Die Volkswagen AG hat im September 2026 den „Zukunftsplan 2030“ vorgestellt – ein umfassendes Transformationsprogramm, das den tiefgreifendsten Umbau in der Geschichte des Konzerns markiert. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die Kostenstruktur zu entlasten und die langfristige Zukunft des Unternehmens zu sichern. Dabei stehen ein geplanter weltweiter Stellenabbau von rund 50.000 Arbeitsplätzen, die Halbierung der Modellpalette bis 2035 und die Reduzierung der europäischen Produktionskapazitäten im Fokus. Die rechtliche Begleitung übernimmt das Aufsichtsratsmandat Gleiss Lutz, während Linklaters den Vorstand berät. Vier deutsche Werke – Emden, Hannover, Neckarsulm und Zwickau – stehen dabei ohne gesicherte Folgebelegung im Zeitraum 2031 bis 2034, wobei konkrete Standortkonzepte bis Ende Juni 2027 vorgelegt werden müssen.
Der Zukunftsplan 2030 – Ziele und Umfang
- Geplanter weltweiter Abbau von ca. 50.000 Arbeitsplätzen (etwa 8 % der Gesamtbelegschaft) – Quelle S1.
- Reduktion der Modellpalette um 50 % bis zum Jahr 2035 – Quelle S1.
- Keine Ausgliederung der Kernmarke VW im PKW-Bereich.
- Investitionen in dreistelliger Milliardenhöhe, um die ikonischen Marken weiter zu stärken.
Ökonomische Hintergründe: Überkapazitäten und Produktionsziel
Der Anstoß für das Sparprogramm ist eine strukturelle Überkapazität von jährlich rund 500.000 Fahrzeugen an europäischen Standorten. Das Management strebt an, die jährliche Gesamtproduktion auf etwa 9 Millionen Fahrzeuge zu senken, um die Fixkosten zu reduzieren.
- Europäische Überkapazität: ca. 500.000 Fahrzeuge p.a. (2026) – Quelle S2.
- Zielwert Konzernjahresproduktion: ca. 9.000.000 Fahrzeuge p.a. (2026) – Quelle S4.
Offene Folgebelegungen für vier deutsche Standorte
Für die Werke Emden, Hannover, Neckarsulm (Audi) und Zwickau fehlt bislang eine wirtschaftlich tragfähige Nachfolgebelegung für die Modellgenerationen, die ab 2031 auslaufen. Der Aufsichtsrat hat diese Lücke lediglich zur Kenntnis genommen, ohne bereits Schließungsbeschlüsse gefasst zu haben.
- Zeitraum fehlender Folgebelegung: 2031-2034 (2026) – Hinweis auf gestaffelten Auslauf bisheriger Baureihen.
- Frist für Standortkonzepte: Ende Juni 2027 (2026) – Stichtag für tragfähige Zielbilder je Werk.
Rechtlicher Status der Aufsichtsratsbeschlüsse
Der Aufsichtsrat hat die fehlende Folgebelegung in seiner jüngsten Sitzung lediglich zur Kenntnis genommen. Damit besteht rechtlich noch kein Beschluss über Werksschließungen; die Entscheidung über alternative Nutzungsmöglichkeiten – etwa für Rüstungsproduktion oder den chinesischen Markt – bleibt offen.
Juristische Begleitung – Gleiss Lutz und Linklaters
Die rechtliche Gestaltung des Transformationsprogramms wird von zwei internationalen Kanzleien koordiniert:
- Gleiss Lutz (Aufsichtsrat) – Federführung durch Prof. Dr. Michael Arnold, unterstützt von Dr. Vera Rothenburg, Martin Hitzer, Dr. Sebastian Dietz und weiteren Partnern. Das Team arbeitet eng mit Roland Berger zusammen.
- Linklaters (Vorstand) – Leitung durch Dr. Ralph Wollburg, ergänzt durch Arne Kießling, Max Malte Suchsland, André Landwehr, René Döring, Julian Böhmer, Luca Rawe, Rana Ersoy, Benedikt Schewe, Markus Theißen und Paul Peters.
Die Mandate umfassen die Ausgestaltung des Zukunftsplans, die Organbeschlussfassung und Verhandlungen mit Hauptaktionären sowie mit den Mitbestimmungsgremien.
Risiken und Gegenstimmen
- Tarifvertragliche Bindungen und Standortsicherungsverträge: Lokale Betriebsräte, etwa in Emden, verweisen auf Vereinbarungen aus 2024, die bei Erreichen definierter Kostenziele eine Weiterproduktion garantieren. Einseitige Werksschließungen bergen erhebliche arbeits- und mitbestimmungsrechtliche Klagerisiken.
- Politischer Widerstand: Das Land Niedersachsen sowie die Landesregierungen von Sachsen und Baden-Württemberg beteiligen sich im Aufsichtsrat und erschweren einseitige Beschlüsse gegen die Arbeitnehmerbank.
Ausblick und nächste Schritte
Bis Ende Juni 2027 sollen tragfähige Konzepte für die vier deutschen Standorte vorgelegt werden. Parallel dazu plant der Vorstand, in den kommenden Jahren eine dreistellige Milliardensumme zu investieren, um die Markenposition zu stärken. Der Aufsichtsrat sieht in der Umsetzung des Zukunftsplans die Sicherung der dauerhaften Zukunft und Wettbewerbsfähigkeit des Volkswagen-Konzerns.
Fazit
Der Zukunftsplan 2030 stellt einen beispiellosen Restrukturierungsansatz der Volkswagen AG dar. Durch den geplanten Stellenabbau, die Reduktion der Modellpalette und die Angleichung der Produktionskapazitäten an ein Zielvolumen von neun Millionen Fahrzeugen pro Jahr soll die Kostenstruktur nachhaltig entlastet werden. Die offenen Folgebelegungen für Emden, Hannover, Neckarsulm und Zwickau verdeutlichen jedoch die Komplexität des Transformationsprozesses, insbesondere im Spannungsfeld von tariflichen Verpflichtungen und politischem Widerstand. Die enge juristische Begleitung durch Gleiss Lutz und Linklaters soll sicherstellen, dass die geplanten Maßnahmen rechtssicher umgesetzt werden und gleichzeitig die Interessen von Aufsichtsrat, Vorstand und Stakeholdern berücksichtigt werden.


