Haft – ein Begriff, den viele Investoren möglicherweise nicht sofort mit dem spritzigen und aufregenden Universum der Startups in Verbindung bringen. Doch genau da spielt er eine Rolle. Wer sich auf das Abenteuer einlässt, sein Kapital in ein junges Startup zu investieren, sollte ein solides Verständnis davon haben, was Haftung in diesem Kontext bedeutet.
Was versteht man unter Haftung im Start-up-Kontext?
Niemand spricht gerne über Sie, aber wenn in einem Startup mal etwas schiefgehen sollte, wird dieser Begriff rasch zu einem heißen Thema. Haftung bedeutet im Wesentlichen die Verpflichtung eines Unternehmens, für Risiken einzustehen. Bei einem Startup, das vielleicht noch keine riesigen Umsätze fährt, kann das ziemlich knifflig sein. Auch die persönliche Haftung der Gründer kann im Raum stehen, insbesondere wenn das Startup nicht als GmbH oder UG, sondern als GbR startet. Bei Investmententscheidungen schwirrt dieser Begriff wie ein Damoklesschwert über dem Kopf von Investoren.
Welche Haftungsformen gibt es für Investoren?
Man könnte meinen, dass Investoren im sicheren Hafen sind, fernab von jeder Haftung. Doch das ist ein Irrtum. Bei bestimmten Beteiligungsformen könnten Investoren für die finanziellen Verpflichtungen des Startups gerade stehen. Besonders attraktiv ist die Stille Beteiligung, bei der das Risiko auf die Einlage beschränkt bleibt. Bei anderen Modellen, wie der offenen Beteiligung, ist die Haftung umfassender. Beim Crowd-Investing hingegen, das in der letzten Dekade einen Boom erlebte, handelt es sich um eine Art der stillen Beteiligung, was auch ein Grund für seine Beliebtheit ist.
Warum ist es wichtig zu verstehen, ob man als Investor in die Haftung gehen könnte?
Ein falscher Schritt, und der Traum vom großen Geld verwandelt sich in einen Alptraum. Versteckte Haftungsrisiken könnten Ihre Bilanzblatt ruinieren. Überlegen Sie also zweimal, wo Sie Ihre Unterschrift setzen. Eine achtsame Prüfung des Beteiligungsvertrags gibt Ihnen die Gewissheit, dass Sie in keine ungewollte Haftungsfalle treten. Es ist von Bedeutung, die Klippen zu umschiffen, die zwischen Ihnen und Ihren Investmentzielen liegen. Packen Sie das Abenteuer mit Wissen an und gehen Sie Konfrontationen mit Risiken aus dem Weg.
Und was passiert im Insolvenzfall? Ist die Haftung dann auf ein Minimum begrenzt?
Der Horror eines jeden Investors: die Insolvenz. In der Regel greift hier die beschränkte Haftung der Kapitalgesellschaften. Ihre Einlage wird quasi zu Asche, aber zum Glück bleibt Ihr Privatvermögen unberührt – zumindest, wenn alles korrekt eingerichtet ist. Klug ist wer, diese Frage vorher abklopft, nicht hinterher in die Röhre schaut. Ein tiefergehendes Verständnis der Insolvenzordnung und der Verbindungen zu Ihrem Investment gibt Ihnen den entscheidenden Vorsprung und Sicherheit.
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Kapitalgesellschaft, offene Beteiligung, stille Beteiligung, Insolvenzordnung, GbR, Haftungsbeschränkung, Beteiligungsvertrag, Gläubiger, Eigenkapital, Risikokapital.