Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein zentrales Konzept im europäischen Binnenmarkt. Sie ermöglicht Arbeitnehmern, sich innerhalb der EU frei zu bewegen, um dort zu arbeiten und sich niederzulassen. Dabei gewährleistet sie Rechte und Pflichten, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen relevant sind.
Wer kann von der Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen?
Jeder Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kann von der Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen. Diese Berechtigung umfasst die Einstellungs- und Beschäftigungsfreiheit ohne Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit. Praktisch bedeutet das: Wer zum Beispiel als Deutscher in Frankreich arbeiten möchte, der hat das Recht dazu, ohne dass besondere Hindernisse überwunden werden müssen.
Welche Rechte umfasst die Arbeitnehmerfreizügigkeit?
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit umfasst mehrere Rechte. Dazu gehört das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Gastland, das Recht auf Arbeit, das Recht auf Gleichbehandlung mit einheimischen Arbeitnehmern und das Recht auf den Verbleib im Gastland nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Man darf sich also nicht nur in einem anderen EU-Land aufhalten, sondern dort auch alle Dienstleistungen nutzen, wie zum Beispiel Gesundheitssysteme oder Bildungseinrichtungen.
Gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen?
Ja, es gibt einige Ausnahmen. So können in besonderen Fällen Beschränkungen eingeführt werden, zum Beispiel aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit. Auch für bestimmte Berufsgruppen, insbesondere im öffentlichen Dienst, können Ausnahmen gelten. Beispielsweise könnte es bei sicherheitsrelevanten Berufen, etwa bei der Polizei oder im Militär, nationale Einschränkungen geben.
Wie unterscheidet sich die Arbeitnehmerfreizügigkeit von der Dienstleistungsfreiheit?
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit sollte nicht mit der Dienstleistungsfreiheit verwechselt werden. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit bezieht sich auf das Recht von Einzelpersonen, in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Arbeit anzunehmen und zu leisten, während die Dienstleistungsfreiheit sich auf das Recht von Unternehmen bezieht, Dienstleistungen in einem anderen EU-Staat anzubieten und dort zu erbringen, ohne sich in diesem Land niederlassen zu müssen.
Welche Vorteile bietet die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber entsteht durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit ein größerer Arbeitsmarkt. Sie können aus einer breiteren Auswahl an qualifizierten Arbeitskräften schöpfen. Dies kann insbesondere für Branchen mit Fachkräftemangel von großer Bedeutung sein. Arbeitgeber profitieren auch von einer größeren kulturellen Vielfalt und unterschiedlichen Perspektiven, die internationale Arbeitnehmer mitbringen können.
Werden die Sozialleistungen im Gastland übernommen?
Ja, innerhalb der EU gibt es Regelungen, die sicherstellen, dass Arbeitnehmer in ihrem Gastland Zugang zu Sozialleistungen haben. Ein deutscher Arbeitnehmer in Spanien hätte also Anspruch auf das dortige Gesundheitssystem, Arbeitslosengeld, Rentenansprüche und andere soziale Sicherungssysteme. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden, wenn sie in einem anderen EU-Land arbeiten.
Gibt es eine zeitliche Begrenzung für die Arbeitnehmerfreizügigkeit?
Nein, es gibt keine zeitliche Begrenzung für die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ein Arbeitnehmer kann sich so lange in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten und arbeiten, wie er möchte. Dies schließt auch das Recht auf dauerhaften Aufenthalt und die Möglichkeit ein, später die Staatsbürgerschaft des Gastlandes zu erwerben.
Danach wird auch oft gesucht:
EuGH, Arbeitnehmerüberlassung, Diskriminierungsschutz, Dienstleistungsfreiheit, Sozialrecht, Freizügigkeitsrecht, Niederlassungsfreiheit, europäisches Arbeitsrecht, Zuwanderungsgesetz, Schengen-Abkommen.