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Strafprozess gegen Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Ex-Staatssekretär Gerhard Schulz – Fakten, Verfahren und mögliche Konsequenzen

Strafprozess gegen Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Ex-Staatssekretär Gerhard Schulz – Fakten, Verfahren und mögliche Konsequenzen

Im September 2026 beginnt vor dem Landgericht Berlin I die Hauptverhandlung gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und den ehemaligen Staatssekretär Gerhard Schulz. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden vor, im Rahmen des Pkw-Maut-Untersuchungsausschusses des Bundestages eine uneidliche Falschaussage nach § 153 i. V. m. § 162 Abs. 2 StGB gemacht zu haben. Der Prozess ist historisch, weil er zum ersten Mal in der bundesdeutschen Geschichte einen ehemaligen Bundesminister vor einem Strafgericht wegen möglicher Lügen über gravierende finanzielle Risiken eines gescheiterten Großprojekts stellt.

Hintergrund des Pkw-Maut-Debakels

Ende 2018 schloss das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit dem Konsortium Autoticket – bestehend aus CTS Eventim und Kapsch TrafficCom – Betreiberverträge für die Erhebung und Kontrolle einer Pkw-Maut. Die wichtigsten Kennzahlen:

  • Vertragsvolumen: rund 2 Milliarden Euro für eine Laufzeit von zwölf Jahren (2018)
  • Ursprüngliche Schadensersatzforderung der Betreiber nach dem EuGH-Urteil: 560 Millionen Euro (2019)
  • Vergleichszahlung des Bundes nach Schiedsverfahren: 243 Millionen Euro (Juli 2023)

Der Europäische Gerichtshof stoppte die Maut im Juni 2019, weil sie gegen das Unionsrecht verstieß. Der Bund kündigte die Verträge fristlos und musste später die Schadenssumme von 243 Millionen Euro an die Betreiber zahlen.

Vorwurf der uneidlichen Falschaussage

Im Mittelpunkt der Anklage steht eine Aussage von Andreas Scheuer im Bundestag am 1. Oktober 2020. Scheuer behauptete dort, es habe nach seiner Erinnerung kein Angebot der Betreiber zur Verschiebung des Vertragsschlusses am 29. November 2018 gegeben. Die Staatsanwaltschaft stützt den Vorwurf auf übereinstimmende Aussagen von zwei Managern – Klaus-Peter Schulenberg und Georg Kapsch – sowie weiterer Zeugen aus dem Ministerium und dem Unternehmen. Diese bezeugen, dass ein solches Angebot tatsächlich gemacht wurde.

Gericht muss klären, woran Scheuer sich tatsächlich erinnerte

Das Gericht muss feststellen, ob Scheuer zum Zeitpunkt seiner Aussage im Oktober 2020 die Erinnerung an das Verschiebungsangebot tatsächlich nicht abrufen konnte oder ob er bewusst eine falsche Erinnerung präsentiert hat. Die Beweisführung erfordert, dass die innere Tatsache – das subjektive Erinnerungsvermögen – zweifelsfrei nachgewiesen wird.

Verfahrensrahmen und Zeitplan

Die Verhandlung findet vor der 38. Großen Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts Berlin I im Saal 500 des Kriminalgerichts Moabit statt. Der Gerichtsterminplan sieht vor:

  • Angesetzte Hauptverhandlungstage: 12 (Jahr 2026)
  • Vorläufiges Urteilstermin: 25. November 2026

Ein Urteil ist demnach für Ende November 2026 zu erwarten, sofern die Verhandlung planmäßig verläuft.

Mögliche strafrechtliche Konsequenzen

  • Strafrahmen für uneidliche Falschaussage (§ 153 StGB i. V. m. § 162 Abs. 2 StGB): Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
  • Geldstrafe ist nicht vorgesehen; Bewährung bis zu zwei Jahren ist möglich.

Ein Strafurteil hat jedoch keine direkte zivilrechtliche Regresswirkung. Das Bundesministergesetz sieht keinen Anspruch auf Rückzahlung der 243 Millionen Euro durch den Minister, und das Verkehrsministerium hat 2023 bereits auf Schadenersatzklagen verzichtet.

Gegenargumente und Risiken für die Anklage

Die Anklage steht vor zwei wesentlichen Hürden:

  • Schwierige Beweisbarkeit einer inneren Tatsache: Das bloße Vorhandensein von Manageraussagen beweist nicht, dass Scheuer die Information zum Zeitpunkt der Vernehmung noch abrufbar im Gedächtnis hatte. Für eine Verurteilung muss das Gericht zweifelsfrei nachweisen, dass Scheuer bewusst gelogen hat (In-dubio-pro-reo-Grundsatz).
  • Keine zivilrechtliche Regresswirkung: Selbst bei einer Verurteilung bleibt die finanzielle Haftung gegenüber dem Steuerzahler für die 243 Millionen Euro fraglich, weil das Bundesministergesetz keinen Regressanspruch vorsieht.

Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

AspektDetail
VerteidigungErinnerungslücken als Strategie, Hinweis auf fehlende bewusste Täuschungsabsicht.
Vertragsvolumenca. 2 Mrd. € (12-Jahres-Vertrag 2018)
Ursprüngliche Forderung560 Mio. € (Schiedsverfahren 2019)
Schadenszahlung nach Vergleich243 Mio. € (2023)
Verhandlungsdauer12 Tage (2026)
Geplantes Urteil25. Nov 2026
Strafrahmen3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe

Fazit

Der Strafprozess gegen Andreas Scheuer und Gerhard Schulz ist nicht nur wegen der potenziellen Freiheitsstrafe bedeutsam, sondern vor allem, weil er die Frage aufwirft, inwieweit ein ehemaliger Bundesminister für seine Erinnerungsdarstellung vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss strafrechtlich belangt werden kann. Die Verhandlung wird zeigen, ob die Staatsanwaltschaft die subjektive Erinnerung des Ministers überzeugend als bewusste Lüge nachweisen kann. Unabhängig vom strafrechtlichen Ergebnis bleibt die finanzielle Belastung des Bundes von 243 Millionen Euro bestehen, da das Bundesministergesetz keinen zivilrechtlichen Regress vorsieht.

Quellen