Die jüngste Presseschau liefert einen umfassenden Überblick über zentrale Debatten in der europäischen Rechtspolitik, aktuelle Justizentscheidungen in Deutschland und bedeutende internationale Rechtsentwicklungen. Im Zentrum steht die emeritierte Politikprofessorin Christine Landfried, die seit Jahren mit konkreten Reformvorschlägen die Diskussion um die Zukunft der Europäischen Union prägt. Ihre Ideen reichen von einer „Koalition der Willigen“ außerhalb der EU-Institutionen bis hin zu Bürgerkonferenzen als Katalysator für Vertragsänderungen. Gleichzeitig zeigen aktuelle Urteile und Gesetzesinitiativen, wie komplex das Zusammenspiel von nationaler Justiz und europäischer Rechtsordnung ist.
Landfrieds Kernvorschläge für die EU-Reform
Im FAZ-Einspruch fordert Landfried eine grundlegende Neuausrichtung der politischen Ordnung der EU. Ihre Hauptthesen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Bildung einer „Koalition der Willigen“ außerhalb der etablierten EU-Institutionen, um verteidigungspolitische Initiativen zu starten – ein Konzept, das auch Großbritannien einschließen könnte.
- Unterstützung des „Kerneuropa“-Gedankens von Rechtsprofessor Christian Calliess.
- Im Falle mangelnder Einstimmigkeit: Reduktion der EU auf weniger Mitgliedstaaten als pragmatische Lösung.
- Einführung von Mehrheitsentscheidungen in der Außenpolitik, um Demokratiedefizite zu beheben.
- Verknüpfung der Wahl des EU-Kommissionspräsidenten mit der Europawahl.
- Einberufung eines Konvents für umfassende Vertragsänderungen, insbesondere zur Angleichung föderaler Unterschiede.
- Aufbau eines europaweiten Mediensystems zur Stärkung einer gemeinsamen Informationslandschaft.
Bürgerkonferenzen als Reforminstrument
Landfried sieht in den von ihr initiierten EU-Bürgerkonferenzen ein zentrales Mittel, um die EU-Vertragsdebatte neu zu beleben. Die konkreten Daten aus den Jahren 2021-2022 verdeutlichen das Ausmaß:
- Vier Foren wurden abgehalten (2021-2022), jedes mit rund 200 Teilnehmenden.
- Diskussionsthemen umfassten Klimawandel, Demokratie und weitere zukunftsweisende Bereiche.
- Ein Teil der erarbeiteten Vorschläge ist ohne Vertragsänderung umsetzbar; andere erfordern die Einrichtung eines Konvents.
Aus den Konferenzen resultierten folgende zentrale Impulse:
- Ein Anstoß zur Debatte über das Mehrheitsprinzip in der Außenpolitik.
- Konkrete Vorschläge zur Angleichung föderaler Strukturen, die ohne formelle Vertragsänderungen realisierbar sind.
- Identifikation von Themen, die nur durch einen gesonderten Konvent weiterentwickelt werden können.
Kritische Stimmen und Risiken
Landfrieds Ansatz stößt nicht nur auf Zustimmung. Der Theorieblog (2014) warnt vor strukturellen Hindernissen:
- Institutionelle Reformen allein reichen nicht aus, weil nationale Zieldivergenzen Konvente blockieren könnten.
- Ein möglicher Streit über Verteilungsgerechtigkeit könnte die Stabilität der EU weiter gefährden.
- Die Gefahr einer schrittweisen Auflösung der Union wird von Kritikern als realistische Konsequenz gesehen, wenn Reformen scheitern.
Weitere aktuelle Entwicklungen in der deutschen Rechtspolitik
Die Presseschau liefert zudem einen Überblick über bedeutende Urteile und Gesetzesinitiativen, die das nationale Rechtsumfeld prägen:
- Bundesgerichtshof (BGH): Anhebung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden von 20.000,01 € auf 25.000,01 € – kritisiert als sachfremd, da ein Rückgang der Eingangszahlen eher eine Senkung erfordert hätte (Thomas von Plehwe, anwaltsblatt.de).
- Bundesrat: Zustimmung zu acht vom Bundestag beschlossenen Gesetzen, u. a. zum Schutz kritischer Infrastruktur, sowie eigene Initiativen zum Schutz vor voyeuristischen Aufnahmen und zur Reform der Ausbildungsförderung.
- Verfassungsgerichtshof Berlin: Ablehnung eines Eilantrags der AfD-Fraktion gegen die Besetzung eines Untersuchungsausschusses – die Entscheidung betont die verfassungsrechtlich geschützte Freiheit der Abgeordneten.
- OLG Düsseldorf – Schnellladestellen: Entscheidung, dass die Autobahn-GmbH den Auftrag zur Errichtung von Schnellladeinfrastruktur europaweit ausschreiben muss, basierend auf einem EuGH-Vorabentscheidungsurteil.
- Verwaltungsgericht Berlin – Moorschutz: Rückweisung einer Untätigkeitsklage der Naturschutz-AG gegen das Land Berlin; laufende Genehmigungsverfahren gelten als rechtskonform.
- Landgericht München I – KI-Training: Verfahren der GEMA gegen Suno AI wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen durch KI-generierte Songs; Urteil steht noch aus.
- Amtsgericht Freiburg – voyeuristischer Vermieter: Verurteilung eines ehemaligen Studienberaters zu einer Bewährungsstrafe wegen heimlicher Aufnahmen von WG-Bewohnerinnen.
- OLG Frankfurt/M. – Ponyfall: Verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung greift nicht, weil das Pony nicht durch typisches Tierverhalten, sondern durch Schwerkraft fiel.
Internationale Rechtslage: Türkei, Italien, USA & Iran
Die Presseschau wirft auch einen Blick über die Grenzen Europas:
- Türkei: Strafprozess gegen 400 Angeklagte, darunter Istanbuler Bürgermeister Ekrem İmamoğlu, mit Vorwürfen der kriminellen Vereinigung, Bestechung und Geldwäsche; Forderung nach 2.352 Jahren Haft – Prozess gilt als politisch motiviert (FAZ, taz, LTO, Spiegel).
- Italien: Geplante Justizreform der Ministerpräsidentin Georgia Meloni, die nach Kritik die Gewaltenteilung schwächen könnte; Verfassungsänderung wird am 22./23. März zur Abstimmung gestellt (SZ).
- USA – Anthropic: KI-Unternehmen klagt in San Francisco gegen die Einstufung als Lieferkettenrisiko für die nationale Sicherheit; Argumentation: Verletzung der Meinungsfreiheit (Spiegel, Zeit).
- Iran: Diskussion um das humanitäre Völkerrecht im Kontext eines möglichen Angriffs auf Ali Khamenei; unterschiedliche Rechtsmeinungen betonen sowohl die Ziellegitimität als auch die völkerrechtliche Illegalität (ECCHR, Verfassungsblog).
Fazit
Christine Landfrieds Reformvorschläge bringen eine langjährige Expertise in die aktuelle Debatte um die Zukunft der EU ein. Ihre Betonung von Bürgerbeteiligung, Mehrheitsentscheidungen und einer potenziellen „Koalition der Willigen“ eröffnet neue Perspektiven, steht jedoch zugleich vor erheblichen Hürden: Nationale Divergenzen, institutionelle Trägheit und das Risiko einer Fragmentierung der Union. Die begleitenden nationalen und internationalen Rechtsentwicklungen zeigen, dass Reformen nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit Gerichtsentscheidungen, Gesetzgebungsprozessen und geopolitischen Spannungen betrachtet werden müssen. Nur ein ausgewogener Ansatz, der sowohl die demokratischen Defizite adressiert als auch die strukturellen Grenzen anerkennt, kann die EU-Vision nachhaltig stärken.


