Was regelt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)?

Das Kündigungsschutzgesetz, kurz KSchG, ist ein ganz schön wichtiger Pfeiler im Arbeitsrecht in Deutschland. Aber was regelt es eigentlich genau? Da wir auf einer Investment-Plattform unterwegs sind, die sich auf Startup-Investments fokussiert, lohnt sich ein Blick auf diese Frage. Besonders im Startup-Bereich kann es nämlich schnell auch mal zu Kündigungen kommen, sei es wegen finanzieller Engpässe oder Umstrukturierungen.

Für wen gilt das Kündigungsschutzgesetz?

Das KSchG gilt natürlich nicht für jedermann. Da wäre der Gesetzgeber ja überfordert. Es greift nur in Unternehmen, die mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Wer in einem kleinen, kuscheligen Startup mit zehn oder weniger Köpfen arbeitet, muss sich eher weniger Sorgen über das KSchG machen. Zudem muss ein Arbeitnehmer mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein, um in den Genuss des Kündigungsschutzes zu kommen. Wer frisch im Unternehmen ist, für den heißt es noch: abwarten und Tee trinken.

Welche Kündigungen schützt das KSchG?

Das KSchG ist wie ein Bodyguard, jedoch nicht gegen alles. Soziale Gerechtigkeit lautet hier das Zauberwort. Das Gesetz schützt vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Das bedeutet, dass Kündigungen sozial gerechtfertigt sein müssen. Wenn du als Chef deinen Mitarbeiter einfach loswerden willst, weil dir sein neuer Haarschnitt nicht passt oder deine Laune im Keller ist, dann könnte das KSchG dir einen Strich durch die Rechnung machen. Der Gesetzgeber unterscheidet drei Arten von Kündigungsgründen: verhaltensbedingt, personenbedingt und betriebsbedingt. Ja, auch die Ordnung muss sein.

Welche Rolle spielt das Kündigungsschutzgesetz bei Startups?

Für Startups ist das KSchG ein zweischneidiges Schwert. Einerseits wollen wir als Investoren ja, dass Startups flexibel und agil bleiben können. Andererseits sorgt der Kündigungsschutz für eine gewisse Arbeitsplatzsicherheit, was wiederum die Mitarbeitermotivation fördert. Gerade in der Startup-Welt, wo es oft hoch hergeht, ist es wichtig, die richtige Balance zu finden. Das Kündigungsschutzgesetz zwingt dazu, bei Kündigungen gut zu überlegen, ob sie sozial gerechtfertigt sind.

Wer trägt die Beweislast im Falle einer Kündigung?

Jetzt wird es spannend, denn im Falle einer Kündigung muss der Arbeitgeber in der Regel die Beweislast tragen, um zu zeigen, dass die Kündigung auch wirklich gerechtfertigt ist. Er muss zeigen, dass einer der rechtlich anerkannten Kündigungsgründe vorliegt. Es ist also nicht einfach nur ein Papierkrieg, sondern eher eine Art Wettstreit der Argumente. Clever sein, das ist der Schlüssel hier.

Was passiert bei Nichteinhaltung des Kündigungsschutzgesetzes?

Es gibt Konsequenzen. Wer das KSchG ignoriert wie ein nerviges Lied im Radio, läuft Gefahr, dass die Kündigung unwirksam ist. Und dann? Dann darf der Mitarbeiter womöglich seinen Platz im Büro weiter beanspruchen. Im Ernst: Oftmals wird der Weg zum Arbeitsgericht unausweichlich. Das kann teuer und nervenaufreibend werden. Also besser mal genauer hinschauen, bevor man die Kündigung aussprechen lässt.

Danach wird auch oft gesucht:

Aufhebungsvertrag, betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Arbeitsrecht, Sozialplan, Abfindungsgesetz, Arbeitsgericht, Kleinbetrieb, Probezeit, Mindestlohn, Mutterschutzgesetz.