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Verstärkter Schutz durch die EU-Spirituosenverordnung – Rechtslage zu alkoholfreien Spirituosen und deren Bezeichnungen

Die Klarheit über die Verwendung geschützter Begriffe wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ ist für die gesamte Alkoholindustrie und den wachsenden Markt für alkoholfreie Alternativen von zentraler Bedeutung. Die EU-Spirituosenverordnung 2019/787 definiert strenge Anforderungen an die Bezeichnung von Getränken und hat kürzlich durch ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) bestätigt, dass diese Vorgaben auch für nahezu alkoholfreie Produkte gelten.

Rechtsgrundlage – EU-Spirituosenverordnung 2019/787

Die Verordnung legt fest, dass bestimmte Bezeichnungen ausschließlich für Produkte verwendet werden dürfen, die festgelegte Mindestalkoholgehalte erreichen. Damit soll Verbraucher vor irreführender Kennzeichnung geschützt und die Integrität geschützter Marken gewahrt werden.

Mindestalkoholgehalte für Whiskey, Gin und Rum

  • Whiskey: mindestens 40 % vol. (Jahr 2019, Quelle S1)
  • Gin und Rum: mindestens 37,5 % vol. (Jahr 2019, Quelle S1)

Produkte, die diese Schwellen nicht erreichen – etwa alkoholfreie Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,3 % vol. – dürfen die geschützten Bezeichnungen nicht führen.

Gerichtliche Entscheidung des Hanseatischen OLG

Im Berufungsurteil vom 02.04.2026 (Az. 3 U 57/25) bestätigte der 3. Zivilsenat des Hanseatischen OLG das Verbot, die Begriffe „Rum“, „Gin“ und „Whiskey“ für nahezu alkoholfreie Produkte zu verwenden. Das Urteil betraf ein Startup, das alkoholfreie Pendants zu klassischen Spirituosen anbot und auf den Flaschen Slogans wie „This is not Rum“ oder „alkoholfreie Alternative zu Gin“ platzierte. Trotz des Hinweiszusatzes wurde die Nutzung der geschützten Begriffe als unzulässig erklärt.

Ein weiterer Streitpunkt betraf die Bezeichnung „American Malt“ für eine Whiskey-Alternative. Das Landgericht Hamburg hatte zunächst nur eine Teilentscheidung getroffen und das Wort „Malt“ nicht als geschützte Kategorie gewertet. Das OLG wies jedoch darauf hin, dass nach Art. 12 der Verordnung auch Anspielungen, die beim Verbraucher das Bild einer geschützten Spirituose hervorrufen, verboten sind. Deshalb wurde auch die Nutzung von „American Malt“ untersagt.

Verbraucherperspektive und Verwirrungsrisiko

Eine aktuelle Verbraucherumfrage aus dem Jahr 2023 ergab, dass 67 % der Befragten die Nutzung von Begriffen wie „American Malt“ für alkoholfreie Produkte als irreführend empfinden. Diese Statistik unterstreicht die Bedeutung einer klaren Kennzeichnung, um Missverständnisse hinsichtlich Alkoholgehalt und Geschmack zu vermeiden.

Bedeutung für Hersteller alkoholfreier Alternativen

  • Hersteller müssen alternative Bezeichnungen wählen, die eindeutig von geschützten Begriffen abgegrenzt sind.
  • Die Kennzeichnung muss transparent sein, um das Vertrauen der Verbraucher zu erhalten.
  • Die Einhaltung der Verordnung verhindert rechtliche Auseinandersetzungen und mögliche Unterlassungsklagen.

Pro und Contra – Schutz vs. Innovationsflexibilität

Die strengen Regelungen schützen etablierte Marken und verhindern Verbraucherirreführung. Gleichzeitig wird kritisiert, dass die Vorgaben die Flexibilität für neue Produkte einschränken können. Unternehmen, die innovative alkoholfreie Getränke entwickeln, müssen kreative Wege finden, um ihre Produkte zu bewerben, ohne gegen die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstoßen. Dieses Spannungsfeld wird in der Fachliteratur als potenzielles Risiko für die Vielfalt des Marktes bezeichnet.

Fazit

Die EU-Spirituosenverordnung 2019/787 stellt klare, verbindliche Anforderungen an die Benennung von Spirituosen und schließt damit auch alkoholfreie Produkte ein, die sich an klassischen Marken orientieren. Das Urteil des Hanseatischen OLG bestätigt die Durchsetzung dieser Vorgaben und verdeutlicht, dass selbst Hinweiszusätze wie „This is not …“ nicht ausreichen, um die Nutzung geschützter Bezeichnungen zu rechtfertigen. Für Hersteller bedeutet dies, dass sie klare, unverwechselbare Namen wählen und transparent über den Alkoholgehalt informieren müssen, um Verbraucher zu schützen und rechtliche Risiken zu minimieren.

Quellen