Was ist Besitz im rechtlichen Sinne?

Wenn man über Besitz spricht, tauchen sofort vielfältige juristische Fragestellungen auf. Was genau versteht man unter Besitz im rechtlichen Sinne und wie wird dieser in Deutschland definiert? Diese und weitere Fragen möchten wir beantworten, um Klarheit im Rechtsdschungel zu schaffen.

Was versteht man im rechtlichen Sinne unter Besitz?

Besitz ist ein Rechtsbegriff, der die tatsächliche Herrschaft über eine Sache beschreibt. Es geht also darum, wer die physische Kontrolle hat. Juristisch bedeutet das: Wer eine bewegliche Sache (z.B. Auto) oder eine unbewegliche Sache (z.B. Grundstück) in seinem Machtbereich hat, der ist Besitzer. Das klingt erstmal banal, hat aber tiefgehende rechtliche Auswirkungen.

Wie unterscheidet sich Besitz vom Eigentum?

Hier liegt der Teufel im Detail: Besitzer ist, wer die Sache gerade in seiner Gewalt hat, z.B. der Mieter einer Wohnung. Eigentümer ist dagegen derjenige, dem die Sache rechtlich gehört, z.B. der Vermieter. Der juristische Trick: Man kann Besitzer sein, ohne Eigentümer zu sein. Und umgekehrt.

Welche Rechte hat ein Besitzer?

Besitz ist nicht gleich Eigentum und darum sind die Rechte des Besitzers eingeschränkt. Der Besitzer darf die Sache nutzen und unter Umständen Dritte von ihr fernhalten. Ein Besitzer kann auch Schadenersatz verlangen, wenn jemand unrechtmäßig seinen Besitz stört. Aber Vorsicht: Ein Besitzer kann nicht einfach alles mit der Sache machen, was ihm in den Sinn kommt, das bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

Gibt es unterschiedliche Arten von Besitz?

Oh ja, und wie! Man unterscheidet zwischen unmittelbarem und mittelbarem Besitz. Unmittelbarer Besitz bedeutet direkten physischen Kontakt zur Sache, wie derjenige, der ein Auto fährt. Mittelbarer Besitz beschreibt ein mehrstufiges Besitzer-Verhältnis, wie ein Vermieter, der durch den Mieter Besitz an der Wohnung hat.

Wodurch kann Besitz erlangt werden?

Ganz praktisch: Besitz erlangt man durch tatsächliche Übergabe der Sache. Jemand gibt dir einen Schlüssel, du steckst ihn ins Schloss und schon bist du Besitzer. Aber auch ein Vertrag kann Besitzerverhältnisse ändern, ohne dass die Sache physisch übergeben wird. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Vermietung: Der Mieter wird ohne tatsächliche Übergabe Besitzer der Wohnung.

Was passiert bei Besitzstörung oder Besitzentzug?

Besitzstörung liegt vor, wenn jemand unrechtmäßig den Besitz stört. Ein Beispiel wäre, wenn ein Nachbar dein Grundstück unerlaubt betritt. Besitzentzug geht noch weiter: Hier nimmt jemand die Sache komplett weg. Beide Fälle können juristisch verfolgt werden, und der Besitzer hat Anspruch auf Unterlassung und eventuell auf Schadensersatz.

Kann Besitz verjähren?

Besitz kann man’s nicht einfach aus dem Gedächtnis verlieren. Hier spielen sogenannte Verjährungsfristen eine Rolle, die von der Art des Besitzes und der damit verbundenen Rechtsansprüche abhängen. Normale Besitzansprüche verjähren beispielsweise nach drei Jahren. Bei Immobilien kann es aber auch mal 30 Jahre dauern, bis Besitzrechte verjähren.

Danach wird auch oft gesucht:

Eigentum, Besitzstörung, besitzloses Eigentum, Verjährungsfrist Besitz, Herausgabeanspruch, unmittelbarer Besitz, mittelbarer Besitz, Besitzkehr, Besitzdiener, Besitzübereignung.