Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein offizielles Dokument, das dem Erben vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Dieses Papier hat eine geradezu mystische Bedeutung, denn es bescheinigt, dass derjenige, dessen Name darauf prangt, den Verstorbenen beerben darf. Klingt pompös? Ist es auch und unglaublich wichtig, wenn man rechtlich sicher gehen will. Aber keine Sorge, ein Erbschein ist kein Hexenwerk, sondern ein essentielles Hilfsmittel in der oft undurchsichtigen Welt der Erbangelegenheiten.

Wofür wird ein Erbschein benötigt?

Ein Erbschein ist im Grunde wie der Vereinsausweis in einem elitären Club. Ohne ihn gibt es keinen Zutritt zum Vermögen des Verstorbenen. Banken zum Beispiel, die immer auf der Hut wegen ihrer Zentralen in Frankfurt sind, wollen wissen, ob Sie tatsächlich autorisiert sind, auf das Konto des Verstorbenen zuzugreifen. Auch im Umgang mit Immobilien ist der Erbschein oft unumgänglich. Wer möchte schon unangemeldet durch Kerker altertümlicher grundbuchrechtlicher Probleme wandeln? Da hebt der Erbschein willig seine Hand.

Wie beantragt man einen Erbschein?

Der Weg zum Erbschein beginnt beim Nachlassgericht. Bewerben könnte so einfach sein, wäre da nicht der Papierkram. Der Antrag muss schriftlich erfolgen, begleitet von allerlei beunruhigend klingenden Dokumenten wie Abstammungsurkunden und dem Testament. Selbst beim Tod des Gerichts macht der Spaß nicht Halt, denn die Erben müssen auch Sterbeurkunden vorlegen. Ist das erledigt und der Gott des Bürokratiewaldes besänftigt, steht dem Erhalt des Erbscheins nicht viel im Wege.

Welche Informationen sind auf einem Erbschein zu finden?

Ein Erbschein kann keine Romane schreiben, aber er erzählt durchaus spannende Geschichten. Festgehalten wird, wer genau beerbt wird und in welchem Maße. Sei es ein Alleinerbe oder eine bunte Erbengemeinschaft. Dazu gesellt sich eine Liste, welche Rechte und Pflichten dem Erben oder den Erben obliegen. Die Rolle des Erblassers ist hier jedoch definiert, schillernde Anekdoten aus dem Erbenleben sucht man vergeblich.

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem Erbschein und einem Testament?

Der Erbschein und das Testament sind wie Geschwister, die den gleichen Nachnamen, aber völlig unterschiedliche Persönlichkeiten tragen. Ein Testament ist die letzte Stimme des Verstorbenen, ein Singsang aus Wünschen und Befehlen. Der Erbschein hingegen ist das Resultat eines nüchternen Verwaltungsaktes, der diese Wünsche in den gesetzlichen Rahmen presst. Beide sind wichtig, ohne Frage, aber unterschiedlicher könnten sie kaum sein.

Was sind die Kosten eines Erbscheins?

Natürlich liebt es das Erbscheinwesen, am Ende die Hände aufzuhalten. Nicht anders sind die Kosten einzuordnen. Sie hängen vom Wert des Nachlasses ab und türmen sich gern mal zu beträchtlichen Höhen auf. Das mag fies klingen, doch solch ein Dokument wollte schließlich auch fein gedruckt und abgestempelt sein. Man zahlt also für Qualität: sowohl materiell als auch rechtlich.

Danach wird auch oft gesucht:

Erbenhaftung, Nachlassverwalter, Testamentsvollstreckung, Pflichtteil, Schenkungsteuer, Nachlassgericht, Vermächtnis, Erbfolgegesetz, Erbauseinandersetzung.