Der 75. Deutsche Juristentag (djt) fand vom 16. bis 18. September 2026 in Erfurt statt und gilt als der einflussreichste rechtspolitische Fachkongress Deutschlands. Die dort gefassten Voten dienen regelmäßig als Blaupause für künftige Gesetzgebungsvorhaben in Justiz, Wirtschaft und Gesellschaft. Im Fokus der diesjährigen Tagung standen vier zentrale Themen: die gesetzliche Regelung der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe, die Reform der juristischen Ausbildung, die Entlastung von Mietern bei steigenden Wohnkosten und weitere sicherheits- sowie arbeitsrechtliche Reformvorschläge.
Hintergrund zum Verfassungsgerichtsurteil zur Suizidhilfe
Im Februar 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Urteil Az. 2 BvR 2347/15, dass jeder Mensch ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben habe. Das Gericht kritisierte das bis dahin geltende Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe nach § 217 StGB, ließ jedoch offene Fragen zur konkreten gesetzlichen Ausgestaltung. Das Urteil lieferte keine klaren Vorgaben für ein Schutzkonzept, sodass die Legislative bislang ohne konkrete Regelungen blieb. Im Juli 2023 scheiterten zwei parteiübergreifende Reformgesetze im Deutschen Bundestag, weil die notwendige Mehrheit fehlte. Diese Situation machte den Aufruf des djt zur gesetzlichen Regelung besonders dringlich.
Beschluss des djt zu einer Regelung der Suizidbeihilfe
Die Strafrechtsabteilung des djt forderte ein klar definiertes Schutzkonzept für selbstbestimmtes Sterben. Die Mehrheitsentscheidung sah vor, Behandlungsabbruch, Behandlungsverzicht und ärztlich begleitetes Sterbefasten ausdrücklich zu erlauben, wenn sie dem Patientenwillen entsprechen. Gleichzeitig wurde ein punktueller Ausnahmetatbestand zum § 216 StGB (Tötung auf Verlangen) befürwortet, um schwer erkrankten Personen zu helfen, die den Suizid nicht selbst vollziehen können. Ein prozedurales Schutzkonzept mit dokumentierter ärztlicher Beratung, Aufklärung und Begutachtung sowie einer behördlichen Zulassungspflicht für Sterbehilfeorganisationen wurde ebenfalls beschlossen.
- Stimmen für den Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe (Castellucci et al., Drs. 20/904): 302 Stimmen (2023) – drei Stimmen unter der erforderlichen Mehrheit.
Der djt betonte, dass diese Maßnahmen den Schutz von Patienten gewährleisten und gleichzeitig die gesetzliche Lücke schließen würden.
Dringender Handlungsbedarf bei der juristischen Ausbildung
Ein weiteres zentrales Anliegen des djt war die drohende Unterbesetzung in den volljuristischen Berufen. Der Deutsche Richterbund prognostiziert, dass bis 2030 etwa 11 000 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (rund 40 % des aktuellen Personals) altersbedingt in den Ruhestand gehen werden. Gleichzeitig stagnierten die Zahlen der Jurastudierenden, während die Zahl der erfolgreich abgelegten Zweiten Staatsprüfungen im Jahr 2024 bei 8 084 lag, was einer Bestehensquote von durchschnittlich 87,5 % entspricht.
- Prognostizierter Ruhestand von Richtern und Staatsanwälten bis 2030: ca. 11 000 Personen (2023).
- Erfolgreich absolvierte Zweite Staatsprüfung: 8 084 Personen (2024), Bestehensquote 87,5 %.
Die djt-Abteilung für juristische Ausbildung forderte deshalb eine zeitnahe, wissenschaftlich fundierte Reform, die das Studium stärker an praktischen und methodischen Kompetenzen ausrichtet, den Prüfungsstoff reduziert, Digitalisierung und KI in Pflichtfächer integriert und anonymisierte, doppelblinde Korrekturen einführt. Ziel ist es, die Attraktivität des Jurastudiums zu steigern und dem erwarteten Personalmangel entgegenzuwirken.
Mietkostenbelastung und vorgeschlagene Mietrechtsreformen
Die Belastung von Haushalten durch Mietkosten stellt ein zentrales gesellschaftliches Problem dar. Laut einer Mikrozensus-Erhebung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2022 betrug die durchschnittliche Mietbelastungsquote privater Hauptmieterhaushalte 27,8 % des Haushaltseinkommens. In Großstädten überschreiten 3,1 % der Haushalte eine Belastungsquote von über 40 % (Erhebung des Deutschen Mieterbunds, 2024). Vor diesem Hintergrund beschloss der djt mehrere Maßnahmen zur Stärkung des Mieterschutzes:
- Einführung einer Sozialvermietungspflicht im Rahmen eines landesrechtlichen Wohnraumversorgungsgesetzes.
- Streichung von § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB, sodass die Mietpreisbremse auch für Kurzzeitmietverträge gilt.
- Einführung eines „Möbelkündigungsrechts“, das Mietern erlaubt, den Mietvertrag hinsichtlich des Mobiliars zu kündigen und damit die Miete zu reduzieren.
- Beschränkung der Untermiete: Vermieter dürfen nicht mehr Miete vom Untermieter verlangen, als sie vom Hauptmieter erhalten.
- Verschärfung der Voraussetzungen für ordentliche Kündigungen durch Vermieter – das Interesse des Vermieters muss das Interesse des Mieters am Gebrauch überwiegen.
Diese Reformen zielen darauf ab, überhöhte Mieten zu sanktionieren, Umgehungen der Mietpreisbremse zu verhindern und sozial schwächere Mieterinnen und Mieter zu schützen.
Weitere umstrittene Reformvorschläge des djt
Zusätzlich zu den Kernbeschlüssen diskutierte der djt weitere sicherheits- und arbeitsrechtliche Themen, die kontrovers bewertet wurden:
Investitionshemmungen durch ein zu stark reguliertes Mietrecht
Vermieter- und Immobilienverbände äußerten Bedenken, dass eine verpflichtende Sozialvermietungspflicht das Bau- und Investitionsvolumen verringern und die Schaffung neuen Wohnraums bremsen könnte.
Verfassungsrechtliche Hürden bei Bundeswehreinsätzen im Inland
Einige Experten wiesen darauf hin, dass Erweiterungen der Bundeswehr-Einsatzmöglichkeiten nach Art. 35 GG grundgesetzliche Grenzen berühren. Ohne eine Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit könnten geplante Ausweitungen blockiert werden.
Relevanz und Wirkung der djt-Beschlüsse
Obwohl die Voten des djt keinen bindenden Rechtscharakter besitzen, haben sie aufgrund der hohen Reputation der teilnehmenden Juristinnen und Juristen einen praxiserheblichen Einfluss. Gesetzgeber und politische Entscheidungsträger berücksichtigen die Beschlüsse häufig bei der Ausgestaltung neuer Gesetze. Der djt positioniert sich dabei ausdrücklich nicht als Lobbyverband, sondern als Dienstleister für den Gesetzgeber.
Fazit
Der 75. Deutsche Juristentag in Erfurt hat mit seinen Beschlüssen deutlich gemacht, dass dringender Handlungsbedarf in den Bereichen Suizidhilfe, juristische Ausbildung und Mieterschutz besteht. Die vorgestellten Reformen basieren auf konkreten Daten – von der Zahl der bevorstehenden Ruhestände in der Justiz über die aktuelle Mietbelastungsquote bis hin zu den Stimmenzahlen für einen Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe. Während die Beschlüsse nicht rechtsverbindlich sind, können sie als Leitplanken für zukünftige Gesetzgebungsprozesse dienen und den Diskurs über zentrale gesellschaftliche Herausforderungen weiter vorantreiben.
Quellen
- https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260630.html
- https://www.drb.de/positionspapiere/nachwuchsgewinnung
- https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/Tabellen/wohnsituation-mietbelastung.html
- https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw27-de-suizidhilfe-954978


