Eine Bürgschaft ist eine vertragliche Vereinbarung, die im Zivilrecht geregelt ist. Dabei verpflichtet sich eine Person, der sogenannte Bürge, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten, des Hauptschuldners, gegenüber dem Gläubiger einzustehen. Wenn der Hauptschuldner seine Schulden nicht begleichen kann, muss der Bürge einspringen und zahlen. Dieses Konzept findet sich in vielen Lebensbereichen, sei es bei Mietverträgen, Krediten oder anderen finanziellen Verpflichtungen.
Wie funktioniert eine Bürgschaft?
Eine Bürgschaft tritt in Kraft, wenn der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Der Gläubiger wendet sich dann an den Bürgen, um die offene Forderung einzutreiben. Rechtlich gesehen, handelt es sich dabei um einen einseitig verpflichtenden Vertrag, bei dem der Bürge ohne Gegenleistung haftet. Erst wenn der Hauptschuldner seine Schulden definitiv nicht begleichen kann, muss der Bürge zahlen. Dies gibt dem Gläubiger eine zusätzliche Sicherheit.
Welche Arten von Bürgschaften gibt es?
Es gibt verschiedene Formen der Bürgschaft, die je nach Zweck und Umstand variieren. Die gängigsten sind:
- Ausfallbürgschaft: Der Bürge haftet erst, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Eintreibung der Schuld ausgeschöpft sind.
- Selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Gläubiger kann sich sofort an den Bürgen wenden, ohne erst den Hauptschuldner in Anspruch nehmen zu müssen.
- Teilbürgschaft: Der Bürge haftet nur für einen Teil der Schuld.
- Mietbürgschaft: Häufig im Mietrecht; hier bürgt meist jemand für den Mieter, damit dieser die Wohnung bekommt.
Jede dieser Arten hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, sowohl für den Bürgen als auch für den Gläubiger.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für eine Bürgschaft?
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Details der Bürgschaft in den §§ 765 ff. Dabei wird genau festgelegt, welche Pflichten und Rechte sowohl der Bürge als auch der Gläubiger haben. Besonders wichtig ist § 766 BGB, der die Schriftform für die Wirksamkeit einer Bürgschaft fordert. Ohne schriftliche Vereinbarung ist eine Bürgschaft grundsätzlich ungültig. Auch die Besonderheiten der „Einrede der Vorausklage“ (§ 771 BGB) bieten eine Schutzfunktion für den Bürgen.
Worauf sollte man bei einer Bürgschaft achten?
Beim Eingehen einer Bürgschaft sollte man sich der weitreichenden Konsequenzen bewusst sein. Es ist keine Kleinigkeit, für die Schulden eines anderen zu haften. Folgendes sollte man überdenken:
- Finanzielle Situation: Nur bürgen, wenn man selbst finanziell dazu in der Lage ist.
- Vertrag: Genau lesen und verstehen, für welche Verbindlichkeiten man haftet.
- Ende der Bürgschaft: Man sollte sichergehen, dass vertraglich geregelt ist, wann und wie die Bürgschaft endet. Manchmal bleibt man sonst jahrelang gebunden.
Es kann ebenfalls hilfreich sein, juristischen Rat einzuholen, bevor man eine Bürgschaft unterschreibt.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgschaft und Garantie?
Häufig kommt es zu Verwechslungen zwischen Bürgschaft und Garantie. Eine Garantie bedeutet, dass der Garant dafür einsteht, dass ein bestimmter Sachverhalt eintritt oder bestimmte Qualitäten erfüllt werden. Eine Bürgschaft hingegen bezieht sich ausschließlich auf die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Sie ist also nur dann von Bedeutung, wenn ein Schuldner zahlungsunfähig wird. Eine Garantie kann viele Formen annehmen und bezieht sich oft auf sachliche oder technische Mängelversprechen, wie man sie bei einem Produktkauf findet.
Danach wird auch oft gesucht:
Schuldnerverzug, Pfandrecht, Leistungsstörung, Kreditsicherung, Schuldbeitritt, Sicherungsübereignung, Insolvenzverwalter, Vertragsstrafe, Bürgrecht, Regress des Bürgen