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ChatGPT als sehr große Online-Suchmaschine: Konsequenzen der DSA-Einstufung

Die Europäische Kommission hat OpenAIs ChatGPT zum ersten Mal als „sehr große Online-Suchmaschine“ (VLOSE) nach dem Digital Services Act (DSA) eingestuft. Diese Klassifizierung markiert einen Präzedenzfall, weil ein generatives KI-System nun denselben regulatorischen Rahmenbedingungen unterliegt wie klassische Suchmaschinen. Die Entscheidung basiert auf der selbst gemeldeten Nutzerzahl von rund 159 Millionen monatlich aktiven Personen in der EU, womit die Schwelle von 45 Millionen Nutzer:innen deutlich überschritten wird. ChatGPT wird damit zusammen mit Google Search und Microsoft Bing zum dritten Dienst mit VLOSE-Status.

Einstufung von ChatGPT als VLOSE – Grundlagen

Die EU-Kommission bezeichnet ChatGPT als „hybriden Dienst“: Es beantwortet Anfragen interaktiv und integriert gleichzeitig Web-Suche. Durch diese Kombination wird das System als sehr große Online-Suchmaschine eingestuft. Die Einstufung löst weitreichende Prüfpflichten aus, die im DSA für VLOSEs festgeschrieben sind. OpenAI hat nach Bekanntgabe der Entscheidung eine Übergangsfrist von vier Monaten, also bis Ende Dezember 2026, um die strengsten Sonderpflichten zu erfüllen.

Behördliche Zuständigkeit: Dublin statt Brüssel

Obwohl die Einstufung von der EU-Kommission vorgenommen wurde, liegt die konkrete Durchsetzung der DSA-Vorgaben nicht mehr primär bei Brüssel. OpenAI hat Irland als Rechtsform und Unternehmenssitz gewählt, wodurch die Irish Data Protection Commission (DPC) für die Durchsetzung zuständig ist. Damit ist Dublin das zentrale Register für die Umsetzung der VLOSE-Pflichten gegenüber OpenAI.

  • EU-Kommission benennt die Einstufung und definiert die Fristen.
  • Irische DPC überwacht die Einhaltung der DSA-Sondervorgaben.
  • Die Kommission vertraut die Durchsetzung den nationalen Behörden weiter (28 DSA-geregelte Unternehmenssitzländer bis Q3 2026).

Pflichtenkatalog für VLOSEs und mögliche Sanktionen

VLOSEs unterliegen einem umfangreichen Regelwerk. Für ChatGPT ergeben sich folgende Kernpflichten:

  • Jährliche systemische Risiko-Bewertungen, insbesondere zu Wahlprozessen, Desinformation, Jugendschutz und mentaler Gesundheit.
  • Finanzierung unabhängiger Audits durch externe Gutachter.
  • Bereitstellung von Datenzugängen für verifizierte Forschende nach Art. 40 DSA.
  • Einrichtung von Krisenreaktions-Mechanismen.

Bei Nicht-Erfüllung drohen Zwangsgelder und Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes. OpenAI gibt an, einen Jahresumsatz von etwa 12 Milliarden Euro zu erwirtschaften, sodass die Höchststrafe rund 720 Millionen Euro betragen könnte.

Zusammenspiel von DSA und EU AI Act

ChatGPT fällt primär unter den EU Artificial Intelligence Act (KI-Verordnung) als Basismodell und KI-Anwendung. Durch die Einbindung der Web-Suche entsteht jedoch ein kumulatives Regime: Neben den KI-Verpflichtungen muss OpenAI die Plattform- und Haftungsregeln des DSA umsetzen. Das führt zu einer doppelten Compliance-Struktur, in der systemische Risiken sowohl nach dem AI-Act als auch nach dem DSA bewertet werden müssen.

  • AI-Act: Vorgaben zu Transparenz, Risikomanagement und Marktüberwachung für KI-Systeme.
  • DSA: Spezifische Pflichten für VLOSEs, darunter Datenzugang für Forschung und unabhängige Audits.

Diese Überlagerung erzeugt ein juristisches Spannungsfeld, das sowohl technische als auch regulatorische Anpassungen erfordert.

Risiken und offene Fragen

Die neue Einstufung wirft mehrere Unsicherheiten auf:

  • Datenschutzkonflikte: ChatGPT verarbeitet teils vertrauliche Nutzer-Prompts. Eine automatisierte Risiko-Überwachung oder Offenlegung von Interaktionsdaten könnte mit der DSGVO kollidieren.
  • Methodische Unsicherheit beim Datenzugang: Unklar ist, inwieweit OpenAI proprietäre Modell-Gewichte oder Trainingskorpora im Rahmen von Art. 40 DSA-Auskunftsersuchen bereitstellen muss.

Zusätzlich stellt sich die Frage, wie die unabhängigen Audits finanziert und welche Kriterien für die Auswahl externer Gutachter gelten. Die EU-Kommission hat bereits betont, dass VLOSEs unabhängige, fachlich qualifizierte Prüfer einsetzen müssen, um Transparenz und Verifikation sicherzustellen.

VLOSE-Status im europäischen Kontext

Mit der Einstufung von ChatGPT ist die Liste der sehr großen Online-Suchmaschinen auf drei Dienste angewachsen:

  • Google Search
  • Microsoft Bing
  • OpenAI ChatGPT

Bis zum Jahresende 2026 werden insgesamt 28 digitale Dienste als VLOSEs oder VLOPs (sehr große Online-Plattformen) klassifiziert. Diese Zahl verdeutlicht die wachsende Bedeutung von KI-basierten Diensten im europäischen digitalen Markt.

Fazit

Die Einstufung von ChatGPT als VLOSE markiert einen Wendepunkt in der europäischen Digitalregulierung. OpenAI muss innerhalb von vier Monaten ein umfassendes Compliance-Programm implementieren, das systemische Risikoanalysen, unabhängige Audits, Datenzugang für Forschung und Krisenmanagement umfasst. Die Zuständigkeit liegt bei der irischen Datenschutzbehörde, während die EU-Kommission die übergeordnete Rahmenentscheidung getroffen hat. Die doppelte Belastung durch DSA und AI-Act erfordert eine enge Abstimmung zwischen rechtlichen, technischen und ethischen Teams bei OpenAI. Verstöße können zu Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes führen – ein erhebliches finanzielles Risiko. Gleichzeitig wirft die neue Klassifizierung Fragen zum Schutz vertraulicher Nutzerdaten und zur Transparenz von KI-Modellen auf, die in den kommenden Monaten weiter geklärt werden müssen.

Quellen

verfassungsrechtliche begruendung der decision n 2026 911 dc das francoesische

Verfassungsrechtliche Begründung der Décision n° 2026-911 DC – Das französische Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige

Am 14. August 2026 hat der Conseil constitutionnel das geplante Verbot von sozialen Netzwerken für Kinder unter 15 Jahren in Frankreich aufgehoben. Die Entscheidung (Décision n° 2026-911 DC) stellt einen wegweisenden Präzedenzfall für den europäischen Jugendschutz im digitalen Raum dar. Sie zeigt, wie verfassungsrechtliche Prinzipien – insbesondere die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit sowie das Recht auf Privatsphäre – nationale Schutzmaßnahmen begrenzen können. Im Folgenden werden die Hintergründe, die juristische Argumentation, die parlamentarische Vorgeschichte und die europäischen Implikationen detailliert dargestellt.

Hintergrund: Kinder- und Jugendmedienschutz in Frankreich

Die französische Regierung begründete den Gesetzesentwurf mit offiziellen Erhebungen zum Medienkonsum von Minderjährigen. Laut den amtlichen Daten aus dem Jahr 2026 verbringen Jugendliche im Schnitt vier Stunden täglich vor Bildschirmen. Dabei nutzen 70 % der Jugendlichen täglich soziale Netzwerke, und ein Viertel (25 %) gibt an, nachts wegen Push-Benachrichtigungen aufzuwachen. Diese Zahlen wurden als Hinweis auf gesundheitliche Risiken wie gestörte Schlafrhythmen und übermäßige Bildschirmzeit angeführt.

Entscheidung des Conseil constitutionnel: Décision n° 2026-911 DC

Der Conseil constitutionnel prüfte das Gesetz im Lichte der französischen Verfassung und kam zu dem Ergebnis, dass Artikel 1 des Gesetzentwurfs unverhältnismäßig ist. Das Gericht stellte fest, dass die Regelung nicht nur Dienste mit nachgewiesenen Gefahrenpotenzial erfasst, sondern pauschal alle Internetdienste und — Funktionen einbezieht, für die keine wissenschaftliche Evidenz einer Gefahr für Minderjährige vorliegt. Gleichzeitig fehlten klare Vorgaben für einen datenschutzkonformen Identitätsnachweis, wodurch de-facto eine anlasslose Totalerfassung aller Nutzer, einschließlich Volljähriger, erzwungen worden wäre.

Verfassungsrechtliche Begründung: Unverhältnismäßiger Eingriff

Die Richter betonten, dass der Schutz des Kindeswohls grundsätzlich Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit rechtfertigen kann. Dennoch muss jede Maßnahme dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen:

  • Weite Definition: Die Gesetzesformulierung war so breit, dass sie auch Plattformen ohne nachgewiesene Risiken erfasst hätte.
  • Fehlende Datenschutzgarantien: Es gab keine Vorgaben, wie ein Identitätsnachweis ohne anlasslose Speicherung personenbezogener Daten von Erwachsenen erfolgen soll.
  • Einbeziehung von Volljährigen: Die Pflicht zur Alters- und Identitätskontrolle hätte zwingend alle Nutzer, also auch Erwachsene, erfasst, ohne dass der Gesetzgeber verhältnismäßige Schutzmaßnahmen für deren Privatsphäre definiert hatte.

Auf Basis dieser Punkte kippte das Verfassungsgericht das Gesetz und verwies darauf, dass ein neuer, verfassungskonformer Ansatz nötig sei.

Parlamentarische Vorgeschichte und statistische Eckdaten

Der Gesetzentwurf wurde am 21. Juli 2026 in der Nationalversammlung mit einer klaren Mehrheit verabschiedet: 279 Stimmen für und 81 Stimmen gegen. Die Zustimmung entsprach 77,5 % der abgegebenen Stimmen. Der ursprünglich geplante Inkrafttretenszeitpunkt war der 1. September 2026, also zum Beginn des französischen Schuljahres.

Die statistischen Grundlagen, die die Regierung zur Untermauerung des Vorhabens heranzog, waren:

  • Durchschnittliche tägliche Bildschirmzeit Jugendlicher: 4 Stunden (2026).
  • Tägliche Social-Media-Nutzungsquote Jugendlicher: 70 % (2026, Quelle S1).
  • Nachts aktivierte Benachrichtigungen: 25 % der Jugendlichen (2026, Quelle S1).

Diese Zahlen sollten die Dringlichkeit eines gesetzlichen Eingriffs verdeutlichen, wurden jedoch vom Verfassungsgericht als unzureichende Basis für eine so weitreichende Regelung bewertet.

EU-rechtliche Implikationen und Risiken

Die Entscheidung wirft auch Fragen im Kontext des europäischen Digital Services Act (DSA) auf. Der DSA sieht primär ein risikobasiertes Management von Online-Plattformen vor und nicht pauschale Nutzungsverbote. Ein nationales Verbot könnte demnach mit dem harmonisierten Binnenmarktrecht kollidieren.

Ein weiterer kritischer Aspekt ist das Risiko einer Massenüberwachung. Eine flächendeckende Alters- und Identitätsprüfung ohne datensparsame Verfahren wie Zero-Knowledge-Proofs gefährde das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf anonyme Internetnutzung für Volljährige.

Ausblick: Geplanter Neuanlauf bis 2027

Präsident Emmanuel Macron hat angekündigt, dass die Regierung bis zum Frühjahr 2027 einen verfassungskonformen Neuentwurf erarbeiten will. Ziel ist ein Gesetz, das den Kinderschutz stärkt, dabei aber klare, verhältnismäßige Vorgaben für Altersverifikation und Datenschutz enthält und mit dem EU-Recht im Einklang steht.

Der neue Gesetzentwurf soll insbesondere:

  • Eine differenzierte Risiko-Analyse für einzelne Plattformen vorsehen.
  • Datenschutz-technische Lösungen wie Zero-Knowledge-Proofs integrieren, um die Privatsphäre von Volljährigen zu wahren.
  • Klare Ausnahmeregelungen für Eltern ermöglichen, die individuelle Schutzmaßnahmen für ihre Kinder treffen wollen.

Damit soll ein rechtlich tragfähiger Rahmen geschaffen werden, der sowohl den Schutz des Kindeswohls als auch die Grundrechte der Nutzer respektiert.

Fazit

Die Décision n° 2026-911 DC des Conseil constitutionnel ist ein entscheidender Meilenstein für den europäischen Jugendschutz im digitalen Zeitalter. Sie verdeutlicht, dass staatliche Eingriffe zum Schutz von Kindern nur dann zulässig sind, wenn sie klar begrenzt, verhältnismäßig und mit wirksamen Datenschutzgarantien verbunden sind. Die französische Erfahrung liefert wichtige Leitplanken für andere EU-Staaten, die ähnliche Schutzmaßnahmen erwägen, und stellt zugleich sicher, dass Grundrechte wie Meinungs- und Kommunikationsfreiheit nicht durch pauschale Verbote untergraben werden.

Quellen