Am 18. September 2026 wurde Prof. Dr. Beate Gsell zur ersten Präsidentin der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentags (djt) gewählt – ein historischer Wendepunkt nach 166 Jahren Vereinsgeschichte. Die Wahl markiert nicht nur einen Meilenstein für die Geschlechtergerechtigkeit im einflussreichsten rechtspolitischen Forum Deutschlands, sondern fiel gleichzeitig mit einer kontroversen Debatte um die Umbenennung des Vereinsnamens zusammen. Der 75. djt in Erfurt zeigte zudem, dass die Fachöffentlichkeit bereits nahezu geschlechterparitätisch aufgestellt ist, während strukturelle Reformen innerhalb des Verbands noch auf Widerstand stoßen.
Beate Gsell – ein historischer Meilenstein seit 1860
- Gewählt zur Präsidentin der Ständigen Deputation des djt am 18. September 2026 in Erfurt.
- Erste Frau in der Geschichte des djt, der seit seiner Gründung 1860 jährlich juristische Fachdebatten ausrichtet.
- Prof. Dr. Gsell ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privat- und Verfahrensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
- Zusätzlich Geschäftsführende Direktorin des Munich Center for Dispute Resolution und Richterin im 14. Zivilsenat des OLG München (Spezialsenat für Versicherungs- und Handelssachen).
- Wurde für eine Amtszeit von zwei Jahren bis zum nächsten djt im September 2028 in Hannover gewählt.
- Folgt auf den ehemaligen Präsidenten, Verfassungsrichter Prof. Dr. Henning Radtke, der den 75. djt eröffnete.
Geschlechterverteilung der Teilnehmenden am 75. djt in Erfurt
Die offizielle Tagungsstatistik des 75. djt liefert ein klares Bild der demografischen Entwicklung innerhalb der juristischen Fachöffentlichkeit:
- Gesamtzahl angemeldeter Teilnehmender: ca. 2.000 Personen (Jahr 2026).
- Frauenanteil: 48,7 %.
- Männeranteil: 51,1 %.
- Ungeklärte Angaben: 0,2 %.
Damit ist die Geschlechterverteilung nahezu ausgeglichen – ein deutliches Gegenstück zu den strukturellen Hürden, die bei der Vereinsnamensänderung zum Vorschein kamen.
Die gescheiterte Namensänderung: Fakten und satzungsrechtliche Hürden
Auf der Mitgliederversammlung des djt wurde ein Antrag zur Umbenennung des Vereins in „djt – Recht mitgestalten e. V.“ diskutiert. Die Abstimmung ergab:
- Ja-Stimmen: 88 von 166 abgegebenen Stimmen (53,0 %).
- Nein-Stimmen: 72.
- Enthaltungen: 6.
- Erforderliche Zweidrittelmehrheit (2/3) nach Satzung: mindestens 111 Ja-Stimmen.
Da die erforderliche Schwelle verfehlt wurde, blieb der Traditionsnamen „Deutscher Juristentag“ bestehen. Der Kompromissvorschlag, das Kürzel „djt“ beizubehalten und den Zusatz „Recht mitgestalten“ zu integrieren, sollte die Modernisierung signalisieren, stieß jedoch auf Widerstand, weil er die etablierte Markenidentität gefährden könnte. Besonders Juristinnen sahen in der Ablehnung ein Zeichen dafür, dass die Mitgliedschaft – mit rund 4.500 bis 5.000 Mitgliedern – noch stark von traditionellen Strukturen geprägt ist.
Zentrale inhaltliche Beschlüsse des 75. djt
Regulierung der Suizidhilfe (Abteilung Strafrecht)
- Mehrheitliche Zustimmung für ein prozedurales Schutzkonzept.
- Vorgeschlagene Maßnahmen: verpflichtende Beratungspflicht und behördliche Zulassung für Organisationen, die Sterbehilfe anbieten.
- Begründung: Schutz vulnerabler Personen und klare rechtliche Rahmenbedingungen.
juristischen Ausbildung (Abteilung Juristische Ausbildung)
- Mehrheit für die Abschichtung und Stoffreduktion im Jurastudium.
- Entlastungsmaßnahmen: modulare Prüfungsformate, bundesweite Qualitäts- und Bewertungsstandards.
- Ziel: Praxisnähe erhöhen, Prüfungsstress mindern und die Vergleichbarkeit der Staatsexamina verbessern.
Beide Beschlüsse gelten als Leitlinien für künftige Gesetzgebungsinitiativen und zeigen, dass der djt trotz seiner beratenden Funktion konkrete Reformvorschläge erarbeiten kann.
Ausblick: Der nächste djt 2028 in Hannover
Nach dem zweijährigen Amtszeitintervall von Prof. Dr. Beate Gsell wird der Deutsche Juristentag 2028 in Hannover stattfinden. Die bevorstehende Veranstaltung bietet die Möglichkeit, die bereits angestoßenen Themen – insbesondere die Geschlechtergerechtigkeit im Vereinsleben und die inhaltlichen Reformvorschläge – weiter zu vertiefen und möglicherweise neue strukturelle Änderungen zu beschließen.
Fazit
Die Wahl von Prof. Dr. Beate Gsell als erste weibliche Präsidentin des Deutschen Juristentags stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Gleichstellung innerhalb einer Institution, die seit 1860 das Rückgrat der deutschen Rechts- und Gesetzgebungspolitik bildet. Gleichzeitig verdeutlicht das Scheitern der Namensänderung, dass formale Satzungsanforderungen und die Zusammensetzung der aktiven Mitgliedschaft – von denen nur 166 der rund 2.000 Tagungsgäste an der Abstimmung teilnahmen – nach wie vor Hürden für symbolische Modernisierungen darstellen. Die fast ausgeglichene Geschlechterverteilung der Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (48,7 % Frauen, 51,1 % Männer) steht im klaren Kontrast zu diesem strukturellen Widerstand. Die inhaltlichen Beschlüsse zu Suizidhilfe und juristischer Ausbildung zeigen, dass der djt über die reine Symbolik hinaus wirksame rechtspolitische Impulse setzt, die den Gesetzgeber in den kommenden Jahren begleiten werden. Über die Beschlüsse der diesjährigen Veranstaltung berichtet LTO in den kommenden Tagen ausführlicher.
Quellen
- https://publicus.boorberg.de/75-deutscher-juristentag-erfurt-eroeffnung-teilnehmerstatistik/
- https://djt.de/ueber-uns/
- https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/djt-erfurt-strafrecht-suizidhilfe-schutzkonzept-beschluesse
- https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/djt-erfurt-juristenausbildung-reform-pruefungen-beschluesse


