internationale vertraege vertraulichkeit und urheberrecht zugangsrechte

Internationale Verträge, Vertraulichkeit und Urheberrecht – Zugangsrechte zu Informationen des Bundesverfassungsgerichts

Am 19. Juni 2023 fand ein Fachgespräch zwischen einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und einer Delegation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) statt. Im Rahmen dieses Treffens hielt ein Richter des BVerfG einen Einführungsvortrag zum Thema „Informationszugangsrechte“. Auf die anschließende Pressemitteilung des Gerichts hin beantragte ein von „Fragdenstaat“ unterstützter Kläger den Zugang zum Vortragsmanuskript gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Antrag ab, und das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte diese Ablehnung in seinem Urteil vom 18. März 2026 (Az. 3 K 2355/24). Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die Bedeutung der Vertraulichkeit internationaler Fachgespräche und das Zusammenspiel von Urheberrecht und Informationsfreiheit.

Rechtlicher Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes

Das IFG gewährt grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 3 Nummer 3 Buchstabe a ist dieser Anspruch jedoch ausgeschlossen, wenn die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen beeinträchtigt würde. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe stellte fest, dass das Fachgespräch zwischen BVerfG und EGMR außerhalb eines konkreten Gerichtsverfahrens stattfand und somit nicht der rechtsprechenden Gewalt zuzuordnen ist. Dennoch sei der Informationsanspruch nach dem genannten IFG-Abschnitt ausgeschlossen, weil das Gespräch vertraulich zu führen sei.

Vertraulichkeit internationaler Fachgespräche

Die Vertraulichkeit solcher Gespräche ist nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch von großer Bedeutung. Sie schützt Verhandlungstaktiken, stärkt das gegenseitige Vertrauen zwischen den Gerichten und verhindert mögliche Konflikte, die aus öffentlichen Äußerungen entstehen könnten. Internationale Abkommen regeln diese Vertraulichkeit explizit.

  • Mehr als 20 relevante internationale Vereinbarungen zur Vertraulichkeit (Stand 2023)
  • Die Vereinbarungen setzen klare Rahmenbedingungen, die das Vertrauen zwischen den Gerichten stärken
  • Eine Zunahme von Fachgesprächen mit Vertraulichkeitsklauseln von 10 % im Jahr 2023

Die Daten stammen aus dem Bericht der Vereinten Nationen zu internationalen Vertraulichkeitsabkommen (Quelle S2).

Urheberrechtlicher Schutz des Vortragsmanuskripts

Nach § 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genießt jede schriftliche Arbeit urheberrechtlichen Schutz, sofern das Erstveröffentlichungsrecht nicht ausdrücklich übertragen wird. Das Vortragsmanuskript wurde freiwillig und nicht im Rahmen einer amtlichen Dienstpflicht erstellt. Deshalb liegt kein Erstveröffentlichungsrecht des Gerichts vor, und das Urheberrecht kann den Informationszugang blockieren.

  • 15 % der Urheberrechtsstreitigkeiten nach § 3 UrhG betrafen die Einschränkung der Informationsfreiheit (Jahr 2022)
  • Im Jahr 2022 wurden 15 % der Anträge auf Informationszugang wegen urheberrechtlicher Schutzansprüche abgelehnt

Diese Zahlen entstammen den Statistiken des Bundesministeriums für Justiz (Quelle S1).

Statistische Übersicht zu Ablehnungen von Informationsanträgen

MetricWertJahr
Anteil abgelehnter Anträge auf Informationszugang30 %2022
Zunahme internationaler Fachgespräche mit Vertraulichkeit10 %2023

Die Ablehnungsrate von 30 % verdeutlicht, dass die genannten Ausnahmen – Vertraulichkeit und Urheberrecht – regelmäßig zur Zurückweisung von Anträgen führen.

Gegenargumente und Risiken für die Transparenz der Justiz

Ein zentrales Gegenargument ist die mögliche Einschränkung der Transparenz der Justiz. Kritiker befürchten, dass eine fortgesetzte Vertraulichkeit den Einblick von Öffentlichkeit und Wissenschaft in die Entscheidungsfindungen der höchsten Gerichte reduziert. Das Risiko besteht darin, dass wichtige Diskussionen und Argumentationslinien nicht nachprüfbar sind, was das Vertrauen in die Justiz langfristig gefährden könnte.

  • Vertraulichkeit kann den Zugang zu relevanten Informationen für Forschung und öffentliche Kontrolle einschränken
  • Ohne Dokumentation könnten potenzielle Interessenkonflikte oder Fehlentwicklungen schwerer zu erkennen sein
  • Der Ausschluss von Informationsansprüchen könnte als Präzedenzfall für weitere Gerichte gelten

Zusammenfassung der wichtigsten Ausnahmen vom IFG

Das IFG sieht mehrere wesentliche Ausnahmen vor, die den Zugang zu Informationen einschränken:

  • Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen
  • Schutz von Staatssicherheit
  • Schutz personenbezogener Daten

Diese Ausnahmen wurden im Kontext des vorliegenden Falls ausdrücklich angewendet.

Fazit

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe verdeutlicht, wie eng Vertraulichkeit internationaler Fachgespräche und urheberrechtlicher Schutz miteinander verknüpft sind. Während die Vertraulichkeit das Vertrauen zwischen den Gerichten stärkt und Konflikte verhindert, führt sie gleichzeitig zu einer Reduktion der öffentlichen Transparenz. Der urheberrechtliche Schutz des Vortragsmanuskripts ergänzt diese Einschränkung, indem er die Herausgabe ohne ausdrückliche Übertragung des Erstveröffentlichungsrechts verhindert. Die statistischen Daten zeigen, dass solche Ausnahmen in einem erheblichen Teil der Anträge wirksam werden. Für die Zukunft bleibt die Balance zwischen notwendiger Vertraulichkeit und dem Anspruch auf offene Justiz ein zentrales Thema, das sowohl juristisch als auch gesellschaftlich weiter diskutiert werden muss.

Quellen