Seit 2015 führt Deutschland immer wieder temporäre Grenzkontrollen an seinen Binnengrenzen durch – häufig mit dem Schwerpunkt auf Österreich. Diese Maßnahmen stehen jedoch im Widerspruch zu den Vorgaben des Schengener Abkommens und wurden in mehreren gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig eingestuft. Die Auseinandersetzungen betreffen nicht nur das nationale Recht, sondern berühren fundamentale europäische Freiheiten, die Rechtmäßigkeit des Schengen-Raums und das Rechtsbewusstsein der Bürger.
Rechtliche Grundlagen der Grenzkontrollen im Schengen-Raum
Der Schengener Grenzkodex (SGK) erlaubt den Mitgliedstaaten nur unter außergewöhnlichen Umständen die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an Binnengrenzen. Art. 25 Abs. 1 SGK definiert diese Ausnahme, Art. 25 Abs. 4 begrenzt den Gesamtkontrollzeitraum auf maximal sechs Monate, sofern nicht neue, schwerwiegende Bedrohungen vorliegen, die sich von der ursprünglichen Lage unterscheiden. Ohne eine nachgewiesene Gefahr dürfen die Kontrollen nicht über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden.
Sechs-Monats-Grenze im Überblick
- Erste Kontrollen wurden am 13. September 2015 von Bundesinnenminister Thomas de Maizière eingeführt.
- Seitdem erfolgten diverse Verlängerungen, zuletzt nach dem Attentat in Solingen (September 2024) und unter Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
- Der aktuelle rechtliche Rahmen wird durch die neue Schengen-Verordnung (EU) 2024/1717 geregelt, die am 10. Juli 2024 in Kraft trat.
Gerichtsverfahren und Urteile gegen die deutschen Kontrollen
Bis 2026 haben vier zentrale Kontrollzeiträume gerichtliche Prüfung erfahren. In allen Fällen kamen die Verwaltungsgerichte zu dem Ergebnis, dass die jeweiligen Kontrollen nicht mit dem Schengener Grenzkodex vereinbar waren:
- November 2021 – Mai 2022 (Az. 10 BV 25.901)
- Mai 2022 – November 2022 (Az. 10 BV 24.700)
- November 2022 – Mai 2023 (Az. 10 BV 25.901)
- März 2025 – September 2025 (Az. 3 K 650/25.KO – noch nicht rechtskräftig)
Die Urteile basieren auf dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. April 2022 (Az. C-368/20), das die Notwendigkeit einer neuen, ernsthaften Bedrohungslage für eine Wiederaufnahme von Kontrollen nach Ablauf der sechs-Monats-Frist betont. Die deutschen Gerichte stellten in ihren Entscheidungen fest, dass eine solche Bedrohungslage nicht nachgewiesen wurde.
Die Zahl der Verfahren, die Grenzkontrollen für rechtswidrig erklärten, beträgt laut den vorliegenden Daten vier (2026). Diese Zahl verdeutlicht die zunehmende juristische Auseinandersetzung mit dem Thema.
EU-Kommission kritisiert deutschen Alleingang
Die Europäische Kommission hat Anfang Juni 2026 eine Stellungnahme zu den deutschen Binnengrenzkontrollen veröffentlicht. Sie bemängelt insbesondere die unzureichende Risikobewertung (Art. 27 Abs. 2 SGK) und die fehlende Analyse der globalen Sicherheitslage, die die Kontrollen rechtfertigen sollte. Die Kommission wirft dem Bundesinnenministerium vor, keine detaillierten Informationen zu den Gründen für die Kontrollen vorgelegt zu haben.
Gleichzeitig weist die Kommission darauf hin, dass die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland 2024 um über 30 % gesunken ist und in den ersten drei Quartalen 2025 sogar um weitere über 50 % zurückgegangen ist. Diese Entwicklungen mindern die Notwendigkeit von Grenzkontrollen aus Sicht der Kommission und werden als Verstoß gegen die Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit nach Art. 4 Abs. 3 EU-Vertrag interpretiert.
Politische und gesellschaftliche Folgen
Die anhaltenden Kontrollen haben neben rechtlichen Konsequenzen auch politische Risiken:
- Politische Instabilität: Zusätzliche Kontrollen können die Stimmung in der Bevölkerung und die Beziehungen zwischen Deutschland und anderen EU-Staaten belasten.
- Wirtschaftliche Auswirkungen: Unternehmen und Bürger berichten von Beeinträchtigungen im grenzüberschreitenden Verkehr.
- Rechtliche Konsequenzen: Rechtswidrige Kontrollen können Schadensersatzansprüche und Änderungen in der deutschen Grenzpolitik nach sich ziehen.
Aktuelle Verfahren und Ausblick
Ein besonders prominenter Fall ist die am 1. Juli 2026 anstehende Verhandlung vor der 23. Kammer des Verwaltungsgerichts München. Der Europarechtsprofessor Werner Schröder (Universität Innsbruck) klagt gegen die Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei, die seiner Ansicht nach nur bei rechtmäßigen Grenzkontrollen zulässig ist. Die Klage wird von Rechtsanwalt Christoph Tometten (Berliner Kanzlei Möckernkiez) vertreten und von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt.
Weitere Verfahren betreffen den Juraprofessor Stefan Salomon (Universität Amsterdam) und den Strafrechtsprofessor Dominik Brodowski (Universität des Saarlandes). Während einige Urteile bereits rechtskräftig sind, hat das Bundesinnenministerium in wenigen Fällen Rechtsmittel eingelegt – zuletzt beim Verwaltungsgericht Koblenz, wo die Verlängerung der Kontrollen von März 2025 bis September 2025 als unionsrechtswidrig beurteilt wurde.
Die Entscheidung des VG München wird voraussichtlich Klarheit darüber schaffen, ob die Identitätsfeststellung an Binnengrenzen ohne rechtsgültige Grenzkontrolle zulässig ist. Gleichzeitig prüft die EU-Kommission die Einhaltung der neuen Schengen-Verordnung (EU) 2024/1717, die seit Juli 2024 gilt.
FAQ
Was sind die Konsequenzen der rechtswidrigen Grenzkontrollen?
Die Konsequenzen umfassen rechtliche Auseinandersetzungen, mögliche Schadensersatzansprüche und Änderungen in der deutschen Grenzpolitik.
Fazit
Die juristische Auseinandersetzung um die deutschen Grenzkontrollen hat sich bis 2026 zu einem zentralen Prüfstein für die Einhaltung des Schengen-Abkommens entwickelt. Vier gerichtliche Entscheidungen haben die Kontrollen als rechtswidrig eingestuft, während die EU-Kommission den deutschen Alleingang kritisiert und auf die deutlichen Rückgänge bei Asylsuchenden verweist. Die anstehenden Verfahren, insbesondere vor dem Verwaltungsgericht München, werden voraussichtlich die Rechtslage weiter präzisieren. Für die Zukunft bedeutet dies, dass Deutschland seine Grenzpolitik stärker an den Vorgaben des Schengener Grenzkodex und der neuen Schengen-Verordnung ausrichten muss, um sowohl europäische Freiheiten zu wahren als auch politische Stabilität zu sichern.


