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Ein leerer Richterstuhl aus dunklem Holz mit einer geöffneten roten Aktenmappe, ein Stapel Aktenordner, eine Tasse

Bundesweites Modellprojekt zur psychosozialen Prozessbegleitung in familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren

Gewaltschutzverfahren vor dem Familiengericht stellen für viele Opfer häuslicher Gewalt die erste und zugleich schwierigste Instanz dar, um zu einer wirksamen Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zu gelangen. Bislang fehlt ein gesetzlich verankerter Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung – im Gegensatz zum Strafverfahren, wo seit 2017 ein solcher Anspruch besteht. Das neue Modellprojekt, das von 2025 bis 2027 mit insgesamt drei Millionen Euro vom Bundeshaushalt gefördert wird, soll diese Lücke schließen und Betroffenen professionelle emotionale und organisatorische Unterstützung bieten.

Hintergrund: Warum psychosoziale Begleitung im Familienrecht fehlt

Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz sind häufig die erste rechtliche Hürde für Gewaltopfer. Ohne erfahrene Begleitung im zivil- und familienrechtlichen Verfahren steigt das Risiko von Verfahrensabbrüchen und Retraumatisierung. Während das Strafverfahren bereits über § 406g StPO und das PsychPbG einen Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung vorsieht, existiert ein entsprechender Anspruch vor Familiengerichten bislang nicht. Diese Diskrepanz führt zu einem ungleichen Opferschutz und erschwert den Zugang zu lebenswichtigen Schutzmaßnahmen.

Konkrete Modellstandorte und Finanzierungsstruktur

Die praktische Erprobung konzentriert sich auf insgesamt 14 Amtsgerichte in den vier beteiligten Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Die ausgewählten Gerichte sind:

  • Baden-Württemberg: Besigheim, Mannheim, Sinsheim, Stuttgart
  • Brandenburg: Bernau, Brandenburg an der Havel, Neuruppin
  • Nordrhein-Westfalen: Aachen, Kerpen, Münster
  • Schleswig-Holstein: Elmshorn, Flensburg, Lübeck, Neumünster

Für das Modellprojekt stehen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz drei Millionen Euro für die Jahre 2025-2027 zur Verfügung. Zusätzlich stellt der Bund zwei Millionen Euro für flankierende Aufklärungs- und Informationskampagnen bereit, die Betroffene frühzeitig über das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung informieren sollen.

Wissenschaftliche Begleitung und Evaluationsziele

Die Evaluation des Projekts erfolgt durch das Forschungsinstitut Socles in Kooperation mit dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). Ziel ist es, anhand von quantitativen und qualitativen Daten zu klären, unter welchen Bedingungen die Begleitung in den häufig von Eilanträgen geprägten Gewaltschutzverfahren eine Entlastung der Betroffenen bewirkt. Die Begleitung wird dabei ausschließlich emotional-organisatorisch geleistet; juristische Beratung und Vertretung bleiben außen vor. Nach Abschluss des vierten Absatzes wird die wissenschaftlich begleitende Forschung durch Socles weitergeführt und ausgewertet.

Erfahrungen aus dem Strafverfahren und aktuelle Reformbestrebungen

Im Strafverfahren existiert die psychosoziale Prozessbegleitung seit Einführung des § 406g StPO im Jahr 2017. Evaluationsberichte des Bundesjustizministeriums (BMJV 2025) zeigen zwar eine hohe Wirksamkeit, jedoch waren die tatsächlichen Beiordnungszahlen bundesweit hinter den Prognosen zurück. Parallel dazu arbeitet das BMJV an einem Referentenentwurf, der die Voraussetzungen für die Beiordnung im Strafverfahren bei häuslicher Gewalt erleichtern soll. Die Erfahrungen aus dem Strafrecht bilden somit die Grundlage für die geplante Ausweitung auf das Familienrecht.

Statistische Übersicht: Gewaltfälle und Geschlechterverteilung

Im Jahr 2024 wurden im Land Brandenburg laut dem Ministerium der Justiz insgesamt 6 790 Fälle von häuslicher Gewalt polizeilich erfasst. Davon waren 69 % der Opfer Frauen. Diese Zahlen verdeutlichen das anhaltend hohe Ausmaß von Gewalt und unterstreichen die Dringlichkeit, Opfern im Familiengerichtsverfahren gezielte Unterstützung zukommen zu lassen.

Risiken und kritische Punkte des Modellprojekts

  • Fehlende Anschlussfinanzierung und Länderzuständigkeit: Nach Ablauf der Bundesförderung Ende 2027 liegt die reguläre Finanzierung bei den Bundesländern. Ohne bundesgesetzliche Regelfinanzierung droht ein uneinheitlicher Flickenteppich.
  • Grenzziehung zwischen Beistandschaft und unerlaubter Rechtsberatung: Prozessbegleitende dürfen keine rechtliche Beratung oder Beweiswürdigung übernehmen. In der Praxis müssen mögliche Rollenkonflikte mit Anwälten und Verfahrensbeiständen klar abgegrenzt werden.

Unterschiede zur anwaltlichen Vertretung und zum Verfahrensbeistand

Psychosoziale Prozessbegleiterinnen leisten ausschließlich qualifizierte emotionale und organisatorische Hilfe vor, während und nach den Verhandlungen. Sie stellen keine Anträge, geben keine juristischen Ratschläge und vertreten die Betroffenen nicht rechtlich. Im Gegensatz dazu übernehmen Rechtsanwälte und Verfahrensbeistände die rechtliche Vertretung und Beratung.

Fazit

Das bundesweite Modellprojekt zur psychosozialen Prozessbegleitung in familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren stellt einen wichtigen Schritt zur Schließung einer langjährigen Versorgungslücke dar. Durch die Kombination aus gezielter Finanzierung, klar definierten Gerichtsstandorten und einer wissenschaftlichen Begleitforschung sollen Betroffene nicht nur emotional entlastet, sondern auch die Verfahrensdauer und -qualität nachhaltig verbessert werden. Gleichzeitig zeigen die kritischen Punkte – insbesondere die Gefahr einer ungleichen Anschlussfinanzierung und die Notwendigkeit einer klaren Rollenabgrenzung – dass eine langfristige gesetzliche Verankerung notwendig ist, um den Opferschutz bundesweit einheitlich zu gewährleisten.

Quellen