Ein aufgebrochenes Eingangstor des polnischen Verfassungsgerichts mit gestapelten Akten und einem Trennschleifer vor einem

Eskalation des Konflikts um die Führung und Legitimität des polnischen Verfassungsgerichts am 30. Oktober 2026

Am 30. Oktober 2026 eskalierte der seit Jahren bestehende Machtkampf um das polnische Verfassungsgericht in einer dramatischen Konfrontation, die sowohl juristische als auch politische Dimensionen annahm. Eine von Richterin Anna Korwin-Piotrowska ausgesprochene Suspendierung des bisherigen Gerichtspräsidenten Bogdan Święczkowski und seines Stellvertreters Bartłomiej Sochański löste nicht nur interne Widerstände aus, sondern führte zu Straßendemonstrationen, einem aufgebrochenen Eingangstor, Festnahmen und einer strafrechtlichen Aufstockung der Auseinandersetzung durch das Justizministerium. Gleichzeitig stellte das Vorgehen die Verfassungsstruktur Polens auf die Probe und betonte die anhaltenden institutionellen Spannungen zwischen Regierungschef Donald Tusk und dem PiS-nahen Staatspräsidenten Karol Nawrocki.

Hintergrund: Der anhaltende Machtkampf um das Verfassungsgericht

Seit dem Regierungswechsel 2023 versucht das von Donald Tusk geführte Mitte-Links-Bündnis, die umstrittenen Justizreformen der vorherigen PiS-Regierung rückgängig zu machen. Der Konflikt konzentriert sich besonders auf die Besetzung des Verfassungsgerichts, das unter der PiS-Regierung mit regierungstreuen Richtern gefüllt wurde. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits im Dezember 2025 festgestellt, dass das polnische Verfassungsgericht wegen gravierender Mängel bei der Ernennung von Richtern nicht als unabhängiges Organ im Sinne des Unionsrechts zu bewerten sei. Dieser Urteilshintergrund bildete das Fundament für die nachfolgenden Auseinandersetzungen.

Suspendierung durch Anna Korwin-Piotrowska: Rechtsgrundlage und Streitpunkte

Am 30. Oktober erklärte Richterin Anna Korwin-Piotrowska, dass sie aufgrund des Fehlens einer gerichtlichen Leitung den bisherigen Gerichtspräsidenten Bogdan Święczkowski sowie dessen Stellvertreter Bartłomiej Sochański für einen Monat von ihren Dienstgeschäften entbunden habe. Sie berief sich dabei auf Art. 12 Abs. 4 des Gesetzes über das Verfassungsgericht, wonach in Abwesenheit der Leitung der dienstälteste Richter die Führung übernehmen soll. Gleichzeitig zitierte sie Art. 130 des Gerichtsverfassungsgesetzes, das die vorübergehende Dienstunterbrechung bei Gefährdung des Ansehens des Gerichts ermöglicht.

Die bisherige Gerichtsleitung erkannte die Anordnung jedoch nicht an. Ein sofort nachfolgender X-Post des Verfassungsgerichts wies die Behauptung einer Suspendierung zurück und bezeichnete das Geschehen als “Staatsstreich”, wobei behauptet wurde, die Website sei von Hacker*innen attackiert worden.

Vorwürfe gegen den bisherigen Gerichtspräsidenten

  • Verweigerung der Zulassung von fünf vom Sejm gewählten Richtern (darunter Korwin-Piotrowska, Dziurda, Markiewicz, Taborowski und Berek).
  • Missachtung einer einstweiligen Maßnahme des EGMR vom 5. Mai 2026, die den Zugang neuer Richter regelte.
  • Unterlassung der ordnungsgemäßen Einberufung der Generalversammlung der Verfassungsrichter.
  • Gewährung unbefugten Personen, darunter Politiker*innen, Zugang zum Gerichtsgebäude.
  • Öffentliche politische Äußerungen, die nach Ansicht von Kritiker*innen die Unabhängigkeit des Gerichts beschädigen.

Ob die Suspendierung rechtlich haltbar ist, wird von Verfassungsjurist*innen wie Jakub Stelina kritisch bewertet. Er weist darauf hin, dass die Befugnis zur Vertretung des Gerichts nur dann greift, wenn bereits ein Vertretungsfall vorliegt – ein Umstand, den Korwin-Piotrowska selbst erst durch ihre eigene Suspendierungsverfügung geschaffen habe.

Strafrechtliche Dimension: Immunitätsanträge und Ermittlungsakten

Parallel zur Suspendierung leitete Justizminister und Generalstaatsanwalt Waldemar Żurek juristische Schritte ein. Er stellte vier Anträge auf Aufhebung der Immunität von Bogdan Święczkowski sowie einen weiteren Antrag gegen Bartłomiej Sochański, jeweils wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit der Nichtzulassung der vom Sejm gewählten Richter.

Details der strafrechtlichen Verfahren

  • Immunitätsanträge gegen Święczkowski: 4 Anträge (2026).
  • Ein zusätzlicher Antrag gegen Sochański.
  • Umfang der zugehörigen Ermittlungsakten: 50 Bände mit insgesamt 224 Seiten.
  • Verdacht: systematische Aussperrung der fünf neu gewählten Richter und Verletzung dienstlicher Pflichten.

Die umfangreiche Dokumentation verdeutlicht, dass die Auseinandersetzung nicht nur eine interne gerichtliche Streitfrage ist, sondern bereits auf die strafrechtliche Ebene gehoben wurde. Die Kombination aus gerichtlicher Suspendierung und gleichzeitiger Immunitätsklage verstärkt die institutionelle Blockade des Verfassungsgerichts.

Politische Eskalation: Reaktionen von Präsident, Regierung und Opposition

Der Vorfall löste sofortige politische Auswirkungen aus. Staatspräsident Karol Nawrocki brach seinen offiziellen Staatsbesuch in Senegal ab, ließ das Flugzeug über Spanien umkehren und kehrte nach Warschau zurück, um die Situation zu beurteilen. Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich führende PiS-Politiker wie Jarosław Kaczyński und Mateusz Morawiecki, während Abgeordnete versuchten, die Absperrungen zu öffnen.

Am Abend kam es zu weiteren Zuspitzungen: Gerichtspräsident Święczkowski erschien gegen 20.25 Uhr vor dem Gebäude, ließ von einem Schlosser das Eingangstor mit einem Trennschleifer aufbrechen und drang hinter die Polizeikordone. Die Polizei hatte bereits drei Personen festgenommen, die über die Umzäunung das Gerichtsareal betreten hatten. Das Geschehen wurde von verschiedenen Medien (z. B. Fakt und Bild) berichtet und führte zu einem erneuten Aufruf PiS-Chef Kaczyńskis, von einem Angriff auf ein Verfassungsorgan zu sprechen.

Beteiligte Akteure

  • Staatspräsident Karol Nawrocki – brach Senegal-Reise ab, kehrte nach Warschau zurück.
  • Regierungschef Donald Tusk – betonte die Verpflichtung zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit.
  • Justizminister Waldemar Żurek – leitete Immunitätsanträge.
  • PiS-Führungsfiguren Jarosław Kaczyński und Mateusz Morawiecki – demonstrierten vor dem Gericht.
  • Gerichtspräsident Bogdan Święczkowski – ordnete das Aufbrechen des Tores an.

Verfassungsrechtliche Kritik und mögliche Risiken

Die Kontroverse wirft zwei zentrale rechtliche Risiken auf:

Rechtliche Angreifbarkeit nach Art. 130

Art. 130 des Gerichtsverfassungsgesetzes ermächtigt primär den Gerichtspräsidenten oder den Justizminister, Maßnahmen gegenüber Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu ergreifen. Eine Selbstanwendung durch eine nicht vom Staatsoberhaupt vereidigte Richterin gegenüber dem Präsidenten des Verfassungsgerichts könnte nach dieser Norm als rechtswidrig eingestuft werden und die Suspendierung gefährden.

Gefahr einer doppelten Gerichtsspaltung

Wenn die beiden Gerichtsteile – das von Święczkowski geführte und das von Korwin-Piotrowska beanspruchte – sich gegenseitig nicht anerkennen, droht eine komplette Lähmung des Verfassungsgerichts. Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit würde sämtliche Urteile des höchsten polnischen Tribunals gefährden.

Fazit

Der Konflikt um das polnische Verfassungsgericht am 30. Oktober 2026 ist ein deutliches Zeichen für die tiefen institutionellen Spannungen zwischen der Tusk-Regierung, dem PiS-nahen Präsidenten und den Justizbehörden. Die Suspendierung durch Anna Korwin-Piotrowska, die gleichzeitige Einleitung von Immunitätsverfahren und das brutale Aufbrechen des Gerichtsgebäudes verdeutlichen, dass der Streit weit über juristische Formalitäten hinausgeht und das Fundament der polnischen Rechtsstaatlichkeit gefährdet. Die rechtlichen Zweifel an der Befugnis der Richterin, die mögliche Spaltung des Gerichts und die politischen Eskalationen zeigen, dass eine schnelle Klärung unumgänglich ist, um die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichts und das Vertrauen in die polnische Demokratie zu bewahren.

Quellen