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Aktueller Stand der Ratifizierung der Europaratskonvention zum Schutz von Anwälten

Die Europaratskonvention zum Schutz der Anwaltschaft wurde von 30 Staaten unterzeichnet, jedoch hat bislang kein einziger Staat die Konvention ratifiziert. Diese Stagnation gefährdet den rechtlichen Schutz von Anwälten in Europa und wirft Fragen zur Verpflichtung der EU gegenüber der Rechtsstaatlichkeit auf. Der folgende Artikel fasst den aktuellen Status, die Gründe für die Blockade und die Forderungen der Anwaltsverbände zusammen.

Warum die Ratifizierung der Europaratskonvention wichtig ist

Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Anwälte vor physischen Angriffen, Drohungen, Belästigungen und unzulässigen Eingriffen in die Berufsausübung zu schützen. Sie enthält Vorgaben zum Schutz anwaltlicher Berufsorganisationen, zu Zulassungsverfahren, zu Berufsrechten wie dem Mandantenkontakt und dem Verschwiegenheitsrecht sowie zu Disziplinarverfahren. In Deutschland existieren viele dieser Vorgaben bereits, doch die Konvention würde eine verbindliche völkerrechtliche Schutzpflicht begründen, die im Streitfall staatliches Handeln erzwingen kann.

Statistische Übersicht 2023

  • Unterzeichnende Staaten: 30 (Stand 2023)
  • Ratifizierende Staaten: 0 (Stand 2023)

Diese Zahlen verdeutlichen die Diskrepanz zwischen politischer Zustimmung und tatsächlicher Umsetzung.

Blockade der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat den Ratifizierungsprozess blockiert, weil sie selbst der Konvention beitreten müsse, bevor Mitgliedstaaten ratifizieren können. Ein offizielles Statement der Kommission besagt, dass das Regelwerk teilweise EU-Kompetenzen berühre. Ohne einen eigenen Beitritt dürften die EU-Mitgliedstaaten ihren Ratifizierungsprozess nicht abschließen. Der genaue Zeitpunkt für das EU-Beitrittsverfahren ist bislang nicht bekannt.

Auswirkungen einer anhaltenden Untätigkeit

Eine anhaltende Blockade könnte das Vertrauen in die EU-Institutionen und deren Commitment zur Rechtsstaatlichkeit untergraben. Laut den Anwaltsverbänden nährt die Untätigkeit Zweifel an der Bereitschaft der Kommission, den Prozess zügig abzuschließen. Sollte die EU-Kommission ihre Haltung beibehalten, würde sie faktisch das Inkrafttreten eines Instruments verzögern, das den Schutz von Rechtsanwälten vor Drohungen, Einschüchterungen und Behinderungen sicherstellen soll.

Druck von Anwaltsorganisationen

Deutsch-französische Anwaltsverbände – darunter die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), der Deutsche Anwaltverein (DAV), das Conseil National des Barreaux, der Barreau de Paris und die Conférence des Bâtonniers – haben einen Brandbrief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gesendet. In dem Schreiben wird die Kommission aufgefordert, zeitnah einen klaren Zeitplan und die nötigen Beschlussvorschläge vorzulegen.

  • Dr. Christian Lemke, Vizepräsident der BRAK, kritisiert die Blockade als „äußerst ärgerlich“ und warnt, dass Nicht-EU-Staaten möglicherweise die ersten sein könnten, die die Konvention ratifizieren – ein „beschämender“ Umstand.
  • Stefan von Raumer, Präsident des DAV, fordert ein konkretes Vorgehen der Kommission und betont, dass die EU ihre Verantwortung ernst nehmen muss, um den Schutz der Anwälte zu gewährleisten.

Rechtliche Konsequenzen und notwendige Anpassungen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht im Rahmen der Konvention konkreten Anpassungsbedarf, insbesondere in der Strafprozessordnung (StPO). Bei Durchsuchungen von Anwaltskanzleien soll ein unabhängiger Rechtsanwalt oder ein Kammermitglied als Durchsuchungszeuge hinzugezogen werden können. Diese Vorgabe würde den Schutz der anwaltlichen Berufsausübung stärken und dem völkerrechtlichen Standard entsprechen.

Forderungen und nächste Schritte

Die Anwaltsverbände fordern von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen:

  1. Eine zeitnahe Stellungnahme zum weiteren Vorgehen der EU-Kommission.
  2. Die Vorlage konkreter Beschlussvorschläge für den EU-Beitritt zur Konvention.
  3. Ein klares Datum, bis wann die EU-Kommission selbst ratifizieren wird.

Erst wenn die EU selbst beigetreten ist, können die Mitgliedstaaten die Ratifizierung abschließen und die Konvention rechtsverbindlich werden lassen.

Fazit

Die Europaratskonvention zum Schutz von Anwälten stellt ein zentrales Instrument zum Erhalt der Rechtsstaatlichkeit in Europa dar. Trotz Unterzeichnung durch 30 Staaten bleibt die Ratifizierung aus, weil die EU-Kommission ihre eigene Mitgliedschaft voraussetzt. Die anhaltende Blockade gefährdet nicht nur den unmittelbaren Schutz von Anwälten, sondern schwächt das Vertrauen in die EU-Institutionen. Der wachsende Druck von Anwaltsorganisationen, gepaart mit konkreten Reformvorschlägen der Bundesregierung, macht deutlich, dass ein schneller Durchbruch nötig ist. Ohne eine zügige Ratifizierung bleibt der rechtliche Schutz von Rechtsanwälten in der EU unvollständig und die Gefahr eines Rückgangs der Rechtsstaatlichkeit besteht.

Quellen