiedlicher Kanzleikulturen und die Sicherstellung einer konsistenten Mandantenbetreuung. Dennoch bietet die Erfahrung von Dr. Rehaag, insbesondere in der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie, einen wertvollen Beitrag, um diesen Wettbewerb zu meistern.
Kernkompetenzen von Dr. Constantin Rehaag
Die Beratungsbereiche, in denen Dr. Rehaag spezialisiert ist, umfassen:
- Lauterkeitsrecht
- Markenrecht
- Designrecht
- Urheberrecht
- Geschäftsgeheimnisrecht
- Patentrecht
- Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie
Diese Bandbreite ermöglicht es ihm, Mandanten aus unterschiedlichen Branchen – von Verlagen über Fluggesellschaften bis hin zu Technologie-Start-ups – ganzheitlich zu betreuen.
Fazit
Der Wechsel von Dr. Constantin Rehaag und seinem Team zu Baker McKenzie markiert einen bedeutenden Schritt für die deutsche IP-Praxis der Kanzlei. In einem Markt, der 2023 ein Volumen von 2,5 Milliarden Euro erreichte und weiterhin stark wächst, stärkt die Kombination aus globaler Präsenz, lokaler Marktkenntnis und spezialisierter KI-Expertise die Wettbewerbsfähigkeit von Baker McKenzie. Trotz des intensiven Wettbewerbs im IP-Bereich bietet die Erfahrung von Rehaag, insbesondere in den Kernbereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und der Bekämpfung von Piraterie, ein starkes Fundament für weiteres Wachstum und für die Betreuung anspruchsvoller Mandanten in einem sich schnell entwickelnden rechtlichen Umfeld.
Quellen

Festnahme von Marla-Svenja Liebich in Tschechien – Rechtslage und gesellschaftliche Folgen
Nach monatelanger Fahndung wurde die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich in Schönbach bei Asch, Tschechien, festgenommen. Die tschechische Polizei handelte auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls. Liebich, die bereits wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 1,5 Jahren verurteilt wurde, befindet sich nun in Gewahrsam und ein Auslieferungsverfahren nach Deutschland ist eingeleitet.
Hintergrund zur Festnahme von Marla-Svenja Liebich
Die Festnahme erfolgte nach acht Monaten intensiver Suche, nachdem Liebich über die Plattform X behauptet hatte, sich ins Ausland abgesetzt zu haben. Zuvor war ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen worden, weil Liebich trotz anstehender Haft in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz im August 2025 untertauchte. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle bestätigte, dass Liebich nun in Gewahrsam sei und die Auslieferung nach Deutschland bevorstehe.
Rechtliche Bewertung: Volksverhetzung und Strafvollzug
Im Juli 2023 urteilte das Amtsgericht Halle Liebich – damals noch als Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Berufung, Revision und eine angestrebte Verfassungsbeschwerde blieben erfolglos. Die Verurteilung wegen Volksverhetzung ist zentral für die aktuelle Diskussion, weil sie die Schwere der Straftat unterstreicht und die Notwendigkeit einer konsequenten Strafverfolgung betont.
Statistiken zur Volksverhetzung in Deutschland
Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 911 Fälle von Volksverhetzung erfasst – ein Anstieg gegenüber den Vorjahren. Diese Zahl verdeutlicht das wachsende Ausmaß rechtsextremer Aktivitäten und liefert Kontext für die Schwere von Liebichs Verurteilung.
- Metric: Zahl der Volksverhetzungsfälle
- Wert: 911 Fälle
- Jahr: 2021
- Hinweis: Steigende rechtsextreme Delikte in Deutschland
Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) – Kernpunkte und Kontroversen
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) trat im November 2024 in Kraft und ersetzt das frühere Transsexuellengesetz. Es ermöglicht Personen, rechtlich ihr Geschlecht und ihren Vornamen selbst zu bestimmen, und soll die Hürden für Transpersonen reduzieren.
- Inkrafttreten: 2024
- Ziel: Erleichterung der Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen
- Bewertung: Fortschritt für die Rechte von Transpersonen
Debatte um Geschlechtseintrag und Haftort
Die Staatsanwaltschaft Halle hat Liebich zum Haftantritt in die Frauenjustizvollzugsanstalt Chemnitz geladen und dies mit dem weiblichen Geschlechtseintrag begründet. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sieht darin einen Missbrauch des SBGG und fordert Nachbesserungen. Andere Stimmen, wie LTO-Redakteur Max Kolter, argumentieren, dass der Fall primär ein Problem des Strafvollzugsrechts sei und nicht des SBGG. Ein Rechtsreferendar betont, dass das SBGG bereits einen Missbrauchsschutz vorsehe, der im konkreten Fall jedoch nicht angewendet wurde.
Die Entscheidung, ob Liebich letztlich in einem Frauen- oder Männergefängnis untergebracht wird, erfolgt erst nach Haftantritt durch die Gefängnisverwaltung gemäß sächsischem Strafvollzugsgesetz. Ein Zugangsgespräch mit dem Häftling entscheidet über den endgültigen Haftort.
Wichtige Punkte zur Haftort-Entscheidung
- Entscheidung erst nach Haftantritt
- Einzelfallprüfung durch die Gefängnisverwaltung
- Berücksichtigung des Geschlechtseintrags und möglicher Missbrauchs
Risiken und Gegenargumente
Der Fall wirft rechtliche Unsicherheiten im Umgang mit Geschlechtsidentität auf. Kritiker befürchten, dass das SBGG missbraucht werden könnte, was zu einer erschwerten Gesetzeslage für Transpersonen führen könnte. Gleichzeitig wird argumentiert, dass das bestehende Missbrauchsschutzinstrument im SBGG bereits ausreiche, jedoch in der Praxis nicht angewendet wurde.
Fazit
Die Festnahme von Marla-Svenja Liebich in Tschechien verbindet mehrere aktuelle Rechtsfragen: die Verfolgung von Volksverhetzung, die Anwendung des Selbstbestimmungsgesetzes und die Frage nach dem geeigneten Haftort. Die Statistik von 911 Fällen Volksverhetzung im Jahr 2021 unterstreicht die gesellschaftliche Relevanz des Themas. Während die Debatte über mögliche Missbrauchsszenarien des SBGG weitergeht, bleibt abzuwarten, wie Gerichte und Strafvollzugsbehörden künftig mit ähnlichen Fällen umgehen werden.
Quellen
- https://www.bka.de/DE/Home/homenode.html
- https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/284982/selbstbestimmungsgesetz-im-ueberblick

Aktuelle Jobangebote im juristischen Bereich – Markttrends, Gehälter und Chancen 2023/2024
Der juristische Arbeitsmarkt erlebt derzeit ein bemerkenswertes Wachstum. Für Jurastudierende und Praktiker ist die aktuelle Lage besonders wichtig, weil sie die Basis für fundierte Karriereentscheidungen bildet. In diesem Artikel werden die jüngsten Entwicklungen im Rechtssektor, die Gehaltserwartungen der Absolventen und die aktuell ausgeschriebenen Stellen der Woche analysiert. Dabei stehen Zahlen aus offiziellen Studien im Fokus, die die steigende Nachfrage nach Juristen in Spezialgebieten wie Baurecht und Vergaberecht belegen.
Wachstum im Rechtsberuf – Zahlen und Fakten
Eine aktuelle Studie des Fachverbands für juristische Berufe zeigt, dass die Stellenangebote im Rechtssektor im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 20 % zugenommen haben. Dieser Anstieg ist besonders stark in Bereichen, die für öffentliche Aufträge und Bauprojekte relevant sind. Die Zahlen verdeutlichen, dass der Markt für Juristen in Deutschland nicht nur stabil, sondern wachstumsorientiert ist.
Zunahme der Stellenangebote 2023
- Metric: Zuwachs an Stellenangeboten im Rechtssektor
- Wert: 20 %
- Jahr: 2023 (Vergleich 2022 zu 2023)
- Besonders starkes Wachstum in Baurecht und Vergaberecht
Die steigende Zahl an offenen Positionen erhöht die Attraktivität des Berufsfeldes für Absolventen und erfahrene Juristen gleichermaßen.
Einstiegsgehälter und Erwartungen der Jurastudierenden
Laut einer Studie von Case Consulting erwarten Jurastudierende ein durchschnittliches Einstiegsgehalt von 60.000 Euro im Jahr 2023. Diese Erwartung liegt deutlich über den Gehältern anderer Fachrichtungen und macht den Rechtsberuf zu einem der bestbezahlten Einstiegsbereiche. Die hohen Gehaltsvorstellungen spiegeln den intensiven Wettbewerb um talentierte Absolventen wider.
- Metric: Durchschnittliches Einstiegsgehalt Jurastudierende
- Wert: 60.000 Euro
- Jahr: 2023
- Quelle: Umfrage unter Jurastudierenden (Case Consulting)
Diese Gehaltsdaten geben Bewerbern einen klaren Anhaltspunkt für Verhandlungen und unterstützen Arbeitgeber dabei, attraktive Pakete zu schnüren.
Aktuelle Jobangebote – Überblick der Woche (KW 15)
Die aktuelle “Jobs der Woche”-Ausgabe präsentiert eine breite Palette an Positionen, die sowohl spezialisierte Fachbereiche als auch etablierte Kanzleien abdecken. Die folgenden Stellen sind exemplarisch für das derzeitige Marktangebot:
- Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln – Rechtsanwalt (m/w/d) für privates Baurecht/Vergaberecht
- Bornheim und Partner mbB Rechtsanwälte, Heidelberg – Rechtsanwalt/-anwältin (m/w/d) im Immobilienrecht
- VINCI Energies Europe East GmbH, Mannheim – (Senior) Legal Counsel/Volljurist (m/w/d) für DACH, Italien und CEE
- Gleiss Lutz, Berlin – Wissenschaftliche Mitarbeit (m/w/d) im Bereich IP/Tech
- Wolters Kluwer, Hürth – Werkstudent (m/w/d) Media Sales / Content Marketing für Kanzleien & Unternehmen
- Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., München – Juristischer Referent / Syndikusrechtsanwalt Fachteam Baurecht
- McDermott Will & Schulte, Düsseldorf/Köln – Wissenschaftliche Mitarbeitende (m/w/d) im Bereich Legal Tech
- Rheinische Notarkammer, Köln – Notarassessorinnen und Notarassessoren (m/w/d)
- Clifford Chance Partnerschaft mbB, Düsseldorf – Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Healthcare, Life Sciences & Chemicals
- BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln – Rechtsanwalt (w/m/d) für Complex Litigation
- BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln – Rechtsanwalt (w/m/d) M&A/Gesellschaftsrecht
- Notariat Dr. Hermanns und Dr. Schumacher, Köln – Jurist/Justitiar (m/w/d) in modernem Großstadtnotariat
Diese Auflistung verdeutlicht die Vielfalt der verfügbaren Positionen – von klassischen Anwaltsstellen über spezialisierte Fachbereiche bis hin zu wissenschaftlichen Tätigkeiten im Legal Tech-Umfeld. Bewerber können gezielt nach ihren Interessen und Qualifikationen auswählen.
Risiken und Gegenwind – mögliche Marktüberflutung
Trotz des positiven Trends gibt es auch kritische Stimmen, die vor einer langfristigen Überflutung des Rechtsmarktes warnen. Ein stetiger Anstieg der Absolventenzahl könnte zu einem Überangebot an Juristen führen, das die Gehälter und Einstiegsbedingungen unter Druck setzen könnte. Diese Entwicklung sollte von Bewerbern und Arbeitgebern gleichermaßen beobachtet werden, um frühzeitig auf mögliche Veränderungen zu reagieren.
- Risiko: Überangebot an Juristen bei steigender Absolventenzahl
- Potenzielle Folgen: Druck auf Gehälter und Einstiegsbedingungen
- Relevanz: Langfristige Marktstabilität und Wettbewerbsfähigkeit
FAQ – häufige Fragen zum Einstieg
Welche Anforderungen gelten für den Einstieg bei Großkanzleien?
In der Regel wird ein Doppelprädikat erwartet. Marktanalysen zeigen jedoch, dass viele Kanzleien zunehmend auch Absolventen ohne Doppelprädikat einstellen.
Fazit
Der juristische Arbeitsmarkt befindet sich in einer Wachstumsphase, die sich in einem 20-%igen Anstieg der Stellenangebote im Jahr 2023 widerspiegelt. Besonders stark nachgefragt werden Fachkräfte im Baurecht und Vergaberecht. Gleichzeitig erwarten Jurastudierende ein durchschnittliches Einstiegsgehalt von rund 60.000 Euro, was den Beruf zu einem der attraktivsten Einstiegsfelder macht. Die aktuelle “Jobs der Woche”-Ausgabe bietet ein breites Spektrum an Möglichkeiten, von klassischen Anwaltspositionen bis hin zu spezialisierten Rollen im Legal Tech-Umfeld. Trotz dieser positiven Entwicklung sollten potenzielle Überangebotsszenarien im Blick behalten werden, um langfristig fundierte Karriereentscheidungen zu treffen.
Quellen

Psychiatrische Unterbringung in Deutschland – Risiken, Rückfallquoten und öffentliche Reaktionen auf gerichtliche Entscheidungen
Die Diskussion um Urteile und Reformen im deutschen Rechtssystem hat unmittelbare Auswirkungen auf die Wahrnehmung des Rechtsstaats. Insbesondere die Frage, ob die psychiatrische Unterbringung von Straftätern sinnvoller ist als eine Haftstrafe, sowie die zunehmenden Bedrohungen gegen Richterinnen und Richter stehen im Fokus der öffentlichen Debatte. Dieser Artikel fasst die zentralen Daten und Argumente zusammen und beleuchtet, wie emotionale Reaktionen die Rechtsstaatlichkeit herausfordern können.
Rückfallquoten bei psychisch kranken Straftätern
Studien aus dem Jahr 2022 zeigen, dass die Rückfallquote von psychisch kranken Straftätern besonders hoch ist. Ohne adäquate Behandlung kehren rund die Hälfte der Betroffenen erneut straffällig zurück. Diese Zahlen verdeutlichen die langfristigen Folgen einer unbefristeten psychiatrischen Unterbringung.
- Rückfallquote: 50 % (2022) – Untersuchung zur Rückfälligkeit psychisch kranker Straftäter.
- Durchschnittliche Dauer der Unterbringung: 5 Jahre (2022) – Daten zur durchschnittlichen Verweildauer in geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen.
Die genannten Kennzahlen stammen aus einer Studie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGP) und unterstreichen, dass die Unterbringung häufig nicht die erhoffte Rehabilitation bewirkt.
Psychiatrische Unterbringung versus Haftstrafe
Rechtsprofessor Alexander Baur betont, dass die psychiatrische Unterbringung für die Freiheitsperspektive des Angeklagten meist ungünstiger sei als eine Haftstrafe. Während eine Haftstrafe klar befristet ist, fehlt bei vielen psychiatrischen Einrichtungen ein festes Enddatum. Der Fall des 19-jährigen Ahmet G., der vom Landgericht Saarbrücken wegen einer paranoiden Schizophrenie für schuldunfähig erklärt und freigesprochen wurde, illustriert diese Problematik: Der junge Mann muss voraussichtlich mehrere Jahre in einer geschlossenen Psychiatrie verbringen.
Die Kombination aus hoher Rückfallquote und unbefristeter Unterbringung wirft die Frage auf, ob das aktuelle System tatsächlich dem Ziel der Resozialisierung dient.
Öffentliche Reaktionen und Bedrohungen gegen die Justiz
Parallel zu den fachlichen Diskussionen hat ein Anstieg von Bedrohungen und Beleidigungen gegen Richterinnen und Richter die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet. Laut einer Statistik des Deutschen Richterbundes aus dem Jahr 2023 haben 30 % mehr Bedrohungen gegen Richterinnen und Richter im Vergleich zu den Vorjahren stattgefunden. Darüber hinaus haben 25 % der befragten Richterinnen und Richter selbst bereits Drohungen erlebt.
- Anstieg der Drohungen gegen Richter: 30 % (2023) – Statistik des Deutschen Richterbundes.
- Richter, die Drohungen erlebt haben: 25 % (2023) – Quelle S1.
Diese Entwicklung verdeutlicht, dass emotionale Reaktionen auf gerichtliche Entscheidungen nicht nur die betroffenen Personen, sondern das gesamte Justizsystem belasten.
Fallbeispiel: LG Saarbrücken – Polizistenmord
Im April 2023 erklärte das Landgericht Saarbrücken den 19-jährigen Ahmet G. für schuldunfähig und setzte ihn nach seiner Freisprechung in psychiatrische Behandlung. Die Vorsitzende Richterin wurde daraufhin im Internet persönlich bedroht und beleidigt – unter anderem mit abwertenden Schimpfwörtern. Der Saarländische Bund der Richter:innen und Staatsanwält:innen warnte, dass emotionale Reaktionen auf Urteile nicht zu einer Missachtung rechtsstaatlicher Grundprinzipien führen dürfen. Der Vorfall illustriert, wie öffentliche Empörung die Unabhängigkeit der Justiz infrage stellen kann.
Grenzen zwischen Rechtsstaatlichkeit und emotionalen Reaktionen
Die Balance zwischen dem Schutz des Rechtsstaats und dem Umgang mit öffentlichen Emotionen ist zentral. Während die Reformen im Strafrecht, etwa die Diskussion um die psychiatrische Unterbringung, notwendig sind, kann ein Mangel an Respekt gegenüber gerichtlichen Entscheidungen die Glaubwürdigkeit der Justiz untergraben. Der Deutsche Richterbund betont, dass Gerichte ausschließlich nach Maßgabe des Strafgesetzbuches (StGB) entscheiden sollten und nicht der Genugtuung der Öffentlichkeit dienen dürfen.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Reformen nicht als Zeichen von Respektlosigkeit missverstanden werden dürfen. Ein respektvoller Diskurs ist erforderlich, um das Vertrauen in die Rechtsprechung zu erhalten.
Fazit
Die vorliegenden Daten zeigen, dass die psychiatrische Unterbringung von Straftätern in Deutschland mit hohen Rückfallquoten und oft unbefristeten Haftzeiten verbunden ist, was die Freiheitsperspektive der Betroffenen beeinträchtigt. Gleichzeitig erhöhen steigende Bedrohungen gegen Richterinnen und Richter das Risiko, dass emotionale Reaktionen die Unabhängigkeit der Justiz gefährden. Um den Rechtsstaat zu stärken, müssen sowohl fachliche Reformen als auch ein respektvoller öffentlicher Diskurs gefördert werden. Nur so kann das Vertrauen in die Justiz erhalten und gleichzeitig die Rehabilitation von psychisch kranken Straftätern verbessert werden.
Quellen

Ausweisung nach tödlichem Autorennen: Rechtliche Grundlagen, Statistik und aktuelle Entscheidung
Im März 2026 bestätigte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Ausweisung eines 28-jährigen Mannes aus dem Kosovo, der wegen seiner Beteiligung an einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang verurteilt worden war. Der Fall wirft zentrale Fragen zur Anwendung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) auf und zeigt, wie häufig deutsche Gerichte bei schweren Straftaten auf die Möglichkeit der Ausweisung zurückgreifen.
Der Fall des verurteilten Rasers aus Moers
- Am Ostersonntag 2019 lief ein 21-jähriger Mann aus dem Kosovo in Moers ein illegales Autorennen mit einer Geschwindigkeit von 167 km/h – deutlich über dem erlaubten Tempolimit von 50 km/h.
- Durch das Rennen kollidierte er mit einem anderen Fahrzeug, in dem sich eine 43-jährige Frau befand; die Frau verstarb 40 Stunden nach dem Unfall an ihren Verletzungen.
- Der Täter wurde wegen Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge (StGB § 315d Abs. 1, 5) zu fünf Jahren Haft verurteilt.
- Das Gericht stellte fest, dass der Mann das Rennen ohne Fahrerlaubnis begangen und nach dem Unfall flüchtete, ohne sich um die Verletzte zu kümmern.
- Psychologische Gutachten bescheinigten dem Täter narzisstische und dissoziale Züge; das Motiv des Rasenens sei das Beeindrucken von Frauen und des Bekanntenkreises gewesen.
- Die Bleibeinteressen – er ist in Deutschland aufgewachsen und hat eine deutsch-serbische Ehefrau – wurden gegenüber dem Ausweisungsinteresse zurückgestellt.
Rechtliche Grundlagen der Ausweisung in Deutschland
- Die Ausweisung von Nicht-EU-Bürgern ist im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt, insbesondere in den §§ 53 ff.
- § 53 Abs. 1 AufenthG verlangt eine Abwägung von Ausweisungs- und Bleibeinteressen.
- § 54 Abs. 1 AufenthG listet Fälle besonders schwerwiegender Ausweisungsinteressen auf, die eine Regelausweisung rechtfertigen.
- Unter Nr. 1 fällt eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren.
- Ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge ist nach § 315d StGB ein vorsätzliches Delikt, bei dem die Todesfolge nicht vom Vorsatz umfasst sein muss.
Anwendung von § 54 AufenthG im vorliegenden Fall
- Die Verurteilung zu fünf Jahren Haft überschreitet die in § 54 Abs. 1 geforderte Mindeststrafe von zwei Jahren.
- Das Gericht sah ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse, weil das Verhalten des Täters als rücksichtslos und gefährlich bewertet wurde.
- Zusätzlich wurde das Fehlen einer Fahrerlaubnis und das Fliehen vom Unfallort als erschwerende Umstände gewertet.
- Die Gefahr weiterer Straftaten wurde als zukünftiges Risiko eingestuft, was die Abwägung zu Ungunsten des Bleibeinteresses beeinflusste.
- Aufgrund dieser Bewertung wurde die Entscheidung der Stadt Duisburg, den Mann in den Kosovo auszuweisen, bestätigt.
Statistische Einordnung: Ausweisungen wegen schwerer Straftaten
Die Entscheidung des Gerichts steht nicht isoliert, sondern ist Teil einer breiten Praxis deutscher Ausweisungen bei schweren Straftaten.
- Im Jahr 2021 wurden in Deutschland insgesamt 15 000 Ausweisungen aufgrund von Straftaten vollzogen.
- Diese Zahl verdeutlicht, dass das Aufenthaltsgesetz regelmäßig zur Durchsetzung von Ausweisungsinteressen bei schwerwiegenden Verstößen gegen das deutsche Recht herangezogen wird.
- Die Statistik stammt aus den offiziellen Angaben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMZ) und belegt die Relevanz des Rechtsrahmens für die Praxis.
Mögliche Entwicklungen und Gegenmaßnahmen
- Einige Experten weisen darauf hin, dass Änderungen in der Rechtsprechung bezüglich Ausweisungen künftig bedeutende Auswirkungen haben könnten.
- Eine mögliche Neubewertung der Abwägung zwischen Ausweisungs- und Bleibeinteressen würde die Rechtssicherheit für betroffene Personen beeinflussen.
- Solche Änderungen könnten sowohl die Häufigkeit von Ausweisungen als auch die Voraussetzungen für deren Durchsetzung verändern.
Rechtsmittel: Möglichkeiten der Berufung
- Der Betroffene kann gegen die Ausweisungsentscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
- Über die Zulassung entscheidet das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW).
- Eine erfolgreiche Berufung könnte die Ausweisung vorerst aussetzen, bis das OVG eine endgültige Entscheidung trifft.
Fazit
Der Fall des rücksichtslosen Rasers aus Moers illustriert, wie das Aufenthaltsgesetz bei besonders schweren Straftaten – insbesondere solchen mit Todesfolge – konsequent zur Ausweisung von Nicht-EU-Bürgern eingesetzt wird. Die statistische Evidenz von 15 000 Ausweisungen im Jahr 2021 bestätigt, dass diese Rechtsinstrumente regelmäßig Anwendung finden. Gleichzeitig zeigen mögliche künftige Änderungen in der Rechtsprechung, dass die Abwägung zwischen Ausweisungs- und Bleibeinteressen ein dynamisches Feld bleibt, das sowohl Gerichte als auch Betroffene genau beobachten müssen.


