Was ist ein Irrtum?

Ein Irrtum im Kontext von Startup-Investments klingt simpel, kann aber weitreichende Folgen haben. Gerade in der dynamischen Welt von Startups ist es wichtig, genau zu wissen, was ein Irrtum ist, um kostspielige Fehlentscheidungen zu vermeiden. Dieses Thema mag trockene Theorie sein, doch packen wir es mit einem Augenzwinkern an und räumen ein wenig mit Missverständnissen auf.

Was versteht man rechtlich unter einem Irrtum?

Ein Irrtum ist in erster Linie ein Fehler im Denken. Der gute alte Paragraf aus dem BGB, § 119, kennt den Inhaltsirrtum und den Erklärungsirrtum! Ein schönes Beispiel ist der Typ, der glaubte, er investiere in Tee aus China, weil er nur „Tea Company Ltd.” verstanden hat, dabei war es ein Transportdienst – voilà: Inhaltsirrtum. Der Erklärungsirrtum hingegen? Stellen wir uns vor, jemand klickt auf den Investieren-Button, weil er dachte, es handle sich um die Zustimmung zu den AGB – klassischer Erklärungsirrtum.

Welche Auswirkungen können Irrtümer bei Startup-Investments haben?

Bei Startup-Investments kann ein Irrtum zum finanziellen Nervenkitzel werden – und nicht in der spaßigen Achterbahn-artigen Weise! Fehlkalkulationen, die ungenaue Bewertung des Risikos oder der Glaube, den neuesten Einhorn-Joker im Portfolio zu haben, können schwer im Magen liegen. Hat man jedoch den falschen Eindruck von Produkt oder Markt, landet man schnell im Club der Investoren, die geduldig auf bessere Zeiten warten – hoffend, dass die Zeiten wirklich besser werden.

Wie unterscheidet sich ein Irrtum von einer Täuschung?

Während ein Irrtum oft unwissentlich geschieht – niemand will absichtlich falsch liegen, vielleicht mit Ausnahme des einen Onkels beim Kartenspiel –, ist eine Täuschung der verschlagene Cousin, der mit List und Tücke daherkommt. Bei der Täuschung wird die Wahrheit absichtlich versteckt oder verdreht. Was letztlich zählt: Der schräge Deal, der unter einem dieser Missverständnisse geschlossen wurde, könnte juristisch angreifbar sein. Wer zum Beispiel mit falschen Zahlen liebäugelt, muss sich nicht wundern, wenn die Investition floppt.

Kann ein Irrtum rückgängig gemacht werden?

Die Frage ist wie die eines Kindes, das fragt, ob es das kaputte Spielzeug wieder heile machen kann. Ja, aber nur, wenn man schnell genug handelt. Laut § 119 BGB kann man den Vertrag anfechten, wenn der Irrtum wesentliche Ergebnisse beeinflusst hat. Doch wie bei einem Eis am heißen Sommertag, sollte man fix sein – sonst rinnt die Gelegenheit dahin. Liegt ein erklärbarer Irrtum vor, steht einer Anfechtung meist nichts im Weg, doch Achtung: Fristen wahren!

Danach wird auch oft gesucht:

Fehleinschätzung, Risikobewertung, Startup-Marktanalyse, Täuschungsmanöver, Vertragsrücktritt, Investitionsbewertung, Due-Diligence, Rechtsstreitigkeit im Investment, Gründerfehler, Geschäftsmisserfolg.