Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ( KI ) in juristischen Promotionsvorhaben befindet sich an einer Schwelle zwischen technologischem Fortschritt und rechtlicher Unsicherheit. Während viele Promotionsordnungen die Nutzung von KI für reine Rechtschreib- und Grammatikprüfungen ausdrücklich zulassen, bleibt unklar, in welchen Bereichen ein KI-gestützter Beitrag zulässig ist und wie Doktoranden mögliche ethische und rechtliche Risiken minimieren können. Der folgende Beitrag fasst aktuelle Regelungen, empirische Befunde und praxisnahe Empfehlungen zusammen – alles auf Basis der vorliegenden Informationen.
Rechtsunsicherheit und aktuelle Regelungen im Promotionswesen
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in ihren Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis keine spezifischen Vorgaben zum Umgang mit KI aufgenommen. Dennoch lassen sich zwei zentrale Grundsätze ableiten: Jede Quelle muss zitierfähig sein und die Arbeit muss einen erheblichen eigenen, menschlichen Beitrag enthalten. Die HU Berlin verbietet in § 7 II Nr. 2 ihrer Promotionsordnung ausdrücklich „KI-generierte Texte“, erlaubt jedoch die Nutzung von KI für Rechtschreib-, Grammatik- und Übersetzungsaufgaben. Diese ambivalente Haltung erzeugt für Doktoranden die Frage, welche Nutzung zwischen diesen Extremen zulässig ist.
Empirische Erkenntnisse zur KI-Zuverlässigkeit im juristischen Kontext
Das Juristische KI-Projekt der Universität des Saarlandes (JIPS) hat im Jahr 2025 systematisch untersucht, wo KI-Tools zuverlässig unterstützen und wo sie an ihre Grenzen stoßen. Die Ergebnisse zeigen:
- Zuverlässige Einsatzbereiche: Formalprüfung (Rechtschreibung, Grammatik) und juristische Nachweise/Quellensuche.
- Einschränkungen: Viele Fehler bei komplexen juristischen Aufgaben; die Leistung liegt häufig im Mittelmaß.
Diese Befunde geben Doktoranden konkrete Anhaltspunkte, dass KI-gestützte Recherche und formale Textoptimierung sicher eingesetzt werden können, während inhaltlich anspruchsvolle Argumentationsschritte kritisch geprüft werden müssen.
Handreichungen der Universität Mannheim: Do’s und Don’ts
Im Dezember 2025 veröffentlichte die Abteilung Rechtswissenschaft der Universität Mannheim eine detaillierte KI-Handreichung für Jurastudierende. Sie differenziert klar zwischen zulässigen und unzulässigen Anwendungen:
- Zulässige Nutzung: Strukturierung, sprachliche Präzisierung, Ideenfindung, Formulierungshilfe, Übersetzung, Rechtschreibprüfung.
- Unzulässige Nutzung: Automatisierte Falllösung, KI-generierte Gutachten, Plagiat/Verschleierung, Nutzung nicht überprüfbarer Quellen (Halluzinationen).
- Transparenzanforderung: Dokumentation der eingesetzten KI-Tools und ihrer Versionen (z. B. „ChatGPT Version 4, Stand Nov 2025, zur Gliederungsfindung“).
Die Handreichung zeigt, dass bereits an deutschen Universitäten praktikable Standards entwickelt werden, die über pauschale Verbotslinien hinausgehen.
Strukturierte KI-Ausbildung im Regelstudium als Präventivmaßnahme
Ein weiterer Ansatz zur Reduktion der Rechtsunsicherheit liegt in der frühzeitigen Ausbildung. Seit 2025 bieten mehrere Hochschulen gezielte KI-Kurse und Studiengänge an:
- Universität Würzburg: Regelmäßiger KI-Kurs im Legal Tech Center ab Sommersemester 2026.
- Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf: Zweisemestriger Begleitstudiengang „Rechtsfragen der KI“ (2025-2026).
- Leuphana Universität Lüneburg: Major-Minor-Kombination Rechtswissenschaft + Artificial Intelligence, inkl. Python-Frameworks (2025-2026).
- Universitäten Würzburg, Düsseldorf, Lüneburg und weitere bieten seit 2025-2026 Vorlesungen bis zu kompletten Studiengängen an.
Durch diese Angebote erhalten Doktoranden bereits im Grundstudium fundierte Kompetenzen im verantwortungsvollen KI-Umgang, was spätere Unsicherheiten im Promotionsprozess mindert.
KI-Halluzinationen und Plagiatsprävention: Konkrete Fallstricke
Ein zentrales Risiko beim KI-Einsatz sind Halluzinationen – falsche Zitate, erfundene Rechtsprechung und nicht existierende Quellen. Die Mannheim-Handreichung warnt vor der Übernahme solcher Inhalte. Empirische Daten zur Häufigkeit fehlen bislang, doch die Gefahr ist real: Jede von der KI genannte Quelle muss eigenständig verifiziert werden, etwa über Juris oder Beck Online.
Prüfroutinen, die Doktoranden schützen, umfassen:
- Manuelle Überprüfung jedes KI-Vorschlags auf Existenz und Richtigkeit.
- Dokumentation der Herkunft aller übernommenen Informationen.
- Klare Trennung zwischen KI-unterstützter Recherche und eigenständiger Argumentationsleistung.
Transparenz als zentrales Schutzinstrument
Die meisten Quellen betonen, dass Transparenz gegenüber der Betreuerin bzw. dem Betreuer der effektivste Schutz vor Plagiatsvorwürfen ist. Die Mannheim-Richtlinie empfiehlt, in einer Fußnote oder im Methodenanhang die genutzten KI-Tools, deren Version und den konkreten Einsatzbereich zu vermerken. Diese Dokumentation muss nicht jede einzelne Interaktion protokollieren, sondern nur substantielle Beiträge (z. B. Gliederungsvorschläge, Formulierungshilfen).
Durch offene Kommunikation können potenzielle Missverständnisse frühzeitig geklärt und das Vertrauensverhältnis gestärkt werden.
Der mögliche Aufschwung mündlicher Prüfungen
Ein weiteres von den Quellen vorgeschlagenes Mittel, die Qualität von Promotionen zu sichern, ist die Wiederbelebung mündlicher Prüfungen. Da KI-Tools Texte schnell generieren können, würde eine Disputation sicherstellen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat das Werk inhaltlich beherrscht. Die praktische Umsetzung bleibt jedoch offen: Ressourcen, Zeit und die Integration in bestehende Promotionsordnungen müssten geklärt werden.
Praxisbeispiel: KI als kreativer Partner, Helfer und Tutorin
Der Artikel von Nico Kuhlmann beschreibt drei Rollen, die KI für Doktoranden einnehmen kann:
- Kreativer Partner: Brainstorming, Ideenentwicklung, Gliederungsvorschläge.
- Fleißiger Helfer: Textbausteine, sprachliche Optimierung, Zusammenfassung von Dokumenten, Vergleich von Urteilen (z. B. über Libra von Wolters Kluwer oder Beck-Noxtua).
- Geduldige Tutorin: Erklärung komplexer Zusammenhänge, Unterstützung beim Verständnis juristischer Themen.
Diese Anwendungsszenarien decken sich mit den zulässigen Bereichen der Mannheim-Handreichung, während die Nutzung als „Autopilot“ – das komplette Schreiben einer Dissertation durch KI – klar als unzulässig eingestuft wird.
Zusammenfassung der wichtigsten Handlungsempfehlungen
- Nutze KI für formale Prüfungen und gezielte Quellensuche (nachweislich zuverlässig).
- Vermeide KI-gestützte Automatisierung von Falllösungen und das Einbringen von KI-generierten Inhalten ohne eigene Reflexion.
- Dokumentiere eingesetzte Tools, Versionen und Einsatzbereiche transparent im Methodenanhang.
- Klare Absprache mit der Betreuerin vor Beginn der Arbeit – insbesondere zu zulässigen und unzulässigen Anwendungsfeldern.
- Nutze vorhandene KI-Ausbildungsangebote im Grundstudium, um Kompetenz und Sicherheitsbewusstsein zu stärken.
- Implementiere Prüfungen von KI-Outputs (Quellencheck, Halluzinationsfilter) als festen Bestandteil des Arbeitsprozesses.
Fazit
Der aktuelle Rechtsrahmen für den KI-Einsatz in juristischen Promotionen ist fragmentiert: Während die DFG-Richtlinien keine KI-Spezifika enthalten, regulieren einzelne Universitäten bereits konkret, welche Anwendungen zulässig sind. Empirische Daten des JIPS-Projekts belegen, dass KI-Tools zuverlässig bei Formalprüfungen und der Literaturrecherche unterstützen, jedoch bei inhaltlich komplexen juristischen Aufgaben häufig Defizite zeigen. Durch transparente Dokumentation, frühzeitige Abstimmung mit der Betreuerin und die Nutzung von strukturierten Ausbildungsangeboten können Doktoranden die bestehenden Unsicherheiten wirksam mindern. Gleichzeitig bleibt die Gefahr von Halluzinationen und Plagiaten bestehen, weshalb ein systematischer Prüfungsprozess unabdingbar ist. Die mögliche Rückkehr mündlicher Prüfungen könnte langfristig die Qualität juristischer Promotionen sichern, indem sie die tatsächliche Fachkompetenz der Kandidatin bzw. des Kandidaten prüft. Insgesamt zeigen die vorliegenden Informationen, dass ein verantwortungsbewusster, gut dokumentierter und frühzeitig abgestimmter KI-Einsatz nicht nur rechtlich vertretbar, sondern auch ein echter Mehrwert für die juristische Forschung sein kann.


