neuordnung des anwaltlichen berufsrechts reform chancen und offene fragen

Neuordnung des anwaltlichen Berufsrechts: Reform, Chancen und offene Fragen aus Sicht des DAV

Die Bundesregierung hat im September 2025 einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des anwaltlichen Berufsrechts (BR-Ds. 776/25) vorgelegt. Ziel ist es, das Aufsichtsverfahren zu vereinheitlichen, die Grundpflichten zu modernisieren und die Kanzleiabwicklung zu entlasten. Der Entwurf greift zahlreiche Themen auf, die sich in den letzten Jahren angesammelt haben. Während die Reform von der ehemaligen DAV-Präsidentin Dr. Edith Kindermann grundsätzlich begrüßt wird, sieht der Deutsche Anwaltverein (DAV) noch Ergänzungsbedarf, um die Attraktivität des Berufs nachhaltig zu stärken.

Umfang und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

  • Modernisierung des Anwaltsrechts und Umsetzung des BVerfG-Urteils zur Altersgrenze von Anwaltsnotaren.
  • Vereinheitlichung aufsichtsrechtlicher Verfahren durch ein zentrales Anwaltsgericht.
  • Ausgliederung der Grundpflichten aus § 43a BRAO in eigenständige Paragrafen.
  • Reduzierung bürokratischer Belastungen bei der Kanzleiabwicklung und bei der Zulassung von Syndikusanwälten.
  • Erweiterung zulässiger Gesellschaftsformen für Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsprüfer.

Kernänderungen im Aufsichtsrecht und bei den Grundpflichten

Überführung der Grundpflichten in eigene BRAO-Paragrafen

Der Referentenentwurf sieht vor, die bisher in § 43a BRAO zusammengefassten Grundpflichten in separate Paragrafen zu überführen. Dabei wird eine Zustimmungsfiktion bei widerstreitenden Interessen eingeführt, die die Praxis entlastet und Rechtssicherheit erhöht. Diese Maßnahme gilt nicht nur für Rechtsanwälte, sondern auch für Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, da entsprechende Regelungen in BRAO, PAO, StBerG und WPO übernommen werden.

Einheitliche Aufsichtsverfahren und Anwaltsgericht

Das Aufsichtsrecht wird neu strukturiert: Das Anwaltsgericht wird künftig für Rechtsbehelfe wie rechtliche Hinweise oder Rügen zuständig sein und gleichzeitig die Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) erhalten. Diese Zentralisierung soll die Verfahren beschleunigen und die Kammern entlasten.

Entlastung der Kammern bei der Kanzleiabwicklung

  • Anpassungen in BRAO, PAO, StBerG und WPO reduzieren bürokratische Hürden bei Kanzleiübertragungen.
  • Ehrenamtliche Richterregelungen werden vereinheitlicht, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
  • Die bestehenden Systeme bleiben erhalten, während administrative Vorgänge standardisiert werden.

Erweiterung zulässiger Gesellschaftsformen und Bürokratieabbau

  • Die Zulassung von Syndikusanwälten wird durch geringere Bürokratie erleichtert.
  • Erlaubte Gesellschaftsformen und Gesellschafterkreise werden erweitert, wodurch internationale Unternehmensformen für Rechts- und Steuerberater nutzbar werden.
  • Die bisherige Sozietätserstreckung bei wissenschaftlicher Mitarbeit wird zurückgenommen, um klare Strukturen zu schaffen.

Reaktionen und Kritik des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

  • Dr. Edith Kindermann (ehemalige DAV-Präsidentin) begrüßt die Grundzüge des Entwurfs, sieht jedoch ergänzenden Regelungsbedarf.
  • Der DAV fordert weitere Anpassungen, um die Attraktivität des Berufs zu erhöhen und offene Lücken zu schließen.
  • Kritikpunkte wurden auf der Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht benannt, die auf strukturelle Macken im Entwurf hinweisen.

Statistische Auswirkungen auf die Kammern

Die Reform wirkt sich bereits auf den Mitgliedsbestand der Kammern aus. Laut der Rechtsanwaltskammer Freiburg haben im Jahr 2025 88 Mitglieder (2,4 % des Gesamtbestands) die Kammer verlassen, was auf Veränderungen im Anwaltsgesellschaftsrecht zurückgeführt wird.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ändert sich genau an den anwaltlichen Grundpflichten?Grundpflichten werden in separate BRAO-Paragrafen überführt, mit einer Zustimmungsfiktion bei Interessenkonflikten.Betreffen die Änderungen nur Anwälte?Nein, die Regelungen gelten ebenfalls für Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in BRAO, PAO, StBerG und WPO.Wann treten die Änderungen in Kraft?Der Referentenentwurf stammt aus September 2025; einige Änderungen, etwa zur Kammerzugehörigkeit, gelten bereits ab dem 01.01.2025.

Fazit

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des anwaltlichen Berufsrechts stellt einen wichtigen Schritt zur Modernisierung und Entlastung der Rechtsberatungsberufe dar. Durch die Aufteilung der Grundpflichten, die Vereinheitlichung des Aufsichtsrechts und die Bürokratie-Reduktion bei Kanzleiabwicklungen wird der Praxisalltag deutlich vereinfacht. Gleichzeitig zeigen die kritischen Anmerkungen des DAV und die statistischen Auswirkungen, dass weitere Anpassungen notwendig sind, um die Attraktivität des Berufs langfristig zu sichern und mögliche Schwachstellen zu beheben.

Quellen