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Ein bronzener Richterhammer liegt auf einem schweren Gesetzbuch vor der Marmorstufe eines Gerichtsgebäudes mit hohen

Wahl von Dr. Carsten Günther zum Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts und Nominierung von Prof. Dr. Gregor Thüsing zum EuGH-Generalanwalt – Bedeutung und Hintergründe

Am 15. Oktober 2026 hat der Richterwahlausschuss zwei wegweisende Personalentscheidungen getroffen: Dr. Carsten Günther wurde zum Richter am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gewählt und soll dabei gleichzeitig zum Präsidenten des Gerichts in Leipzig berufen werden. Parallel dazu wurde Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Bundesregierung als deutscher Kandidat für das Amt des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) nominiert. Beide Ernennungen schließen eine mehrmonatige Führungs-Vakanz am höchsten deutschen Verwaltungsgericht und markieren einen Generationenwechsel in der deutschen Vertretung vor dem EuGH.

Vorgeschichte der Führungsvakanz am Bundesverwaltungsgericht

Das Präsidentenamt am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig war seit Ende Mai 2026 unbesetzt, nachdem der langjährige Präsident Andreas Korbmacher in den Ruhestand getreten war. Während der Vakanz führte Vizepräsidentin Susanne Rublack die Geschäfte interimsweise (AFP 2026). Ein erster Nachbesetzungsversuch scheiterte im Juni 2026, als Malte Graßhof, Präsident des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg, kurzfristig aus gesundheitlichen Gründen absagte (Klenner 2026).

Günther galt in Leipzig als bestens vertraut mit den Abläufen: Er war dort bereits von Juni 2015 bis August 2025 zehn Jahre lang als Bundesrichter tätig und Mitglied im 2., 7. und 10. Revisionssenat (Justiz NRW 2026). …war bereits laut spekuliert worden.

Dr. Carsten Günther – Qualifikationen und frühere Richtererfahrung

Dr. Carsten Günther brachte vor seiner Wahl zum BVerwG eine Dekade an gerichtlicher Erfahrung am selben Gericht mit. Zwischen 2015 und 2025 war er im BVerwG in den senatsübergreifenden Revisionssenaten tätig und entwickelte ein tiefes Verständnis für verwaltungsrechtliche Verfahren. Im August 2025 wurde er zum Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster ernannt, wo er jedoch nur kurzzeitig amtierte, bevor er nach Leipzig berufen wurde.

Warum Günther die bevorzugte Wahl ist

  • Zehn Jahre Erfahrung am Bundesverwaltungsgericht, inklusive Mitwirkung in den relevanten Revisionssenaten.
  • Bekannte Arbeitsweise und sofortige Integrationsfähigkeit nach der gesundheitlich bedingten Absage von Malte Graßhof.
  • Akzeptanz seitens der Justizministerin Stefanie Hubig, die den Vorsitz des Richterwahlausschusses innehat.

Der Wahlvorgang und die Rolle des Richterwahlausschusses

Der Richterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit absoluter Mehrheit. Er setzt sich aus 32 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen – je 16 Landesministerinnen und -minister sowie 16 vom Bundestag gewählte Vertreter (Quelle S1). Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, leitet die Sitzungen, besitzt jedoch kein Stimmrecht.

Prof. Dr. Gregor Thüsing – Kandidatur für den EuGH-Generalanwalt

Parallel zur Wahl von Günther wurde Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit an der Universität Bonn, als deutscher Kandidat für das Amt des Generalanwalts am EuGH benannt. Thüsing soll die Nachfolge von Prof. Dr. Juliane Kokott antreten, die seit 2003 vier Amtsperioden – insgesamt 23 Jahre – die deutsche Generalanwältin war (LTO 2026).

Das Prüfverfahren nach Art. 255 AEUV

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss Thüsing vor dem unabhängigen Eignungsausschuss nach Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) angehört werden. Erst nach erfolgreicher Anhörung erfolgt die einvernehmliche Ernennung durch die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten. Das Verfahren birgt ein gewisses Risiko, da der Ausschuss in der Vergangenheit Regierungs-vorschläge abgelehnt hat.

Implizite Veränderungen – Generationenwechsel in deutschen Rechtsinstitutionen

Beide Personalentscheidungen markieren signifikante strukturelle Veränderungen:

  • Am Bundesverwaltungsgericht wird mit Günther ein Richter mit langjähriger Institutionserfahrung an die Spitze berufen, was die Kontinuität der Rechtsprechung stärkt.
  • Der Wechsel von Kokott zu Thüsing nach über zwei Jahrzehnten im Amt eröffnet neue Perspektiven für die deutsche Vertretung am EuGH, insbesondere im Arbeits- und Sozialrecht, den Kernbereichen von Thüsings Forschung.
  • Die kurzen Amtszeiten in den jeweiligen Vorstellen (Günthers OVG-Präsidentschaft, Kokotts 23-jährige Generalanwältin-Zeit) verdeutlichen den zyklischen Charakter hochrangiger Justizposten.

Gleichzeitig zeigen die Gegenstimmen, dass beide Entscheidungen nicht risikofrei sind: Günthers rascher Wechsel von Münster nach Leipzig lässt erneut eine Spitzenposition am Oberverwaltungsgericht NRW vakant werden, während das EU-Prüfverfahren potenziell zur Ablehnung seiner Kandidatur führen könnte.

Fazit

Die Wahl von Dr. Carsten Günther zum Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts und die Nominierung von Prof. Dr. Gregor Thüsing zum deutschen Generalanwalt am EuGH schließen zwei langwierige Vakanzphasen ab und setzen gleichzeitig einen klaren Generationenwechsel in beiden Institutionen in Gang. Günthers zehnjährige Erfahrung am BVerwG macht ihn zu einem sofort einsatzbereiten Kandidaten, während Thüsing mit seiner akademischen Expertise die deutsche Stimme am EuGH modernisieren könnte – vorausgesetzt, das EU-Prüfverfahren verläuft positiv. Beide Prozesse unterstreichen die zentrale Rolle des Richterwahlausschusses und die Notwendigkeit politischer Entscheidungen, die mit dem Bundeskabinett abgestimmt werden müssen.

Quellen