Im Juni 2019 verstarb die 13-jährige Emily auf einer Klassenfahrt nach London an einem Herzinfarkt, der durch eine diabetische Stoffwechselentgleisung ausgelöst wurde. Zwei Lehrkräfte, die zuvor die schriftliche Abfrage von Vorerkrankungen unterlassen hatten, wurden wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen rechtskräftig verurteilt. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2024 (Az. 3 StR 292/24) hat das Landgericht Düsseldorf den Schmerzensgeldanspruch von Emilys Vater gegen das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt. Der Vater fordert 125.000 Euro, das Gericht schlägt jedoch nur 25.000 Euro vor.
Hintergrund des Falles: Emilys Tod auf Klassenfahrt
Emily war im Juni 2019 im Alter von 13 Jahren auf einer Klassenfahrt nach London unterwegs, als sie an einem Herzinfarkt starb, der auf eine akute Überzuckerung bei Diabetes zurückzuführen war. Das zuständige LG Mönchengladbach stellte im Strafverfahren fest, dass die beiden verantwortlichen Lehrkräfte ihre Sorgfaltspflicht verletzt hatten, weil sie vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der Schülerinnen und Schüler gefragt hatten. Hätten sie von Emilys Diabetes gewusst, wäre die akute Überzuckerung früher erkannt und ein Notarzt gerufen worden – ein Umstand, der den Tod möglicherweise verhindert hätte. Die Lehrerinnen wurden wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt, ihre Revisionen wurden vom Bundesgerichtshof im Dezember 2024 verworfen.
Sorgfaltspflicht bei Klassenfahrten – Dokumentation von Vorerkrankungen
Nach dem Schulrecht und den Haftungsgesetzen sind Schulen sowie organisierende Lehrkräfte verpflichtet, vor jeder Klassenfahrt schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zu fragen. Dieser Standard war bereits 2019 gesetzlich verankert und gilt weiterhin (2026). Im vorliegenden Fall wurde diese Pflicht missachtet, was die Lehrkräfte in die Haftung brachte und den Grundstein für die spätere zivilrechtliche Klage des Vaters legte.
Schmerzensgeld in Deutschland – typische Höhe und Besonderheiten
Das deutsche Zivilrecht erkennt Schmerzensgeldansprüche bei Verlust nahestehender Personen an. Typische Summen liegen laut aktuellen Daten (2025) zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro, abhängig vom Verwandtschaftsgrad, der emotionalen Nähe und dem nachgewiesenen Leiden. Summen über 50.000 Euro sind selten. Der vom Gericht vorgeschlagene Betrag von 25.000 Euro liegt im unteren Bereich dieser Spanne und wird von der Vorsitzenden Richterin Beate Hoffmann als „nicht gut begründbar“ bezeichnet. Die Forderung des Vaters von 125.000 Euro liegt deutlich darüber und ist in der deutschen Rechtspraxis außergewöhnlich, weshalb sie als diskutable Summe von 62.500 Euro seitens des Anwalts Manuel Reiger ins Feld geführt wird.
Verjährungsfragen im Zivilverfahren
Das Land Nordrhein-Westfalen argumentierte, die Schadensersatzansprüche seien verjährt. Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre (2025). Das Gericht wies das Verjährungsargument jedoch zurück und begründete die Entscheidung damit, dass die rechtliche Lage lange diffus gewesen sei und die Frist nicht wirksam eingelegt worden sei. Damit bleibt der Anspruch des Vaters bestehen.
Psychische Folgen für den Vater – PTBS und Arbeitsunfähigkeit
Emily-s Vater berichtet, seit einem Jahr arbeitsunfähig zu sein. Er leidet an schweren Depressionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), die sich in Konzentrationsschwierigkeiten, Schlafstörungen, Beinahe-Unfällen und verminderter Leistungsfähigkeit äußerten. Diese
Diese Symptome haben zudem zu einer erheblichen Einschränkung seiner Erwerbsfähigkeit geführt, weshalb er neben der Schmerzensgeldforderung auch eine Berufsunfähigkeitsrente beansprucht.
Fazit
Der Fall verdeutlicht, dass Schulen verpflichtet sind, Vorerkrankungen ihrer Schüler zu dokumentieren, um lebensbedrohliche Situationen zu vermeiden. Die Gerichte erkennen die Verantwortung der Lehrkräfte an und setzen angemessene Schmerzensgeldansprüche fest, wobei außergewöhnlich hohe Forderungen kritisch geprüft werden.
FAQ
Wie hoch ist das übliche Schmerzensgeld bei Todesfällen von Kindern?
In Deutschland liegt das übliche Schmerzensgeld bei Todesfällen von Kindern zwischen 10.000 und 50.000 Euro, abhängig von den Umständen des Einzelfalls.
Welche Pflichten haben Lehrkräfte bei Klassenfahrten?
Lehrkräfte müssen vor Klassenfahrten schriftlich nach Vorerkrankungen fragen und entsprechende Vorkehrungen treffen, um Risiken zu minimieren.
Kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld verjähren?
Ja, grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist nach § 195 BGB drei Jahre, jedoch kann sie im Einzelfall durch besondere Umstände gehemmt oder gehemmt werden.


