Eine Behinderung im rechtlichen Sinne zu definieren, ist kein Hexenwerk, aber es erfordert ein Auge fürs Detail. Laut der deutschen Rechtslage gibt es klare Kriterien, die entscheiden, ob jemand als behindert gilt oder nicht. Das ist nicht nur für den Behindertenausweis von Bedeutung, sondern auch für eine Vielzahl von Sozialleistungen und Rechten am Arbeitsplatz. Lassen Sie uns in die Details eintauchen.
Welche Kriterien bestimmen eine Behinderung?
Eine Behinderung hängt nicht von subjektiven Wahrnehmungen ab, sondern von objektiven medizinischen und rechtlichen Maßstäben. Eine Behinderung liegt vor, wenn körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben länger als sechs Monate erheblich beeinträchtigen. Diese Definition finden Sie im Sozialgesetzbuch (SGB IX). Ausschlaggebend ist die Beeinträchtigung der Teilhabe und nicht die Anwesenheit eines medizinischen Problems.
Wie wird der Grad der Behinderung (GdB) festgelegt?
Der Grad der Behinderung (GdB) wird durch ärztliche Gutachten und Diagnosen bestimmt und in Zehnerschritten von 20 bis 100 gemessen. Ein GdB wird in einem Bescheid des Versorgungsamts festgelegt. Ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Auch hier geht es nicht allein um den Gesundheitszustand, sondern wie stark dieser das Leben einschränkt. Unterschiedliche Krankheiten und Beeinträchtigungen werden dabei summiert.
Welche Rechte ergeben sich aus der Anerkennung als Behinderung?
Es gibt zahlreiche Rechte und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung. Sie können von steuerlichen Erleichterungen über bevorrechtigten Parkraum bis hin zu speziellen Kündigungsschutzregelungen reichen. Schulen und Arbeitgeber sind zum Beispiel verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Diese Rechte beziehen sich nicht nur auf Freizeit und Verkehr, sondern auch auf Bildung und Arbeitsmarkt.
Wann gilt jemand als schwerbehindert?
Eine Schwerbehinderung wird ab einem GdB von 50 anerkannt. Schwerbehinderte Menschen haben besondere Rechte, darunter der besondere Kündigungsschutz und ein Anspruch auf zusätzlichen Urlaub. Auch wird ihnen eine bevorzugte Einstellung im öffentlichen Dienst garantiert. Ein Schwerbehindertenausweis ist oft der Schlüssel zu diesen Rechten, daher ist es essenziell, diesen beim Versorgungsamt zu beantragen.
Woher kommt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung?
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben ist in § 151 Abs. 1 SGB IX geregelt. Hierbei wird jemand mit einem GdB von 30 oder 40 auf Antrag einem Schwerbehinderten gleichgestellt, wenn dies erforderlich ist, um einen Arbeitsplatz zu bekommen oder zu behalten. Das heißt, dass die Gleichstellung betriebliche Chancengleichheit erhöht. Hierfür reicht nicht jede Erkrankung aus; es muss eine dauerhafte Beeinträchtigung der Teilhabe vorliegen.
Was sind Beispiele für rechtlich anerkannte Beeinträchtigungen?
Von Diabetes über Multiple Sklerose bis hin zu psychischen Erkrankungen können viele gesundheitliche Probleme als Behinderung anerkannt werden. Wichtig ist, dass diese dauerhafte und erhebliche Einschränkungen mit sich bringen. Chronische Schmerzen, die alltägliche Aufgaben erschweren, fallen ebenfalls darunter. Die Bandbreite ist groß und schließt auch seltenere Erkrankungen ein.
Was ist der Unterschied zwischen Behinderung und chronischer Krankheit?
Nicht jede chronische Krankheit ist automatisch eine Behinderung. Eine Krankheit wird erst dann zur Behinderung, wenn sie die Teilhabe erheblich beeinträchtigt. Zum Beispiel kann jemand mit gut eingestelltem Bluthochdruck völlig uneingeschränkt leben, im Gegensatz zu einer Person mit schwerwiegender Arthrose. Der Schlüssel ist die Teilhabebeeinträchtigung.
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