Das Berufungsgericht Borgarting lagmannsrett in Oslo hat die Berufung von Marius Borg Høiby, dem Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit, zur erneuten Verhandlung angenommen. Das Verfahren berührt zentrale Fragen der Rechtsstaatlichkeit und der Gleichbehandlung vor dem Gesetz in Norwegen, insbesondere im Kontext des jüngsten Thronwechsels. Im Folgenden werden die Zuständigkeit des Gerichts, das erstinstanzliche Urteil, die Rahmenbedingungen der Untersuchungshaft sowie die kritischen Stimmen aus Sicht der Opfer zusammengefasst.
Zuständigkeit und Umfang der Berufung vor dem Borgarting lagmannsrett
Der Berufungsprozess findet vor dem Borgarting lagmannsrett statt, dem zuständigen Berufungsgericht für den Gerichtsbezirk Oslo. Das Gericht hat die Berufung von Høiby gegen die Schuldsprüche wegen zweier Vergewaltigungen und der Misshandlung seiner Ex-Partnerin zugelassen. Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft (Øst statsadvokatembeter) ein Rechtsmittel gegen das Strafmaß eingelegt, sodass ein höheres Strafmaß angestrebt wird.
- Gericht: Borgarting lagmannsrett, Oslo
- Beschwerdegegenstand: Schuldsprüche zu zwei Vergewaltigungen und einer Misshandlung
- Gegenbeschwerde: Staatsanwaltschaft beantragt höhere Strafe
Die Zulassung der Berufung bedeutet, dass das Verfahren nicht vollständig neu aufgerollt wird. Høiby beschränkt seine Berufung ausschließlich auf die genannten Taten; die übrigen 31 Schuldsprüche, darunter Verkehrs- und Drogendelikte, bleiben von einer erneuten Prüfung ausgenommen.
Ablauf und erwartete Dauer des Berufungsverfahrens
Nach Angaben aus dem Jahr 2026 wird das Berufungsverfahren voraussichtlich vier Verhandlungswochen in Anspruch nehmen. Damit liegt die prognostizierte Dauer deutlich unter der siebenwöchigen Hauptverhandlung der ersten Instanz, die im Februar und März 2026 vor dem Osloer Amtsgericht stattfand.
- Erstinstanzliche Verhandlungsdauer: 7 Wochen (Februar/März 2026)
- Geschätzte Dauer des Berufungsverfahrens: 4 Wochen (2026)
Ergebnis des erstinstanzlichen Urteils und zivilrechtliche Folgen
Im Juni 2026 wurde Høiby vom Bezirksgericht Oslo in 34 von insgesamt 40 Anklagepunkten für schuldig befunden. Zwei weitere Vergewaltigungsvorwürfe führten zu einem Freispruch. Das Urteil umfasste neben einer vierjährigen Freiheitsstrafe auch eine zivilrechtliche Entschädigung.
- Schuldsprüche: 34 von 40 Anklagepunkten
- Freigesprochen: 2 Vergewaltigungsvorwürfe
- Verhängte Freiheitsstrafe: 4 Jahre (erste Instanz)
- Schadensersatz und Schmerzensgeld: 640.000 NOK (ca. 58.000 Euro) an vier Betroffene
Die zivilrechtliche Entschädigungssumme wurde ebenfalls im Urteil festgelegt und betrifft vier Opfer, die jeweils einen Teil des Gesamtbetrags erhalten.
Strafmaß und mögliche Änderungen im Berufungsverfahren
Die Staatsanwaltschaft hat das Strafmaß als zu milde bewertet und legt daher ein Rechtsmittel ein. Sollte das Berufungsgericht dem Antrag der Anklagebehörde folgen, könnte die Haftstrafe über die bereits verhängten vier Jahre hinausgehen. Dieser Umstand erhöht das Risiko einer Strafverschärfung für Høiby.
- Risiko einer Strafverschärfung durch Gegenberufung der Staatsanwaltschaft
- Potenzielle Haftdauer bei neuer Verurteilung: mehr als 4 Jahre
Untersuchungshaft, Sonderausgang und öffentliche Wahrnehmung
Seit der Verurteilung befindet sich Høiby in Untersuchungshaft, die jedoch nicht in einer Justizvollzugsanstalt, sondern per Hausarrest auf Gut Skaugum, dem Landsitz der norwegischen Königsfamilie, vollzogen wird. Ein Gericht bewilligte im Juli 2026 den Vollzug der Untersuchungshaft mit einer elektronischen Fußfessel, wobei familiäre und gesundheitliche Umstände berücksichtigt wurden.
- Ort der Untersuchungshaft: Gut Skaugum (Hausarrest)
- Maßnahme: Elektronische Fußfessel
- Verlängerung der Untersuchungshaft: 4 Wochen im September 2026
- Sonderausgang: Teilnahme an der Beisetzung von König Harald V.
Die Möglichkeit, an der Beisetzung des verstorbenen Königs Harald V. teilzunehmen, wurde als Sondergenehmigung gewährt. Diese Ausnahmeregelung hat zusätzliche mediale Aufmerksamkeit erzeugt, da sie die Verbindung zwischen einem Mitglied der königlichen Familie und einem schwerwiegenden Strafverfahren verdeutlicht.
Kritik und Risiken aus Sicht der Opfer
Opferanwälte haben die Zulassung der Berufung als erhebliche psychische Mehrbelastung für die Betroffenen kritisiert. Da zentrale Aussagen erneut vor Gericht wiederholt werden müssen, entsteht ein zusätzlicher Belastungsfaktor für die Zeuginnen. Gleichzeitig besteht das Risiko einer Strafverschärfung, das die Opfer befürchten, weil ein höheres Strafmaß die Abschreckungswirkung des Urteils mindern könnte.
- Psychische Mehrbelastung durch erneute Zeugenaussagen
- Gefahr einer Strafverschärfung, die das Vertrauen in die Justiz erschüttern könnte
Fazit
Die Zulassung der Berufung von Marius Borg Høiby vor dem Borgarting lagmannsrett stellt einen wichtigen Meilenstein im norwegischen Strafverfahren dar. Sie verdeutlicht nicht nur die juristische Möglichkeit, sowohl die Verteidigung als auch die Anklagebehörde gegen ein Urteil vorzugehen, sondern wirft auch ein Licht auf die besonderen Rahmenbedingungen, die sich aus der königlichen Herkunft des Angeklagten ergeben. Die kommenden Verhandlungswochen werden zeigen, ob das Strafmaß angepasst wird und wie die Justiz mit den psychischen Belastungen der Opfer umgeht. Gleichzeitig bleibt die öffentliche Debatte über die Gleichbehandlung vor dem Gesetz und die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in Norwegen ein zentrales Thema.
Quellen
- https://www.tv2.no
- https://www.spiegel.de/panorama/justiz/marius-borg-hoeiby-gericht-macht-weg-fuer-berufungsverhandlung-frei-a-20260910-spiegel.html
- https://www.bild.de/unterhaltung/royals/mette-marits-sohn-muss-vier-jahre-ins-gefaengnis-urteil-gegen-marius-666d4828e6db9a35e7ff2f25
- https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2026-09/marius-borg-hoiby-mette-marit-norwegen-untersuchungshaft-verlaengerung


