Was ist eine BGB-Gesellschaft?

Eine BGB-Gesellschaft, auch bekannt als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ist eine der grundlegenden Gesellschaftsformen im deutschen Recht. Obwohl sie auf den ersten Blick unscheinbar wirkt, ist sie ein sehr vielseitiges und flexibles Werkzeug für geschäftliche Tätigkeiten.

Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?

Eine GbR ist eine Personengesellschaft, die auf einem privatrechtlichen Vertrag zwischen mindestens zwei Personen beruht. Diese Personen verpflichten sich, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, den sie durch ihre Beiträge – sei es Geld, Sachleistungen oder Arbeitskraft – zu erreichen versuchen. Ein Klassiker wäre das studentische Startup, bei der zwei Freunde ihre Talente und Ressourcen kombinieren, um eine Geschäftsidee zu verwirklichen.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für eine BGB-Gesellschaft?

Die Regelungen zur GbR finden sich in den §§ 705 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hier wird definiert, was eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist und welche Rechte und Pflichten die Gesellschafter haben. Anders als andere Gesellschaftsformen wie die GmbH oder AG, ist die GbR nicht ins Handelsregister einzutragen und unterliegt auch nicht der Gewerbeordnung.

Welche Rechte und Pflichten haben die Gesellschafter einer GbR?

Gesellschafter einer GbR sind sowohl zur gemeinsamen Geschäftsführung als auch zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt und verpflichtet. Das bedeutet, sie können Entscheidungen treffen und müssen im Gegenzug auch Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen übernehmen. Spannend wird es bei der Haftung: Hier haften die Gesellschafter nicht nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem Privatvermögen. Das führt oft zu Augenblicken der Stille in der Kanzlei, wenn man das ersten Mandanten erklärt.

Wann ist eine GbR sinnvoll und wann nicht?

Eine GbR ist besonders dann sinnvoll, wenn mehrere Personen ohne großen bürokratischen Aufwand gemeinsam tätig werden wollen. Denkbar sind zum Beispiel Freiberufler, die gemeinsam ein Projekt stemmen, oder kleine Unternehmen in der Gründungsphase. Weniger geeignet ist die GbR für risikobehaftete Unternehmungen, da die persönliche Haftung der Gesellschafter ein erhebliches Risiko darstellt. Zudem gibt es keine Möglichkeit, Gesellschafteranteile einfach zu übertragen, wie es bei Kapitalgesellschaften der Fall ist.

Wie wird eine GbR gegründet?

Die Gründung einer GbR ist denkbar einfach: Ein Gesellschaftsvertrag, der mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln geschlossen werden kann, reicht aus. Wir empfehlen jedoch dringend, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Es genügt, wenn sich die Gründer über den gemeinsamen Zweck und die Beiträge einigen.

Was sind typische Unterschiede zur GmbH oder UG?

Ein wesentlicher Unterschied zur GmbH oder UG liegt in der Haftung. Während bei der GmbH und UG die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist, haften bei der GbR die Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen. Zudem ist das Stammkapital bei GmbH und UG vorgeschrieben; bei der GbR gibt es keine Mindestkapitalvorgabe. Auch die Buchführung ist bei der GbR weniger aufwendig. Aber Vorsicht: Gerade diese Einfachheit kann zum Bumerang werden, wenn es ernst wird.

Wie wird eine GbR aufgelöst?

Ist der Zweck der GbR erreicht oder möchten die Gesellschafter die Gesellschaft aus anderen Gründen auflösen, so geschieht dies entweder durch Beschluss der Gesellschafter oder aufgrund anderer im Gesellschaftsvertrag genannter Gründe. Danach folgt die Liquidation, bei der das Gesellschaftsvermögen verteilt und die GbR aus dem Geschäftsleben entfernt wird. Dabei sollte man sich bewusst sein: Gerade hier können letzte finanzielle Überprüfungen und Verteilungskämpfe ein „spannendes“ Finale bieten.

Danach wird auch oft gesucht:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), OHG, stille Gesellschaft, Freiberufler, Gründungsvertrag, Haftungsregelung, Kapitalgesellschaft, Liquidation.