Die Bundesanwaltschaft hat am 7. September 2026 beim Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin eine 74-seitige Anklageschrift gegen die 57-jährige PR-Unternehmerin Ilona W. eingereicht. Sie wird wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für den russischen Militärgeheimdienst GRU angeklagt. Die Anklage korrigiert einen früher veröffentlichten Fehler zum Festnahmedatum und liefert detaillierte Einblicke in den Modus Operandi russischer Spionage in Deutschland.
Korrektur des Festnahmedatums und Details der Anklage
Entgegen früherer Meldungen, die von einem angeblichen Festnahmedatum im Oktober 2026 ausgingen, erfolgte die Festnahme von Ilona W. bereits am 21. Januar 2026 durch Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) in Berlin. Die Anklage, die am 7. September 2026 eingereicht wurde, umfasst 74 Seiten und richtet sich nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB – dem Tatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit.
Tatvorwurf und rechtliche Würdigung
Der Vorwurf lautet, dass Ilona W. seit mindestens Oktober 2023 als Kontaktperson für einen als Vizeattaché getarnten russischen Botschaftsmitarbeiter, den Sicherheitsbehörden als Offizier des Militärgeheimdienstes GRU identifiziert haben, tätig war. Sie soll dem GRU-Mitarbeiter über Jahre hinweg Informationen über hochkarätige Veranstaltungen und Kontakte im Bundesverteidigungsministerium (BMVg) sowie über geplante Drohnenlieferungen an die Ukraine übermittelt haben.
Die Anklage prüft zunächst, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt, der nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB mit einer höheren Strafandrohung belegt wäre. Die Ermittlungen konnten jedoch keinen Abfluss von Staatsgeheimnissen nachweisen; daher blieb der Tatvorwurf bei der einfachen Agententätigkeit.
Der GRU-Kontaktmann und Zielpersonen der Ausspähung
Der russische Botschaftsmitarbeiter, namentlich Andrej M., war nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden als Vizeattaché getarnt, tatsächlich jedoch ein Offizier des Militärgeheimdienstes GRU. Nach seiner Identifizierung musste er die Bundesrepublik Deutschland verlassen.
Die Ausspähversuche richteten sich konkret auf:
- Kontakte und Informationen aus dem Bundesverteidigungsministerium (BMVg)
- Details zu geplanten Drohnenlieferungen an die Ukraine
Flankierende Durchsuchungen und weitere Ermittlungen
Im Zusammenhang mit der Festnahme von Ilona W. wurden zwei ehemalige Mitarbeiter des Geschäftsbereichs des BMVg durchsucht, bei denen ihr Kontakt zu W. vermutet wurde. Diese Durchsuchungen erfolgten zeitgleich mit der Festnahme und dienten der Sicherung möglicher Beweismittel.
Systemischer Kontext: Wandel der russischen Spionage in Deutschland
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs wurden von europäischen Staaten über 600 russische Diplomaten ausgewiesen, darunter mindestens 40 aus Deutschland. Diese Ausweisungen haben die russischen Nachrichtendienste gezwungen, vermehrt auf zivile Mittelsmänner und Personen ohne offiziellen diplomatischen Status (Non-Official Cover) zurückzugreifen.
Der Fall Ilona W. verdeutlicht diesen taktischen Wandel: Anstelle von regulären Botschaftsmitarbeitern setzen russische Dienste nun auf inoffizielle Netzwerke, Lobbyisten und Privatpersonen, um an hochsensible Informationen aus Politik, Ministerien und der Rüstungsindustrie zu gelangen.
Zahlen und Fakten zur Anklage und zum Verfahren
- Festnahmedatum: 21.01.2026 (BKA, Berlin)
- Anklageschrift: 74 Seiten (eingereicht am 07.09.2026)
- U-Haftdauer bis zur Anklage: ca. 8 Monate
- Ausgewiesene russische Diplomaten in Deutschland: 40 Personen (seit 2022)
- Ausgewiesene russische Diplomaten europaweit: über 600 Personen (seit 2024)
Fazit
Die Anklage gegen Ilona W. korrigiert nicht nur einen gravierenden chronologischen Fehler, sondern liefert ein umfassendes Bild einer neuen Ära russischer Spionage in Deutschland. Durch die Ausweisung zahlreicher Diplomaten hat Moskau seine Vorgehensweise angepasst und nutzt vermehrt zivile Mittelsmänner mit „Non-Official Cover“, um gezielt an Informationen aus Politik, Ministerien und der Rüstungsindustrie zu gelangen. Der aktuelle Prozess vor dem Kammergericht Berlin wird zeigen, wie wirksam die deutschen Sicherheitsbehörden auf diese veränderten Bedrohungen reagieren können.


