Im deutschen Recht wird ein Arbeitsunfall als ein Unfall definiert, der während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit passiert. Arbeitsunfälle sind von entscheidender Bedeutung, weil sie spezielle rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen nach sich ziehen.
Was zählt als Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn ein Unfall während der Arbeitszeit passiert und die ausgeübte Tätigkeit im Zusammenhang mit der Arbeit steht. Beispiele: Ein Handwerker verletzt sich bei der Reparatur eines Daches oder eine Büroangestellte stürzt auf der Arbeitstreppe. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unfall auf dem eigentlichen Arbeitsgelände oder auf dem Weg zur Arbeit passiert. Wichtig ist der Zusammenhang zwischen Unfall und ausgeübter Arbeit.
Welche rechtlichen Aspekte gelten bei einem Arbeitsunfall?
Im Falle eines Arbeitsunfalls greift die gesetzliche Unfallversicherung. Diese übernimmt die Kosten für notwendige Behandlungen und mögliche Rehabilitation. Hat der Unfall zu einer dauerhaften Schädigung oder Berufsunfähigkeit geführt, besteht Anspruch auf Rentenzahlungen. Grundlage für diese Regelungen bildet das Sozialgesetzbuch VII. Bei fahrlässigem Verhalten seitens des Arbeitgebers, kann zusätzlich ein Schmerzensgeldanspruch bestehen.
Was unterscheidet einen Arbeitsunfall von einer Berufskrankheit?
Der wesentliche Unterschied liegt im Entstehungszeitpunkt und Ursprung. Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, plötzlich auftretendes Ereignis. Eine Berufskrankheit entwickelt sich schleichend aufgrund langfristiger Exposition gegenüber bestimmten Risiken, wie zum Beispiel der dauerhafte Umgang mit gefährlichen Chemikalien. Während der Arbeitsunfall meist klar datierbar ist, zeigt sich eine Berufskrankheit häufig durch langsam auftretende Symptome.
Wie meldet man einen Arbeitsunfall?
Als erstes sollte der Unfall unverzüglich dem Arbeitgeber gemeldet werden. Der Arbeitgeber muss den Unfall innerhalb von drei Tagen der Berufsgenossenschaft, der zuständigen Unfallversicherung, melden. Ein Unfallanzeigebogen liefert alle notwendigen Informationen. Je nach Schwere des Unfalls und möglichen Konsequenzen folgt eine Unfalluntersuchung, insbesondere bei Verdacht auf fahrlässiges Verhalten.
Wer haftet bei einem Arbeitsunfall?
Primär ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig und trägt die Kosten medizinischer Behandlungen und Rehabilitation. Der Arbeitgeber haftet in der Regel nicht direkt, außer in Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Besteht der Verdacht auf Unterlassungspflicht oder Vernachlässigung notwendiger Sicherheitsvorkehrungen durch den Arbeitgeber, können zusätzliche rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall?
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Arbeitsunfall an die Unfallversicherung zu melden und alle notwendigen Maßnahmen zur Unfallprävention zu gewährleisten. Dazu gehören Sicherheitsvorkehrungen und regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter. Bei schwerwiegenden Arbeitsunfällen muss gegebenenfalls eine Betriebsunfalluntersuchung durchgeführt werden. Auch die Nachsorge, wie Wiedereingliederungsmaßnahmen von verletzten Mitarbeitern, fällt in seine Verantwortung.
Danach wird auch oft gesucht:
Berufskrankheit, Wegeunfall, Unfallanzeige, gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitsschutz, fahrlässige Verletzung, Arbeitnehmerhaftung, Betriebsunfall, Sozialgesetzbuch VII, Rehabilitation.