Das Bundeskartellamt hat erstmals die im Jahr 2023 reformierte Gewinnabschöpfungsregel angewendet und Amazon zu einer Zahlung von 59 Millionen Euro verurteilt. Gleichzeitig untersagt die Behörde dem Online-Riesen die Anwendung von Preiskontrollmechanismen auf seinem Marketplace. Der Fall wird vor dem Bundesgerichtshof entschieden und könnte weitreichende Folgen für die Regulierung von Plattformmacht in Europa haben.
Rechtlicher Hintergrund: GWB-Novelle 2023 und die neue Gewinnabschöpfung
Die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von 2023 führte explizite Gewinnabschöpfungsmechanismen für Kartellverstöße ein. Sie ermöglichte dem Kartellamt, wirtschaftliche Vorteile ohne detaillierte Einzelrechnung zu schätzen (Vermutungsregel, GWB-Novelle 11, 2023). Das Amazon-Verfahren von 2026 ist die erste praktische Anwendung dieser Regel und demonstriert die gestärkte Durchsetzungsmöglichkeit gegenüber großen Tech-Unternehmen.
Marktstruktur und wirtschaftliche Bedeutung des Amazon Marketplace
Der Amazon Marketplace bildet das Kernstück von Amazons Geschäftsmodell in Deutschland:
- Marktanteil von amazon.de am deutschen Online-Warenhandel: ca. 60 % (2026, Bundeskartellamt-Mitteilung)
- Umsatzanteil des Marketplace am Gesamtumsatz von Amazon Deutschland: 60 % (2026)
- Davon werden etwa 60 % von unabhängigen Dritthändlern erwirtschaftet – Amazon Retail trägt nur rund 40 % zum Umsatz bei (2026)
Diese Zahlen verdeutlichen die ökonomische Abhängigkeit vieler Händler von der Plattform und erklären, warum Eingriffe in die Preisgestaltung kartellrechtlich relevant sind.
Die umstrittenen Preiskontrollmechanismen: Technische Umsetzung
Amazon nutzte Algorithmen, die das Ranking von Händlern mit als zu hoch eingestuften Preisen bestraften. Händler, die höhere Preise verlangten, erfuhren eine geringere Sichtbarkeit und damit sinkende Verkaufsraten. Diese Praxis war nicht transparent und zwang die Händler faktisch, Preisvorgaben von Amazon zu befolgen, obwohl formell Preisfreiheit bestand. Die Kontrolle erfolgte über „Ranking-Algorithmen mit Preisfaktoren“ (2026, Bundeskartellamt-Pressemitteilung).
Amazons Rechtsargumente und die Gegenposition des Kartellamts
Amazon argumentierte, dass das Vorgehen ausschließlich auf einer deutschen Norm basiere und damit dem EU-Wettbewerbsrecht widerspreche. Das Kartellamt verwies jedoch auf mehrere rechtliche Grundlagen:
- § 19 GWB – allgemeine Missbrauchsvorschrift
- § 19a GWB – spezielle Regeln für große Digitalplattformen
- Art. 102 AEUV – allgemeines EU-Missbrauchsverbot
Durch die Kombination nationaler und europäischer Normen wurde Amazons Kritik relativiert und die Entscheidung mehrschichtig verankert.
Finanzielle Dimension und operative Auflage
Die finanzielle Sanktion von 59 Millionen Euro ist für den milliardenschweren Konzern zwar verkraftbar, die eigentliche Belastung liegt in der Verhaltensauflage:
- Verbot von Preiskontrollmechanismen auf dem Marketplace
- Ausnahmen nur für extremere Fälle wie Preiswucher
- Die Auflage tritt sofort in Kraft; Amazon hat einen Monat Zeit zur Beschwerde
Damit verliert Amazon ein zentrales Steuerungsinstrument, das bislang die Preisgestaltung seiner Dritthändler maßgeblich beeinflusste.
Kontext im breiteren Kartellverfahren gegen Tech-Giganten
Das Verfahren ist Teil einer systematischen Durchsetzungsstrategie des Bundeskartellamts, das parallel Verfahren gegen Google, Meta und weitere Unternehmen führt. Frühere Maßnahmen gegen Amazon bestanden aus mehreren Verhaltensauflagen ohne finanzielle Sanktion (2019-2025). Die aktuelle Entscheidung markiert eine Eskalation: Zum ersten Mal wird eine finanzielle Abschöpfung kombiniert mit einer strikten Verhaltensauflage.
Gegenpunkte und Risiken
- Rechtsmittel: Amazon hat Beschwerde angekündigt und könnte das Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ändern. Das Unternehmen argumentiert, dass die Entscheidung auf rein deutscher Norm beruhe und EU-Recht widerspreche.
- Finanzielle Wirkung: 59 Millionen Euro stellen für Amazon ein verkraftbares Kostenrisiko dar, da das Unternehmen Jahresumsätze im dreistelligen Milliardenbereich erzielt.
- Umschiffung durch technische Alternativen: Amazon könnte alternative Ranking-Logiken entwickeln, die faktisch ähnliche Preiswirkungen haben, ohne explizite Preiskontrolle zu betreiben.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
- Warum ist das Verbot von Preiskontrollmechanismen kartellrechtswidrig, wenn Amazon ja nicht direkt Preise festsetzt? Amazon nutzte Ranking-Algorithmen, um Dritthändler mit höheren Preisen unsichtbar zu machen – faktische Preiserzwingung ohne formales Diktat. Dies missbraucht Marktmacht, weil Händler keine echte Alternative zu amazon.de haben und de-facto Amazons Preisvorgaben folgen müssen.
- Warum ist dies die erste Gewinnabschöpfung gegen Amazon, nicht gegen Google oder Meta? Das Kartellamt nutzte erstmals die 2023 reformierte Vermutungsregel für Gewinnabschöpfung. Gegen Google und Meta laufen parallele Verfahren; Amazon war das erste, wo diese Regel praktisch angewandt wurde.
- Ändert sich für Kunden etwas? Direkt vermutlich wenig – Kunden sehen weiterhin Amazon-Angebote zuerst. Indirekt könnte Wettbewerb zwischen Dritthändlern zunehmen, wenn diese nicht mehr durch Amazons Preislogik gezwungen sind, Margen zu reduzieren. Langfristig könnte dies Preise für Endkunden beeinflussen.
- Kann Amazon diese Entscheidung vor Gericht anfechten? Ja, Amazon hat einen Monat Zeit zur Beschwerde, die direkt zum Bundesgerichtshof geht. Das BGH-Urteil könnte Präzedenzcharakter haben und die Entscheidung mehrschichtig verankert.
Fazit
Die Entscheidung des Bundeskartellamts stellt einen Meilenstein in der deutschen Kartellrechtsdurchsetzung dar. Sie zeigt, dass die 2023 reformierte Gewinnabschöpfungsregel nun aktiv gegen große Digitalplattformen eingesetzt wird. Während das Bußgeld von 59 Millionen Euro für Amazon überschaubar erscheint, könnte das Verbot von Preiskontrollmechanismen das Geschäftsmodell des Marketplace nachhaltig verändern. Das Verfahren wird vor dem Bundesgerichtshof weiterverhandelt und könnte weitreichende Signalwirkungen für die europäische Digitalregulierung haben.


