Was ist eine Begnadigung?

Eine Begnadigung ist eine Maßnahme des Gnadenrechts, die rechtlich besonders interessant ist. Begnadigungen kommen in unterschiedlichen Formen daher und können nahezu den gesamten Strafvollzug betreffen. Man kann dabei eine völlige Aufhebung der Strafe, eine Umwandlung oder eine Milderung vornehmen. Alles dazu und noch mehr erfährst du hier.

Wie funktioniert eine Begnadigung?

Begnadigungen sind keine alltägliche Sache und laufen nach einem besonderen Verfahren ab. Zunächst einmal können nur bestimmte Personen oder Institutionen eine Begnadigung beantragen. Das sind in der Regel der Verurteilte selbst oder dessen Verteidiger, Familienangehörige oder sogar die Staatsanwaltschaft. Die Entscheidung über eine Begnadigung trifft in Deutschland entweder der Bundespräsident oder die jeweiligen Landesregierungen, je nachdem, wer für die Verurteilung zuständig war. Eine Entscheidung kann nicht angefochten werden.

Welche Arten von Begnadigungen gibt es?

Bei der Begnadigung unterscheidet man im Wesentlichen zwischen drei Typen: Der Vollbegnadigung, der Teilbegnadigung und den resozialisierenden Maßnahmen. Die Vollbegnadigung hebt die Strafe komplett auf. Die Teilbegnadigung reduziert die Strafe oder wandelt sie um, beispielsweise eine lebenslange Freiheitsstrafe in eine zeitlich begrenzte. Bei den resozialisierenden Maßnahmen geht es oft darum, vorzeitige Haftentlassungen unter Auflagen zu ermöglichen.

Was ist der Unterschied zwischen Begnadigung und Amnestie?

Hier lohnt sich der Blick ins Detail, denn es gibt feine Unterschiede. Eine Begnadigung wird individuell gewährt und bezieht sich auf einen bestimmten Einzelfall. Eine Amnestie hingegen ist eine kollektive Maßnahme, die häufig als Akt des Parlaments erfolgt und eine Vielzahl von Verurteilungen aufhebt oder mildert. Während die Begnadigung eine Gnade des Staates ist, stellt die Amnestie eher einen gesetzlich verankerten Straferlass dar.

Welche Bedingungen müssen für eine Begnadigung erfüllt sein?

Die Bedingung für eine Begnadigung ist weniger formell und häufig individuell verhandelbar. Es gibt keine festgeschriebenen Normen, nach denen entschieden wird, abgesehen von einigen Rahmenbedingungen wie etwa guter Führung oder besonderer Härtefälle. Häufig spielen auch soziale Faktoren eine Rolle. Letztlich entscheidet die Gnadenbehörde aber frei und ohne Rechtsanspruch des Verurteilten.

Hat man einen Rechtsanspruch auf Begnadigung?

Kurz und knapp: Nein. Eine Begnadigung ist ein Gnadenakt und kein Rechtsanspruch. Darauf zu pochen bringt in der Regel nicht viel. Wer einen Antrag stellt, sollte sich jedoch gut vorbereiten und vielleicht Unterstützer finden. Es hat mehr mit moralischen und sozialen Aspekten zu tun als mit nüchternem Recht.

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