egmr urteil gegen die tuerkei menschenrechtsverletzungen 2016

EGMR-Urteil gegen die Türkei: Menschenrechtsverletzungen nach dem Putschversuch 2016

Nach dem gescheiterten Militärputsch vom 15. Juli 2016 hat die türkische Regierung die Fetullahistische Terrororganisation (FETÖ) für die Unruhen verantwortlich gemacht und ein umfassendes Vorgehen gegen mutmaßliche Anhänger eingeleitet. Einer der Fälle, die das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen verdeutlichen, ist die Verurteilung des Mannes Şaban Yasak, der wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Urteil der türkischen Gerichte kritisiert und die Türkei zu einer finanziellen Entschädigung verurteilt.

Hintergrund: Der Putschversuch 2016 und die Verfolgung von FETÖ-Anhängern

Der Putschversuch führte zu einer massiven Aufräumaktion, bei der Tausende Menschen – darunter Politiker, Militärangehörige, Journalisten und Zivilgesellschaftler – verhaftet wurden. Die türkische Justiz stützte sich dabei auf Artikel 314 Absatz 2 des türkischen Strafgesetzbuches, der die Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Vereinigung unter Strafe stellt. Die Regierung bezeichnet die FETÖ als terroristische Organisation und begründet die Verhaftungen mit der Notwendigkeit, die nationale Sicherheit zu schützen.

Die Sicht der türkischen Regierung

  • Verhaftungen sind notwendig, um weitere Anschläge zu verhindern.
  • Die FETÖ wird als existentielle Bedrohung für den Staat angesehen.
  • Die Strafverfolgungsbehörden haben die Gesetze weit ausgelegt, um potenzielle Gefahren zu neutralisieren.

Fallbeispiel: Verurteilung von Şaban Yasak

Şaban Yasak arbeitete in einer Bildungseinrichtung, die der FETÖ zugeordnet wird, betonte jedoch, dass er keinerlei Verbindungen zur Organisation habe. Seine angebliche Mitgliedschaft endete bereits 2014, also vor der offiziellen Einstufung der FETÖ als Terrororganisation. Trotz dieser Umstände wurde er im Jahr 2018 von einem Schwurgericht zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Die Verurteilung beruhte auf einer Reihe von Indizien:

  • Ein dem FETÖ nahestehendes Unternehmen zahlte Sozialversicherungsbeiträge für ihn.
  • Telefonischer Kontakt zu Mitgliedern der Organisation.
  • Verwendung eines Decknamens.
  • Zeugenaussagen, die ihn als regionalen Anführer beschrieben.

Nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs reichte Yasak am 2. April 2020 eine Individualbeschwerde beim EGMR ein.

EGMR-Entscheidung: Verstöße gegen Artikel 7 und 3 der EMRK

Der EGMR stellte fest, dass die türkischen Gerichte den Vorsatz des Angeklagten nicht hinreichend geprüft hatten. Nach Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention darf niemand für eine Handlung verurteilt werden, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung nicht strafbar war. Der Gerichtshof betonte, dass für die besonders schwere Straftat der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ein klarer Nachweis der bewussten und vorsätzlichen Unterstützung der terroristischen Ziele erforderlich sei.

Zusätzlich wurde ein Verstoß gegen Artikel 3 der EMRK festgestellt, der das Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung beinhaltet. Die Haftbedingungen im Gefängnis von Çorum waren prekär:

  • Das Gefängnis war für 477 Insassen ausgelegt, beherbergte jedoch rund 2.000 Personen.
  • Yasak hatte über einen Zeitraum von 14 Monaten kein eigenes Bett und damit keine Privatsphäre.
  • Sanitäre Einrichtungen waren unzureichend, Freizeit- und Bewegungsmöglichkeiten stark eingeschränkt.

Die Entscheidung des EGMR wurde mit elf zu sechs Stimmen für Artikel 7 und neun zu acht Stimmen für Artikel 3 gefällt.

Entschädigungszahlungen

  • 2.800 Euro immaterieller Schadensersatz.
  • 9.050 Euro für Kosten und Auslagen.

Prekäre Haftbedingungen und systemische Überbelegung

Der Fall Yasak verdeutlicht ein breiteres Problem im türkischen Strafvollzug. Laut einem Bericht des Menschenrechtsbeirats der Türkei waren die Gefängnisse im Jahr 2022 im Durchschnitt zu 129 % überbelegt. Diese Überbelegung verstärkt die bereits kritischen Haftbedingungen und erhöht das Risiko von Menschenrechtsverletzungen.

  • Durchschnittliche Überbelegung: 129 % (2022).
  • Gesamtzahl der Inhaftierten im Gefängnis von Çorum: ca. 2.000 Personen.
  • Ursprüngliche Kapazität: 477 Personen.

Die systemische Überbelegung wird von internationalen Organisationen als wesentlicher Faktor für die Missachtung von Artikel 3 EMRK identifiziert.

Internationale Einschätzung: Amnesty International und weitere Menschenrechtsberichte

Internationale Organisationen haben die politische Verfolgung von FETÖ-Anhängern als menschenrechtswidrig kritisiert. Amnesty International veröffentlichte im Jahr 2023 einen Bericht, der die unrechtmäßige Festnahme und Verurteilung von Personen in der Türkei thematisiert. Insgesamt wurden im Jahr 2023 drei signifikante Berichte über Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der FETÖ-Verfolgung erstellt.

  • Anzahl der Berichte 2023: 3.
  • Schwerpunkt: Unrechtmäßige Festnahmen, fehlende Prüfung des Vorsatzes, prekäre Haftbedingungen.

Diese Berichte bieten einen internationalen Kontext und stärken die Argumentation, dass die türkischen Verfahren gegen die Grundsätze des Rechtsstaats verstoßen.

Bedeutung des EGMR-Urteils für zukünftige Fälle

Das Urteil des EGMR kann als Grundsatzurteil für künftige Verfahren in der Türkei dienen. Es verdeutlicht, dass:

  • Die Prüfung des Vorsatzes bei Terrorvorwürfen zwingend erforderlich ist.
  • Unmenschliche Haftbedingungen gegen die EMRK verstoßen und zu Entschädigungszahlungen führen können.
  • Internationale Menschenrechtsorganisationen als wichtige Kontrollinstanzen fungieren.

Damit wird ein Präzedenzfall geschaffen, der die Rechtsprechung in der Türkei nachhaltig beeinflussen könnte.

Fazit

Der Fall Şaban Yasak illustriert die komplexe Wechselwirkung zwischen nationaler Sicherheitspolitik und den Grundrechten des Einzelnen. Die türkische Regierung rechtfertigt Verhaftungen mit dem Argument der Gefahrenabwehr, während die innerstaatlichen Gerichte den erforderlichen Vorsatz für terroristische Mitgliedschaft nicht ausreichend prüfen. Die überfüllten Gefängnisse und die prekären Haftbedingungen verstärken die Verletzungen von Artikel 3 der EMRK. Das EGMR-Urteil stellt einen wichtigen Schritt zur Wahrung der Menschenrechte dar und bietet einen rechtlichen Rahmen, um zukünftige Verstöße zu verhindern. Gleichzeitig zeigen die internationalen Berichte von Amnesty International, dass die Missstände systematisch sind und einer umfassenden Reform bedürfen.

Quellen