Was sind Gefährdungsdelikte?

Wie oft hört man diesen Begriff im Alltag? Wenig bis gar nicht, möchten wir meinen. Aber wenn es um das Thema Investitionen — insbesondere in Startups — geht, können Gefährdungsdelikte unter Umständen eine Rolle spielen. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem leicht sperrigen juristischen Begriff? Und warum ist er für potenzielle Investoren von Interesse?

Was versteht man unter Gefährdungsdelikten?

Gefährdungsdelikte sind Straftaten, bei denen bereits die Abstrakte Gefahr einer Schädigung eines bestimmten Rechtsguts unter Strafe gestellt wird, ganz ohne dass ein Schaden tatsächlich eintritt. Klingt zwar erstmal ziemlich theoretisch, ist aber in der Praxis durchaus relevant. Nehmen wir als Beispiel den Verkehr: Hier gibt es Gesetze, die riskantes Verhalten ahnden, noch bevor ein Unfall passiert. So eine Regelung kann man sich auch im Bereich von Gefährdungsdelikten vorstellen, sie schützten vor potenziellen Gefahren.

Warum sind Gefährdungsdelikte für Investoren relevant?

Ah, die spannende Frage! Bei Investitionen in Startups könnten Gefährdungsdelikte dann wichtig werden, wenn das Geschäftsmodell oder Produkte rechtliche Grauzonen betreten. Startups sind bekannt für ihre Innovationsfreude, doch nicht jede bahnbrechende Idee ist im Einklang mit dem Gesetz. Ein cleveres Gadget, das aber Sicherheitsnormen verletzt, könnte schnell in die Nähe der Gefährdungsdelikte rücken. Wir raten daher jedem Investor, das rechtliche Umfeld eines Geschäftsmodells genau zu prüfen. Auch die Compliance sollte kein Fremdwort sein. Schließlich möchte keiner sein Geld in einem legalen Minenfeld sehen, nicht wahr?

Was unterscheidet Gefährdungsdelikte von anderen Straftaten?

Im Gegensatz zu Delikten, bei denen es auf tatsächliche Schäden ankommt, sind Gefährdungsdelikte quasi die Sicherheitspolizei unter den Straftaten. Sie greifen vor, wenn auch nur die Möglichkeit eines Schadens besteht. Anders als beim Diebstahl, wo jemand sein Objekt der Begierde physisch entwenden muss, ist bei Gefährdungsdelikten die bloße Darstellung einer Gefahr relevant. Das Konzept kann also durchaus präventiv wirken und ist im Startup-Investment nicht zu vernachlässigen.

Was sollten Gründer zu Gefährdungsdelikten wissen?

Startups, die aufregende neue Technologien entwickeln, sollten hier kurz innehalten. Wer die rechtlichen Pfade nicht kennt, geht leicht verloren. Gründer sollten sich über branchenrelevante Gesetze im Klaren sein. Einige mögen innovative Konzepte hervorbringen, die Grenzen austesten, aber rechtliche Risiken verdienen eine genaue Betrachtung. Außerdem könnten Investoren skeptisch werden, wenn ein Produkt ungewollt in den Lichterschein der Justiz gerät. Es ist ratsam, frühzeitig juristische Beratung einzuholen, um Ärger zu vermeiden.

Gibt es prominente Beispiele aus der Startup-Welt?

Ja, und wie! Man erinnere sich an die viel diskutierten Elektro-Tretroller. Kaum erschienen sie auf deutschen Straßen, entbrannte eine Debatte über Sicherheit und Regulierung. Wurden sie ordnungsgemäß betrieben? Erfüllen sie alle nötigen Sicherheitsstandards? Hier sieht man, wie schnell ein innovatives Produkt als Gefährdungsdelikt auf dem Radar auftauchen kann. Ein weiteres Beispiel wäre ein Startup, das Drohnen für den privaten Gebrauch verkauft, aber keine Rücksicht auf Flugverbotszonen nimmt. Spannende Geschichten, aber nicht unbedingt die Art von Aufmerksamkeit, die man sucht!

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