Im Dezember 2025 wurden Verfahren wegen Strom- oder Gassperren im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) durch eine unscheinbare Gesetzesänderung den Landgerichten zugewiesen. Diese Regelung führte zu hohen Hürden für Verbraucher, die ihre Energieversorgung gefährdet sahen. Nach breiter Kritik von Amtsrichtern, Sozialverbänden und dem Deutschen Richterbund hat der Bundestag die Änderung rückgängig gemacht und klargestellt, dass diese Verfahren wieder vor den Amtsgerichten stattfinden. Die folgenden Abschnitte beleuchten die Hintergründe, die Auswirkungen und die statistische Relevanz der Gesetzesänderung.
Hintergrund der Gesetzesänderung im EnWG
- Die ursprüngliche Änderung des EnWG wurde im Rahmen eines Omnibus-Verfahrens zusammen mit einer Reform zur Anerkennung von Vaterschaften beschlossen.
- Durch die Änderung wurden alle Energiesperren-Verfahren seit Ende Dezember 2025 den Landgerichten zugewiesen.
- Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses begründete die Maßnahme mit der Beseitigung von Irritationen bezüglich der Zuständigkeit von Amts- und Landgerichten.
- Die Änderung stand im Widerspruch zum angestrebten Verbraucherschutz, weil sie die streitwertabhängige Zuständigkeit ignorierte.
Probleme bei Verfahren vor den Landgerichten
- Anwaltspflicht: Vor den Landgerichten war die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend erforderlich.
- Zusätzliche Kosten: Die Anwaltsgebühren stellten für einkommensschwache Haushalte eine erhebliche finanzielle Belastung dar.
- Verfahrenskomplexität: Die langen Wege und formalen Hürden erschwerten eine schnelle Lösung von Strom- oder Gassperren.
- Entfernung von Flexibilität: Im Vergleich zu Amtsgerichten fehlte die Möglichkeit, in mündlichen Verhandlungen einvernehmliche Lösungen zu finden.
Statistischer Kontext: Haushalte in Zahlungsnot
Aktuelle Erhebungen zeigen, dass rund vier Millionen Haushalte in Deutschland im Jahr 2023 Rückstände bei ihren Energieversorgern hatten. Diese Zahl verdeutlicht das Ausmaß des Problems und unterstreicht die Dringlichkeit einer rechtlichen Regelung, die den Zugang zu Gerichten erleichtert.
- Metric: Haushalte mit Rückständen
- Wert: 4.000.000
- Jahr: 2023
- Hinweis: Anzahl der Haushalte in Deutschland mit Rückständen bei Energieversorgern.
Rolle der Amtsgerichte im Verbraucherschutz
Die Rückverlagerung der Zuständigkeit zu den Amtsgerichten wird als entscheidend für den Schutz von Verbrauchern angesehen, die häufig in Zahlungsnot geraten. Amtsgerichte können flexiblere und kostengünstigere Lösungen anbieten.
- Metric: Verfahrensabweisung (einvernehmliche Lösung)
- Wert: 88 %
- Jahr: 2020
- Hinweis: Anteil der Verfahren, die in den Amtsgerichten auf eine einvernehmliche Lösung hinauslaufen.
Vorteile der Verfahren vor Amtsgerichten
- Weniger formale und kostengünstigere Verfahren – keine Anwaltsgebühren für die Parteien.
- Möglichkeit zur Ratenzahlung oder anderen einvernehmlichen Lösungen, um Stromsperren abzuwenden.
- Verbraucher können ihre Sicht der Dinge persönlich schildern, während Energieversorger ihre hauseigenen Justiziare einsetzen können.
- Schnellere Entscheidungswege im Vergleich zu den Landgerichten.
Kritik und mögliche Risiken
- Komplexität im neuen Verfahren: Eine Überlastung der Amtsgerichte könnte zu ineffizienten Handhabungen führen.
- Unklare Fallzahlen: Die genaue Anzahl betroffener Verfahren ist nicht bekannt, jedoch wird von mehreren tausend Fällen ausgegangen.
- Risiko der Rückkehr zu früheren Problemen, wenn die strukturellen Kapazitäten der Amtsgerichte nicht erweitert werden.
Fazit
Die Korrektur der EnWG-Änderung, die die Zuständigkeit für Energiesperrenverfahren wieder zu den Amtsgerichten zurückführt, stärkt den Verbraucherschutz erheblich. Angesichts von vier Millionen Haushalten mit offenen Energiekosten und einer hohen Erfolgsquote von 88 % bei einvernehmlichen Lösungen in den Amtsgerichten zeigt sich, dass ein niederschwelliger Zugang zu Gerichten entscheidend ist, um Strom- und Gassperren zu verhindern. Dennoch gilt es, die Arbeitsbelastung der Amtsgerichte zu beobachten, um sicherzustellen, dass die Verfahren nicht erneut durch strukturelle Engpässe behindert werden.


