Eine Ersatzfreiheitsstrafe, das klingt schon irgendwie so, als würde man auf ein Ersatzteil für einen kaputten Wagen warten – nur dass es hier um etwas viel Ernsthafteres geht. Die deutsche Justiz greift auf diese Maßnahme zurück, wenn jemand seine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will. Ja, das gibt’s wirklich, und es passiert öfter als man denkt. Doch was verbirgt sich genau hinter diesem Konzept?
Was genau bedeutet Ersatzfreiheitsstrafe?
Die Ersatzfreiheitsstrafe kommt ins Spiel, wenn eine Geldstrafe nicht beglichen wird. Stellen wir uns vor, Herr Müller hinterlegte Tauschmittel – also Geld –, um sein Vergehen zu büßen. Schafft er es nicht, den Betrag zu zahlen, verwandelt sich der Haufen Münzen in eine X-Anzahl von Tagen hinter Gittern. Die Anzahl der Tage ist dabei abhängig von der Höhe der noch offenen Geldstrafe, um jeden Tag abzusitzen, den der straffällige Bürger im Gefängnis verbringt, wird ein bestimmter Betrag der Geldstrafe tilgt. Und voilà, plötzlich ist aus einer finanziellen Schuld eine Haftstrafe geworden.
Wie funktioniert die Umrechnung von Geldstrafe in Haftstrafe?
Diese Umrechnung ist keine schwarze Magie, sondern folgt einem recht simplen Rechenverfahren. Eine „Tagessatzregel“ sorgt dafür, dass jeder Tag Haft einer bestimmten Summe entspricht, meistens sind dies 30 Euro. Hat beispielsweise jemand eine offene Geldstrafe von 300 Euro, bedeutet das theoretisch zehn Tage im Gefängnis. Klar, das klingt nach einem schlechten Geschäft, aber für viele, die von der Hand in den Mund leben, gibt es oft keine andere Wahl. Bemerkenswert ist, dass jedes Bundesland hier ein wenig eigene Regelungen haben kann, was den Spielraum für Kuriositäten erhöht.
Warum ist die Ersatzfreiheitsstrafe umstritten?
Tja, wer denkt, dass das alles fair und gut durchdacht ist, der irrt. Die Ersatzfreiheitsstrafe gilt als umstritten, weil sie besonders oft Menschen trifft, die ohnehin schon finanziell schwach aufgestellt sind. Kritiker monieren, dass dadurch Armut de facto kriminalisiert wird. Es ist wie ein Teufelskreis – kein Geld, um frei zu bleiben, und im Gefängnis ist an Arbeit meist nicht zu denken. Ganz zu schweigen davon, dass die Unterbringung im Gefängnis den Staat ebenfalls kostet. Manchmal ist die Logik der Justiz schwer nachvollziehbar.
Gibt es Alternativen zur Ersatzfreiheitsstrafe?
Ja, die gibt es tatsächlich. Sozialstunden sind eine Option, bei der man seine Schuld an der Gesellschaft durch Arbeit begleicht, statt durch Zeitverlust hinter Gittern. Es gleicht einer Gratis-Mitgliedschaft im „Club der büßenden Helfer“, in dem jede Stunde zählt. Angebote zur Umwandlung der Strafe in gemeinnützige Arbeit versuchen, das Unmögliche möglich zu machen: Schuld begleichen, ohne neuen psychischen oder ökonomischen Schaden anzurichten. Manchmal schafft es der Staat tatsächlich, pragmatisch zu handeln.
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